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Mittwoch, den 24. Februar

1886,

Die ,Fuldaer Zeitung' erscheint tSalich, Sonn- und Feiertag« ausgenommen. Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld: 1 Mk. 50 Pfg., — mit der belletristischen Wochenbeilage »Sterne und Blumen' in Fulda 1 Mk. 70 Pfg., auswärts 1 Mk. 75 Pfg.

Inserate: Die einspaltig« Zeil« ober deren Raum 15 Pfg., Jag. Platzannoncen 10 Pfg.; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Fuldaer

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gt7j"it dem 1. März eröffnen wir ein Monats-Abonnement auf;

die »Fuldaer Zeitung^ zum Abonnements­preise von 50 Pfg. (ohne Bestellgeld). Bestellungen werden von den Postanstalten und den Landbriesträgern, sowie von unfern Stadtboten und der Expedition entgegen­genommen.

Deutsches Reick.

Berlin, 23. Februar.

* Das Herrenhaus wird morgen noch nicht die kirchenpolitische Vorlage berathen, wie vielfach angenommen worden ist, sondern sich nur über die geschäftliche Behandlung deffelben schlüssig machen. Die Vorlage wird wahrscheinlich, wie es im Herrenhause üblich ist, ohne sachliche Debatte einer Kommission zur Vorberathung überwiesen werden. In dieser Kommission werden dann ver- muthlich die Aenderungen, welche in Rom ge­wünscht werden, vorgenommen werden. Daß fort­gesetzt Verhandlungen stattftnden, unterliegt gar keinem Zweifel. Der hochw. Herr Bischof Dr. Kopp von Fulda hat schon mehrfach mit dem Kultusminister konserirt. Bis jetzt ist der Bischof noch nicht irt das Herrenhaus eingetreten; er wird sich aber sicherlich morgen melden und gewiß Mit­glied der Kommission zur Vorberathung des kirchen­politischen Gesetzes werden.

•* Das Abgeordnetenhaus setzte die erste Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Beförderung deutscher Ansiedlungen in den Provinzen West­preußen und Posen fort. Abg. Wehr (freikons.) trat für die Vorlage ein, da ein entsprechendes Vorgehen unabweisbar sei, wenn man später Blut­vergießen vermeiden wolle. Redner erklärte sich gegen eine Hinzuziehung von Landtagsmitgliedern zu der Kommission für die Ausführung des Ge­setzes, da hiermit in die Executivrechte der Krone eingegriffen werde. Abg. Dr. v. Stablewski, tritt der Vorlage energisch entgegen, die sittlichen Prinzipien betonend, welche dec Vorlage zuwider find. Der Redner schwingt die Geißel der Satire zunächst über den „Propheten Dr. Wehr" und den Herrn v. Treskow. Die Polen brauchten in Rücksicht auf die Geschichte nicht im Büßerhemde zu erscheinen. Keinen einzigen Königswöcder zählt

— Dir letzte Gräfin von Manderscheid. 1

Roman von Antoni« Haupt.

--------- (Nachdruck verboten.)

1. Kapitel.

Auf mit Gott zum Kampf, Ihr Brüder, Mit dem Schwert und dem Gebete.

Volkslied.

Es war an einem sonnigen Frühlingstage des Jahres 1794. Rasch und herrlich war der Lenz in das Trierische Thal gekommen: es grünte und blühte an den Ufern der sanft dahinfließenden Mosel, aber noch schöner war es auf den luftigen freien Höhen der Berge, wo der Blick in die weite Ferne schweifen und die ganze Frühlingspracht überschauen konnte.

Wie im Schooße des göttlichen Friedens schien die alte Residenz sich inmitten der blühenden Ge­filde zu sonnen; in Wahrheit jedoch bildete die Hauptstadt des Erzstiftes in diesen Tagen voll banger Erwartung den Sammelplatz von Kriegs- grfährten aller Art. Frankreich drohte mit be- waffneter Macht an den Grenzen, und die Tra­dition jener Greuelthaten und Zerstörungen der Soldaten Ludwigs XIV., von denen die alte Treviris sich kaum erholt, lebte noch zu frisch im Gedächtniß, als daß man bei etwaiger Niederlage

das polnische Volk in seinen Reihen, während die neuere preußische Geschichte auf diesem Gebiete be­denkliche Erscheinungen zeigt. Nobiling war der Abkömmling eines königlichen Domänenpächters. Das Gesetz zeigt nur in der Vernichtung schöpfe­rische Gedanken. Der Friede wird allerdings er­reicht, aber der Friede des Kirchhofs. Redner wundert sich, wie sowohl der gestrige deutschkon- servative Redner v. Holtz, wie auch der Land- wirihschaftsminister so absolut kein sittliches Be­denken gegen diese Vorlagen gezeigt. Der Minister habe mit einer Gelassenheit gesprochen, als ob es sich um Bodenmelioration handele. Durch diese Gesetze werde gerade das Nationalitätsgefühl ge­weckt. Für die Ausbreitung der sozialistischen Lehren unter der Landbevölkerung sind diese Pläne das beste Mittel. Wo ist in dem Gesetze eine Spur der Gleichberechtigung, von welcher der Mi­nister desJnnern gesprochen. Abg. v. Rauchhaupt (kons.) will in der Rede Stablewski's die beste Be­gründung für die Vorlage erblickt haben. Die gegen dieselbe geltend gemachten Bedenken ließen sich leicht durch den Hinweis auf die Seehandlung beseitigen. Dr. Windthorst erwidert zunächst dem Abg. v. Rauchhaupt, dem er darin Recht gibt, daß die Diskuffion einen großen Gegensatz der beiden Nationalitäten darstellt; aber er konstatirt, daß Dr. Wehr und Genoffen ebenso heftig gesprochen, wie die Polen. Seien wir doch gerecht und sehen wir uns nach der wirklichen Lage der Dinge um, dann werden wir die Erregung der Polen be­greifen. Die Vorlagen sind kein Friedensgesetz, sondern ein Gesetz, das den Kampf auf Leben und Tod bringt. Wo ist denn überhaupt eine Friedens­störung? Erst nachdem man die Ausweisungen gemacht, da ist die Erregung entstanden, die noch wachsen wird. Die Gesetzentwürfe sind entschieden gegen die Verfaffung, sie verletzen namentlich die verfaffungsmäßigen Rechte der Polen, die mit ihrem eigenen Gelds dazu beitragen sollen, daß man sie ihrer Rechte und ihres Besitzthums ent­äußert. Die Zwecke der Vorlagen sind verfaffungs- widrig und unmoralisch. Die hundert Millionen werden schon rasch „verdestillirt" sein; er möchte den Fonds am liebsten einen Corruptionsfonds nennen. Es handelt sich sehr viel weniger um die Kolonisation als um die Protestantisirung der Ostprovinzen; darüber wird bei anderer Gelegen­heit schon noch diskutirt werden. In den Motiven nicht das Schlimmste befürchtet hätte. Oesterreich und Preußen standen seit 1791 gegen die fran­zösische Republick unter den Waffen, doch der Felvzug der Deutschen ins feindliche Land war unglücklich und die französischen Truppen hatten bereits in demselben Jahre allenthalben die deut­schen Grenzen überschritten. Mainz und Aachen war in deren Gewalt gekommen; doch im Trie- rischen Erzstift war der Feind mit beträchtlichem Verlust zurückgeschlagen worden. Auch Mainz und die Niederlande waren von den Deutschen wieder­gewonnen worden. Niemand jedoch zweifelte daran daß die Franzosen sehr bald mit verstärkter Macht wieder gegen Trier vorrücken würden. Der Kur­fürst Clemens Wenzeslaus hatte daher im F b uar 1784 einen Aufruf an feine Unterhanen erlassen, worin er eine allgemeine Bewaffnung anordnete. Ein rühmlicher Wetteifer war daraufhin entstand n, und viele Männer hatten freiwillig zu den W iffen gegriffen, um das Vaterland zu vertheidigen.

Im Frühjahr eröffneten die Franzosen wieder die Kriegsoperationen; nur mit äußerster An­strengung leistete der kaiserliche Feldherr von Blankenstein mit kurtrierischen, kurkölnischen und österreichischen Truppen dem Andrängen des Feindes von Saarlouis und Diedenhofen her

steht, daß jetzt bei der Noth der Grundbesitzer die beste Gelegenheit fei, die Güter anzukaufen. Ist das landesväierlich? Anderswo werden Moratorien in solchen Fällen gegeben, hier benutzt man staat­licherseits noch die Noch! Redner schloß: „Meine Herren, bewilligen Sie diese 100 Mil­lionen nicht, sie sind ein Korruptions­fonds." Abg. Dr. Hänel (bfr.) führte aus, daß die Vorlage verfaffungswidrig sei. Was man versuchen müsse, sei die Assiinilirung der Polen; die Vorlage sei nur von Feindseligkeit gegen die­selben diktirt. Die Fortschritte des PolenthnmS seien eine Folge der Verschiebung der Bevölkerung von Osten nach Westen: in 9 Jahren seien 182,000 Menschen aus den Ostprovinzen nach dem Westen gezogen. Wolle man diesen Abfluß hindern, so muffe man die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Osten verbessern. Minister Dr. Lucius bestritt, daß die Vorlage verfassungswidrig sei und legte Gewicht darauf, daß das Angesichts der vorhan­denen Erfahrungen rasch gehandelt werden müsse. Abg. Hob recht (natlib.) erwartete gute Resultate, wenn das Gesetz mit Vorsicht und Mäßigung an- gewendet und die Colonisationskräfte nicht zersplittert wurden. Schließlich wurde die Vorlage an eine 21gliedrige Kommission verwiesen. Morgen: erste Berathung der übrigen Polenvorlagen.

** Der Reichstag, dem das Branntwein­monopol zugegangen ist, berieth in zweiter Lesung die Abänderung des § 137 des Gerichtsverfassungs- Gesetzes. Es handelt sich um Verhütung und Aus­gleichung einer Verschiedenheit in der Rechtsprechung der Civüsenate des Reichsgerichts gegenüber der­jenigen der Strafsenate. Abg. v. Graevenitz bean­tragte, daß der Ober-Reichsanwall auch vor der Entscheidung der vereinigten Strafs-nate oder der­jenigen des Plenums, sowie in Ehe- und Entmün­digungssachen mit seinen schriftlichen Anträgen zu hören sei. Der Antrag wurde vom Staatssekretär Dr. v. Schelling, sowie von den Abgg. Klamm, Dr. Reichensperger und Träger befürwortet, vom Abg. Lipke dagegen bekämpft und schließlich mit großer Mehrheit angenommen. Ein Antrag des Abg. Dr. Horwitz, wonach landergesetzliche Bestim­mungen für die Oberlandesgerichte getroffen wer­den sollen, wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Der Gesetzentwurf wurde nahezu einstimmig ange­nommen. Vor Emtritt in die Berathung der Wie­dereinführung der Berufung wurde auf Antrag des

Widerstand; Trier schwebte in beständiger Sorge wegen eines UeberfalleS, infolge deren die reichen Familien des Landes sich selbst und ihre Kostbar­keiten in Sicherheit zu bringen suchten. Es war ein unaufhörliches Kommen und Gehen; von allen Seiten zogen Kriegsleute herbei, und in der Stadt selbst, sowie in deren Umgebung entfaltete sich ein reiches, buntes Treiben.

Die Bergeshöhe, welche der Stadt gegenüberliegt, bietet in der Abendstunde des l.Juni ein schönes lebensfrisches Bild. Unter dem grünen Laubvache der stolzen Eiche haben sich kriegerisch gerüstete Männer, wohl 500 an der Zahl, in malerischer Gruppirung gelagert. Die neuen blauen Waffen­röcke mit gelben Aufschlägen und silbernen Knöpfen über gelben, fflberborbitten Westen, enge weiß- lederne Beinkleider und bis an's Knie reichende Stiefel, sowie das weiße, von der Schulter zur Hüfte sich schlingende Bandelier und das kleine, dreieckige mit weißrother Kokarde gezierte Hütchen kennzeichnen sie als kurtrierische Soldaten. Es sind auserlesen schöne, kraftvolle Hundsrücker Leute, welche von dem jüngsten Sproß des Oberhofmar- schalls, Grafen Boo» von Waldeck, auf eigene Kosten angeroorben und ausgerüstet wurden, um dem geliebten Kurfürsten zur Hilfe zugeführt zu