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Dienstag, den 23. November.

1886

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—* Tie Convicte.

Neben der Auffassung der rechtlichen Lage der Convicte, welche die ,Germania' jüngst in mehre­ren Artikeln dargelegt hat, kann auch noch eine andere bestehen, der wir in den nachstehenden Zeilen Ausdruck geben wollen.

Das Gesetz vom 11. Mai 1873 hat es nur mit denjenigen Anstalten zu thun, welche aus­schließlich der Erziehung und Vorbildung des Clerus dienen. Dahin gehören nun auch die Knabenseminare sowie diejenigen bischöflichen Con­victe, welche nur solche Zöglinge aufnahmen, die sich dem geistlichen Stande widmen wollten. Die Errichtung neuer derartiger Anstalten wurde durch jene» Gesetz untersagt und die bestehenden durch dar Verbot neuer Aufnahmen auf den Aussterbe- Stat gesetzt und zudem einer besonderen staatlichen Aufsicht unterstellt. In Folge deffen mußten die kirchlichen Obern ihre derartigen Anstalten, wie da« hiesige Knabenseminar, sofort schließen.

Daneben aber bestanden im Jahre 1873 noch andere bischöfliche Convicte, welche nicht ausschließ­lich und allein der Vorbereitung zum geistlichen Stande dienten, wenngleich dieses ihre Hauptbe­stimmung war, sondern auch solche Zöglinge auf­nahmen, welche einen anderen Lebensberuf wählen wollten. Diese Anstalten wurden von den Mai­gesetzen nicht berührt und blieben in dem Ver« hältniffe bestehen, in welchem sie bis dahin zu dem betreffenden Gymnasium gestanden, trotz der Mai­gesetze und ohne alle Beziehung zu den Maige- Zitzen.

Während der Geltung des Gesetze» vom 11. Mai 1873 konnten neue Anstalten der ersten Art d. h. ausschließlich für die Vorbereitung zum geistlichen Stande bestimmte nicht errichtet werden, auch selbst dann nicht, wenn ein Bischof sich be­reit gefunden hätte, eine solche Anstalt ganz den maigesetzlichen Bestimmungen zu unterwerfen. Auch der Minister selbst hätte nicht da» Recht gehabt, hierin irgend welche Zugeständnisse zu machen; denn da» Gesetz vom 11. Mai 1873 verbietet im § 14 ganz ausdrücklich, solche Anstalten zu errichten.

Dagegen wie» die Fortexistenz so mancher Con­victe, auch bischöflicher, auf den W:g von selbst

Magdalena.

Weihnachts-Roman von Earl Armand.

3. Fortsetzung.

Alexander zog langsam die Arme wieder an sich und drückte sie einen Augenblick fest gegen die breite Brust — fast als wollte er so die Heimath an» Herz ziehen.

„Daheim," flüsterte er mit weichem Ton. Das kleine Wort erklärte in seinen Gedanken wie mit Zauberschein das düstere Schloß, daß ihn erwar­tete. — Oder schien es ihm nicht so? Gab e» etwas dort, das ihm die finsteren Räume mit lichtem Glanze erhellte? — Vor seinem inner« Auge stieg ein süße», frommer Antlitz auf, mit sammetbraunen Sternenaugen, vom goldenen Ge- spinnst langwallender, seidener Haarfluth umrahmt.

„Magdalena," brach es von seinen Lippen. „Magdalena ich komme! und „Allons Rurik!" spornte er, die Zügel ergreifend, das edle Thier, da» mit freudigem Wiehern den Ruf beantwortete.

Dahin flog « fii, Roß und Reiter, über den ; «chten Schnee, der unter dem flüchtigen Hufschlag i leise knisterte. Die Tannen rauschten sacht und > neigten sich wie grüßend vor dem stolzen Reiter, \ aus Myriaden sanfter Sternenaugen lächelt der ' Himmel Weihnacht?grüße auf ihn herab und im-

, hin, auf welchem etwa Abhülfe des Priesterman­gel» geschaffen werden könnte. Die Errichtung eine» solchen Convicts war möglicy, wenn die Auf­nahme in dasselbe nicht auf den Beruf zum geist­lichen Stande beschränkt wurde. Dadurch trat eine solche Anstalt in dasselbe Verhältniß, in wel- ! chem die noch bestehenden Convicte standen, mochten sie nun den Namen „bischöfliche" beibe­halten oder zeitweilig abgelegt haben. So war die rechtliche Lage der Convicte und auch des Fuldaer Convicts bi« zum 21. Mai 1886.

Durch da» genannte Gesetz wurde nun

1) den Bischöfen gesetzlich die Freiheit wie­dergegeben, Convicte für Gymnasialschüler zu er­richten und zu unterhalten, ohne daß es einer staatlichen Anerkennung ferner bedarf;

2) wurden diese bischöflichen Convicte auf eine neue Grundlage gestellt, wie sie das Gesetz einzeln angiebt.

Daraus folgt aber:

1) Der Art. 3 de» Gesetzes vom 21. Mai 1886 kann nur auf die bischöflichen Convicte Anwendung finden, nicht auf die privaten, wenn auch von kirchlichen Personen geleiteten Anstalten, weshalb das Convict zu Heiligenstadt, welche» eine Privatanstalt war, sofort nach dem in Krafttreten i de» Gesetzes vom 21. Mai 1886 in ein bischöf- ! liches verwandelt wurde.

3) durch den Art. 9 des genannten Gesetzes wurden die bestehenden bischöflichen Convicte mit den neuzuerrichtenden auf ganz gleichen Fuß ge­stellt, so daß unter denselben keinerlei Unterschied besteht, soweit es sich um die Anwendung jenes Gesetzes handelt. Denn der Art. 3 spricht nicht, wie Art. 2 und 4 von einem Wiedereröffnen, sondern von der Errichtung und Unterhal­tung d. h. er ermächtigt die Bischöfe, neue Convicte zu errichten und die bestehenden fortzuführen.

Es ist daher ein Jrrthum, wenn die .Germania' annimmt, diejenigen Bischöfe, welche mit der Er­öffnung ihrer Convicte bis jetzt gewartet hätten, befänden sich dem Gesetze vom 21. Mai 1886 gegenüber in einer bessern Lage, als die andern Bischöfe. Etwa« Anderes ist ja die Frage, ob es nicht überhaupt besser gewesen wäre, mit dieser Errichtung zu warten, und die ostensible, wieder-

mer schneller trieb es ihn vorwärts zur Christfeier — zum Wiedersehn. — —

Als das schnaubende Thier endlich int Schloß- Hof hielt, eilten die Diener von allen Seiten her­bei, den heimgekehrten Erben diensteifrig zu em­pfangen, allen voran aber ein alter, weißhaariger Mann, der Kammerdiener des Grafen, dec schon lange vor Alexanders Geburt in dessen Diensten gestanden und seinen jungen Herrn also von Kinds- beinen an gekannt und geliebt hatte.

Er ließ es sich nicht nehmen, demselben persön- lich den Steigbügel zu halten, und als Alexander, der sich leicht aus dem Sattel geschwungen, nun vor ihm stand und ihm beide Hände hinstreckte mit einem herzlichen: „Nun wie gehts Alter? noch immer rüstig und gesund?" da drückte er dieselben mit ehrfurchtsvoller Zärtlichkeit an ft ine Lippen und stammelte mit halberstickter Stimme: „Willkommen daheim, Euer Gnaden, tausendmal willkommen, o Gott wie bin ich froh , daß wir Sie wieder haben.

Mit warmer Rührung drückte Alexander noch einmal die Hände des alten, treuen Mannes und grüßte dann mit freundlichem Neigen des Haup­te« auch die andern Diener.

Ehe er die Steinstufen zu der alterthümlichen Pforte hinanstieg, flog fein leuchtender Blick wie grüßend über das langgestreckte in zwei ©eiten-

holte Berufung der Regierung auf die neuerlich teten Convicte läßt diese Frage wohl bejahen. Allein nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. Mai 1886 haben die bischöflichen Convicte sammt und sonders, sowohl die vor dem Jahre 1873 bestandenen, als die nach 1873 errichteten wie die neuzuerrichtenden in jenem Gesetze eine ge­meinsame rechtliche Grundlage erhalten; die Früchte jenes Gesetze» sind dem einen bischöflichen Convicte so sicher wie dem andern, und es hängt durchaus nicht von dem Entgegenkommen der Staatsregier­ung ab, ob sie diese Früchte dem schon bestande­nen wie den neuzuerrichtenden Convicte« zuwenden wolle; nein, alle bischöflichen Convicte haben einen gleiche« gesetzlichen Anspruch darauf.

Deutsches -Ketdf.

Berlin, 22. November.

* Die Eröffnung des Reichstags findet am Donnerstag Mittag 12 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Schlosses zu Berlin statt. Vorher wird Gottesdienst im Dom und in der katholff chen St. Hedwigskirche abgehalten. Die Thronrede wird Staatssekretär von Bötticher verlesen. An die Eröffnungsfeier schließt sich im Reichstagsgebäude eine Sitzung zur Feststellung der Präsenz an.

* Im Kultusministerium wu.de heute der ,Post' zufolge eine Conferenz abgehalten, in «si­cher über event. Maßnahmen wegen des in B r e s- lau eingetretenen Cholerafalles beralhen werden sollte. Außer Räthe« des Kultusmini­steriums nahmen auch zwei Räthe vom Ministerium des Innern daran Theil.

* Der Prinzregent Luitpold von Bayern kommt am 9. Dezember nach Berlin und wird etwa 7 Tage hier verweilen. Auf dem Rückwege stattet er einen kurzen Besuch in Dresden ab.

* Die preußische Regierung hat die von der Generalversammlung der Nordhausen-Erfur« ter-Effenbahngesellschaft beauftragte Erhöhung des Staatsangebots abgelehnt und betrachtet die Ver­handlungen als abgebrochen.

• lieber die Ersatzwahl in Hünfeld- Gersfeld finden wir heute an der Spitze des .Hünfelder Kreisblatt' nachstehenden Artikel:

Das Ergebniß der hiesigen Abgeordnetenwahl vom 10. d. M. läßt die Presse noch immer nicht zur Ruhe kommen.

flügel auslaufende Schloß, das streng in altrusfi- schem Stile erbaut, mit feinem büftern, fast tro­tzigen Aussehen beinahe den Charakter seines Be­sitzers wiederzuspiegeln schien.

Drinnen warf sich ein mächtiger, löwengelber Bernhardiner Hund mit lautem Freudengeheul auf Alexander und bemühte sich vergeben«, feine brei­ten Tatzen ihm an die Schultern zu legen, wie er bei feinen Lieblingen zu thun pflegte, wa» aber die herkulische Gestalt seine» jungen Gebieter», der seine sechs Fuß messen mochte, nicht zuließ. Er reichte ihm nur bi« an die Brust, an die er nun zärtlich seinen schönen Kopf lehnte. Alexander nahm denselben in beide Hände, und liebevoll in de» Thiere» treue Auge« schauend, fragte er leise:

„Sag^ Greif, alter Freund, hast Du mir sie auch getreulich bewacht?"

Der Hund schien ihr zu verstehen: er stieß ein laute» Knurren aus und erneuerte dann seine stür­mischen Liebkosungen.

„Wo finde ich den Vater, Boris?" fragte Alexander den alten, treuen Kammerdiener, der ihm gefolgt war.

„Im türkischen Kabinet, Euer Gnaden, gestatten Sie. bi :6 ich bem Herrn Grafen Ihre Ankunft melbe?"

Alexander nickte Gewährung, wußte er b«ch,