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1886.

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Deutsches Reich.

Berlin, 21. Mai.

» Dec .Staatsanzeiger' hat heute eine lieber» raschung gebracht. Alle Wllt hielt den Volks - wirthschaftsrath nach dem bereits im Januar erfolgten Ablauf seiner einjährigen Sitzungsperiode und nachdem er seit mehr als drei Jahren nicht mehr einberufen worden ist, für tobt. Nun ver­öffentlicht der .Staatsanzeiger' 75 Ernennungen für eine neue fünfjährige Sitzungsperiode.

* Die ,N. A. Z.' tritt in einer offiziösen Notiz den verschiedenartigen Vermuthungen entgegen, welche die Thatsache, daß das neue Kirchen- gesetz noch nicht publizirt worden, in der Presse hervorgerufen hat, so u. A. der Behauptung, daß noch Verhandlungen schwebten. Das fragliche Ge­setz sei vor einigen Tagen in das königl. Kabinet gelangt.

* Während in italienischen Blättern fortgesetzt über die angeblich projektirte Errichtung einer päpstlichen Nuntiatur diskutirt wird, kann die .Nationakzeitung' nach zuverlässigen Erkundigungen versichern, daß an die Errichtung einer päpstlichen Nuntiatur in Berlin nicht gedacht wird.

** Der Reichstag, dem die Ernennung des Unterstaatssekretärs Jacobi zum Landesbevoll­mächtigten angezeigt worden, erledigte die Denk­schrift über die Ausführung der seit 1879 er­laßenen Anleihegesetze durch Kenntnißnahme und nahm die Gesetzentwürfe betr. die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sowie betr. die Besteuerung des Zuckers in dritter Lesung unverändert an. Hierauf begründete Abg. Hasen­clever die Interpellation betr. den Strike-Erlaß des Ministers von Puttkamer. Der Minifterial- erlab verstoße gegen die Gewerbeordnung, welche jede Maßregel verbiete, die den Arbeitern an der

Erzielung eines höheren Lohnes hindern könne. Die Arbeiter würden hier dem Unternehmer aus­geliefert. Der Erlaß sei eine Schmach und Schande. Der Präsident r.ef drei Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung. Staatssekretär v. Bötti­cher beantwortete die Interpellation dahin, daß der Bundesrath keinen Anlaß gehabt, sich mit diesem Erlaß zu beschäftigen. Der Inhalt der Verfügung ergebe klar, daß er nicht gegen die Koalitionsfreiheit der Arbeiter gerichtet sei. Sie sei nöthig gewesen, damit man der Regierung nicht den Vorwurf machen könne, daß sie Maßregeln unterlassen habe, die üblen Folgen vorzubeugen geeignet waren. Abg. Meister (Soc.) bestritt, daß die Sozialdemokraten jemals zu Strikes aufge­fordert. Eine straffe Organisation der Arbeiter sei nothwendig, wenn Arbeitseinstellungen erfolgreich sein und friedlich verlaufen sollen. Abg. Dr. Bam­berger (frs.) glaubte nicht, daß sich der Erlaß gegen die Arbeitnehmer richte, beklagte aber die Form desselben, die allerdings eine solche Auslegung zu­lasse, umsomehr als sich die Verfügung auf das Sozialistengesetz stütze. Wenn auch die Stufe- beroegungen von sozialdemokratischen Anwandlungen nicht immerhin frei, müsse man sich doch auch vor dem Anscheine eines äußeren Eingriffs in die Lohnbewegung hüten. Minister v. Puttkamer wieder­holte, daß es ihm völlig ferngelegen habe, auch nur im Entferntesten die Koalitionsfreiheit zu be­grünten, aber hinter jeder Arbeitseinstellung lauere die Hydra der Anarchie und der müsse prophi- lsktiich entgegengetreten werden. Die Sozialdemo­kraten hätten gar keinMerefse an der Verbesserung der Arbeiter, sie benützten die Bewegung nur zu ihren revolutionären Zwecken. Während die Herren in Friedensversicherungen überflössen, rühme ihr Organ ,Der Sozialdemokrat' ihre Thätigkeit dec nordamerikanischen Anarchisten. Abg. Hasenclever erwiderte, daß die Fraktion nicht für jeden Artikel des Parteiorgans verantwortlich sein könne. Abg. Dr. Windthorst wünschte, daß der Minister bekannt gebe, daß der Erlaß die Koalitionsfreiheit nicht beschränken wolle. Abg. Bamberger verwies auf die Schweiz und Amerika, wo man ohne Sozia­listengesetz sehr gut auskomme. Nachdem noch Minister v. Puttkamer die Nothwendigkeit prophy­laktischer Maßregeln vertrat, wurde die Debatte geschlossen. — Montag: Branntweinsteuer.

•* Das Abgeordnetenhaus, dem der An­

Ejse uuemartkte Kaffen-Umfion.

„Zu bestimmen habe ich, traft dieses Papieces," sagte der Regierungsrath, feine Ordre dem Kom- missar hinhaltend, „ich lege Beschlag auf die Kasse und werde dieselbe einstweilen dem Herrn Rech­nungsrath zur Verwaltung übergeben!"

„Auf die Kasse lege ich Beschlag!" antwortete der Kommissarius kalt, „außerdem ersuche ich Sie, mir einige Fragen zu beantworten : Ist es richtig, daß die beiden Herren einige Zeit allein im Zim­mer gewes.n sind?"

„Nun freilich!" erklärte der RegierungSrath ohne Säumen.

„So haben auch Sie gegen die Bestimmungen gefehlt," fuhr der Kommissar fort, „es gibt jedoch ein Mittel, wodurch Sie sich sofort außer Verdacht setzen können; wollen Sie mir erlauben, Sie zu visttiren?"

Die beiden Herren fuhren tief gekränkt empor, und besonders der Rechnungsrath lehnte dies An­sinnen in komisch heftiger Weise ab. Der Regie- rungsrath ward jedoch bald ruhiger.

„Für den Augenblick mag das die beste Maß­regel sein, die Anschuldigung jene« Mannes zu

entkräften," sagte er endlich, „wir wollen uns da- her derselben unterwerfen; doch werde ich uns auch Genutzthuung zu verschaffen wissen!"

Der Kommissar verbeugte sich nur leicht und begann das angebeutete Geschäft, wobei die Be­troffenen sich möglichst hülfreich erwiesen. Das fragliche Geldpacket ward jedoch nicht gefunden.

Der Rendant hatte sich bisher vollständig ruhig verhalten, war jedoch allen Vorgängen mit großer Aufmerksamkeit gefolgt.

Als sich die Visitation nutzlos erwies, stieß er einen schweren Seufzer hervor.

„Und nun weiter ?" fragte der Regierungsrath.

Der Kommissarius wies den Rendanten an, das Geld in dem Tresor zu verwahren und diesen zu verschließen. Hiernach nahm er den Schlüssel an sich und legte Siegel an den Schrank, wozu er ein an feiner Uhrkette befindliches Petschaft benutzte.

„Ich werde dem Gericht sofort Anzeige machen!" erklärte der Kommissarius, „jedenfalls werden die Herren morgen in der Frühe Näheres erfahren!"

Die beiden Revisoren entfernten sich, ohne wei­ter etwas zu äußern.

Auch der Kommissar verließ gleich nach ihnen das Lokal. .

Er hatte auch versucht, dem Rendanten einige

trag Hammerstein zugegangen ist, überwies den Antrag des Abg. Seer (nat.-lib.), betreffend die Benutzung der Kunststraßen durch Fuhrwerke, an eine besondere Kommission, nachdem von mehreren Seiten eine provinzielle Regelung empfohlen wor­den. Die Wahlen der Abgg. Goldschmidt und Seyffart-Liegnitz wurden beanstandet und schließ­lich wurden eine Anzahl Petitionen ohne erhebliche Debatte erledigt. Eme Petition um gesetzliche Spie­gelung der Verhältnisse der Lehrer an den Vor­schulen höherer Lehranstalten, an Mittelschulen und höheren Töchterschulen wurde der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. — Morgen: Kanal­vorlagen.

♦ Die Strafkammer des Landgerichts in Berlin verurtheilte den Redakteur der .Germania', Koernig, wegen Beleidigung des Reichskanzlers, begangen durch einen Artikel über den Ursprung des Kultur­kampfes, zu viermonatlichem Gesängniß.

* Wie ans Freiburg gemeldet wird, ist der päpstliche Nuntius in Haag, Mig. Spolverini, der schon bei früherer Vacanz des Freiburger Erzstuhles thätiz gewesen, gestern in der badischen Bischossstadt angekommen und heute nach Karls­ruhe gereift. Die Kandidatur Lender sei von Rom abgelehnt worden, die Besetzung des Erzftuhls er­folge jedenfalls durch Wahl, da das Domkapitel auf feinem Recht bestehe.

* Darmstadt, 19. Mai. In der gestrigen ersten Sitzung der zweiten Kammer gelangte u. A. eine Petition des Peter derlei zu Unlerschön- mattenroaag, Rückzahlun; von seiner Mutter zur Abhaltung von Seelenämtern an die kath. Kirche daselbst gemachten Schenkungen zur Besprechung. Hierauf bemerkte der Abg. Franck, daß die bisherigen kirchlichen Verhältnisse in Hessen doch unmöglich fortbauern könnten, um bann direkt den Staatsminister betreffs des Schicksals seines An­trages auf Abänderung der Kultur­kampfgesetze zu interpeöiren. Staatsminister Finger erwiderte darauf unter lautloser Auf­merksamkeit ungefähr das Folgende: So lange das Gesetz besteht, kann ich nicht anders, als es handhaben und das geschieht — wie man zu- gesteht — milde. Was eine Aenderung der Kirchengesetze betrifft, so wäre die Kammer längst mit Anträgen der Regierung auf Revision befaßt worden, wenn die Sache auf der anderen Scite einen richtigen Fortgang genommen hätte. Wie tröstliche Worte zu sagen. Doch dieser war wie- der wie vollständig abwesend in einen Stuhl ge­sunken, stützte seinen Kopf in beide Hände und gab keine Antwort. Ec war wirklich in böser Lage und der Kommissar zweifelte kaum noch an seiner Schuld. Letzterer war in seinen Bestrebungen, dem Freunde zu helfen, fast weiter gegangen, als er verantwor­ten konnte und daher selbst nicht recht zum Sprechen aufgelegt.

Herr Werner inftruirte seine Leute, die ganze Nacht auf ihrem Posten zu bleiben und eine Flucht des Rendanten zu verhindern. Bei dieser Gele­genheit erfuhr er zu seiner Verwunderung, daß die Revisoren den Garten betreten hatten, sich jedoch wieder zurückzogen, sowie sie den dort postirten Polizeibeamten erblickten. Er gab indessen vor­läufig nichts weiter darauf und entfernte sich, um sofort noch fernere Schritte in der Angelegenheit zu thun.

IV.

Herr Werner begab sich von der Kreiskasse aus zunächst nach der Wohnung des Kreisgerichtsdirek­tors. Dieser war mit Familie auf s Land zu sei­nem Schwager gefahren. Dem Kommissarius war die Nachricht, daß der Direktor nicht zu Hause fei, nicht angenehm, doch ließ sich da weiter nichts