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-V 80. Donnerstag, den 8. April 1886.

Fuldaer W8 Jeituna.

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* Zum gegenwärtigen Stand der Kirchenpolitik.

Die Erklärung, welche der Kultusminister in der Montagssitzung der kirchenpolitischen Kommission des Herrenhauses abgab, hat folgenden Wortlaut:

In der Kommiffionsützung vom 30. März d. I. ist bei Berathung der Abänderungs-Anträge (Nr. 54 der Drucksachen) seitens eines Mitgliedes mitgetheilt worden, daß die Kommissionsbeschlüffe, wenn sie mit den gedachten Amendements zur Annahme gelangten, seitens der Kurie als ein erfreulicher Fortschritt in der Entwickelung der kirchenpolitischen Verhältnisse betrachtet werden würden. Dagegen sei von der Kurie die volle Erfüllung der An- zeigepslicht nicht zugestanden, vielmehr nach Erlaß eines den Kommissionsbeschlüssen und den Abänderungsanträgen entsprechenden Gesetzes die Benennung nur in Ansehung der zur Zeit vakanten Pfarreien in Aussicht gestellt worden.

Diese Auskunft muß nach der königl. Staatsregierung zugegangenen Informationen im Wesentlichen als richtig bezeichnet werden. Um über die Stellung, welche die päpstliche Kurie zu der jetzigen Situation der Regierungs- vorlage entnimmt, genaue Kenntniß zu erhalten, ist der dreffeitige Gesandte am Vatikan hierher berufen worden. Aus seinen Darlegungen geht hervor, daß, wenn di- Kommiffionsbeschlüsse mit den am 26. v. M. vom Herrn Bischof Kopp gestellten Amendements zur Annahme und gesetzlichen Publikation getcnaetr. der Popp arscainr g-n-r-,: sein wird, die Bifchöse für die vakanten Pfarren mit den zur Anzeigepflicht erforderlichen Instruktionen versehen zu lassen und dieses Zuzeständniß auch auf die zukünftigen Vakanzen auszudehnen, sobald der religiöse Friede, wie Seine Heiligkeit fest vertraue, hergestellt sein werde. Nach erfolgter Anzeige eines anzustellenden Geistlichen würde es der Regierung freistehen, ihre Gründe für die Aus­schließung des vom Bischof vorgeschlagenen Individuums geltend zu machen, im Falle sie die Zulassung desselben wegen wichtiger ihr nachgewiesener Thatsachen mit der öffentlichen Ordnung für unverträglich erachte.

Was die Stellung der königlichen Regierung zu den­jenigen Anträgen betrifft, welche nicht von ihr selbst aus­gegangen oder in der Regierungsvorlage enthalten sind, so kann ich auch heute nur auf meine Erklärungen zurück­kommen, welche ich in der Sitzung vom 30. März und bei früheren Gelegenheiten abgegeben habe. Die Staats- regierung wird über die Annehmbarkeit der gedachten Anträge erst bann definitiv sich schlüssig zu machen Berufen sein, wenn sich auf Grund der Verhandlungen beider Häuser des Landtages übersehen läßt, welche Rückwirkung auf unsere innere politische Lage und auf die Stellung der Mehrheit beider Häuser des Landtages zur königlichen

— Die letzte Sriiß« non Manderscheid.

Roman von Antonie Haupt.

6. Kapitel.

Wir Bauten mit am Siegesbogen, Wir saßen bei dem Götzenmahl; Die nie das freie Haupt gebogen. Die Männer, stolz und rein wie Stahl, Sie webten mit am Sklavenbande, Sie prunkten mit dem Schmuck der Schande.

v. Schenkendorf.

Das vom siegreichen Feind veranstaltete Bürger­fest bot ein ganz neues Schauspiel für die Be­wohner der ehrwürdigen Stadt und viele Trierer fanden sich theils aus Neugierde, theils weil sie dorthin befohlen waren, auf dem Domfreihofe ein. Nachdem hier in der ehemaligen Dompropstei die feierliche Einsetzung der Bezirks-Verwaltung er­folgt und unter Absingung von Freiheitsliedern, Vivatrufen und dem majestätischen Geläute der Domglocken der Freiheitsbaum aufgerichtet war, fetzte der Festzug sich in Bewegung; über den Markt ging es durch die Dietrichsgasse nach dem Lambertinifchen Seminar, wo inzwischen auch die neue Gerichtsbehörde eingeführt war.

Schon am frühen Morgen hatte sich hier der große Saal mit einer auserlesenen Gesellschaft

Regierung die von dem Staatsministerium Sr. Majestät dem Könige anzurathenden Entschließungen üben werden. Um, die Uebereinstimmung des Könias und der beiden Häuser des Landtages, welche durch Artikel 62 der Ver­fassung vorgesehen ist, vorzubereiten, hat Seine Majestät der König das Staatsministerium zu der ursprünglichen Vorlage ermächtigt. Eine Aenderung in der dadurch ge­nommenen Stellung wird nur durch eine neue von Seiner Majestät in Uebereinstimmung mit dem Staatsministerium gefaßten Ensschließung thunlich sein. Das letztere ist nicht der Meinung, daß es angezeigt fei, eine solche Allerhöchste neue Entschließung schon herbeizusühren, so lange sich nicht ermessen läßt, welches die Beschlüsse des Herrenhauses, und noch weniger, welches Ergebniß die Verhandlungen beider Häuser für die Gestaltung der ursprünglichen Vor­lage haben werden. Die königliche Regierung wird ihre Anträge auf anderweite Allerhöchste Ermächtigungen nur mit Berücksichtigung der Ansichten der Mehrheit beider Häuser des Landtags stellen können und daher nicht be­rufen sein, ihre Ansichten durch amtliche Kundgebungen festzulegen und dadurch der Entschließung Sr. Majestät, als eines der drei Faktoren unserer Gesetzgebung, vorzu­greifen, so lange sie nicht festgestellt hat, wie weit sie für die einzelnen Aenderungen, welche zu der königlichen Vor­lage Beantragt werden, auf die Mitwirkung der Beiden Häuser des Landtages rechnen darf.

Um letztere aBer in den Stand zu setzen, sich ihr Urtheil mit voller Kenntniß der Sachlage zu Bilden, empfiehlt es sich nach Ansicht der Staatsregierung daß die Mitglieder Kenntniß haben von der Wirkung, welche die diesseitigen Entschließungen auf diejenigen der römischen Kurie eventuell ausüben werden.

Zu diesem Behufe Bin ich ermächtigt und Beauftragt dasjenige mitzutheilen, was nach Vorstehendem durch Be­sprechung mit dem Gesandte» am Vatican über die päpst­lichen Intentionen ermittelt worden ist.

und der drei weiteren Kopp'schen Amendements, der päpstliche Stuhl die Anzeige bewilligt, und für die Zukunft ist nach Herstellung des kirchlichen Friedens, also nach ausreichender Revision der gesummten kirchenpolitischen Gesetze, die Benennung der Pfarrer beim Staat dauernd versprochen, aber weder mit den Bedingungen und Conse­quenzen der exorbinanten preußischen Anzeige mit ihrem adsoluten Veto, noch in irgend einer anderen Form, als der in den römischen Depeschen der Jahre 1880 und 1883 umschriebenen. Diese Punkte ergeben sich aus der Erklärung des Cultusministers mit voller Bestimmtheit. Nach ihr hat Herr v. Schlözer als Standpunkt des Papstes dargelegt, „daß, wenn die Commissionsbeschlüsse mit den am 26. v. M. vom Herrn Bischof Kopp gestellten Amen­dements zur Annahme und gesetzlichen Publikation

gefüllt. Die erhöhte Estrade war mit Blumenge­winden geschmückt, und auf derselben glänzten in modem griechischer Toilettenpracht die Frauen und Töchter der Trierischen Männer, welche ihr Haupt unter die Nothwendigkeit beugten und sich heute durch eine Ehrencharge an die Republik sesieln ließen. Der alte Hörsaal war zu einem Tempel des Luxus und der Eleganz umgeschaffen. Die Zeit, welche die Altäre zertrümmerte, erhob die Damen zu Göttinnen; jede neigte sich vor ihrem eigenen Genius und betete ihre eigene Schönheit an. In der Entfaltung der neuesten Pariser Mode wollte keine der anderen nachstehen, denn in diesem Punkte bleiben die Schönen jedes Zeitalters sich gleich.

Wahrlich, man hätte glauben können, der ganze weibliche Olymp sei auf die Estrade hemieder­gestiegen, alle Göttinnen schienen hier vertreten, von der Herrscherin Juno an bis zu den leicht­beschwingten Sylphiden, sogar die Unterwelt hatte reichlich ihren Beitrag gestellt an Furien und Medusen. Wenn eine Dame jede Hoffnung aus­geben mußte, ihre Schönheit geltend zu machen, so griff sie zu einem verzweifelten Mittel um we­nigstens interessant zu erscheinen: sie wählte ein echtes Furieickostüm. Hierzu gehörte eine etwa»

gelangen, der Papst alsdann geneigt sein wird > die Bischöfe für die vakanten Pfarren mit den zur Anzeigepflicht erforderlichen Instruktionen ver­sehen zu lassen, und dieses Zugeständniß auch auf die zukünftigen Vakanzen auszudehnen, sobald der religiöse Friede, wie Se. Heiligkeit fest vertraue, hergestellt sein werde." Mit dieser Er­klärung sind vorläufig einige feste Anhaltspunkte zur Beurtheilung der augenblicklichen kirchenpoli­tischen Sachlage gegeben.

Man sieht nun mit großer Spannung zunächst der auf Montag, den 12. ds., anberaumten Plenar- sitzung des Herrenhauses entgegen. Die heute zu diesem Zweck ausgegebene Tagesordnung enthält: „Bericht der XI. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze." Die kirchen- politische Kommission des Herrenhauses hält nächsten Montag vor Beginn der Plenarberathung noch eine Sitzung. Gegenstand der Berathung ist indessen nicht die Kirchenvorlage, sondern eine Petition, welche sich auf die Stellung der Staats­pfarrer bezieht.

Ueber das muthmaßliche Resultat der nächsten Montagsitzung des Herrenhauses ergeht sich die Presse in allerlei Erörterungen. Die ,Köl. Ztg/ erhält darüber nachstehende Korrespondenz, welche auch die ,®erm.' ohne Kritik und Vorbebalt wiedergibt:

Es wird auf die Erklärung ankommen, welche Fürst regierurig bei bei Ptenarvcra-vcm.. ve» öt-wre giebt. Geht solche Erklärung dahin, daß wichtige politische Rücksichten der Regierung die Herbeiführung des kirchlichen Friedens dringend wünschenswerth erscheinen lassen, so würde die Vorlage angenommen werben, auch mit den Anträgen des Bischofs Kopp. Es würde bann bet Wider­spruch der jetzigen Gegner aufgegeben werden, andererseits würde aber die Vorlage zweifellos schon im Herrenhause scheitern.

Deutsches Reich.

Berlin, 7. April.

** Das Abgeordnetenhaus, dem eine Interpellation des Abg.Wehr betr. die Weichsel- Überschwemmungen zugegangen ist, setzte die dritte Berathung des Ansiedlungsgesetzer (Hun­dertmillionenvorlage) fort. Vor Eintritt in die Tagesordnung ergriff der Abgeordnete v. Magdzinski zur Geschäftsordnung das Wort,

ft ruppige Haarfrisur „4 l’antique", über goldenem Kamm ragte ein krauser Haarkopf in die Höhe, um diesen herum lief ein sogenannter Wirrbüschel welcher dem Kopfe das gewünschte Gepräge des schauderhaft Schönen verlieh. Auch „Murmelthier- Kopftücher" gab es hier, daneben aber bemerkte man reizende Titus-Lockenköpfchen mit Rosenge­winden, flimmernde, reichgestickte Mützchen „ä la Grecqut" golddurchwirkte Turbane, stolze Miner- venhelme und kleidsame Diademe. Brillanten und Edelsteine funkelten, und ebenso blitzten die Augen der Trägerinnen, denn heute war endlich ein Tag der Freude, ein Tag des Vergnügens gekom­men, man konnte wieder aufleben, man durfte wieder Fröhlichkeit genießen.

Drunten standen in schwarzseidenem Mantel, um den Hal« ihr Amtszeichen tragend und den Hut mit dreifarbigem Federschmuck in der Hand, die Vertreter der neuen Gerichtsbehörde. Feierlich ernst umgaben sie ihren Präsidenten, welcher eine Ansprache an die versammelten Bürger hielt, worin er die Gerechtigkeit als eine der hei­ligsten Bande der Gesellschaft pries und die Trierer zur Freude ermunterte, da ihnen von jetzt an die Gerechtigkeit unentgeltlich verwaltet werde. „Vive 1» rSpublique Y* war der obligate