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JM 50.

Mittwoch, den 3. März

1886.

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* Was hat England in diesem Jahr­hundert für Irland gethan?

Wir wollen diese Frage an der Hand eines kürzlich erschienenen Buches, Fifty Yeara of Con- cessions to Ireland. By Barry O’Brien, Lon­don, Sampson Low & Co., das den Gegenstand ruhig und sachlich behandelt, zu b.antworten ver­suchen, ohne uns in Raisonnement einzulasien. Die Thatsachen allein mögen sprechen:

Der Krieg zwischen den Pächtern und Guts­herren, der während einiger Jahre nach der Ver­einigung geschlummert hatte, brach mit erneuter Wildheit im Jahre 1807 aus. Mord, Brand, Verstümmelung, Widerstand gegen die Polizei, alles verursacht durch die Landfrage, wütheten im Lande während der folgenden vierzig Jahre. Schwärme von Beobachtern besuchten in dieser Zeit Irland und schrieben über diese Frage. Eine Regierungskommission untersuchte sie und erstattete Bericht darüber. Alle sagten dasselbe — daß die Wurzel der irischen Wirren in der Abhängigkeit des Pächters von seinem Gutsherrn, in der bar­barischen Gleichgiltigkeit des Letzteren gegen die Lage des Ersteren, in der Gier des Landlords, sich die Verbesserungen des Pächters zu nutze machen, zu suchen sei. Nichtsdestoweniger wurde in dieser ganzen Zeit — von 1807—1847 — nicht ein gesetzgeberischer Versuch gemacht, dem Uebel abzuhelfen, nur zu Zwangsmaßregeln sand man Zeit und Gelegenheit. Es ist von hohem' Interesse, diese Maßregeln etwas näher kennen zu lernen, sie mögen deßwegen hier folgen:

1801 Aufstandsakte und Aufhebung der Habeas Corpus-Akte; 1803—4 wurden diese Maßregeln beibehalten; 1807—9 Aufstandsakte und Bela­gerungszustand; 1814—17 dieselben; 1822—24 Äufstandsakte; 1825—29 ein Gesetz zur Unter­drückung der katholischen Vereinigung, die sich die Emanzipation der Katholiken zum Ziel gesetzt hatte; 1831—32 eine Akte, welche das Tragen und Besitzen von Waffen verbot, welches Gesetz durch den verzweifelten Widerstand der (katholischen) Bauern gegen die Erhebung des Zehnten für die protestantische Geistlichkeit hervorgerufen wurde. 1833—35 eine Zwangsakte.

Zwischen 1829 und 1835 ließ sich England endlich dazu bewegen, aber erst nach dem Wirken

— Die letzte Gräfin non Manderscheid. 8

Roman von Antonie Haupt.

Clemens Wenzeslaus hatte die Augen wie betend zum Himmel gerichtet; nun ließ er in freier Phantasie die Empfindungen seines tiefsten Herzens in wunderbaren, schwermüthigen Klängen ausströmen. Allmählich tauchte aus den Tönen, welche wie Meeresfluthen durcheinander rauschten, eine bestimmte Melodie von feierlich-ernstem Cha­rakter empor, entwickelte sich zu immer größerer Kraft und Klarheit, und mit herrlicher, sym­pathisch zum Herzen dringender Stimme begann der Kurfürst endlich das von Sales komponirte Gebet zu singen:

„Wie könnt' ich, Vater, noch wohl zagen, Da Deine Hand mich sicher führt?

Das Unglück soll mich nicht zerschlagen. Dankbar hab' ich es oft gespürt.

Nun fühl' ich ein recht fest' Vertrauen, Ganz ruhig, was da kommt, zu schauen; Dein Wink ist, was mich trifft. Dein Ruf; Dir hab' ich ganz mich übergeben. Bollführend treu, was mein Beruf, Und darf nach anderm Gut nicht streben, O, laste mich nicht untersinken, Verdopp'le mir noch Kraft und Muth; Gehorsam folg' ich Deinem Winken, Dein ist mein Trachten, Dein mein Blut. Und woll'n mich Schmerzen wild ergreifen.

eines O'Connell, die Katholiken zu emanzipiren und den protestantischen Zehnten abzuschaffen; weder Gewalt noch Agitation jedoch konnten es dahin bringen, die Landfrage in Angriff zu neh­men, bis endlich 1849 das Gesetz über die belaste­ten Güter (Encumbered Estatea Bill) zu Stande kam, welches den Verkauf der Güter bankerotter Besitzer ermöglichte und den Käufern solcher Güter einen rechtmäßigen Titel verschaffte. Für die Pächter geschah nichts.

Inzwischen war es jedoch nicht ohne Zwang ab­gegangen. 1843—45 wurde das Tragen von Waffen verboten; 1847 Verbrechens, und Gewalt­akte; 1848—49 wurde die Habeas Corpua-Akte aufgehoben und das Gesetz von 1847 erneuert; 1850—55 dasselbe; 1856—57 Friedenserhaltungs- Akte ; 1858 — 63 erneuert; 1865 dasselbe; 1866 — 1869 Habeas Corpua-Akte aufgehoben; 1870 — 1871 Friedenserhaltungs-Akte; 1873—80 die­selbe und ein Gesetz zum Schutze von Leben und Eigenthum; 1881—82 Forfter's Zwangsbill; 1883—85 die Verbrechens-Akte.

Im Jahre 1860 ging ein Landgesetz durch, nach welchem die Pächter entschädigt werden sollten, falls sie Verbesserungen mit Genehmigung des Gutsherrn machten; natürlich war dieses Gesetz erfolglos. 1866 machten die Whigs den Versuch, dem Pächter an den Verbesserungen Antheil zu geben, welche der Gutsherr nicht verboten hatte. 1867 versuchten die Toryes weiter zu gehen und ernannten einen Kommissär, der enffcheioen sollte, welche Verbesserungen der Pächter anstellen könnte ohne Einwilligung des Gutsherrn. Aber alle diese Experimente schlugen fehl und der Krieg raste weiter. Endlich, 1869, entstaatlichte Gladstone die^ protestantische Kirche und brachte 1870 die erste verbessernde Land-Akte durch (Ulster Pachtrecht), „die beste Maßregel, vielleicht die einzig gute," sagt Fcoude, „welche seit 200 Jahren für Irland getroffen wurde". Aber auch fie ging nicht weit genug, denn sie stellte es in das Be­lieben des Bauern, sich durch schriftlichen Kontrakt von dem Gesetz zu dispensiren, d. h. sich verpflich­ten, keinen Gebrauch davon zu machen. Wie die Gutsbesitzer sich eine solche Klausel zu Nutze mach- ten, läßt sich denken. Die Land-Akte von 1881 hätte sich als wirksam erwiesen — wäre sie nicht erst gekommen, als es zu spät war.

Der Trauer Sturmwind mich umschweifen. So führe Du mir Freunde zu, Die Dir, getreu in gleicher Liebe, Jn's Herz mir hauchen sanfte Ruh', Mit mir vereint in starkem Triebe."

Dieses mit rührender Einfachheit und inniger Andacht vorgetragene Lied übte eine förmlich überwältigende Wirkung aus. Tief ergriffen um­drängten die Männer den geliebten Regenten, um ihn ihrer unwandelbaren Treue und ihrer Er­gebenheit bis zum Tode zu versichern, während aus manchem Fcauenherzen der heiße Wunsch zum Himmel stieg, der Herr möge den edlen Fürsten beschützen und jedes Ungemach von ihm fernhalten.

In der mächtigen Erregung des Augenblicke» stürmten zwei Jünglinge zum Klavier, Anschütz und Joseph Lamberti. Der theuere Oberhirte sollte eine würdige Antwort empfangen. Volle, mächtige Akkorde brausten durch den Saal, Jo­seph'» Auge flammte, und in wunderschön klin­gendem Bariton sang er mit begeistertem Vortrag die hehren Worte:

„Wer ist ein Mann?

Wer beten kann

Und Gott dem Herrn vertraut.

Wann Alles bricht. Er zaget nicht: Dem Fromnien nimmer graut.

Wenn wir nun das Obige zusammenfaffen, so finden wir im Verlause von 80 Jahren 23 Zwangs- gesetzs, und nur vier, die bestehenden Uebeln wirk­lich Abhilfe schafften, nämlich die Gesetze „betr. die Emanzipation der Katholiken, die Abschaffung des Zehnten, die Entstaatlichung der Kirche und die Land-Akte von 1881.

Das ist die gesetzgeberische Thätigkeit Englands in Betreff Irlands in einem Zeitraum von mehr als 80 Jahren. Eine merkwürdige Eigenthüm- lichkeit haftet derselben an.

Es ist diese: Wenn sich der englische Geist eine Zeit lang vergebens abgemüht hat, das irische Uebel zu kuriren, verfällt er einfach wieder auf Gewalt, als das beste Rezept. Auch das jüngst verflosseneTorycabinet war schon im Begriff, auf dieses Auskunftsmittel zurückzukommen, als es vom Schauplatz verschwand. Wird jetzt Gladstone im Vereins mit Parnell im Stande sein, da» Problem zu lösen, den Raub wieder gut zu machen, den England an Irlands Volk und Land Jahr- Hunderte hindurch begangen hat? (Pf. Z:)

Deutsches Aeich.

Berlin, 2. März.

** Die Herrenhaus-Rede des hochw. Herrn Bischofs Kopp von Fulda bildet noch immer das am meisten besprochene Ereigniß der letzten Tage. Je nach Parteistandpunkt urtheilen die Blätter sehr, verschiedenartig über dieselbe. Im Allgemeinen aber stimmen sie darin überein, oaß sich zwischen der bischöflichen Rede und den Intentionen des Centrums ein gewisser Gegensatz offenbart habe. So z. B. schreibt die .Köln. Ztg.': „Dar Beachtenswertheste an der gestrigen Rede des Bischofs Kopp im Herrenhause war neben dem re­gierungsfreundlichen und warmen patriotischen Ton überhaupt die Erklärung, daß er in wenigen Tagen wohl in der Lage sein werde, die Hand zur Be­endigung des Kulturkampfes entgegenzureichen." Und an anderer Stelle: „Von besonderem Inte- resse war das erste Auftreten des Bischofs Kopp, der in mild-versöhnlichem Tone sprach, aber ab­lehnte, zu dem Antrag Dernbur g jetzt schon Stell­ung zu nehmen, sich vielmehr der Abstimmung enthielt. Diese Haltung des Bischofs steht immer- hin in einem bemerkenswerthen Gegensatz zu dem

Wer ist ein Mann?

Wer glauben kann

Inbrünstig, wahr und frei;

Denn diese Wehr' Trügt nimmermehr, Die bricht kein Mensch entzwei.

Dies ist der Mann, Der sterben kann Für Freiheit, Pflicht und Recht;

Dem frommen Muth Däucht Alles gut, Es geht ihm nimmer schlecht.

Dies ist der Mann, Der sterben kann Für Gott und Vaterland;

Er läßt nicht ab

Bis an das Grab

Mit Herz und Mund und Hand.

So, deutscher Mann,

So, freier Mann, Mit Gott dem Herrn zum Krieg!

Denn Gott allein Mag Helfer sein. Von Gott kommt Glück und Sieg!"

Die msiksthümliche Weise voll Kraft und Feuer wirkte elektrisch zündend; jede Brust athmete freier, jeder Arm spannte sich straffer, und wie von einem Geiste beseelt, widerholte ein voller Män­nerchor den letzlen Ver»: