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¥ 260.

Sonnabend, den 13. November.

1886

Fuldaer W Jdtung.

®k ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertag« aulgenommen. Vierteljährlicher AbonnementlpreiS ohne Bringerlohn und Bestellgelds 1 Rk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage ,Cttnte und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 Rk. 75 Pfg.

Inserate: Dir einfältige Zeile oder deren Rau« 15 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Zweites Blatt.

♦ Auf diese« nicht mehr nngewöhn- licheu Wege.

Auch in den Zeitungsanzeigen steckt eine gewisse Dost« Culturgeschichte. Wir haben un« auf'» Gerathewohl au» den verschiedensten Zeitungen aller politischen Richtungen, wie sie uns unter die Hände kamen, ab und zu die Anzeigen ausgeschnitten, welche Heiraths-Gesuche betrafen, und sind damit fortgefahren, bis wir die Ziffer 100 erreicht hatten — eine reine Zettelbank liegt also vor uns, und t» war keine leichte Arbeit, etwas Ord­nung in da« eigenthümliche Chaos zu bringen. Die Form dieser Gesuche hat bei manchen Ver­schiedenheiten viel Gemeinsame« oder Aehnliche«. Die Ueberschrist diese« Auf'atzes fanden wir in keiner einzigen Annonce wieder, sie scheint sich also ziemlich überlebt zu haben; dagegen ist „DiScretion" noch immer „Ehrensache", bei manchen ist sie „selbstverständlich"; „anonyme Offerten" werden überhaupt „nicht berücksichtigt", meist sind „Ver­mittler verbeten," hie und da sind nur „geschäfts­mäßige Vermittler ausgeschlossen", dagegen „ehren­hafte Vermittlung", namentlich durch „Eltern oder Vormünder" „erwünscht". Nur zwei Procent thun de« „Vermögen«" keine Erwähnung, bei den meisten spielt e«, wenn auch teilweise etwa« verschämt, die größte, bei einigen fast ausschließlich eine Rolle. Unter den 100 find 70 Gesuche von männlichen, 30 von weiblichen Personen, unter den letzteren finden fich 16 Selbstreflektantinnen, in den übrigen 14 Fällen wurden für Damen Männer gesucht. Erscheint, al« ob nur Herren „von angenehmen Leußeru" oder mit dergleichen körperlichen Vor­zügen durch die Zeitung eine Frau suchen, ein solcher Zusatz kehrt nämlich stets wieder. Auch die „achtbare Familie" findet sich sehr häufig. Die Damen find ebenfalls meist „angenehme Er­scheinungen", theilweise find sie „hübsch", „elegant"; „häurlich" und „wirthschaftlich" sind sie fast alle, und e« wäre sehr ungalant von un», die Auf­richtigkeit dieser Angaben bestreiten zu wollen.

Sin junger kath. Bäcker, dem es „tn Damen­bekanntschaft" fehlt — auch diese Phrase scheint verbraucht zu sein und findet sich ziemlich selten — will in eine Bäckerei „hineinheirathen". Die Beamte» find auffälligerweise meist schon recht bei Jahren. Da haben wir einen pensionirten Post- sekretär, der solid, ehrenhaft und 53 Jahr ist und mit Zinsen jährlich 2200 M. in „körperlicher und geistiger Gesundheit" zu verzehren hat, dabei aber eine Lebensgefährtin, alleinstehend, tugend­hafter Gesinnung und mit entsprechendem Ver- mögen sucht, da« sicher gestellt wird. Seine Ge­nügsamkeit und auch wohl seine Heirathtlust beweist der Herr dadurch, daß er großmüthig bcisügt: „über kleine Schönheitsfehler wird hinweggesehen." Awa« bedenklich werden wir schon, wenn ein junger Beamter mit 40 Thaler Gehalt (hoffent­lich monatlich) eine „junge Dame oder Wittwe mit Vermögen" sucht. Diesem wäre unseres Er­achten«, da er nach seiner Versicherung auch eine „gute Figur" besitzt, am besten mit einer Millio­närin geholfen, zumal er von Charaktereigenschaften nicht spricht.

Neben scherzhaften „Heirathsgesuchen", die sich offen al« „schlechter Witz" zu erkennen geben, gibt e« auch in anscheinend ernsthafter Form noch manche Annonce, welche nur zum „Spaß" los­gelassen ist; übermüthige junge Leute rirkiren die Jnsertionskosten, um Offerten oder gar Photo- graphieen zu erhalten, an denen sie sich „amüsiren" können. An die Gefahr eines derartigen Miß­brauch« der Zusendungen sollten Alle denken,

welche auf eine Heiraths-Annonce „anbeißen" wollen. Wohl Dem und Der, welche „diesen nicht mehr ungewöhnlichen Weg" nicht einzuschlagen brauchen! (Palatina.)

vermischtes.

• In Bezug auf die „Anpreisung" von Geheimmitteln hat der Strafsenat des Kam- mergerichts vor einigen Tagen in der Revision«- instanz als höchster Gerichtshof für die Landes- strafgesetzgebung (s. g. „Kleine« Obertribunal") folgende bedeutungsvolle Entscheidung gefällt. Der Kaufmann Richter hatte nämlich den von ihm fabrizirten ,Pain expeller* u. A. auch in der ,Liebauer Zeitung' al» ein gegen die verschie­densten Krankheiten dienendes und in den Apo­theken erhältliches Heilmittel empfohlen und war daraufhin unter Bezugnahme auf eine von der Regierung zu Liegnitz erlassene Polizeiverordnung vom 12. Dezember 1855, wonach das Anpreisen von Heilmitteln bei Strafe verbotenW, angeklagt, vom Schöffengericht zu Liebau aber freigesprochen worden, da diese Verordnung nicht mehr, zu Recht bestehe, vielmehr durch § 1 der Gewerbeordnung und durch die Kaiserliche Verordnung vom 4. Ja­nuar 1875 al» aufgehoben zu erachten sei. Die Amtsanwaltschaft legte hiergegen Berufung ein, worauf die Strafkammer zu Hirschberg die frei­sprechende Entscheidung aufhob und den Angeklag­ten wegen Vergehen» gegen die betr. Polizeiver­ordnung zu 30 M. Geldstrafe verurtheilte. In­dem sie nämlich die Verordnung durch die Ge­werbeordnung und die Kaiserliche Verordnung noch nicht für aufgehoben erachtete, führte sie de« Wei­teren au«, daß die Freigebung de« Verkauf« ge­wisser Heilmittel noch immer nicht die Zulässigkeit de« öffentlichen „Anpreisen«" derselben invol- vire. Der beabsichtigte Verkauf einer Sache mache zwar unter Umständen da« öffentliche Angebot, keinerweg« aber deren öffentliches „Anpreisen" nothwendig, vielmehr enthalte sich ver anständige Geschäftsbetrieb gerade solcher Anpreisungen und überlasse dieselben den s. g. Marktschreiern, denen die Verordnung eben entgegen treten will. Letztere habe durch die Gewerbeordnung nicht ihre Be­deutung verloren. Der Angeklagte legte hiergegen Revision ein, welche die Oberstaatsanwaltschaft selbst sogar für begründet erachtete. Die quest. Polizeiverordnung erwecke — so führte sie au» — in materieller Beziehung Bedenken und könne nach Lage der heutigen Gesetzgebung nicht mehr auf­recht erhalten werden. Sei der Vertrieb von Heilmitteln freigegeben, so könne auch da» An­preisen derselben nicht von Polizeiwegen verboten werden. — Da« Kammergericht entschied in- deß nach längerer Berathung auf Zurückweisung der Revision, indem e« sich im Wesentlichen völlig den Gründen de« Vorderrichters anschloß. Weder die Gewerbeordnung noch § 367 Nr. 3 des St.-G.-B. ständen der Gültigkeit der Verord­nung entgegen. Auch in Bezug auf die Feststel­lung der Thäterschaft habe sich der Vorderrichter keines Rechtsirrthum« schuldig gemacht.

sDie Visitenkarten der Kronprinzessin.^ Der ,W. A. Z.' wird aus Berlin geschrieben: Die deutsche Kronprinzessin ließ kürzlich bei ihrem Lieferanten hundert Stück Visitenkarten bestellen. Als diese geliefert wurden, zählte man sie nach und fand, daß es nur achtundneunzig waren. Sofort fragten Hofbediente bei Idem Chef der Firma an, ob zwei Karten weniger verfertigt worden oder wie das Fehlen zu erklären sei? Die strengste Untersuchung wurde eingeleitet und in der diese Angelegenheit betreffen­den Zuschrift des Hoffekretariats heißt es: „Wollen Sie das Resultat Jhrerj Nachforschungen sofort berichten; Visi­tenkarten Ihrer Kaiserlichen Hoheit sind Papiere von großem Werth, durch deren Mißbrauch beträchtlicher Schaden ent- lehen könnte.

* Der höchste Grundstückspreis, welcher bisher in Berlin amtlich festgestellt worden ist, beträgt 25,500 M

für tue Quadratruthe. Derselbe kann aber bei dem Kauf fieber leicht noch überschritten werden. Den Geh. Sanitäts­rath Eulenburg in der) Friedrichstraße, welcher das Haus besitzt, das Schinckel einst für den Prinzen Louis Ferdinand erbaute, bestürmt man mit stetig sich steigernden"Ange­boten. Die Gesellschaft „Equitable", welche den „Rheini­schen Hof", Ecke der Leipziger und Friedrich-Straße er­worben hat, hat das Nachbarhaus für 1,250,000 M. hinzu erworben. Der Besitzer hatte daflelbe erst großartig aus­gebaut, so daß es ihm schon theuer, auf 750,000 M., zu stehen kam; er hat trotzdem ein« halbe Million daran verdient. Der „Pschorr" hat zu dem Grundstück Lcke Friedrich- und Behren-Straße das kleine Haus eines Steh- bier-Rest«urants für 300,000 M. hinzu gekauft. Der Restaurateur hat wieder das Haus Ecke Friedrich- und Dorotheen-Straße gegenüber dem Central-Hotel für 600,000 M. erworben. An dem Hause Ecke Dorotheen- und Neustädiische Kirch-Straße gegenüber dem Hotel Con­tinental hat ein Zwischenbesitzer in acht Tagen 70,000 M. verdient. In der Friedrichstraße nahe der Französischen Straße wurden für 27 Quadratruthen 350,000 M. bezahlt; der Neubau darauf wird nur den dritten Theil des Grund und Bodens kosten. Die Gründerzeit war nichts gegen die gegenwärtige Spekulation.

sVaterstolz.s Mutter: „Nun sag mir aufrichtig, ob Du unser» kleinen Alfred liebst? — Vater: „Lieben? Hm, dazu sieht mir der Junge noch zu dumm aus; aber ich achte in ihm seinen Vater."

fB-i Tische.j Hausfrau: „Juste, die) janz« Janz i« wieder janz und jar nicht jar.

* Die Korbweidenzucht.

Die Ertragsfähigkeit der Korbweiden wird gewöhnlich unterschätzt, so daß es sich lohnt, auf die Cultur derselben hinzuweisen. Die Korbweiden lieben Feuchtigkeit im Bo­den. Am besten gedeihen sie in Thonböden und Ueber- schwemmungsgebieten der Flüsse. In trockenem Sandbo­den wachsen die Weiden nicht, oder nur mangelhaft; eisen­haltigen Boden vertragen sie nicht. Im Lehmboden be­kommen die Schosse gerne Seitenauswüchse und werden dadurch minderwerthig. Die Vorbereitung zur Anlage besteht in Falzendem: Man gräbt das zu bepflanzende Land 2 oder 3 Spatenstich« tief um, und zwar im Herbst. Bor dem Pflanzen ebnet man es. Zum Pflanzen bedient man sich am besten einjähriger Stecklinge von 20 bis 30 Centimeter Länge, oder einjähriger Würzlinge. Man pflanzt je nach der Witterung im Februar oder März und zwar in guten «öden 40 Centimeter und in den Reihen selbst 20 Centimeter, in schlechten Böden 50 und 25 Centimeter von einander. Stecklinge und Würzlinge werden ein wenig schräg und so tief gepflanzt, daß nur da« oberste Auge aus dem Boden heraussieht. Da« Ent­wässern geschieht im Winter, das Bewässern im Sommer. Allzugroße Nässe schadet den Korbweiden. Winden, Di­steln und Nesseln müssen sorgfältig entfernt werden, zu­mal in den ersten Jahren ; desgleichen beseitigt man die Triebspitzen, welche von einer Gallwespe angestochen wur­den. Gewöhnliche Weiden schneidet man im Herbste, so­bald die Blätter vollständig abgefallen sind. Die feineren Korbweiden, welche erst weißes Geflecht geben sollen, wer­den Mitte Februar bis Ende März geschnitten. Man be­ginnt mit dem Schneiden schon im ersten Jahre und sargt dafür, daß die Ruthen dicht am Kopfe nnd sämmtlicho auch die schwächsten Triebe abgeschnitten werden. Läßt die Pflanzung im Wachsen nach, so setzt man ab und zu ein Jahr mit dem Schneiden aus. —

Literarisches e

Die rathende Freundin. Mitgabe für jung Mädchen beim Eintritt in's Leben. Von Marie von Lindeman. Vornehme Ausstattung (chamois Papier, sammtbraune Rand-Einfassung). In ori­ginellem, vierfarbig gepreßtem Salonband mit Far- bentitel und Goldschnitt 4 Mark. (Köln, Bachem.)

Ein reich ausgestattetes Geschenkbuch, fein und anre­gend auf religiöserlGrundlage geschrieben. Knapp in der Fassung und außerordentlich reichhaltig. „Unserer weib­lichen Jugend bietet sich in diesem Buche — so heißt es in der Einführung — manch' guter Rath an, dessen Be­herzigung jeder aufblühenden Jungfrau zu wünschen ist. Er kommt aus einem liebreichen Frauenherzen und ist, wie jedes Blatt zeigt, von ebenso viel Erfahrung wie Liebe dlktirt. Mögen die Winke und Rathschläge zunächst allen jenen jungen Mädchen nützen, über die das Auge der Mut­ter nicht mehr wachen kann! Diese werden am ersten eine wohlmeinende rathende Freundin willkommen heißen. Den anderen aber, die „noch unbekannt mit Schmerz und Sor­gen, gehest in treuer Eltern Hut" deS Segens der Hei- math sich erfreuen, soll das Büchlein als Ergänzung der mütterliche» Unterweisungen dienen und ihnen beim Ein­tritt in's Leben, beim Aufenthalt in der jWelt getreu zur Seite stehen." — Auf dem diesjährigen Weihnachtstisch wird das Buch ohne Zweifel eine willkommene Gabe be­sonders für alle jungen Damen bilden, deren Pensions- Erziehung beendet ist.