JV 127.
Sonnabend, den 5. Juni
1886.
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Erstes Blatt.
Os
Dir, du gottbegnadete, heil'ge Stätte, Die das Grab des großen Apostels hütet, Dir, geliebtes Fulda im Heffenlande, Gruß dir und Segen!
Deutschlands Herz — und dennoch so weltverborgen
An den hohen Kuppen des wilden Rhöngau's Warst du ausersehen zur stillen Pflanzstadt Christlichen Glaubens.
Wie den Wandrer tröstet das Bild der Heimath, Warst du, wenn es stürmte, der Hirten Zuflucht, Warst du Heimath ihnen und Trost und Stärke, Anker und Rettung.
Treu und offen, bieder und wahrhaft christlich.
Wenn auch vielverkannt von den Feinden des Glaubens, Ehrlich, deutsch und grad ist das Thun und Wollen Deiner Bewohner.
Stillbcgeistett blicken sie jetzt und freudig Auf den Oberhirten, der Staat und Kirche Zu versöhnen wußte, und nennen stolz ihn Bischof von Fulda.
Heller strahlt und leuchtet als Glanz der Fackeln Bischof Georgs Milde und Hirtensanftmuth;
Seiner Klugheit konnte die List der Feinde Nicht widerstehen.
Jetzt verstummt allmälig der Lärm des Kampfes, Dankgebete steigen empor zum Himmel, Und dem Vaterlande erstehen wieder
Werke des Friedens.
Werke, die zum Schutze des Reiches dienen, Wenn Gefahren kommen und schwere Zeiten, Friedenswerke, stärker als Stahl und Eisen, Werke des Glaubens.
Jenes Glaubens, der in die deutsche Wildniß Fromme Sitten trug; von der Mönche Arbeit Zeugt die Fuldastadt und das altehrwürd'ge Grab des Apostels.
Majestätisch über dem Heiligthume
Ragt des Domes Kuppel empor; es wogen
Ringsum von den Thürmen der Stadt die Glocken Mächtig zusammen.
Abendgluth umdämmert die Bergeshänge, Wo die Lämmer gehen am Saum des Waldes, Und wie traumbefangen im fernen Thalgrund Ruhen die Dörfer.
Und im Walde drinnen, da geht ein Murmeln
Wie von Aberglauben und Heidengöttern, Und von Menschenwürde und Nächstenliebe Flüstern die Wipfel.
Und dazwischen tönt der Gesang der Pilger,
Die vom Grab des Heiligen heimwärts wallen, Ländlich frommen Sinnes; die Kirchenfahnen Flattern im Winde.
Möge nie des Vaterlands Dank dir fehlen,
Dir, geliebtes Fulda, du traute Stätte, Die den Sänger gastlich umfängt; drum nochmals Gruß dir und Segen!
* Die oberrheinische Kirchenprovinz hat, wie wir schon gestern mittheilten, wieder einen Oberhirten und zwar wurde als solcher der bisherige Bischof Roos von Limburg gewählt. Die oberrheinische Kirchenprovinz im engeren Sinne Umfaßt Baden und Hohenzollern, unterstellt find dem Erzbischöfe ferner die Bischöfe von Heffen,
Württemberg und Nassau. Die Wahl selbst fand am Mittwoch in dem herrlichen gothischen Münster zu Freiburg statt. Ein Hochamt ging voraus. Anwesend waren dabei eine große Menge Geistlicher zunächst aus Baden, aber auch aus anderen Theilen her Erzdiöcese, dann der päpstliche Nuntius im Haag, Monsignore Spolverini und Re- gierungScommissär Joos aus Karlsruhe. Nach dem feierlichen Hochamte trat das Domcapitel zusammen, um von seiner Liste, die es der badischen Regierung eingereicht hatte und von welcher diese minder genehme Persönlichkeiten streichen konnte, den neuen Erzbischof zu wählen. Als solcher ging aus der Wahl der bisherige Suffragan des Freiburger Stuhles, der Bischof Roos von Limburg, hervor. Der bisherige Bischof von Limburg, Christian Roos, ist geboren 1828 zu Camp am Rhein; am 22. August 1853 wurde er Kaplan in Sach- senhaufen, dann in Ransel, Oberlahnstein, 1856 Pfarrverwalter zu Hochheim, 1. Juni 1860 bischöflicher Kaplan und Sekretär des Bischofs von Limburg, 1862 Domvikar in Limburg, 1. Oktober 1869 Domkapitular, Geistlicher Rath und Stadtpfarrer- von Limburg. Am 19. Februar 1885 wählte ihn das Limburger Domkapitel zum Bischof. Am 17. Mai 1885 fand die Konsekration des Limburger Oberhirten statt. Die Weihe wurde von unferm hochw. Herrn Bischof unter Assistenz der Bischöfe von Trier und Hildesheim vollzogen. Klerus wie Volk begrüßten ihn mit gleicher Freude und erhielten in ihm einen seeleneifrigen, frommen, thatkräftigen und leutseligen, populären Bischof, der durch lange, eifrige Pastoration das kathol. Volksleben lieben gelernt und zu fördern gewußt hat. Bei der Stimmung, die gegenwärtig in den hohen protestantischen Kreisen (im Gegensatz zu den Anschauungen mittlerer Kreise) eingetreten ist, kann man nicht zweifeln, daß Bischof Roos von der badischen Regierung anerkannt wird. War er in Berlin, nach welchem sich die Wetterfahne des „Kulturkampfes" richtet, willkommen, so ist er dies auch in Karlsruhe. Die Wendung in jener Stimmung hat sich rasch vollzogen. Am 17. Mai 1885 wurde der jetzige Erzbischof Roo» als Bischof von Limburg feierlich consecrirt. Damals bei dem Festmahle zu Limburg, sagte der Consecrator, unser hochw. Herr Bischof: „Der Fortschritt im Bau des kirchlichen Friedenswerkes ist nicht ein solcher, daß ich aus Anlaß dieser Feier ähnliche Erwartungen oder sichere Hoffnungen in dieser Beziehung aussprechen möchte, wie es bei Anlässen dieser Art seit einigen Jahren gebräuchlich geworden." Inzwischen haben sich die maßgebenden Persönlichkeiten in Preußen noch mehr von der Verirrung des „Kulturkampfes" abgewendet, wie dies die neueste kirchenpolitische Gesetzgebung zeigt. Möge bald der volle Frieden zwischen Staat und Kirche eintreten znm Heile des Deutschen Reiches, seiner Fürsten und Völker 1
Deutsches Reich.
Berlin, 4. Juni.
* Der Erzbischof von Posen-Gnesen Dinder ist gestern zum Besuch des Fürsten Bismarck in Friedrichsruh eingetroffen.
* Die Zukunft des Centrums bespricht der Moniteur de Rome' in einem längeren Leitartikel. Das römische Blatt widerlegt die vielfach aufgestellte Behauptung, daß das Centrum, „jene so glänzende und stolze Vertretung der deutschen Katholiken", nach Beilegung des Kulturkampfes feine Existenzberechtigung verlieren würde, durch Hinweis auf die Thatsache, daß die genannte Körperschaft vor dem Ausbruche des Kulturkampfes entstanden sei und deßhalb auch für die Zukunft
ohne Kulturkampf werde bestehen können. Das Centrum hätte nämlich nicht nur an der Durchführung des kirchlichen, sondern auch des sozialen und politischen Programmes, wie es zunächst eingehend vom Bischof v. Ketteler ausgearbeitet, und durch die Ereignisse und verschiedene Umstände weiter ausgebildet und erweitert sei, zu arbeiten. Wohl wären in dem Schoße der Partei Meinungsverschiedenheiten, auch mehrere Strömungen und Parteinuancen bemerkbar, doch feien diese Divergenzen nur in Sachen von sekundärer Bedeutung vorhanden, dort, wo den einzelnen Mt- gliedern der Fraktion die weiteste Freiheit zugestanden wird, während in den Grundprinzipien des politischen und sozialen Leben« eine vollkommene Einigkeit herrsche. Diese Thatsache sei der festeste Kitt der gesammten Partei. Der Moniteur de Rome' sagt dann: „Es gibt nichts wahreres als die Behauptung: Das Centrum wird eine sozial-politische Partei fein. Das Centrum hat jetzt nur fein altes Programm fortzufetzen unb weiter zu entwickeln, da das Centrum von jeher die Partei der sozialen Wiedergeburt und Neu- organisirung gewesen ist. Das Centrum hat den Sieg errungen, doch gilt es, denselben für immer an seine Seite zu fesseln."
** Das Abgeordnetenhaus erledigte heute Vorlagen von vorzugsweise provinzieller Bedeutung. Der Gesetzentwurf für Hessen-Nassau betr. die Verletzung der Dienstpflichten des Gesindes wurde nach längerer Debatte gegen die Stimmen des Cen- trüms und der Freisinnigen angenommen. Der Entwurf bedroht den Contraktbruch des Gesindes mit Geldstrafe bezw. Haft. Dann wurde in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Cantongefängnisse in der Rheinprovmz eingetreten. Der Entwurf bezweckt Verstaatlichung der Canton- gefängniffe und demgemäß Ueberweisung der gerichtlichen Strafgelder, die bisher dem Polizeioder Zuchtpolizei-Strafgelderfonds ober ben Gemeinden direkt zuflossen, an die Staatskasse fließen sollen, zu streichen. Abg. Lehmann (Centr.) beantragte für den Fall der Annahme der fraglichen Bestimmung, daß dem Provinzialverbande der Rheinprovinz als Ersatz für die Strafgelder eine Jahresrente von 12000 M. überwiesen werde. Nach längerer Debatte, die den größten Theil der Sitzung ausfüllte, wurde § 5 unverändert, also unter Streichung des Amendement Lehmann, sowie im Uebrigen das ganze Gesetz in der Com- misfionsfassung angenommen. Endlich wurde noch in zweiter Lesung der aus Anlaß des Antrages Seer von der Commission vorgeschlagene Gesetzentwurf, welcher die Vorschriften über die Breite der Radreifen für den Fuhrwerksverkehr auf Kunststraßen für die Provinzen Posen und Westpreußen mildert, unter der Ausdehnung des Entwurfs auf Schlesien angenommen. Der Präsident setzt hierauf auf morgen die nächste Sitzung fest mit der Tagesordnung: wiederholte Abstimmung über das Lehreranstellungsgefetz, dritte Berathung des Antrags Seer. Abg. Dr. Windthorst widersprach, daß der zweite Gegenstand auf die Tages- orbnung komme, da die vorgeschriebene geschästs- ordnungsmäßige Frist seit der zweiten Berathung noch nicht verflossen; demgemäß wurde dieser Gegenstand abgefertigt.
* Der Landrath Graf Wilhelm Bismarck soll nach der Metzer Ztg.' Bezirkspräsident in Metz werden.
*Limburg, 3.Juni. Der.Naff.Bote' schreibt: Die Nachricht von der allerdings für unfern hochw. Herrn Bischof sehr ehrenvollen Wahl Hochdesselben zum Erzbischof von Freiburg hat in allen «reifen der Bevölkerung große Ueberraschung und Aufregung hervorgerufen. Und während wir den Be-