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1886.

Fuldser

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Erstes Blatt.

* Der neue kirchenpolitische Gesetz­entwurf,

wie er jetzt besteht und gestern an dieser Stelle mitgetheilt wurde, ist bekanntlich hervorgegangen aus der Annahme der Kommissionsbeschlüsse, nebst der zwei weiteren Amendement« des hochw. Herrn Bischofs Kopp, wonach die „Leiter und Lehrer" an den theologischen Lehranstalten nicht des Zeug- niffes der staatlichen Genehmhaltung bedürfen, und wonach ferner die von der Kommission gefaßten Beschlüsse über die Berufung an den Staat und über die Unsähigkeitserklärung wegfallen. Dabei ist aber zu bemerken, daß die Unfähigkeitserklärung nach den Gesetzen der Jahre 1873 und 1880 noch besteht, nur ist kein Organ vorhanden, die Un­fähigkeitserklärung auszusprechen, da der Staats­gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten aufgehoben ist und nun der von der Kommission beliebte Ersatz dafür auch nach den bctr. Amendements gestrichen wurde. Das dritte Amendement über die Straffreiheit stiller Messen und des Spendens der Sterbesakramente hat der Herr Bischof dahin er­weitert, daß Meffelesen und Sakramentespenden überhaupt straffrei sein sollten; er sah stch aber veranlaßt, dieses Amendement zurückzuziehen, weil es — keine Aussicht hatte. Man kann also noch nicht von freier Religionsübung sprechen. Die beiden namentlichen Abstimmungen, welche im Laufe der Debatten erfolgten, ergaben einmal 46' und einmal 49 ungünstige Stimmen gegen 123 und 116 andere. Unter jenen waren die Gesinnungs­genoffen und Freunde der Nationalliberalen und des linken Flügels der Freikonservativen. Die „Kulturkämpfer" des Herrenhauses erinnerten an die Falk'schen Zeiten. Miquel schlug in der Er­regung mit der Hand auf den Tisch und Struck- mann sprach so heftig in Ton und Ausdruck, wie etwa Gneist zu Falks Zeit. Hand in Hand mit ihnen gingen die Professoren Dove und Forch- hammer. Der Antrag Zoltowski, der die Aus­nahmebestimmungen gegen die Seminare in Posen und Pelplin verwarf, wurde, unter dem Bedauern des Herrn Bischofs Kopp, verworfen. Bei dem Artikel 4 (Aufhebung des Anlipapstartikels) machte sich nochmals der kulturkämpferische Groll geltend, indem gefordert wurde, die „Ausübung" der päpstlichen Jurisdiktion nur durch Deutsche zu dulden. Der Antrag fiel. Zum Artikel 7 lag der Antrag Kopp vor, alles zu streichen, also die Be­rufung an den Staat zu beseitigen. Hier bean­tragte die kulturkämpferische Seite namentliche Abstimmung. Von den abgegebenen 165 Stimmen erklärten sich 116 für Kopps Antrag, nur 49 dagegen. Bismarck stimmte hier, wie vorher, für die Anträge und zeigte so den zaudernden Konser­vativen den Weg, die erst nach Bismarck ziemlich einheitlich abstimmten. Der Antrag Kopp, auch die rheinischen Pfarrer als Vorsitzende des Kirchen­vorstände zuzulassen, wurde abgelehnt, dagegen wurde im letzten Artikel das Wort „im Nothfalle" beim Lesen stiller Messen und dem Ausspenden der Sterbesakramente gestrichen. So ist der Gesetz­entwurf zu Stande gekommen. Er bietet immerhin einiges Schätzenswerthe. Die abschließende Revision, von der Rom die dauernde Anzeige abhängig macht, steht noch aus.

Um zu beweisen, daß nur Bosheit und Unwissen- heit ihn beschuldigen könne, durch die neueste Kirchenpolitik vom Staate ein Kanossa oder Olmütz bereit zu haben, hat Fürst Bismarck sich am Montag im Herrenhause auf Stellen aus früheren Reden berufen, in denen allerdings auf die Möglichkeit der Verständigung mit einem „friedliebenden" Nachfolger des neunten Pius hin­

gedeutet war. Solchen Stellen stehen aber andere gegenüber, die bekunden, daß Fürst Bismarck nicht sowohl in dem zufällig regierenden Papst als viel­mehr in dem Papstlhum eine Gefahr für den Staat erblickte. Einige Stichpröbchen beweisen dies.

Fürst Bismarck am 10. März 1873 im Herrenhause: „Es handelt sich um Vertheidigung des Staates, es handelt sich um die Abgrenzung, wie weit die Priesterherr- schäft und wie weit die Königsherrschaft gehen soll, und diese Abgrenzung muß so gefunden werden, daß der Staat seinerseits dabei bestehen kann, denn in dem Reiche dieser Welt hat er das Regiment und den Vortritt." Am 16. März 1875 im Abgeordnetenhause: „Ich glaube meinem Gott zu dienen, wenn ich meinem Könige diene im Schutz des Genieinwesens, dessen Monarch er von Gottes Gnaden ist, und in welchem die Befreiung von fremden Geistes­druck und die Unabhängigkeit seines Volkes gegen römi­schen Druck zu schützen seine ihm von Gott auferlegte Pflicht ist, in der ich dem Könige diene . . . Wir thun einfach unsere Pflicht, indem wir die Geistesfreiheit der deutschen Nation gegen die Ränke des römischen Jesuiten­ordens und des Papstes vertreten." Am 15. April 1875 im Herrenhause: „F«lge ich dem Papste, geht für mich die Seligkeit verloren; der Papst hat sie für mich nicht." Und endlich am 18. März 1875 im Abgeordnetenhaus«: „Was aus dem Staate würde, wenn wir den Kampf auf­gäben, wenn wir jetzt die Bahn beträten (Verhandlungen mit Rom!), die der Herr Vorredner (Windthorst) uns empfahl, das kann ich nicht beurtheilen; denn unsere Auf­gabe ist es nicht, dergleichen Wege zu suchen, wer uns braucht, weis uns zu finden, wir genügen unseren Zwecken durch uns selbst."

Auch die Behauptung, die Maigefetze seien Kampfgesetze gewesen, durch die eine dauernde Institution nicht habe geschaffen werden sollen, stehl Mt den Thatsachen in Widerspruch. Die Gesetze von 1873 sollten die'endgültige Grenzt regulirung zwischen Staat und Kirche Herstellen, ihre organische Bedeutung bildete den rothen Faden in allen Falk'schen Reden, und erst die folgenden Jahre brachten dem Widerstand der Kirche gegen­über die Kampfgesetz-, denen die Tendenz unter­legt wurde, den Widerstand der Hierarchie zu brechen; sie hat später Fürst Bismarck als die Waffen bezeichnet, die man nach hergestelltem Frieden auf dem Fechtboden niederlegen könne, den Frieden selbst aber hat die Regierung nie anders als auf Grund ber Maigesetze von 1873 für möglich gehalten. Die Grundgedanken dieser Gesetz­gebung gingen dahin, einen „nationalen" Klerus zu bekommen, diesen unabhängig vom Papst zu machen und ihn gegen dessen Gewalt zu schützen. Dahin zielten die Vorschriften über die Vorbildung, über das Einspruchsrecht des Staates, über den Appell der Geistlichen von der Instanz ihrer Oberen an den Staatsgerichtshof. Wer darin Kampfmittel sieht, die man aufgeben kann, beweist damit, daß er sich entweder total vergriffen hat, oder das Bedürfniß empfinbet, einen nicht gerade rühmlichen Rückzug, zu dem er sich gezwungen sieht, zu be­schönigen. Das Letztere scheint bei dem Fürsten Reichskanzler der Fall zu sein, denn eine ver­nichtendere Kritik haben gerade die Grundgedanken der Maigesetzgebung noch nie erfahren, als am Montag aus seinem Munde.

„Wenn man die Kirche als Gegner betrachtet, so stärkt man doch nur den Gegner, wenn man ihr einen gebilde­teren,-besser erzogenen Priester liefert, als sie ihn würde liefern können. Von dem Augenblicke an, wo er Priester ist, verliert man den Einfluß; das Bestreben, auf den Priester einen Einfluß von Seiten des Staates zu üben, von Seiten unserer Bureaukratie, in Konkurrenz zu treten mit den kirchlichen Vorgesetzten bis zum Papste hinauf, das ist das proton pseudos der ganzen Maigesetzgebung . . . weil man ein meiner Ueberzeugung nach der Natur der Dinge unerreichbares Ziel erstrebt hat."

Wer das vor 12 Jahren gesagt, wer damals die Forderung der Universitätsbildung für den Klerus, des Kulturexamens, den Appell an den kirchlichen Gerichtshof als Grund der Gesetzgebung bezeichnet hätte! Was bem geschehen wäre? Nun man weiß es doch! Wer damals den Muth hatte zu sagen, daß sich der Staat hier ein unerreich­bares Ziel gesteckt habe, 1>aß er nur Haß und

Erbitterung ernten werde aus einer unheilvollen Saat, da haben die „Kulturkämpfer" ihn förmlich gehetzt und geächtet, als hätte er das Vaterland verrathen!

Was den Kanzler zum Frieden treibt, ist die parlamentarische Lage. Er wolle, sagte er, „bem Centrum in seiner jetzigen Zusammen­setzung" nicht entgegentreten, ohne den deutschen Katholiken die Verständigung mit dem Papste auf­weisen zu können. Also nach der Revisionsgesetz­gebung soll der Kamps mit dem Centrum erst recht beginnen! Wie sich der Reichskanzler die Verwirk­lichung denkt, ist noch nicht klargestellt. Er redete im Herrenhause bald von den Geschäften des Fort­schritts, die das Centrum besorge, bald von dem Uebergange des Fortschritts in's Centrumslager. Wie er diese Widersprüche erklären will, ist seine Sache. Für uns ist nur von Bedeutung, daß er nach Abschluß des maigesetzlichen Konflikts die Reichstagsmehrheit besser zu bekämpfen hofft, und gerade deshalb Neigung zum Abschlüsse zeigt. Das ist die Bestätigung der Wahrheit, daß einzig und allein die einmüthige, feste und ausdauernde Opposition des Centrums die Regierung von der Unhaltbarkeit der Maigesetze überzeugt hat.

Nicht die Einsicht in das schwere Unrecht, das man einer ganzen Konfession, einem vollen Drittel der Staatsangehörigen zugefügt hat, ist es, was die preußische Regierung zur Nachgiebigkeit veran­laßt, sondern die Erkenntnis, daß man einen Kampf begonnen, in welchem ein Sieg unmöglich ist. Dazu kommt das Bestreben, den „unüberwind­lichen Thurm" zu sprengen. Fürst Bismarck rech­net wahrscheinlich so: Sobald ich im Einverständ­nisse bin mit dem Papste, wird das Centrum eine andere Zusammensetzung erhalten, die Radikalen und Intransigenten werden „konservativen", b. h. gouvernementalen Nachfolgern Platz machen, die in eine ergebene Mehrheit einzureihen keine Schwie­rigkeit haben wird. Im Reichstage eine Partei­bildung herrschend, wie jetzt im Abgeordnetenhause, und das Centrum dabei — was braucht man da noch nach der Vorbildung der Geistlichen und nach der kirchlichen Disziplinargewalt zu fragen! Dabei lädt der Kanzler das Odium und die Verantwor­tung für die Fortdauer des „Kulturkampfes" äußer­lich auf die Nationalliberalen. Gehen sie mit ihm, so hofft er in Wahlkreisen, in denen die Entscheidung beim Centrum liegt, dessen Unter­stützung für die Nationalliberalen gegen den Fort­schritt zu gewinnen, verharren die Nationallibera­len aber bei der Feindschaft gegen die Katholiken, so wird er suchen, sich auf ihre Kosten aus dem Centrum und der Rechten eine willige Mehrheit zu bilden. Solches ist die Rechnung, mit der die Nationalliberalen geschreckt werden. Die Cen­trumspartei wird sich jedoch durch die Lob­sprüche ihrer Gegner und die Aussichten auf Mit­regentschaft, welche diese ihr eröffnen, den Kopf nicht berücken lassen. Sie hält fest an ihren Grundsätzen; diesen allein und dem treuen Fest­halten an dem, was sie für wahr und recht er- kannt hat, verdankt sie die verhältnißmäßige Besse­rung ihrer politischen Stellung. Nach wie vor wird die Partei daher die Negierung überall dort unterstützen, wo die Regierung den Grundsätzen der Centrumspartei gemäß regiert, sie wird aber überall dort in Opposition sein müssm, wo die Grundsätze der Partei dies erheischen. Immer aber wird sie die „allergetreueste Opposition" im besten Sinne des Wortes sein, b. h. bie Oppo­sition ber Centrumspartei entspringt auSschließlich der Ueberzeugung von ber Richtigkeit ihrer Grunbsätze.