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28. Freitag, den 5. Februar 1886°

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* Der kirchliche Gerichtshof.

Wie in den letzten Tagen gemeldet wurde, sol­len dem preußischen Landtage zwei kirchenpolitische Vorlagen zugehen, wovon die eine die Aufhebung des kirchlichen Gerichtshofes betrifft. Ob sich die Meldung bestätigt, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wäre es Zeit, den kirchlichen Gerichtshof aus der Welt zu schaffen. Die Regierung hat durch den Mund ihres Kommiffars, Geheimrath Dr. Hübler, dieses Institut ein „exorbitantes" nennen laffen, Herr von Puttkamer hat bezeugt, daß etwas ähn­liches in der ganzen Welt nicht vorhanden sei, und selbst kulturkämpferische Blätter wie .Post', .Köln. Ztg.', ,Voff. Ztg.' haben Vorschläge zur Beseiti­gung dieser Kulturkammer und zur Beschneidung ihrer Vollmachten gemacht.

Die Errichtung eines „Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten", wie der offizielle Titel dieses Ausnahmegerichts lautet, beruht be­kanntlich auf dem Maigesetz vom 12. Mai 1873. Derselbe hat seinen Sitz in Berlin und besteht aus 11 Mitgliedern, von denen der Präsident und 5 andere etatsmäßig angestellte Richter sein muffen. Der Präsident bezieht 3000 Mark Gehalt, jedes Mitglied 1500, das ganze Institut kostet dem Staate jährlich mehr als 24,000 Mark. Dieser Gerichtshof ist ein wirkliches Ausnahmegericht, denn trotz der proklamirten Gleichheit aller vor dem Ges tze werden die- katholischen Priester in ge- wissen Maigesetzbestimmungen dem ordentlichetl Rich­ter entzogen und vor diesen Gerichtshof gewiesen, bei dem es keine Appellinstanz gibt, der endgiitig entscheidet. Schon die Beseitigung jeder Appell­instanz macht diesen Gerichtshof zu einem beispiel­los in der modernen Rechtspflege dastehenden Institut.

Die Hauptarbeit des Gerichtshofes war die „Ab­setzung" katholischer Bischöfe, und in dieser Rich- tung hat er die auf ihn gesetzten Hoffnungen voll­auf erfüllt. Der Gerichtshof „entsetzte" seines Amtes den Erzbischof von Gnesen-Posen am 15. April 1874, den Bischof von Paderborn am 5. Januar 1875, den Bischof von Münster (der jetzt wieder in seine Diözese zurückgekehrt ist) am 8. März 1876, den Erzbischof von Köln am 22. Juni 1876 und den Bischof von Limburg am 13. Juni 1877. Die Regierung konnte mit diesem Gerichts­höfe, dem auch manche katholifch Getauften ange-

A Betrogene Betrüger. 1

Eine wahre Geschichte aus der Gegenwart.

Von 6tir| Sotdur.

1. Kapitel. (Rachdr. Derb.)

„Für eine junge, feingebildete Dame der besseren „Stände, Schönheit ersten Ranges, aus vermögendem „Hause stammend, wird, da es derselben an geeigneter „Herrenbekanntschaft mangelt, eine standesgemäße, sichere „Partie gesucht. Anonyme Zuschriften bleiben unberück- „fichtigt. Anfragen unter „Vertrauen 100,000" nimmt „die Expedition dieser Zeitung entgegen."

Der junge Mann, welcher diese Annonce im Jnseratentheile der weltbekannten Zeitung las, legte diese auf den marmornen Tisch, der sich vor ihm befand, und blickte suchend in dem eleganten Restaurant umher.

„Kellner," rief er dann mit affektirter Stimme, „kommen Sie einmal auf ein-.n Augenblick hierher."

Nicht allzurasch beeilte sich der Schwarzbefrackte, dem Rufe Folge zu leisten. Langsam näherte er sich dem Baron von Münchhofen.

„Was wollen Sie denn?" fragte er in nicht eben höflichem Tone.

Münchhofen schien das unverschämte Gebühren des dienenden Geistes nicht zu bemerken.

„Seien Sie so freundlich, mein Lieber," sagte er, „und verschaffen Sie mir für einen Augenblick Tinte, Feder und Papier."

hörten, zufrieden sein. Er war in der That die Krönung für das Falk'sche Maigesetzzebäude, Selbst ein König Friedrich II., der doch sonst nicht zim­perlich war, erklärte seiner Zeit die an ihn ge­stellte Forderung, einen katholischen Bischof durch den Staat absetzen zu laffen, als ungeheuerlich und unmöglich. Falk war es vorbehalten, sich über solche „juristische Zwirnsfäden" hinwegzusetzen. Da­her, weil dieser Gerichtshof das grundsätzlich be­denklichste Institut des Kulturkampfes war, hat das Centrum auch stets alljährlich gegen die Bewilli­gung seines Etats gestimmt.

Aber dieses Ausnahmegericht war auch eine äußerst kostspielige Einrichtung. Kathol. Geistliche riefen den Gerichtshof, dessen Kompetenz sie nicht anerkennen konnten, natürlich nicht an; bloß einige Pastoren oder auch einige Küster, die von der kirchlichen Behörde autz triftigen Gründen abgesetzt waren, nahmen ihn in Anspruch. Kommt es hoch, so trat dieses Gericht etwa in ein halb dutzend Fällen jährlich in Thätizkert. Jeder solcher Küster­prozeß kostete also dem Staate 4000 Mk. Mit Recht kann man also bezweifeln, ob noch in irgend einem Lande der Welt ein fo kostspieliges Gericht wie dieser kirchliche Gerichtshof existirt.

Man hätte nun erwarten dürfen, die Negierung werde den Gerichtshof aussterben laffen, aber jede neue Vakanz wurde durch neue Mitglieder-Erneu« nungen ausgefüllt. Allerdings hat man dem Ge­richtshofs später in der. ki'-chenpoliWhM Novelle vom 14. Juli 1880 die Befugniß zur „Absetzung" entzogen, aber er darf statt deffen „aus Unfähig­keit zur Bekleidung des geistlichen Amtes erkennen." Dieses Aberkennen hat auch den Verlust des Amts­einkommen- zur Folge. Anderseits behielt auch der Gerichtshof die Macht, einen Geistlichen im Amte zu halte», der vom geistlichen Gerichte au» Gründen des Glaubens und des Kultus sogar aus dem Amte entsetzt ist. Dieser Staatsgerichtshof braucht also, wie es in dem Kommissionsbericht von 1873 hieß, „auch vor dem Dogma nicht stehen zu bleiben." Sehr bezeichnend aber ist es, daß schon seit mehreren Jahren kein Mitglied irgend einer Partei zum Schutze des kirchlichen Gerichts­hofes einlrat. Er gehörte eben zu den allseitig bedauerten Einrichtungen Falk's. Ja, selbst der Kultusminister trat nur insofern für ihn ein, als er auf Gesetz beruhe, und so lange dieses bestehe,

„Ah! Sie wollen wohl berechnen, wie viel Sie mir schuldig geblieben sind, Herr Baron?" flüsterte der Andere spöttisch.

„Machen Sie keine Narrheiten, Jean," er» wiederte Münchhofen ärgerlich. „Wenn Jemand das Geschwätz hörte? Nein, mein Lieber, ich denke, einen Geniestreich einzuleiten, deffen Gelingen so klar ist wie das Sonnenlicht, und dann sollen Sie auch zu Ihrem Guthaben gelangen. Nehmen Sie die Versicherung, daß Sie an mir keinen unnoblen Schuldner gefunden haben sollen."

Der Kellner ging, um das Gewünschte herbei­zuschaffen.

„Unverschämter Schlingel," murmelte Münch­hofen, als der Kellner außer Hörweite war. „Nun, ich denke aber, derartige Bagatellschulden sollen in Zukunft nicht mehr vorkommen, dafür wird schon der Herr Schwiegervater in spe sorgen."

Der junge Mann lachte leicht auf und ver­senkte sich nochmals in das Studium der Eingangs unserer Erzählung erwähnten Annonce.

Es war kein häßliches Antlitz, das der Baron von Münchhofen zur Schau trug. Von schmalem Oval, war es von intensiver Bläffe und die dunkel­braunen Augen blitzten lebhaft genug hinter dem goldenen Pince-nez hervor, um Interesse, besonders bei der schöneren Hälfte des Menschengeschlechts, zu

auch als Inventar der Vergangenheit beibehalten werden müsse. Wenn nun die Regierung wirklich die Axt an diesen Baum zu legen vor hat, so wird sie bei Niemanden auf Widerspruch stoßen. Auch haben mir in der Periode der chronischen Defizits doch nicht so heidenmäßig viel Geld, um es fast für nichts auszugeben.

Deutsches Reich.

Berlin, 4. Februar.

* Die jetzige kirchenpolitische Situation bringt es natürlich wieder mit sich, daß es in der Presse von sogenannten kirchenpolitischenNach- richten allmählich wieder wimmeln wird, die dann in der Regel nichts sind, als Kombinationen aus vorliegenden Thatsachen oder sogar leere Ver- muthungen und Phantasien. Die Katholiken wer­den also gut thun, die in den Kulturkampfsjahren ja gründlich gelernte Vorsicht auch jetzt wieder an­zuwenden, für die „bisherigen Nachrichten", wie auch für die ganze nächste Zeit. Aus Rom liegt bisher nichts vor, als die Nachricht, daß der heil. Vater von der preußischen Vorlage enttäuscht ist. Einzelheiten aber sind noch nicht gemeldet; und aus den von Berlin aus seit Wochen verbreiteten und hier und da als offiziös bezeichneten Nachrich­ten ist nur fo viel zu entnehmen, daß die Vorlage ein sehr bescheidenes Stück der Maigesetze, nicht eine organische Revision umfaßt, und daß betreffs der darunter fallenden Vorbildungsvorschriften un­sere Erwartungen nicht befriedigt werden. Mehr an Thatsächlichem liegt noch nicht vor, und auch das Vorliegende entbehrt noch des ossiziellen Cha­rakters.

* Der Bundesrath ertheilte heute dem Anträge Preußens wegen Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sozialistengesetzes seine Zustimmung.

* Im Abgeordnetenhause haben die Freikonser­vativen ihre Absicht angekündigt, den im vorigen Jahre abgelehnten Antrag wegen Verdoppelung der Loose der preußischen Staatslotterie wieder einzubringeu.

* Im Reichstag stand heute die zweite Lesung der Militärunfallvorlage auf der Tagesordnung. Das Haus war noch schlechter besucht wie gestern. Durch Beschluß des Reichstages vom 21. Novem­ber v. I. wurde einer Kommission die Vorberathung erwecken, und der seidenweiche, bläulichschwarze Schnurrbart war geradezu romantischen Anstriches.

Kurz und gut, Thatsache war, Botho von Münch­hofen hatte Anspruch darauf, für schön gehalten zu werden.

Mochte auch dem aufmerksamen Beschauer das Gesicht zu regelmäßig vorkommen, um für geistreich gelten zu können, mochten Manche auch in dem blitzenden Augenpaare des jungen Mannes den Ausdruck des krassesten Egoismus erkennen, was verschlug dies? Botho von Münchhosen blieb darum doch der schöne Mann, auf den manches Mädchen ein Auge hatte.

Warum jedoch keines derselben ihn öffentlich zum Beschützer auserkor, ihm zu verstehen gab, daß es seine Ritterdienste wünsche, wrrd der Verlauf dieser Geschichte klarlegen. Botho war erst kurze Zeit, kaum ein halbes Jahr, in dem berühmten Badeort und man kannte ihn und feine Verhält­nisse demzufolge noch zu wenig — oder vielleicht auch in unterrichteten Kreisen zu gut.

Thatsache war, daß es Münchhofen trotz der angestrengtesten Bemühungen noch nicht gelungen war, Eintritt in die Gesellschaften zu erhalten, zu denen ihm fein Adelstitel die vollste Berechtigung gegeben hätte.