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Freitag, den 26. November.
1886
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Die Thronrede,
mit welcher gestern der Reichstag eröffnet wurde, hat folgenden Wortlaut:
Geehrte Herren!
Se. Majestät der. Kaiser haben mich zu beauftragen geruht, den Reichstag im Namen der verbündeten Regierungen zu eröffnen.
Die wichtigste Aufgabe, welche den Reichstag beschäftigen wird, ist die Mitwirkung bei der ferneren Sicherstellung der Wehrkraft des Reichs.
Durch das Gesetz vom 6. Mai 1880 ist die Friedenspräsenzstärke des Heeres bis zum 31. März 1888 festgestellt worden. Der Bestand unseres Heerwesens bedarf daher der Erneuerung seiner gesetzlichen Grundlage. In der Armee liegt die Gewähr für den dauernden Schutz der Güter des Friedens, und wenn auch die Politik des Reichs fortgesetzt eine friedliche ist, so darf Deutschland doch im Hinblick auf die Entwickelung der Heeres-Einrich- tuugen unserer Nachbarstaaten auf eine Erhöhung seiner Wehrkraft und insbesondere der gegenwärtigen Friedenspräsenzstärke nicht länger verzichten. Es wird Ihnen eine Gesetzvorlage zugehen, nach welcher diese Heeresverstärkung bereits mit dem Beginn des neuen Etatsjahres eintreten soll. Se. Majestät der Kaiser hegt in Uebereinstimmung mit den verbündeten Regierungen die Zuversicht, daß die Noihwendigkeit dieser im Interesse unserer nationalen Sichmheit unabweiÄrchen Forderung auch von der Ge- sammtheit des deutschen Volks und seiner Vertreter mit voller Entschiedenheit anerkannt werden wird.
Eine zweite Vorlage, welche Sie beschäftigen wird, betrifft die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine. Das Bedürfniß dieser Fürsorge ist bereits früher anerkannt worden. Die verbündeten Regierungen glauben nunmehr auf das Zustandekommen dieses Gesetzes um so sicherer rechnen zu dürfen, als die neue Vorlageiden hinsichtlich einzelner Modalitäten im Reichstage geäußerten Wünschen wesentlich entgegenkommt.
Bei der Bemeffung der durch diese Vorlagen bedingten Mehrkosten, wie des im Reichshaushalts-Etat veranjchlag- ten Ausgabe-Erfordernisses überhaupt sind die Rücksichten auf die finanzielle Lage nicht außer Acht gelaffen. Gleichwohl wird sich eine Erhöhung der Matrikular-Beiträge und der im Wege des Kredits bereit zu stellenden Mittel nicht vermeiden taffen. Neben der durch die Verstärkung unserer Wehrkraft zu Wasser und zu Lande gebotenen Vermehrung der Ausgaben und den auf rechtlicher Verpflichtung beruhenden Mehraufwendungen auf dem Gebiete der
Magdaleno.
Weihnachts-Roman von Carl Armand.
5. Fortsetzung.
Er verstand ihr Zögern, ihr Verstummen und preßte sie an sich. „Nicht doch mein Lieb — nur als mein Weib soll Magdalena von Lesza mir folgen. Der edle treue Priester, der seine polnische Heimath verließ, um des Versprechens willen, daß er Deiner sterbenden Mutter gegeben: Deine Kindheit zu behüten und Deinen Glauben zu schützen in der Fremde, er wird unseren Bund den Segen der Kirche ertheilen; zu ihm bringe Dich, wenn wir dies Schloß verlaffen, wo Haß und Rachsucht Dich freindlich bedrohen."
„Also um meinetwillen willst Du das Erbe Deiner Väter verlass'n?" So rief es erschrocken, mit schneidendem Weh in der zitternden Stimme, die Hände wie in angstvoller Abwehr gegen ihn ausstreckend.
Er ergriff die feinen schlanken Finger und zog sie sanft gegen seine klopfende Brust.
„Nicht um Deinetwillen allein, Magdalena, auch um meiner selbst, um meiner Ehre willen. Ich kann mir meinen Besitz rächt sichern durch die Verbindung mit einem ungeliebten Mädchen, wie mein Vater es verlangt, lieber verzichte ich
Reichsschuld und des Pensionswesens bedarf ein bedeutender Ausfall an Zuckersteuer aus dem Vorjahre der Deckung.
Unter diesen Umständen dauert das dem Reichstage wiederholt dargelegte Bedürfniß einer anderweiten Verthei- lung der Lasten durch Vermehrung der indirekten Steuern nicht nur fort, sondern dasselbe wird in Folge der Erhöhung der Matrikularumlagen noch drin siiF er empfunden werden als bisher. Gleichwohl haben ti: verbündeten Re. gierungen aus den vom Reichstage über ihre bisherigen Steueroorlagen abgegebenen Voten . ; Eindruck gewinnen muffen, daß ihre einstimmige Uelo:^:.igung von derNoth- wendigkeit einer Aenderung in d.c Art der Beschaffung des öffentlichen Geldbedarfs von der Mehrheit der Bevölkerung und der Vertretung derselben zur Zeit nicht in dem Maße getheilt wird, daß übereinstimmende Beschlüsse der beiden gesetzgebenden Körperschaften des Reiches mit mehr Wahrscheinlichkeit wie im Vorjahre in Aussicht genommen werden könnten.
In der Erwägung, daß die Regierungen kein anderes Interesse haben, als das der Nation, verzichtet Se. Maj. der Kaiser darauf, die eigene Ueberzeugung von der Noth- wendigkeit der bisher vergebens erstrebten Steuerreform von Neuem zur Geltung zu bringen, so lange das Bedürfniß nicht auch im Volke zur Anerkennung gelangt sein und bei den Wahlen seinen Ausdruck gesunden haben wird.
Die Weiterführung der auf Grund der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 in Angriff genommenen sozialpolitischen Gesetzgebung liegt Sr. Majestät dem Kaiser und Seinen hohen Bundesgenossen unabläffig am Herzen. Mögen auch einzelne Bestimmungen der über die Kranken- und Unfallversicherung erlassenen Gesetze verbesserungsfähig fein, so darf doch mit Genugthuung anerkannt werden, daß die Wege, welche das Deutsche Reich auf diesem Gebiete, anderen Staaten voran, zuerst beschritten hat, sich als gangbar erweisen, und daß die neuen Einrichtungen im Allgemeinen sich bewähren. Die nächste Aufgabe für die Entwickelung dieser Einrichtungen besteht darin, die Wohlthaten der Unfallversicherung auf weitere Kreise dec arbeitenden Bevölkerung zu erstrecken. Zu Piesem Zweck werden Ihnen zwei Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Der eine regelt die Unfallverstcheruna für die Seeleute, der andere für die bei Bauten besch..fiigten Arbeiter, soweit dieselben von der bisherigen ®e,. -gebung noch nicht erfaßt worden sind. Erst wenn die Unfallversicherung der Arbeiter hierdurch in einem weiteren erheblichen Maße der Durchführung näher gebracht sein wir •, kann dazu übet- gegangen werden, auf der Grundlage neugeschaffenen Organisationen den arbeitenden Klassen ,.n entsprechendes Maß der Fürsorge auch für den Fall b.l Alters und der Invalidität zuzuwenden. Zur Erreichung dieses Zieles aber werden Aufwendungen aus Reichsmitteln erforderlich werden, welche bei [unferer derzeitigen Steuergesetzgebung nicht verfügbar sind.
In voller Würdigung der Bedeutung des Handwerkerstandes für die allgemeine soziale Wohlfahrt sind die verbündeten Regierungen mit Interesse den Bestrebungen ge- svlgt, durch welche das deutsche Handwerk seine korporativen Verbände zu stärken und seine wirthschaftliche Lage zu heben trachtet. Neber die Wege, welche die Gesetzgebung
auf mein Erbe und rette nur Dich, meine Magdalena vor dem Haß des Vaters, der Dich und unsere Liebe verabscheut; er würde Dich verfolgen — würde Schmach und Schande auf Dich häufen, denn er hat Dich für eine Leibeigene erklärt — er hat — nein erlaß mir Dir's zu sagen — es ist schwer, den eigenen Vater anklagen zu müflen.
„Sprich nicht weiter," bat sie, ihre weiche Hand beschwichtigend auf seine glühende, finstere Stirn legend; „ich folge Dir, wohin Du willst."
Eine Weile blieb es still im Gemach, Alexander ging hastig auf und nieder; er mußte erst die Dämonen des Zornes niederringen, die der Gedanke an die Worte und die That des Vaters aufs Neue in ihm wachgerufen.
Endlich trat Magdalena wieder zu ihm und ergriff fast schüchtern seine Hand.
„Alexander," begann sie leise, den Kopf an seine Schulter lehnend, „wird Dein Glaube kein Hinderniß unserer Verbindung sein, wird der katholische Priester bereit sein mich Dir anzutrauen?" —
Da lächelte er sie an mit seinem schönen, hel- i len Lächeln, und nahm sie in seine Arme.
„Magdalena, uns scheidet Nichts mehr — Dein Glaube ist auch der meine," sprach er mit bewegter Stimme, „in Deinen reinen Blicken ist mir
in dieser Richtung einzuschlagen hat, schweben Erwägungen, welche zur Zeit noch nicht zum Abschluß gelangt sind, welche aber die Aussicht eröffnen, daß es gelingen werde, zu einem den berechtigten Interessen dieses Standes entsprechenden Ergebniß zu kommen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Revision des.Servistarifs und der Klaffeneintheilung der Orte ist in der letzten Session des Reichstages nicht mehr zum Abschluß gekommen. Die darauf bezügliche Vorlage wird Ihnen daher aufs Neue zur Beschlußfassung zugehen.
Auch in der vorigen Session nicht zur endgültigen Be- rathung gelangte Gesetzentwurf über die Errichtung eines Seminars für orientalische Sprachen wird alsdann wieder eingebracht werden.
Der Reichstag hat seinen auf eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren und eine Revision der Gebührenordnung für Rechtsanwälte gerichteten Wünschen wiederholt Ausdruck gegeben. Die angestellten Ermittelungen haben, abgesehen von einzelnen Bestimmungen des Gerichtskosten- gesetzes über die Werthfestsetzung, das Bedürfniß einer Aenderung der bestehenden Gerichtskostensätze nicht erkennen lassen. Dagegen theilen die verbündeten Regierungen die Ansicht, daß die Gebührenordnung für Rechtsanwälte ohne Beeinträchtigung der berechtigten Interessen dieses Standes in einigen Ansätzen eine Ermäßigung erfahren kann. Es wird Ihnen daher ent entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Die Beziehungen des Deutschen Reiches zu allen auswärtigen Staaten sind freundlich und befriedigend. Die Politik Sr. Majestät des Kaisers ist unausgesetzt dahin gerichtet, nicht nur dem deutschen Volke die Segnungen des Friedens zu bewahren, sondern auch für die Erhaltung der Einigkeit aller Mächte den Einfluß im Rathe Europas zu verwerthen, welcher der deutschen Politik aus ihrer bewährten Friedensliebe, aus dem durch diese erlangten Vertrauen anderer Regierungen, aus dem Mangel eigener Interessen an schwebenden Fragen und insbesondere aus der engen Freundschaft erwächst, welche Se. Majestät den Kaiser mit den beiden benachbarten Kaiser- Höfen verbindet.
Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet.
Deutsches Reich.
Berlin, 25. November.
* Tie Eröffnung des Reichstags ging in der üblichen Weife vor sich — prunklos, geschäftsmäßig, wie das ja stets der Fall ist, wenn der Kaiser die Eröffnung nicht persönlich vollzieht. Die Mitglieder des Reichstags waren schwach vertreten; es waren nur etwa 60 Abgeordnete, meist dem Centrum, den Deutschkonservativen, der Neichs- partei und der narionalliberalen Partei angehörig. Die Mitglieder des Bundesraths gruppirten sich die Wahrheit aufgegangen. Die Religion, in der Du betest, kann nicht falsch sein: ich habe mich während ich fern war, in den Schooß Deiner, jetzt unserer Kirche aufnehmen lassen — Der Priester legt Deine Hand in die eines Katholiken."
„Alexander! so hat Gott mein Bitten erhört," jubelte sie auf, „welch köstliche Weihnachtsgabe!" und Freudenthräuen weinend lag sie an seiner Brust.
Hell strahlten die Weihnachtslichter auf die Glücklichen nieder, Tannenduft zog frisch und würzig um sie her: es war als ob ein Friedensengel segnend über dem stillen Gemach schwebte.
Da plötzlich erscholl von draußen her wüster Lärm, der sich näher und näher gegen das Gemach wälzte. I
Magdalena schreckte M auf aus den Armen des Geliebten — auch Alexander fuhr zusammen, eine unheimliche Ahnung durchzuckte ihn. Er eilte der Thüje zu und lauschte dem Gewirr von Tritten i»b Stimmen, aus denen er nur die des alten Hchismeisters unterschied, der im Tone höchster Angst ausrief: „Nimmermehr! sie ist in meinem Schutz!" worauf indeß nur rohes Gelächter als Antwort erklang.
Alexander preßte die Hand um das Pistol, das er im Gürtel trug — jetzt hatten sie die Thür erreicht — sie flog auf — hereindrangen, Pechfackeln tragend, wilde Gestalten, an ihrer