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JM 92

Donnerstag, den 22. April

1886,

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Die nächste Nummer unseres Blattes wird des hl. Charfreitags wegen erst am Sonnabend ausgegeben.

* Die ersten Maitage dieses Jahres, welche berei:s nahe herangerückt sind, werden uns in schrillem Gegensätze zu der feier­täglichen Ruhe und Stille der hl. Charwoche uno des Osterfestes auf politischem Gebiete sehr lebhaft beschäftigen. Im Vordergründe des politischen In­teresses stehen die mit großer Spannung erwarte­ten Entscheidungen über das Schicksal des bekann­ten kirchenpolitischen Gesetzentwurfs in Preußen, sowie der Gladstone'schen Homerulevorlage, auf welcher die Zukunft Irlands beruhen soll. Es dürfte daher von Interesse für unsere Leser sein, auch die so viel besprochene irische Verwaltungsbill in ihren einzelnen Bestimmungen kennen zu lernen. Der volle Text wurde erst vor wenigen Tagen in London veröffentlicht. Die Vorlage zerfällt in 2 Theile. Der erste besteht aus 21, der zweite aus 20 Artikeln. Die wichtigsten Bestimmungen lauten:

1. Am und nach dem bestimmten Tage soll in Irland eine Legislatur hergestellt werden, die aus Ihrer Majestät der Königin und einer irischen gesetzgebenden Körperschaft besteht.

2. Mit den in dieser Akte erwähnten Ausnahmen und Beschränkungen soll es für ihre Majestät die Königin ge­setzlich sein, durch die irische legislative Körperschaft und mit deren Rath Gesetze für den Frieden, die Ordnung und gute Regierung in Irland zu machen, und durch irgend ein solches Gesetz itger.b welches Gesetz in Irland abzuändern oder aufzuheben.

3. Die Legislatur von Irland darf über die nach­stehenden Gegenstände keine Gesetze machen: a) den Sta­tus oder die Würde der Krone, die Nachfolge der Regent­schaft. b) Krieg oder Frieden, c) Armee, Flotte, Miliz, Freiwillige, oder die Vertheidigung des Reiches, d) Ver­träge oder andere Beziehungen mit fremden Staaten, oder die Beziehungen zwischen den verschiedenen Theilen von I. Maj. Besitzungen, e) Titel und Würden, f) Kriegs­beute. g) Verstöße gegen das Völkerrecht, Verletzung von Verträgen, gegenwärtigen oder zukünftigen Verbrechen zur See begangen, h) Hochverrat!) oder Nationalisation, i) Handelsschifffahrt oder Quarantänen, k) Post- oder Tele­graphendienst, mit Ausnahme der in Irland zu versen­denden Briefe und Telegramme. 1) Leuchtfeuer, Leucht- thürme und Seezeichen, m) die Prägung, Werth fremden Gesetzes, gesetzliche Zahlungsmittel, Maaße und Gewichte, n) Autorenrechte, Patentrechte. Jedes Gesetz, welches gegen diese Bestimmungen verstößt, soll null und nichtig sein.

— Die letzte Sriißu oou Mku-erscheid. 48

Roman von Antonie Haupt.

„Es ist wahr — eine innere Stimme sagt es mir in dieser Stunde, daß der fromme, einfältige Kinderglaube, welchen ich so oft verhöhnt habe, dennoch kein leerer Wahn sei, wie ich mir ein­redete während meines wilden, wüsten Lebens voll Genußsucht und Sünde. Mit erschreckender Klar­heit liegen die vergangenen Tage vor meinem Blick. Doch, was könnte mir heute ein Gebet noch frommen? Was könnte es mir nützen, wenn ich in der letzten Stunde meines Lebens, wo ich nicht mehr sündigen kann, zitternd um Erbarmen flehte? Wie der Mensch lebt, so stirbt er auch; für meine Seele gibt es keine Rettung."

„Gott ist die unendliche Liebe, die Barmherzig­keit selbst" tröstete die Komtesse. „Er ist ja in diese Welt gekommen, um zu suchen und selig zu machen, was verloren war. Wissen Sie denn nicht, daß er dem reuigen Schächer am Kreuze selbst noch Erbarmen verhieß: „„Wahrlich, Ich sage Dir, heute noch wirst Du bei mir im Paradiese sein!"" Und er sollte Sie zurückstoßen, wenn Sie reuig in seine Arme zurückkehren? Nimmermehr!"

Eine lange Pause folgte ihren Worten. Martell lag eine Zeit lang still mit geschloffenen Augen. Endlich sagte er leise: „Beten Sie für mich,

4. Die irische Legislatur darf keine Gesetze machen: a) in Betreff Gründung oder Ausstattung einer Religion und freien Ausübung derselben, b) Entziehung oder Er- theilung von Rechten wegen des Glaubens, c) Abschaffung oder Beschränkung von Rechten, eine konfessionslose Er­ziehung zu geben oder konfessionslose Institute zu gründen, d) Beschränkung der Rechte eines Kindes, eine Schule zu besuchen und öffentliche Gelder zu erhalten, ohne zugleich an dem Religionsunterrichte an jener Schule Theil zu nehmen, e) Schädigung der Rechte, des Eigenthums oder der Privilegien einer durch Royal Charter oder Parla­mentsakte geschaffenen Korporationen, ohne daß vorher die Erlaubniß Ihrer Majestät im Council erhalten oder durch die Legislatur von Irland eine Adresse eingereicht worden ist. f) Auflagen und Bestimmungen in Betreff der Zölle und Accise. g) Alles, was dieses Gesetz betrifft, ausgenommen so weit es für veränderungsfähig durch die irische Legislatur erklärt ist.

5. Ihre Majestät die Königin soll in der Einberufung, Vertagung und Auflösung der irischen Legislatur dieselbe Prärogative haben, wie sie ihr gegenüber dem Reichs­parlament zusteht.

6. Die irische Legislatur darf eine Dauer von 5 Jahren haben, aber nicht länger, gerechnet von dem Tage, an welchem dieselbe zusammentritt.

7. Die Königin soll fortgesetzt mit der Exekutiv-Regie­rung in Irland bekleidet sein, die in ihrem Namen von einem Vizekönige gehandhabt wird. Der Vizekönig kann die Zustimmung der Königin zu den von der irischen Legislatur angenommenen Vorlagen geben oder verwe-gern und soll auch die Prärogative der Königin mit Bezug auf Einberufung, Vertagung und Auflösung der irischen Le­gislatur ausüben.

Die weiteren Artikel befassen sich mit der bereits bekannten Zusammensetzung der Legislatur, mit den Finanzen und mit der Polizei. Artikel 12 schreibt vor, daß die irische Legislatur für Zwecke des öffentlichen Di-rrsUs Steuern aufAlegtti darf, aber andere als Zölle und Accise, die unter der Leitung des ReichSparlaments verbleiben. Am und nach dem bestimniten Tage soll es einen irischen konsolidirten Fonds geben, abgesondert von dem konsolidirten Fonds des Vereinigten Königreiches. Artikel 14 ordnet an, daß die in Irland aus Zöllen und der Accise eingezogenen Gelder zur Deckung der Einziehungs- und Verwaltungskosten dieser Gelder, zur Bezahlung des Beitrags zu dem konsolidirten Fonds des vereinigten König­reichs, zu den behufs der Verminderung der Nationalschuld erforderlichen Summen, sowie zur Deckung von Zinsen und für den Tilgungsfonds von Anleihen Verwendung finden sollen. Alle Lasten auf Kirchen-Eigenthum, die vom Schatzamt Erika, wenn Sie glauben, daß es mir noch helfen kann."

„Gerne, o wie gerne! Aber Sie müssen auch das Ihrige thun. Ich will Ihnen vorbeten, und Sie müssen mir nachsprechen. Wollen Sie das?"

„Ich will es versuchen."

Enka kniete nieder und begann laut das „Vater­unser" zu beten. Gehorsam wie ein Kind sprach er die Worte nach. Als sie geendet, glänzten Thränen in seinen Augen. „So war es in den Tagen meiner Kindheit, wenn meine Mutter mit mir betete," sagte er weich. „O, hätte ich ihr doch gefolgt, könnte ich jene Tage der Unschuld wieder zurückrufen!"

„Beruhigen Sie stch," sprach Erika liebevoll, „es kann noch Alles gut werden."

Ec ergriff ihre Hand und sagte mit inniger Dankbarkeit: „Es ist die Hand des Himmels, welche ich mit der Ihren ergreife, die Hand eines Engels, von Gott zu meinem Heile gesandt. Erika, Sie geben mir Ruhe und Frieden wieder."

Das junge Mädchen fragte schüchtern: „Darf ich jetzt den Priester rufen?"

Er nickte, und Erika eilte davon, um gleich darauf mit dem geistlichen Herrn zurückzukehren. Der Kranke streckte diesem die Hand entgegen:

„Verzeihen Sie mir, Hochwürden!" bat er. „Ein Engel von himmlischer Milde hat den bösen

garantirt sind, sollen aus den Zöllen und der Accise, eventuell aus dem irischen konsolidirten Fonds gedeckt werden und die vom Schatzamt nicht garantirten Lasten auf Kirchen-Eigenthum sollen gleichfalls aus dem letzteren Fonds be­glichen werden/ Artikel 18 trifft Fürsorge für den Kriegsfall in Folge einer Kriegserklärung der Königin. Es soll für die irische Legislatur ge­setzlich sein, eine weitere Summe aus dem irischen konsolidirten Fonds für die Armee und Flotte zu bewilligen, und zu diesem Zwecke Gelder aufzu­bringen, die in den konsolidirten Fonds des Ver­einigten Königreichs zahlbar sind. Die irische Legislatur kann keinen Theil der Staatseinkünfte ohne die Empfehlung der Königin durch den Vize- könig erheben oder verwenden. Vakanzen in der Schatzkammer können nur durch Ernennungen seitens der Königin ausgefüllt werden. Von den 20 Artikeln des zweiten Theils befaßt sich 1 mit den Gewalten der Königin, 2 mit der legislativen Körperschaft, 1 mit der Entscheidung von Ver­fassungsfragen, 1 mit dem Vizekönig, 4 mit Richtern und Civilbeamten, 1 mit vorübergehenden Be­stimmungen, und 10 mit verschiedenen anderen Bestimmungen. Bei der Umschreibung der Ge­walten des Vizekönigs wird ausdrücklich hervor­gehoben, daß „ungeachtet widersprechender Gesetze jeder Unterthan Ihrer Majestät für das Amt als Vizckönig von Irland geeignet sein soll, ohne Rücksicht auf seinen religiösen Glauben."

Ueber das mnthmaßliche Schicksal dieser Ge­setzesvorlagen haben mir uns in den letzten Tagen und speziell in ber' gestrigen Nummer geäußert. Leider sind die Aussichten nicht besonders günstig, weil man bei allem Willen den Irländern endlich Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen, doch die „Einheit des Reiches" nicht durchbrechen möchte. Die ersten Maitage werden auch hier die Ent­scheidung bringen, da das englische Unterhaus am 3. k. M. seine Sitzungen wieder aufnimmt. Dem seit Jahren hartvedrängten Irland wäre eine bessere Zukunft wahrlich zu gönnen.

Gladstone verbringt die Osterferien des Par­laments auf seiner Besitzung in Hawarden. Auf der Reise dahin wurde er in Chester von einer großen Volksmenge am Bahnhofe enthusiastisch

Geist in mir besiegt." Und zu Erika gewendet, fügte er hinzu: „Bäten Sie den barmherzigen Gott, daß meine Kraft aushält, bis ich das Werk der Buße vollbracht habe."

Die Komtesse ließ die Beiden allein. Als der Priester nach einer Stunde in den Vorsaal hinaus­trat, sagte er freudig.

„Gott hat wirklich ein Wunder an diesem Manne gethan. Ich kehre sogleich zurück mit dem Aller­heiligsten."

Das junge Mädchen verfügte sich ohne Zögern in das Krankenzimmer und war hier Zeugin, wie würdig, wie kindlich fromm und demüthig der Sterbende die heiligen Sakramente empfing. Er lebte nur noch kurze Zeit. Erika blieb bei ihm bis zum Ende. „Gott segne Sie," waren seine letzten Worte. (Forts, folgt.)

d Erlöst.

Eine Ostergeschichte von Carlos Armand.

„Schweig Rose, oder es gibt ein Unglück!" brach es dumpf grollend von den zusammengepreßten Lippen des Mannes.

Sie legte beschwichtigend die Hand auf seinen Arm.

„Ich will Dir ja keinen Vorwurf machen, Ulrich," sagte sie sanft. „Ich weiß, es ist ein Dämon, der Dich in seinem Banne hält, und täg­lich bitte ich zu Gott, daß er Dir einen Engel