1887.
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Montag, den 24. Januar.
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Deutsches Reich.
Berlin, 23. Januar.
» Der Kaiser empfing heute den Reichskanzler Fürsten Bismarck. — Im König!. Schlöffe findet morgen das Krönungs- und Ordens- sest in herkömmlicher Weise statt. — Verschiedene Blätter berichten, der Kaiser von Rußland werde gelegentlich des neunzigsten Geburtstages unseres Kaisers nach Berlin kommen. Diese Rach- richt wird von berufener Seite dementirt.
* Die eben erschienene Fraktionsliste des Abgeordnetenhauses weist folgende Stärke der einzelnen Fraktionen nach: Konservative 129, Centrum 97 und drei Hospitanten (Brühl, v. Grote, Stephanus) Nationalliberale 67, Frei- konservative 64, Deutschfreisinnige 41, Polen 14, Wilde 14. Zu letzteren gehören die Abgg. Berger (Witten), v. Boetticher, Cremer (Teltow), Frhr. v. Eckardstein, Hörlück, v. Köller, Laffen, Dr. Lotichius, Dr. Lucius (Greifswald), Maybach, v. Meyer (Arnswalde), Schnatsmeier, Sommer und Spielberg. Erledigt sind fünf Mandate (Baseler, Kantak, Ludowieg, Dirichlet, Schmidt- Stettin).
* Das Abgeordnetenhaus nahm heute die erste Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Gewährung einer staatlichen Subvention an die Provinzialkasse der Rheinprovinz behufs Hebung des Grundkredits und betreffend die Güterkonsoli- dation im Regierungsbezirk Wiesbaden vor und überwies dieselben besonderen Kommiffionen zur Vorberathung. Ueber die erstere Vorlage entspann sich eine längere Debatte, in welcher der Abg. Mooren (Centr.) dem Abg. Grafen Schwerin gegenüber die Nothlage der rheinischen Landwirth- schaft als eine besonders dringend der Abhülfe bedürftige schilderte. Abg. Dr. Wehr (sreikons.) ecklärte, daß in der Kaffubei die Nothlage der Landwirthschast mindestens eben so groß sei, als im Eifelgebiet. Minister für Landwirthschast Dr. Lucius erwiderte, daß die Regierung, falls sich dies als richtig erweisen sollte, auch auf Abhülfe des Nothstandes dortselbst Bedacht nehmen werde. Abg. Dr. Mayer-Breslau fprach sich gegen die Vorlage aus. Die Kreditverhältniffe könnten nur durch genossenschaftliche Selbsthülfe
Die Erdi« m Mmdrmn.
Original-Roman von Marie Romany.
12. Fortsetzung.
So gingen die Stunden bis zur Abfahrt des Zuges, der sie nach Rom zurückführen sollte, vorüber. Alice bezahlte, ließ es an Trinkgeldern für die Dienstboten, die umherstanden und sie neu- gierig betrachteten nicht fehlen und begab sich auf die Wanderung nach dem Bahnhof, wo sie zur selben Minute, als der Zug in den Perron iwsuhr, angelangt war.
Mit kummervollerem Herzen, als sie gekommen ®w, trat sie die Rückfahrt nach Italiens Haupt- Mt an. Schien es nicht, als laffe der Himmel Blitz um Blitz auf ihr junges Haupt niederfahren? Sie hatte gehofft, in dieser „Amalia" eine Stütze ihre Handlungen zu finden, und fand sich kiuer Thatsache gegenüber, durch welche eine neue, unauslöschliche Schuld auf den Namen von Wald- ^i>n geworfen war!
„Ludwig von Erlenburg vermählt!" stammelte üe vor sich, als der Zug über die Felsen dahin- Lauste. „Und ein Kind lebt ihm, eine Tochter, das Anrecht auf die Besitzung, auf allen Mthum gebührte! — Erbarme Dich, mein fügte sie ächzend hinzu.
gehoben werden. Abg. Knebel (natl.) erblickte in der Vorlage kein Wohlthätigkeitsgesetz, als vielmehr den Ausgangspunkt zu einer gesunden Organisation des Kreditwesens. — Nächste Sitzung Montag: Etat.
* Die kirchenpolitischen Verhandlungen mit der Kurie sollen jetzt thunlichst beschleunigt werden, damit der Gesetzentwurf dem Landtage noch vor den Wahlen zugehen kann. An gut unterrichteter Stelle hält man es, wie die .Franks. Ztg/ wissen will, für möglich, daß er Anfang Februar erscheint.
* Das preußische und das deutsche Central« tonnte vom Rothen Kreuz hielten gestern in Gegenwart der Kaiserin Sitzungen ab. Die Organisation des preußischen Rothen Kreuzes wird durch den bevorstehenden Anschluß an den Mili- tär'anitätsdienst anerkannt und befestigt, indem fortan neben dem Ritterorden und dessen etwaigen Genossenschaften nur solche Vereine zur freiwilligen Sanitätspfleqe der Armen zugelassen werden sollen, welche der Organisation des Rothen Kreuzes angehören oder in dieselbe eintreten. Dem Beispiele Preußens in der Anschlußfrage werden wohl die anderen Vereine bald folgen. Bayern ist darin längst vorangegangen. In der Sitzung des deutschen Centralkomite's bildeten die vorbereitenden Einrichtungen für den Mobilmachungsplan der freiwilligen Krankenpflege den Hauptgegenstand der Berathung. Seit Jahren haben diese Aufgaben sowohl das deutsche wie das preußische Central- fomife beschäftigt. Es handelte sich dabei nur immer um Vorbereitungen von langer Hand.
* Es wurde jüngst mitgetheilt, daß sich die Nachricht von einem in Aussicht genommenen deutschen Pferdeausfuhrverbot bestätigt. Jetzt wird aus Brüssel gemeldet, daß auch die belgische Regierung ein Pferdeausfuhrverbot beschlossen hat, welches diefer Tage veröffentlicht wird.
* General-Feldmarschall Graf Moltke hat es abgelehnt, für Berlin zu kandibiren. Derselbe kandidirt wieder in seinem alten Wahlkreise Memel-Haydekrug.
* Dem Herrenhause ist der folgende Entwurf eines Gesetzes betreffend die Feststellung der Leistungen für Volksschulen zugegangen:
Es war ein jammervoller Zustand, in dem sie sich besinden mußte, als sie nach Rom zurückgekehrt war. Alles, was um sie war, ihr eigenes Leben, die ganze Welt schien ihr vernichtet; Alles, Erde, Himmel, Vergangenheit und Zukunft schien ihr von einem undurchdringlichen Dunkel umgeben; war es anders möglich, da ihr jeder Weg zur Rettung aus diesem Labyrinth voll Schande und Erbärmlichkeit fehlte, da jede Hoffnung auf Glück und Ansehen für sie verloren war?
VI.
Giacomo Sorel hatte seinen Entschluß, die Heilanstalt St. Salvatore zu verlassen, nicht bei Seite gelegt.
Obgleich Tag um Tag vorüberging, ohne daß eine Verdrießlichkeit ober gar ein Auftritt zwischen ihm und dem Direktor stattgefunden hätte, war die Stimmung, die zwischen beiden herrfchte, nach keiner Richtung hin angenehm. Giacomo, für den Moment allerdings eingeschüchtert durch jene despotische Manier, mit welcher Dr. Rimoli allen seinen Untergebenen stets fo vortheilhaft zu im- poniren wußte, hatte nur im Augenblick des Disputs beigegeben und mit gewohnter Pünktlichkeit nach wie vor seine Dienste verrichtet; aber der Groll, den er während seines zwanzigjährigen Aufenthalts in der Anstalt langsam, aber um so
1. Unter Volksschulen im Sinne dieses Ge' setzes sind diejenigen öffentlichen Schul-Einrichtungen zu verstehen, welche nur zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienen.
§. 2. Ueber jede von den Schulaufsichtsbehörden fortan beanspruchte Steigerung derjenigen Leistungen, welche von den zur Unterhaltung der Volksschule Verpflichteten bisher aufgebracht worden sind, beschließt bei Widerspruch der Verpflichteten für Landschulen der Kreisausschuß und für Stadtschulen der Bezirksausschuß. Gegen den Beschluß des Kreisausschusses ist die Beschwerde an den Provinzialrath zulässig. Die zuständige Behörde kann zur Vervollständigung der Beschwerde eine angemessene Nachfrist gewähren. Die Vorschrift des zweiten Absatzes findet auf die hohenzollern- schen Lande keine Anwendung. Die Beschlußsas- fung des Bezirksausschusses in den hohenzollern- fchen Landen bezüglich der Stadtschulen ist endgültig. , .
§. 3. In den Provinzen Schleswig-Holstern, Westfalen und der Rheinprovinz tritt bis zu dem in dem §. 155 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz- Sammlung S. 195) bezeichneten Zeitpunkte an die Stelle des im §. 2 erwähnten Kreisausschusses und Bezirksausschusses in Stadtkreisen die Gemeinde-Vertretung, im Uebrigen die Kreis-Schulkommission. Letztere besteht aus dem Landrath als Vorsitzenden und sechs von der Kreis-Vertre- tretung aus der Zahl der Kreis-Angehörigen nach absoluter Stimmenmehrheit auf die Dauer von sechs Jahren zu erwählenden Mitgliedern. In der Beshwerde-Instanz beschließt an Stelle des Provinzialrathes die Provinzial - Schulkommission. Dieselbe besteht aus dem Oberpräsidenten als Vorsitzenden und sechs von dem Provinzial-Landtag aus den Angehörigen der Provinz nach absoluter Stimmenmehrheit aus die Dauer von sechs Jahren zu erwählenden Mitgliedern. Von der Mitgliedschaft in der Kreis- und Provinzial-Schulkommis- sion ausgeschlossen sind Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer. Für die Wählbarkeit zum Mitgliede der Kreis-Schulkommission und der Provinzial-Schulkommission gelten im Uebrigen die Vorschriften der §§. 17 und 18 der Provin- zial-Ordnung vom 29. Juni 1875. Für das stichhaltiger genährt hatte, war keineswegs niedergeschlagen; er hatte, wie schon erwähnt, seine Absicht, St. Salvatore sobald wie möglich zu verlassen, nicht bei Seite gelegt.
Giacomo Sorel hatte einst in Neapel in einem Gasthofe als Dolmetscher und Lakai servirt. Gar manchem Fremden — da ihn seine Sprachkenntnisse zu den mannigfaltigsten Verrichtungen fähig machten — hatte er seine Dienste gewidmet. Und so war er auch eines Tages mit Herrn von Waldheim in Verbindung getreten, der ihn, als Ludwig von Erlenburg schwer erkrankt war, für dessen Wärter engagirte und ihm später, nachdem er seine Verwendbarkeit bei dem von ihm entworfenen Plan zur Genüge erprobt hatte, die Ueberführung des Patienten — Ludwig von Erlenburg hatte während feiner Krankheit wochenlang ohne Besinnung gelegen — nach St. Salvatore vertraut, mit defsen Direktor er zuvor in genügendes Einverneh- men getreten war. Freilich hatte Giacomo für solche Dienstleistung seinen Lohn in blankem Golde erhalten, aber nach verrichteter Arbeit stand er, wie leicht begreiflich, ohne Anstellung da.
Es war nicht Gutmüthigkeit des Direktors Rimoli, als er den Stellenlosen in den Dienst der Anstalt nahm; es war das Bewußtsein, daß Gia- conto mit dem Verhältniß der Aufnahme Ludwig von Erlenburg's verttaut war, was ihm Veran-