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Sonnabend, den 26. Juni

1886

Fuldmr

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Nochmals die bayerische Katastrophe'

Heber dem unglücklichen Bayernkönige hat sich das Grab geschlossen, Ludwg's II. sterbliche Heber» reste sind in der Ahnengruft in der Michaelslirche zur letzten Ruhe gebettet. In der Residenz Mün­chen, wo glaubwürdige Nachrichten über des Königs Leben den strahlenden Glorienschein, der in den Augen des Volkes Ludwigs Haupt umgab, auch in den minder aufgeklärten Schichten der Bevöl­kerung bereits stark verdunkelt haben, hat sich die anfängliche Aufregung einigermaßen gelegt, auch in anderen Städten beginnt eine kühlere Auffassung im Volke Platz zu greifen, während auf dem Lande und namentlich im Gebirge die einmal gefaßten Vorurtheile zu Gunsten des Königs nur schwer weichen zu wollen scheinen. Wenn man aber auch, wie gesagt, in den Städten die Geistesgestörtheit des Königs als eine feststehende Thatsache ansieht, und deshalb die aus. der tzegentheiligen Auffassung hervorgegangenen Erregungen aufgehört haben, so ist damit keineswegs das Hrtheil des Volkes über den Verlauf der Dinge abgeschloffen. Im Gegen- theil wendet stch jetzt die allgemeine Aufmerksam­keit mit erhöhter Spannung den beiden Fragen zu, ob die gegen den geistesgestörten König angewand­ten Maßregeln die richtigen waren, und ob nicht durch ein früheres energisches Eingreifen viel Hn- heil und namentlich die Schlußkatastrophe, welche stets ein dunkler Fleck in der bayerischen Geschichte bleiben wird, hätte vermieden werden können. Mit einem Worte: die harten Hrtheile über das Mini­sterium Lutz nehmen im Volke eher zu, als ab, sie haben höchstens an maßloser Leidenschaft ver- loren, dagegen an kalter, überlegender, Berechnung gewonnen. Man vernimmt aus den Gutachten der Aerzte und aus dem Leichenbefund, ebenso wie aus den Zeugnissen und sonstigen Beweisstücken der ministeriellen Rechtfertigung, daß der König seit Jahren schon in hohem Grade geisteskrank gewesen ist. Dem gegenüber steht einerseits die Thatsache, daß das Ministerium den König Staatsakte und Gesetze unterzeichnen ließ, und zwar bis in die allerjüngste Zeit hinein, und daß nach diesen nach strenger Auffaffung staatsrechtlich und verfaffungs- mäßig ungiltigen Manifestationen eines faktisch re­gierungsunfähigen Monarchen unbedenklich fsrt- regiert worden ist, obgleich doch namentlich in den letzten Monaten der Zustand des Königs um kein Haar bester war, als nach der offiziellen Verrückt­erklärung. AndererfeitS hält sich die katholische Mehrheit in Bayern die Thatsache vor Augen, daß das Ministerium Lutz, indem es gegen eine feste ihm politisch feindliche Kammermehrheit seine Stel­lung behauptete, sich fortgesetzt gerade auf den Willen und Befehl des Königs stützte, eines Königs, besten freie und vernunftmäßige Willensbestimmung nach heutiger Behauptung des Ministeriums schon seit langer Zeit ausgeschloflen war. Mit Recht hob Fürst Löwenstein bei der Debatte in der öffentlichen Reichsrathssitzung hervor, daß unter diesen Hmständen eigentlich schon lange kein König mehr in Bayern regiert habe, daß vielmehr fak« tisch schon seit Jahren eine Regentschaft bestanden habe, allerdings keine gesetzmäßige, sondern eine

solche des Ministeriums allein. Fürst Löwenstein ist deshalb der Heberzeugung, daß das Ministerium seine Pflicht, sich gegenüber den begründeten Be­fürchtungen von Geisteskrankheit Klarheit zu ver­schaffen, vernachlässigt habe. Auch das Reichsraths- mitglied GrafOrtenburg trat gegen das Mi­nisterium auf und bemängelte in eingehender Rede sein Verhalten vor und nach der Regentschasts- Proklamirung. Ortenburg betonte, daß das mon­archische Prinzip darunter leiden müsse, wenn das Volk sehe, daß das Ministerium eine Reihe der wichtigsten Staatsakte durch den erwiesenermaßen geistesgestörten König unterzeichnen ließ und in Vollzug setzte. Der Redner tadelte auch das ganze zuletzt gegen den König eingeschlagene Verfahren, die total verunglückte Mission nach Hohenschwan­gau, insbesondere auch die Verbringung des Königs an den gefährlichen Starnberger See. Daß Mi­nister Lutz mit einem großen Aufwand von Dialektik sein und seiner Kollegen Verhalten zu rechtfertigen suchte, versteht sich von selbst, seine Rechtfertigung war aber nicht sehr glücklich, denn aus Allem leuchtete nur zu klar hervor, daß das Ministerium vor der äußersten Eventualität, dem hartnäckig auf seinen Kaprizen und Wahnideen be­stehenden König seine Entlassung einzureichen, zu- rückschrack. Die Schuld des Ministeriums Lutz liegt unseres Erachtens gerade darin, daß es nicht nur nichts unternahm, um dem wachsenden Ruin zu steuern, sondern sogar Alles that, um die ihm be­kannten Thatsachen sorgfältig vor aller Welt zu verhüllen, und sich selbst als im Vollbesitze könig­licher Huld und Gnade, so wie königlicher Mei­nungsübereinstimmung hinzustellen.

Schwer belastend ist die Selbstanklage des Ministers bezüglich der unseligen Katastrophe am Starnberger See. Einem Referat der ,F. Z.' zu­folge erklärte Lutz offen heraus, der König sei nach Berg übergeführt worden, bevor dort die absolut erforderlichen Vorsichts-Maßregeln getroffen waren. Man will gewußt haben, daß der König Selbstmordgedanken hatte, man will ihn deßhalb von Neuschwanstein entfernt haben, weil ein Sturz in den Abgrund befürchtet wurde. Unb doch sagt der Minister: „Einzelne Maßregeln wurden sofort getroffen, andere für den See waren in Aussicht, si e konnten so schnell und wegen der Feiertage nicht ausgeführt werden". Wegen der Feiertage? Ist man im Ministerium Lutz so hyperstreng in Bezug auf Sonntagsheiligung, daß selbst die nothwenbigsteu Maßregeln für bie Sicherheit bes Lebens, unb sogar bes Lebens bes Königs, wegen der Feiertage unterbleiben mußten? Die katholische Lehre von ber Sonntagsheiligung weiß nichts von biefer Engherzigkeit, unb man muß annehmen, daß ber bezügliche Hinweis bes Ministers eine Ausrebe ber allerungeschicktesten Art gewesen ist. Man benke sich: ein unter irrenärztlicher Be- wachung Stehenber, ber mehrfach Selbstmord­gedanken geäußert hat, wirb unmittelbar an einen See geschickt unb am Ufer des See's spazieren geführt, ohne daß auch nur bie allergeringsten Vorkehrungen am ober auf bem See getroffen worben wären! Allerbings von Ministern, welche ihren König Monate unb Jahre lang einem un« »ürbigen exklusiven Lakaieneinfluß überließen, ohne mit Energie in diese Jntriguen hineinzu­greifen, konnte man nichts anderes erwarten, als daß fie denselben König nachher irrenärztlicher Behandlung Übergaben, ohne sich selbst von der absoluten Gefahrlosigkeit dieser „Heberwachung" überzeugt zu haben.

Daß der Äönig ohne persönliche Untersuchung, lediglich auf Grund von Zeugen- und Jndicien- bemeis, für verrückt und regierungsunfähig erklärt

worden ist, stellt sich heute, nachdem an der Geistes­gestörtheit kein Zweifel mehr sein kann, nur mehr als ein formeller Fehler dar. Sonst ist sogar dem einfachsten Bürger beim Entmündigungsverfahren durch die Gesetze der weitgehendste Schutz in dieser Hinsicht garantirt, beim Könige hielt man es anders. In welcher gefahrvollen Situation Bayern geschwebt hat während der unerhörten Regierung eines geisteskranken Königs, ergeben die Akten mit erschreckender Gewißheit. Die Kabinetssekretäre erwähnen einen Plan des Königs, zur Heber­wachung der Volksstimmung einen Geheimbund „Koalition" über das Land zu verbreiten, sie er­zählen von der Absicht des Königs, die Verfassung aufzuheben und ein absolutes Regiment einzn- sühren, ferner von der Absicht, Bayern zu ver­kaufen und ein anderes absolutistisches Land zu erwerben. Dem Hoffourier Heffelschwert wurde die Blldung eines neuen Ministeriums anoertraut, ebenderselbe war beauftragt, von verschiedensten Personen, Fürsten, Geldmännern in Paris, Berlin, London 2C. Geld zu beschaffen. Die Affaire mit den Orleans hat zum reellen Hintergründe einen den Kammern vorliegenden Brief, den ein Agent aus Paris gesandt mit dem Anerbieten, gegen die Bedingung bayerischer Neutralität in einem deutsch-französischen Kriege Geld zu beschaffen. Der Brief enthält zwar keine Anzeichen, wer hinter dem Agenten steckt, jedoch liegt ferner ein vom Könige selbst an Heffelschwerdt geschriebener Zettel vor, der genau die früher berichteten Einzelheiten über einen Vertrag mit dem Grafen von Paris enthält. Was bei solcher Sachlage die mmiflen^fn DementirungSversuche in der Orleans-Angelegenheit bedeuten sollen, ist unverständlich; daß König Ludwig solche Pläne hatte, ist klar und bei seinem geistigen Zustande verzeihlich, daß irgend Jemand in Paris von diesem Plane Witterung hatte, ist nicht minder klar. Ob die Orleans selbst schon mit der Sache befaßt waren, mag Gott wissen. Man hat dem Grafen von Paris eine solche Dummheit nicht recht zutrauen wollen und die Reichstreue Bayerns wäre wohl selbst durch einen solchen Vertrag nicht in Gefahr gekommen. Was aber gerade dieser Fall beweist, das ist die un­geheuere Verantwortung, welche ein Ministerium auf sich lud, welches einen total geistig zerrütteten Monarchen weiterregieren ließ, welches ihn nicht einmal unter eigene Aufsicht nahm, sondern ihn in fernen Gebirgsschlöffern der Obhut niederer Diener überließ. Daß unter solchen Hmständen der König schließlich seinen Adjutanten beauftragen konnte, mit militärischer Macht die Gerichte, welche seine Schulden eintreiben sollen, unschädlich zu machen, kann nicht Wunder nehmen.

Mag man also über die Schlußkatastrophe in Hohenschwangau unb am Starnberger See denken wie man will, mag man den Tod des Königs auf einen Selbstmord zurückführen, oder mag man, — was bisher viel zu wenig beachtet worden ist — an die entfernte Möglichkeit eines Fluchtver­suches glauben, das steht fest, ein Ministerium, welches in diesen schwierigen Hmständen so viele grobe Fehler begangen hat, wird, wenn es auch im Augenblicke nicht geopfert wird, und selbst mit Zustimmung feiner Gegner noch fortwirthschaften sollte, schließlich schon dem erdrückenden Gewicht ber öffentlichen Meinung weichen müffen. Deshalb ist uns um bie Zukunft ber bayerischen Regierung nicht bange; sie wird mit Naturnothwenbigkeit zu echt christlichen StaatsgrundsStzen zurückkehren müffen.

Deutsches Reich.

Berlin, 25. Juni.

• $6r den verewigten König Ludwig II. fand