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Moimls-zledkrßchl des Standesamts Fulda.

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Auswärtige und Landkrkenh

vunkt. Die Kfliyonnn iji w uiqw uw«, yui« —o— , • ' f I

ziehung volle Klarheit geschaffen durch die Ent« | der Erde um die Sonne — oder rote man damals |

Im Monat August 1886 kamen zur Anmeldung.

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Davon entfallen auf:

Name der Gemeinde.

herbeiführt.

Wenn aber Professor v. Bar durch eine Aen- derung der strafrechtlichen Bestimmungen über das Duell zugleich die Möglichkeit herbeiführen will, denjenigen, dem ganz besondere Entschuldigungs- gründe für Annahme der Herbeiführung eines Zweikampfes zur Seite stehen, ganz straffrei zu lassen, fo können wir ihm darin nicht beipflichten; das Duell muß unter allen Umständen strafbar sein. Herr v. Bar meint, daß die Neigung zum Zweikampf in spezifisch germanischen Anschau­ungen über die Bertheidigung der persönlichen Ehre ihren Grund habe und desharb einer dra­konischen Gesetzgebung sich noch als unzugänglich erweise. Das ist durchaus nicht stichhaltig, denn bei den Franzosen, wo doch diese „spezifisch germanischen Anschauungen" keineswegs florieren dürften, finden wir die Duellwuth in weit höhe em Grade als bei uns, und namentlich das politische Duell wird dort in einer Weise gepflegt, die bei uns kaum denkbar ist. Ebenso ist auch in dem romanischen Italien das Duell an der Tages- ordnung, während in England dar Duellwesen kaum hervortritt. Nicht in spezifisch germanischen Anschauungen hat die Duellwuth ihren Grund, sondern in einer sittlichen Verirrung, und dieser Unsitte muß entgegengetreten werden, schärfer als es das Strafgesetzbuch jetzt thut. Das Duell darf nicht mehr als eine „privllegierte Körperverletzung", als ein „geadelter Mord", wie sich ein protestan- tifcher Schriftsteller ausdrückt, angesehen werden. Ist es erst dem gemeinen Recht unterstellt und seiner ungerechtfertigten Ausnahmestellung beraubt, dann wird das Duellunwefen, darüber kann kein Zweifel sein, wenn nicht allmählich ganz verschwin- den, so doch erheblich abnehmen.

Zu diesen Erwägungen strafrechtlicher Natur kommt dann der ethische und moralische Stand- punkt. Für die Katholiken ist in dieser Be-

9 Minuten ll5/10 Sekunden gebildeten Sonnen­jahr. So kam es, daß der römische Kalender all­mählich in heillose Verwirrung gerieth bis Julius Cäsar im Jahre 45 v. Ehr. den Knoten durch­hieb, das vorhergehende Jahr um 80 Tage ver­längerte und von nun an die reine Sonnenjahrs­rechnung einsührte. Nach dem Julianischen Kalen­der folgte nunmehr auf drei Jahre von 365 Tagen ein Schaltjahr mit 366 Tagen. Irrtümlicherweise aber hatte Cäsar das Jahr bezw. die Umdrehung

glaubte, den Umlauf der Sonne um die Erbe — um 11 Minuten und einige Sekunden zu kurz berechnet, so daß im Jahre 1582 die Frühlings­tag- und Nachtgleiche auf den 11., statt auf den 21. März fiel. Papst Gregor XIII. nahm dann die nothwendig gewordenen Verbesserungen des Kalenders vor, in Folge deren man vom 4. Okt. 1582 gleich auf den 15. Oktober überging. Die Protestanten sträubten sich lange gegen die An­nahme der päpstlichen Neuerung, bis sie dann endlich von dem 17. Februar 1700 auf den 1. März übersprangen — die Russen aber, wie überhaupt die Anhänger der Griechischen Kirche, rechnen noch nach dem alten Julianischen Kalender!

* Das Duellunwesen.

Zur Frage des Duellunwesens hat sich in jüngster Zeit eine beachtenswerthe Stimme ver­nehmen lassen. Der Professor v. B a r in Göttingen, einer der bedeutendsten Kriminalisten der Gegen­wart, hat sich nämlich durch den unglücklichen Ausgang, den so viele Zweikämpfe in der letzten Zeit genommen, veranlaßt gesehen, das Ueberband- nehmen der Duelle und die Bestrafung des Duells in Erörterung zu ziehen. Daß der berühmte Rechts­gelehrte es im Prinzip für durchaus richtig hält, den Zweikampf als solchen ohne Rücksicht auf die zugefügten Verletzungen zu bestrafen, wie dies ja auch im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, ist vielleicht nicht so bewerkenswerth, als daß er einen Fehler des Strafgesetzbuchs darin erblickt, daß es den Zweikampf ausnahmslos mit Festungshaft als der gelindesten und glimpflichsten Form der Freiheits­strafe bedroht. Uns erscheint die Ausnahmestellung, welche dem Duell im Strafgesetzbuche eingeräumt worden ist, überhaupt ungerechtfertigt, denn ob Ehrenhändel beim gewöhnlichen Volke durch eine Schlägerei oder bei „satisfaktionsfähigen" Leuten durch ein Pistolen- oder Säbelduell ausgefoLten werden, bleibt sich im letzten Grunde gleich. Will man absolut dem Duellunwesen, weil es einmal weit verbreitet ist, nicht mit drakonischer Strenge, sondern mit milderen Anschauungen entgegentreten, so bietet ja die Strafabmessung dazu eine aii8- reichende Handhabe. Und bei der Strafabmessung kann ebenfalls berücksichtigt werden eine fchärfere Bestrafung des moralisch Schuldigen, desjenigen, der durch eine ganz brutale, vielleicht durch eine lediglich zum Zwecke der frivolen Herausforderung zum Duell begangene Beleidigung einen Zweikampf

Die Verhältnißzahl der Gestorbenen, auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet (Sterblichkeitsziffer), beträgt hiernach für die Stadt Fulda pro Monat August 22,32.

Auszug

aus de« Registern des Standesamts Fulda,

vom 3. bis 9. September 1886.

Aufgebote. Den 7. Sept.: Hsrrenkleidermacher Heinrich Wilhelm Steinhauer uud Maria Margaretha Schnell von hier.

Geburten. Den 2. Sept.: Eduard, S. des Fabrik­arbeiters Heinrich Stock. — Den 3.: Johann, S. des Restaurateurs Konrad Oberndorfer. — Den 3.: T. des Kaufmanns Adam Klaus. — Den 4.: Theresia Pauline, T. des Bäckermeisters Philipp Odenwald. — Den 4.: Amandus Valentin Heinrich, S. des Spenglers Heinrich Becker. — Den 4.: Paul Wilhelm, S. des Bahnarbeiters Anton Martin Werthmüller. — Den 5.: Barbara Katha­rina, T. des Schreiners Nikolaus Josef Steinhauer. — Den 7.: S. des Rectors des Gymnasiums Dr. Adolf Bergmann. — Den 7.: Josefine Theresia, T. des Glaser­gesellen Heinrich Scholl.

St erbe fälle. Den 3. Sept.: Therese Josefa, T. des Schlosser a. B. Nikolaus Jakob, 2 M. 26 T- — Den 3.: Johanna Emilie Wilhelmine, T. des Schneiders Karl Heinrich Friedrich Wolterstorff, 3 M. 25 T. — Den 3.: Nikolaus Wolfschlag, Musikus, verh. 67 I. 3 M. 24 T. — Ten 6.: Maria Hermine T. des Hilfsbremsers Philipp Flach, 2 M. 3 T. — Den 7.: Peter Schneider, Brauer, leb. St, 32 I. 9 M. — Den 7.: Agnes geb. Müller, Wittwe des Maurers Kaspar Schäfer zu Lehnerz, 64 I. 1 M. 17 T. — Den 8.: Therese geb. Werner, Wittwe des Uhrmachers Andreas Vogel, 80 I. 8 M. — Den 9.: Josef Hergert, Tagelöhner, Wittwer, von Eberberg, 74 I. 7 M. 8 T.

schiedenheit, mit der das Tridentinische Konzil das Duell verboten hat. Auch die protestantische : Theologie, soweit dieselbe noch auf positiv kirch- \ lichem Standpunkte steht, verwirft das Duell als . unchristlich. Noch im letztvergangenen Jahre bil- ’ bete das Duellwesen ein stehendes Thema auf fast allen protestantischen Synoden, es wurden auch auf ; vielen derselben unter dem frischen Eindrücke der ’ Schwurgerichtsverhandlungen über das bekannte i Duell Oehlke-Holzapfel Resolutionen gefaßt, die sich gegen das Duell erklärten und eine schärfere Be­strafung desselben verlangten; es wurden aber leider auch zaghafte Stimmen laut, in denen die Ansichten, welche über das Duell in gewissen Kreisen herrschen, den Sieg davon trugen über das, was als Forderung der christlichen Sittenlehre anerkannt werden mußte. So verlief denn die letztjährige Bewegung der evangelischen Synoden gegen das Duell durch eine unverantwortliche Schwäche ein­zelner einflußreicher Personen im Sande. Jndeß, ob ohne oder mit den evangelischen Synoden, die Bewegung gegen das Duellunwesen wird in Fluß bleiben und stets neue Anhänger gewinnen, und die Gesetzgebung des Reiches wird sich auf die Dauer einer Revision des Strafgesetzbuches in Bezug auf das Duellwesen nicht entziehen können.

Vermischtes.

* Ein Zeitungs-Abonnent als Jubilar. Man schreibt der ,W, Allg.Ztg/ aus London: „Herr Thomas Rawdon, ein reicher Mann, feierte vor einigen Tagen in sehr pompöser Weise sein Jubiläum als — Zeitungsleser. Herr Rawdon ist in Folge gewissenhafter Aufzeichnungen im Stande, nachzuweisen, daß er vor 50 Jahren als Ibjähriger Knabe sich auf das erste Blatt abonnirte, und er hat seitdem keinen Tag verstreichen lassen, ohne seinen Lieblings-Journalen die ihnen zugewiesenen zwei Stunden auch ganz und voll zu geben. Bei dem Festessen, dem auch zahlreiche Journalisten anwohnten, sagte einer der Anwesenden, ob Herr Rawdon die auf diese Weise ver­brauchten vielen Tausende von Stunden nicht bereue. Aber Herr Rawdon erhob sich und hielt eine zündende Rede, in welcher er erklärte, nicht in allen Bibliotheken der Welt hätte er so viel Lebensweisheit, Bildung und Unterhaltung finden können, als ihm durch die Zeitung geboten sei." Alle anwesenden Redakteure waren der Meinung, daß Hr. Rawdon ein ganz außerordentlich verständiger Mann sei.

* Die Monate.

\ Der Wechsel des Mondes, welcher in 29 Tagen i 12 Stunden 44 Mm. 2*/5 Sekunden die Erde umkreiset, war dem Menschen seit uralten Zeiten « ein Maßstab der Zeit und gab dem Monat seine ; Bezeichnung. Die heute noch gebräuchlichen tatet- ; nischen Namen der verschiedenen Monate verrathen ! den römischen Ursprung unseres Kalenders. Vom i Jahre 753 vor Christi Geburt, von der Grün- ; düng des zur Weltherrschaft dereinst berufenen Rom am Strande des Tiber, zählten die Römer die weltgeschichtlichen Jahre, die ursprünglich nur 10 Monate oder 304 Tage besaßen. Das alte römische Jahr begann mit dem ihrem Kriegsgotte Mars benannten Monat März; der zweite Monat April, der die Erde für frisches Grün und die Bäume für neue Blätter und Blüthen öffnet, leitet seinen Namen her von dem lateinischen Worte aperilis, während der dritte Monat Mai und der folgende Juni den römischen Göttinen Maja und Juno ihre Benennungen verdankten. Der später zu Ehren des Julius Caesar genannte fünfte ! Monat hieß ursprünglich nach seiner Reihenfolge i Quintilis, und der Name des folgenden Monats Sextilis (der Sechste) wurde dem Kaiser Augustus zum Angedenken später in August umgeändert. Die Monate September (7), Oktober (8), No­vember (9), Dezember (10) tragen noch heute die Namen der betnffenben römischen Ordnungszahlen. Gegen 700 v. Chr. vermehrte der römische König Numa die Zahl der Monate um zwei: den Januar, geweiht dem doppelgesichtigen Janus, dem Gott alles Anfangs in Raum und Zeit, von janua, die Thür, und den Februar, nach dem lateinischen Worte Februa den Opfermonat genannt.

Das so gebildete Mondjahr von 355 Tagen stimmte aber nicht mit dem durch den Umlauf der Erde um die Sonne in 365 Tagen 6 Stunden

Stadt Fulda . . . Gemeinde Horas

„ Neuenberg

„ Lehnerz .

„ Riesig .

„ Ziehers .

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1886

Sonnabend, den 11 September

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