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JV£277. Freitag, den 3. Dezember. 1886

D,e »Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- *nb Feiertage ausgenommen. Vierteljährlicher AbonnementspreiS ohne Bringerlohn und Bestellgelds 1 Mk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage ,«Sterne und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 Mk. 75 Pfg. Jnseratr: Die einspaltige Zeile oder deren Wau« 15 Pfg.; Sei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

„Worauf es ankommt in der Fnldaer Convictsfrage."

Unser Montagsartikel über das hiesige Konvikt gibt der .Germania' Veranlaffung, eine neue Serie von Fuldaer Artikeln zu veröffentlichen. Wir hatten jenem Artikel am Schluffe hinzugefügt, daß wir die Diskussion über diese Angelegenheit nun schließen würden, und wir glauben, daß auch den Katholiken dieser Aufwand von Druckerschwärze und Gelehrsamkeit allmählig überflüssig und nutzlos er­scheint. Wir hatten deshalb weiteres bei uns ein« gegangenes Material beiseite gelegt, um unjerer» feite nicht dazu beizutragen, daß der Faden rote» derum ausgenommen werde. Im Ganzen werden wir diesem Vorsätze auch treu bleiben und uns künftig nur auf die nothwendigsten Berichtigungen beschränken.

Eine solche Berichtigung ging uns bereits vor mehreren Tagen von Seiten des Herrn Gym- nasialdirectors Dr. G ö b el Hierselbst zu; wir hatten dieselbe aus dem obigen Grunde zurückgehalten; da sie indeß für die .Germania' von Werth sein könnte, wollen wir dieselbe der Hauptsache nach ihr nicht länger vorenthalten. — Es hieß darin u. A.:

„Da die Redaktion der »Germania' meine Erklärung, von deren Abdruck sie mich zunächst „ gefälligst Abstand nehmen zu wollen" ersuchte, nicht ihrem vollen Wort­laute nach veröffentlicht hat, so sehe ich mich veranlaßt, ohne mich bei den Sophistereien, womit die.Germania' meine Erklärung begleitet, weiter aufzuhalten, nunmehr «ft dieser Stelle das vonber.Germania'Weggelnsseite zunächst hier nachzuholen

(„Gegenüber den Ausführungen in Nr. 266, I. der .Germania' über die Fuldaer Convictsangelegenheit sehe ich mich zu folgender Erklärung veranlaßt: Ohne mich auf verschiedene Unrichtigkeiten, welche in der fraglichen Korrespondenz bezw. in den Zusätzen der Re­daktion selbst enthalten sind, näher einzulaffen, weil sie den Kern der S a ch e nicht betreffen, erkläre ich hiermit, daß ich mich nie und nirgend auf außerordentliche Rechte berufen rc.")

und Folgendes beizufügen:

„Von den mancherlei „Unrichtigkeiten", welche in den erwähnten Auslassungen sich finden, will ich nur eine hervorheben, weil sie für die Beurtheilung der Sache nicht ohne Belang ist. Es ist nämlich durchaus unrichtig bezw. * unwahr, was dort behauptet wird, daß der Convicts- > Inspektor über den Charakter des in Aussicht gestellten \ Besuches irgendwelche Anfrage an mich gerichtet hätte, obendrein daß eine solche „keine Aufklärung zur Folge hatte, sondern nur die Wiederholung der ersten Mittheilung"!

lUaghilm.

Weihnachts-Roman von Carl Armand.

11. Fortsetzung.

6. Kapitel.

Klar und kalt zog der Morgen des Weihnachts­tages herauf. In den letzten Nachtstunden war noch reichlicher Schneefall eingetreten, so daß die Erde das Fest im weißen, echt nordischen Gewände begrüßte.

Vor der Thür der niederen Priesterwohnung am Waldrande stand Rurik aufgezäumt, den Schnee ungeduldig mit den feinen Hufen scharrend.

Der Knabe, den Casimir Boronoro zu sich ge­nommen, und der das Amt eines Dieners ver­sah, hielt ihn am Zügel und betrachtete bewun­dernd das edle Thier, dem er von Zeit zu Zeit auf den schlanken Hals klopfte, den die mächtige Mähne umflatterte, wenn es, was häufig geschah, schnaubend mit lautem Wiehern den schöner. Kopf zurückwarf.

Rurik wartete auf seinen Herrn, denn Alexan­der wollte in der Frühe nach Petersburg reiten, um seinen Plan zur Ausführung zu bringen. — Magdalena sollte in Boronows Wohnung seine Rückkehr erwarten.

Die jungen Gatten hatten eben von einander

Ich würde dem H. Inspektor, wenn er eine solche An­frage an mich gerichtet hätte, wie eigentlich wohl gegenüber der durchaus freundschaftlichen und privaten Form meiner Mittheilung am Platze gewesen wäre, — > dasselbe gesagt haben, was ich alsbald nach Empfang des ablehnenden Schreibens des Herrn Inspektors noch am 9. September mündli ch dem Herrn Regens Dr. Komp zu erklären mich beeilte, nämlich daß ich meinerseits keinerlei „staatliche Revision des Konvikts" bezwecke, auch gute Gründe habe anzunehmen, daß eine solche nicht in .bet Absicht bes Herrn Prvvinzial-Schulraths liege.

Unb Härte bann der Herr Inspektor sich bazu erboten, wozu der Herr Prälat Dr. Komp sich bereit erklärte, nämlich dem Herrn Prov. Schulrath die neuen Konvikts­räume privatim zu zeigen, so wurde m. E. weder irgend welchen kirchlichen Prinzipien zu nahe getreten, noch wäre von einem Konflikte die Rede gewesen.

Es scheint aber nachgerade, als ob der Freiherr von Schorlemer (aus welchem Grunde lasse ich dahingestellt) einen solchen habe herbeiführen wollen. Darum wurde von ihm der Bogen so straff gespannt und ohne Weiteres vorausgesetzt, „daß man staatlicherseits in die Freiheit des Konvikts als kirchliche Anstalt eingreifen wolle."

Und da der Herr Inspektor in seinem zweiten Schreiben vom 9. September sogar soweit sich verstieg, selbst einen Besuch des Konviktes meinerseits für unzuläffig zu erachten, so wies ich ihn in dem Antwortschreiben vom 10. Sept, auf Nr. 2 des gedruckten Prospektes hin, welche wörtlich lautet: „Dem Direktor des hies. Gymna­siums bleiben alle demselben zustehenden Aufsichtsrechte vorbehalten", und fragte, was er denn davon eigentlich halte.

Diese Frage brachte offenbar den Herrn Inspektor in Verlegenheit. Es erfolgte keine schriftliche Erwiderung mehr, sondern der Herr Inspektor kam baldfdarauf persön­lich zu mir, um sich gewissermassen mir gegenüber zu entschuldigen. Und bei dieser Gelegenheit nun war es, wo ich auch auf die Verfügung vom 10. April 1883 zu sprechen kam und ihm dieselbe miitheMe.

Warum von dieser Verfügung so vie l Aufheb ens ge­macht wird, ist um so unerfindlicher, als dadurch nur eine bei der Eröffnung des Konvikts staatlicherseits anfangs für unnöthig gehaltene Formalität nachzeholt, im Uebrige n aber nichts geändert wurde."

Sodann fragt uns die.Germania', und ihr schließt sich die Bonner Reichszeitung an, ob das Reskript des Königl. Proviuzial-Schul-Kollegiums vom 10. April 1883 noch in Kraft bestände oder aufgehoben sei?

Begreiflicherweise liegen der .Fuldaer Zeitung' die Akten der staatlichen und kirchlichen Behörden nicht vor; wir können daher diese Frage nicht aus den Akten, aber vielleicht aus dem gesunden Menschenverstände beantworten. Nehmen wir nur beispielshalber ein analoges Verhältniß:

Nach dem Gesetze vom 11. Mai 1873, § 4, !

Abschied genommen unb traten jetzt zusammen auf die Lichtung hinaus, gefolgt von Boronoro.

„Behüten Sie mein Weib," sprach Alexander zu letzterem gewandt mit bewegter Stimme, in­dem er ihm die Hand reichte.

Der Geistliche drückte sie warm. „Sie dürfen ruhig sein, Alexander, Magdalena ist sicher in meinem Schutz, bei mir sucht sie gewiß Niemand und wenn selbst, so hoffe ich, sie mit Gottes Hilfe vor jedem Späherauge zu verbergen."

Alexander beugte sich herab und drückte noch einen langen Kuß auf seines Weibes reine Stirn, dann nahm er dem Knaben die Zügel ab und schwang sich in den Sattel.

Die junge Frau empfand ein unbeschreibliches, ihr selbst unerklärliches Bangen — ihr war das Herz so schwer wie unter einer Ahnung kommen­den Unheils, doch drängte sie standstaft die auf­steigenden Thränen zurück und die zuckenden Lippen zu einem Lächeln zwingend, winkte sie dem stolzen Reiter ein letztes Lebewohl zu.

' Gleich darauf gab er dem Pferde die Sporen und war bald ihren Blicken entschwunden. Mag­dalena kehrte nicht in die Hütte zurück — sie ging zur Waldkapelle hinüber, um dort für einen guten Ausgang zu beten. —

In Schloß Grolskoi beleuchtete der Morgen nur ängstliche, verstörte Miene: gedrückt und fast

sollten die Kandidaten des geistlichen Amtes sich einer wissenschaftlichen Staatsprüfung unterwerfen. Durch den Art. 3 des Gesetzes vom 31. Mai 1882 wurden dieselben von der Staatsprüfung befreit, wenn sie durch Vorlegung von Zeugnissen den Nachweis führten, daß sie Vorlesungen in Geschichte u. s. w. mit Fleiß gehört hatten. In Folge davon erließ der Kultusminister unter dem 29. Juni 1882 eine Ausführungs - Verordnung, in welcher bestimmt wurde, daß jene Zeugnisse dem Oberpräsidenten vorzulegen sein, welcher dann das Befreiungsattest auszustellen habe. Durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Mai 1886 ist nun dis wissenschaftliche Staatsprüfung gänzlich beseitigt. Frage: Gilt nun das Ministerial-Neskript vom 29. Juni 1882 noch oder nicht?

Wir könnten also der.Germania' mit Ja unb Nein zugleich antworten, je nachdem man die materielle oder formelle Aufhebung des Casseler Rescripis vom 10. April 1883 in's Auge faßt. Möge darum die.Germania' hinter den Stichworten „ berief"—„abgedrucktenErklärung "—„ Revision " — nicht an ? ? ? sparen und sich die Sache noch­mals reiflich und ruhig überlegen, dann wird fie begreifen, „worauf es ankommt in der Fuldaer Konviktsfrage."

Deutsches Reich.

Berlin, 2. Dezember.

* Im deutsch en Reichstage wird dieser Tags viel die Rede von dem Bestände der französi­schen Armee sein. In der französischen Deputirten- kammer spielen jetzt allerlei Scheingefechte, die den Zweck haben, größere Mittel für die Militärzwecke bereit zu stellen. In dem Sinne ist eine Scene zu beurteilen, die am Mittwoch in der französi­schen Deputirtenkammer spielte. Kriegsminister Boulanger vertheidigte eine von ihm vorgeschlagene Ermäßigung 'seines Budgets. Es handelt sich da­bei lediglich um die Entlassung eines Theils der Infanterie nach den Manövern. Ein katholischer Abgeordneter sprach sich dagegen aus, er hielt die vorzeitigen Entlassungen für gefährlich. Darauf antwortete Boulanger, er wolle keineVergleichs anstellen, die lediglich die Folge haben könnten, den'deutschen Reichstag in der Ueberzeugung von

lautlos schlichen die zahlreichen Diener durch die weiten Säle und Korridore — jeden Augenblick einer losbrechenden Sturmes gewärtig.

In der Nacht, als Graf Fedor weggeritten und man dem Grafen dessen zurückgelassenes Schreiben übergeben, hatte es drinnen im türkischen Kabinet eine furchtbare Scene gegeben. Graf Konstantin hatte getobt in wildem Zorn und schreckliche Flüche und Verwünschungen gegen seinen ältesten Sohn und dessen Buhldirne, wie er sie nannte, ausge­stoßen, so daß zuletzt der alte Boris ganz bleich mit bebenden Knieen in den Bedientenraum herab­gekommen war und mit zitternder Stimme erklärt hatte: „es gäbe ein Unglück."

Am Morgen kam Fedor auf schäumendem Pferde aus Petersburg zurück ufid begab sich sogleich zu feinem Vater. e

Mit finsteren, leidenschaftdurchwühlten Zügen ging Graf Konstantin in seinem Zimmer aus und ab, als Fedor bei ihm eintrat.

„Ich Bringe schlimme Nachricht", begann dieser mit bedeiler Stimme und in scheinbar gebrochener Haltung.^

„Rede — ohne Umschweife," gebot der Graf mit harter Stimme, „für mich gibt es keine schlimme Nachricht mehr."

„Doch, Vater —", er zögerte und fuhr bann hastig fort: „Die Trauung ist vollzogen."