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bete Stabte, Körperschaften, Rektorate rc. gerich­tete Erlaß folgntOen Wortlaut:

„Berlin, den 20. Januar 1886.

Se. Waj. der Kaiser und König haben mich zu beauf­tragen geruht, die dortigen städtischen Behörden in 6r« «i^rung der Adresse vom 31. v. M. auf den «llerhoch- ften Dank in dem Erlass- vom 4. d. M. hmzuwersen, da -s bei der großen Anzahl der eingegangenen Glückwünsche unthunlich ist, dieselben einzeln zu beantworten. Ein Exem- »lar jenes Erlaffes beehre ich mich beizufügen mit dem «aebensten Bemerken, daß auf Allerhöchsten Befehl dre geschmackvoll ausgestattete Adreffe dem Hohen,ollern-Mu- s«un überwiesen worden ist.

Der Geheime Kabinetsrath, Wirkt. Geh. Rath gez. v. Wilmowski."

yD Der Schneider Jvhann-S Schwedthelm au« Werkshausen sowie der Maurer Christian Bernge« au« Schlitz, welche vor kurzer Zett au« dem Ge- ttchtrgefängniß zu Neuhof gewaltsam ausgebrochen und die Flucht ergriffen harten, sind, nachdem die­selben wieder aufgegriffen warerr, in da« genannte Gefängniß gestern zurückgebracht worden.

• Vom 1. Februar d. I. ab wird in Neuwied eine Reichsbank.Nebenstelle eröffnet. Es werden von der Reichsbank von diesem Zeitpunkte ab Wechsel auf Neuwied zu denselben Bedingun- gen wie auf die übrigen Bankplätze angekauft. — Der Normal-Dirkonlofatz für Wechsel ist bei der Reichsbank auf 31/» Prozent, der Privat- Diskontosatz auf 2*/g Prozent herabgesetzt. Ferner ist der Lombardzinsfuß bei der Beleihung von Deutschen Staatspapic-en auf 4 Prozent, bei der Beleihung von ausländischen Papieren auf 4*^ Drozent ermäßigt worden.

* Am 22. d. M. fand unter Vorsitz des Herrn Regierungspräsidenten Magdeburg die erste witth- schaftliche Conferenz von Vertretern de« großen and kleinen Grundbesitze«, des Handelsstandes, der Großindustrie und des Handwerks für den Re- gierung«dezirk Gaffel statt. Dar ,Caff. Journal' meldet darüber Folgendes:

Erschienen waren: 1) Als Vertreter bei größeren und kleineren landwirthschaftlichen Betriebs auf Vorschlag des landwirthschastlichen Centralvereins die Herren Ritterguts­besitzer Felix von Gilsa zu Gilsa, Gutsbesitzer Georg Rerrodt zu Röhrda, Gutsbesitzer Wilhelm B-inhauer zu Bollmarshausen, Mühlenbesitzer und O-conom Noll zu »inggartes und Bürgermeister Ruth zu Bettenhausen, 2) als Vertreter des Handels und Gewerbestandes auf Vor­schlag der Handelskammer zu Cassel die Herren Freiherr g)r. Waitz von Eschen zu Cassel und Kaufmann August Riüershausen zu Cassel; auf Vorschlag der Handelskammer pt Hanau: Herr Kaufmann F. Canthal zu Hanau; auf Bvrschlag des Handels- und Gewerbevereins zu Cassel: der Besitzer der Casseler Brodfabrik, Herr Wilhelm Siebert zu Caffel, 3) als Vertreter der im Regierungsbezirk Cassel »orhandenen Innungen auf Vorschlag derselben die Herren: Buchbindermeister Schmincke zu Caffel und Maurermeister Schmidtmann zu Cassel, 4) auf Grund besonderer Be­rufung die Herren: Fabrikant Adam R-chberg zu Hersfeld zur Berttetung der Tuch- und Wollenwaaren-Jndustrie, Lederfabrikant Ed. Schäfer zu Eschwege zur Vertretung der Leder-Industrie, Fabrikant Gideon Gundlach zu Groß­almerode zur Vertretung der Thonwaaren - Industrie, Eant Karl Müller zu Fulda zur Vertretung der

«ren- und Färberei-Industrie, Maurermeister Wilh.

r zu Marburg zur Vertretung des bortigan Hand­werkstandes , Ahlen - Schmiedemeister Adam Georg Mäder zu Schmalkalden zur Vertretung der Kleinindustriellen der Eisenbranche. Auf der Tagesordnung stand die Berathung folgender Fragen: 1) Haben sich die in einer größeren Zahl der Gemeinden des Bezirks gegründeten localen Biehversicherungsvereine als zweckentsprechend bewähtt; empfiehlt es sich, auf ihre Vermehrung hinzuwirken, ugd erscheint es räthlich, zu größerer Sicherheit der Theil- uehmer eine Verbindung der einzelnen Vereine und auf welcher Grundlage herzustellen? 2) Worauf ist es zurück- zuführen, daß die Umbildung der im Regierungsbezirke Caffel noch ^»hlreich vertretenen älteren Zünfte in reor- ganifirte Innungen wenig Fortschritte macht? Hat die Ausdehnung der Jnnungsbezirke auf das platte Land bzw. auf die kleineren Landstädte nach den bisherigen Erfahr­ungen überhaupt wenig Aussicht, und welche Wege sind einzuschlagen, um auf ein engeres Zusammenschließen der Handwerksgenossen hinzuwirken? Haben sich die im Re­gierungsbezirk Caffel vorhandenen Credittnstitute (Reichs- bankstelle, Landescreditkasse, Sparkassen, Creditvereine, Raiffeisenffche Darlehenskassen rc.) und ihre Einrichtungen zur Befriedigung des Crediibedürfniffes des Gewerbe­standes als ausreichend erwiesen, oder erscheint eine Er­gänzung derselben oder eine »enverung einzelner Einrich­tungen wünschenswerth? 4) Erörterung etwaiger dring­licher während der Sitzung geteilter Anträge. — Die ein­gehende und vielseitige Erörterung, welche die einzelnen Sragen unter reger Betheiligung der Vertreter der ver­schiedenen Berufszweige fanden, führten zu einer Reihe von Vorschlägen, Wünschen und Anträgen, deren weitere Verfolgung und Unterstützung fettens der Regierung von dem Herrn Vorsitzenden zugesagt werden konnte.

* Wie der ,Deutsche Submiff.-Anz.' mittheilt, ist vor einigen Tagen an den Minister Maybach ein Gesuch um Aufhebung des Verbots der Ver­öffentlichung der Subm iffions-Refultate ab­gegangen. Dieses Gesuch ist von 406 Petenten, meist Firmen enten Ranges, unterzeichnet und zwar von 63 Eisengießereien, Maschinenfabriken

und Hüttenwerken, 63 Eisen- und Metallhand­lungen, 32 Hölzer- und Kohlen-Lieferanten, 125 Bau-Unternehmern, Baubedarfsfabriken und Lie­feranten und 123 Wer kstätten-Bedarf sfabriken und Lieferanten. Die Antragsteller sind ausschließlich Submittenten, welche regelmäßig bei fast allen staatlichen Lieferungen sich betheiligen.

• Die Gewohnheit der Verkäuferinnen, in den Schnitt-, Putz- und Weißwaaren-Geschäften die Scheeren an einer langen Schnur am Gürtel zu befestigen, ist sehr praktisch; daß dieser Gebrauch aber gefährlich werden kann, ist gewiß noch keiner dieser Damen bi« jetzt eingefallen. Eine in Berlin konditionirende Verkäuferin wollte sich Tags vor Weihnachten ermüdet auf eine Fuß­bank niederlaffen und stach sich dabei die an der Seite hängende Scheere ziemlich tief in die rechte Kniekehle, wobei sie sich nicht nur eine tiefe Fleisch­wunde beibrachte, sondern auch eine Sehne arg verletzte. Trotz bedeutender Schmerzen ging da« Fräulein nach oberstächlicher Verbindung der Wunde doch ihrem Berufe nach, sah sich de« anderen Tages aber doch genöthigt, ärztliche Hilfe zu Rathe zu ziehen. Nach drei Wochen war dieselbe wohl so weit hergestellt, daß sie ihr Lager verlassen konnte, aber durch die Verletzung der Sehne hat sie trotz der sorgfältigsten Pflege das rechte Bein steif be­halten und ist somit für ihr ganze» Leben un­glücklich.

* jPersonal-Ehronik.j Der kommissarische Kreis- wundarzt Dr. F. Sippell zu Allendorf a. W. ist zum Kreiswundarzt de« Kreises Witzenhausen definttiv ernannt worben. — Der Förster Sinninq zu Melsungen in ber Oberförsterei Felsberg ist unter Bewilligung ber gesetz­lichen Pension vom 1. April b. I. in ben Ruhestand ver­setzt worben. — Der Kreisbote Christoph Wilhelm Hey de bei bem König!. Landrathsamte in Gelnhausen tritt auf sein Nachsuchen zum 1. April b. I. mit ber gesetzlichen Pension in ben Ruhestand. — Ernannt: ber Rechtskandi- bat Gerharbt zum Referendar.

* Alle jungen Leute, welche im Jahre 1866 geboren sind, sowie alle diejenigen aus früheren Geburtsjahren, die sich zwar vor den Ersatzbehör­den gestellt, über ihre Dienstpflicht aber noch keine endgiltige Entscheidung erhalten haben, müssen sich behnf« Eintragung ihres Namen« in die Rekruti« rungs-stammrolle bi« zum 1. k. M. per­sönlich oder bei beseitiget Abwesenheit durch ihre Eltern, Vormünder oder Dienstherrschaften und Verwandten bei der Ortsbehörde desjenigen Ott«, an welchem die Militärpflichtigen ihren dauernden Aufenthalt haben, melden, und zwar unter Vor­zeigung de« Geburtsscheines, falls der Ott der Meldung nicht zugleich der Geburtsott ist. Die Ausstellung des Geburtsscheines erfolgt nur dann unentgeltlich, wenn der Zweck der Ausfertigung bei der letztem ausdrücklich angegeben wird. Wer innerhalb der Reichsgebiet« weder einen dauernden Aufenthalt, noch einen Wohnsitz hat, muß sich in seinem Geburtsorte zur Stammrolle und, wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz gehabt habm, melden. Wer die vorgeschttebene Meldung zur Stammrolle ober zur Berichtigung berfelben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark ober mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

* Beim Herannahen der Militär-Aushe­bung bürfte es beachtenswerth fein, welche Per- fonen vorläufig vom Militärdienst befreit werden können. Diese vorläufige Zurückstellung kann erst beim Musterungsgeschäft, nicht vorher, erfolgen. Vorläufig befreit können werden: 1) die einzigen Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger El­tern, Großeltern ober Geschwister; 2) der Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grund­besitzers, Pächter« oder Gewerbetreibenden, wenn dieser Sohn dessen einzige unentbehrliche Stütze zur witthschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der Pach­tung ober des Gewerbes ist; 3) der nächstälteste Stuber eines vor dem Feinde gebliebenen, ober in Folge derselben erwerbsunfähig gewordenen, oder im Äriege an Krankheit verstorbenen Soldaten, so­fern durch die Zurückstellung den Angehörigen des letzteren eine wesentliche Erleichterung gewährt wer­den tarnt; 4) Militärpflichtige, welchen der Besitz ober die Pachtung von Grundstücken durch Erb­schaft ober Vermächtniß zugefallen, sofern ihr Lebens­unterhalt auf beren Bewitthschastung angewiesen unb bie witthschastliche Erhaltung bes Besitzes ober der Pachtung auf andere Weise nicht zu ermög­lichen ist; 5) auf Inhaber von Handlungshäusern entsprechenden Umfanges findet diese Vorschrift sinn­gemäße Anwmdung; 6) Milttärpflichtige, welche

in der Vorbereitung zu einem Lebensberuf, ober in ber Erlernung einer Kunst ober eine« Gewerbes begriffen stnb unb burch eine Unterbrechung bebeu- tenben Nachtheil erleiben würben; 7) Militärpflich­tige, welche ihren bauemben Aufenthalt im Au«- lande haben.

* Bei der gestern stattgefundenen Ziehung der 1. Klasse der Casseler St. MattinSlotterie stnb folgende größere Gewinne gezogen worden: Gew. Nr. 2 fiel auf Nr. 27,598, Nr. 3 19,385, Nr. 4 47,197, Nr. 10 7088, Nr. 11 3148, Nr. 13 46,145, Nr. 15 95,493, Nr. 16 88,045, Nr. 20 32,121.

* Die Ziehung der Wiesbadener Kunst- Lotterie findet sicher am 30. d. M. statt.

cf Hünfeld, 27. Jan. Auch im Kreise Hün­feld ist eine Petition an ben Reichstag gegen bas Branntwein-Monopol mit zahlreichen Unterfd)riften bebeckt worden.

• Eschwege, 26. Jan. Mit dem Moser'schen Lustspiel „Ultimo" wirb ber gegenwärtige Cyclu« de« hiesigen Theater« geschloffen. Die Zahl ber Aufführungen belief sich im ganzen auf 87, davon waren 25 Schauspiele, 48 Lustspiele und 14 Possen. — Herr Direktor Rudolf Kneisel begiebt sich von hier au« mit seinen Mitgliedern nach Holz­minden, woselbst er am Freitag die Saison mit „Sein einziges Gedicht" eröffnet.

Vermischtes.

* Briese nach Kamerun kosten 20 Psg., wenn sie den Verwett via Hamburg auf dem Umschlag tragen; 90 Pfennige, wenn sie via Liverpool, also mit englischen Dampfern befördert werden sollen.

* Hamburg, 25. Jan. Bel dem internationa­len Preis-Schlittschuhlaufen konkurririen um die Meisterschaft Norweger, Holländer, Dänen und Amerikaner. Den Meisterschaftspreis von Deutschland erhieltWerner aus Christiania. Die bisherigen Meister Axel (Norwegen) und Cortis (Amerika) erhielten Jeder die große goldene Medaille.

* Endenich b. Bonn, 24. Jan. Vorgestern starben hier zwei Kinder an der Genickstarre, jener unheim­lichen epidemischen Krankheit, deren Wesen noch wenig erforscht ist und die hauptsächlich in Gestalt einer plötz­lichen eiterigen Entzündung der weichen Gehirn- und Rückenmarckshäute mit Fieber und Schüttelfrost verbunden zu Tage tritt. Ihr Verlauf ist ein sehr akuter und der Tod oft ein rascher. Schon seit zwei Jahren spuckt sie in der Rheingegend. In Köln wurden die ersten Fälle beobachtet. Meistens befällt sie kräftige jugendliche Personen männlichen Geschlechtes. Bald da, bald dort, hört man in der Rheinprovinz, daß sie ihre Opfer fordert, glücke licherweise nicht immer Todesopfer. Als Entstehungsursache vermuthct man ein Miasma d. h. einen durch die Luft verbretteten Ansteckungsstoff, dessen Natur noch völlig unbe­kannt ist. Beim Beginn der Krankheit zeigt sich neuestÄrS große Unruhe und Aufregung, Delirium, Erbrechen, spätev tiefe Schlafsucht, Betäubung und Bewußtlosigkeit, bis in den meisten Fällen der Tod eintritt Bei Genesenden bleiben Schwächezustände, Gedächtnißschwäche und dauernd« Seh- und Hörstörungen zurück. Von den beiden hier ver­storbenen Knaben war der eine 14, der andere 10 Jahre alt; beide waren Brüder. Die Herren Professoren Dr. Köster und Dr. Ribbert nahmen gestern Morgen die Sektion vor und fanden das Gehirn voll Eiter unb Blut­ansammlungen.

* Vor kurzem ging eine Notiz durch viele Blätter Deutschlands, wonach ein Postillon, welcher auf seinem Ehrenposthorn lustige Weisen geblasen, vom Schöffengericht Krumbach zu 34 Mark Geldstrafe eo. 34 Tagen Haft Der» urtheilt worden war. Die Sache hat damals gerechtes Aufsehen erregt und kam in der Kammer der Abgeord­neten zur Sprache. Dieser Tage kam nun auch die An­gelegenheit vor der Berufungs-Instanz (Strafkammer deS Landgerichts Memmingen) zur Verhandlung. Der Be­schuldigte wurde auf Antrag des Staatsanwaltes kostenlos freigesprochen, weit das Gericht die Ansicht vertrat, daß das Blasen des Postillons eben so wenig als ruhestörender Lärm angenommen werden könne, wie das Geräusch eines Eisenbahnzuges. In den Gründen des Erkenntniffes heißt es wetter: „Leuten, welche diesen Länn nicht ertragen können, kann nur anheimgestellt werden, den betreffenden Ort zu verlassen und einen solchen aufzusuchen, wo weder Post noch Eisenbahn existirt."

* Der durch seine lexikographischen Werke und seine weitverbreiteten Uebersetzungen bekannte Dr. Wilhelm Freund in Breslau feierte gestern (27. Januar) seinen 80. Geburtstag in voller geistiger und körperlicher Frische. Dem Vernehmen nach hat er jetzt noch zu einem größeren klassischen Werke Kraft und Zett gefunden

* In einer jüngst abgehaltenen politischen Versamm­lung zu N. legte sich einer der Anwesenden die beiläufige Aeußerung eines Redners: „Die Herren Großgrundbefitzer sitzen in Berlin und zu Hause brennen sie Spiritus" — mißverständlich in folgender Weise zurecht: „Die Herren sitzen zu Berlin; aber ihren Spiritus haben sie zu Hause." Nicht so übel!

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