18. Jahrgang
Sonntag, den 6. Dezember 1891
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Tage erscheinende» GratisbeÄ-r
s Kefähigungsnachweis und obligatorische Innung
sind, nach der Erklärung des Herrn Staatssekretärs v. Bötticher auf die Interpellation der Centrumsmitglieder „nahezu unmöglich", und hat speziell der vom Reichstage genehmigte Gesetzentwurf Ackermann-Biehl und Genossen im Bundesrathe keine Aussicht auf Annahme. Diese Erklärung war für alle Diejenigen, welche den Berathungen im Reichstage und speziell in den Kommissionen beigewohnt hatten, nicht überraschend. Noch weniger überraschend war sie für die Theilnehmer an der Handwerker-Delegirten-Konferenz. Diesen war bei Beginn der Berathung von dem Vorsitzenden Herrn Un- terstaatssekretär von Rottenburg rundweg erklärt worden, daß auf Einführung des Befähigungsnachweises nicht zu rechnen sei, und soll ihnen sogar nahegelegt worden sein, auf die Berathung des Befähigungsnachweises, weil absolut aussichtslos, zu verzichten. Die Delegirten sind auf diesen Vorschlag nicht eingegangen, sondern haben — ebenso wie die Mitglieder des Ccn- trums und der deutsch-konservativen Partei seit Jahren — ihre Forderungen mit Nachdruck verir te», le der ohne Erfolg.
Am Dienstag den 24. November ist also nur off n und klar geworden, was die Vertreter dies r Foro«- rungen fchon längst fürchteten, ja fast als Gewißheit voraussahen. So bedauerlich diese Thatsache an sick> ist, daß die Regierung, trotzdem sie der Majorität dis Reichstages sicher ist, ja von dieser gedrängt wirt, sich den dringenden Forderungen der Handwerker verschließt, so ist die endliche offene Erklärung der Regierung dock nur zu begrüßen. Die Handwerker wiss n nun, daß auf die Erfüllung der Forderung des Befähigungsnachweises vorläufig nicht zu hoffen ist, ebenso, daß die Forderung der obligatorischen Innung zunächst aussichtslos ist. Sie, wie die Majorität des Reichstages müssen mit dieser Thatsache rechnen.
„Was nun?" —ist die Frage. „Sollen die Handwerker verzweifelnd die Hände in den Schooß sinken lassen? Sind die vieljährigen Arbeiten und Kämpfe der Handwerker wie der handwerkerfreundlichen Parteien des Reichstages erfolglos gewesen? Sind alle Hoffnungen vernichtet?" — Nein, so schlimm steht es nicht. Die Erfahrungen des „Kulturkampfes", die Erfahrungen im Vorkampfe für die Forderungen des Arbeiterschutzes beweisen, daß ausdauernde, zielbewußte Agitation für berechtigte Forderungen auf die Dauer stets durchdringt, daß der Sieg ost näher ist, als gedacht wird, wenn auch die Art und Weise der Verwirklichung der Forderungen sich vielleicht anders gestaltet, als ursprünglich beabsichtigt war. Die vieljährige Agitation in Presse und Versammlungen, die Thätigkeit in Parlamente, ist auch bezüglich der Handwerkerforderungen nicht erfolglos geblieben. Die Regierung hat eingesehen, daß es so nicht weiter geht, und daß es mit dem Ablehnen aller Anträge nicht genug ist; sie ist gezwungen, nun ihrerseits mit Vorlagen an den Reichstag heranzutreten. Eine Reihe von Gesetzentwürfen sind in Aussicht gestellt, und zwar auch solcher Art, die sich in der Linie der Anträge Ackermann-Biehl bewegen.
Zunächst sind es eine Reihe praktischer Forderungen, welche die Handwerker und handwerkerfreundlichen Parteien seit Jahren geltend gemacht, die nach der Erklärung des Herrn Staatssekretärs endlich Berücksichtigung finden sollen. Dahin gehört die Regelung des Verhältnisses der Konsumvereine, die Regelung der Gefängnißarbeit und die des Submissionswesens. In diesen Fragen hat der Herr Staatssekretair als Vertreter des Reichskanzlers sich an die Einzelregierungen gewandt und ihnen unter Mittheilung des Protokolls der Handwerker-Konferenz ans Herz gelegt, die Wünsche möglichst zu berücksichtigen. Ferner bezüglich der Regelung des Geschäftsbetriebes der Abzahlungsgeschäfte ist bereits ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der augenblicklich der Prüfung der betheiligten Ressorts unterliegt. Weiterhin sind über den Hausirhandel, seine Auswüchse und speziell „über den Eingriff, den der Hausirhandel in die berechtigten Interessen des stehenden Handwerks thut", Erhebungen angeordnet und werden die verbündeten Regierungen „nicht unterlassen, demnächst nach
Maßgabe der Ergebnisse dieser Erhebungen mit gesetzgeberischen Vorschlägen hervorzutreten."
Daß die „Innungen" noch nicht auf dem Aussterbe- Etat gesetzt sind, sondern in ihrer Bedeutung auch von den verbündeten Regierungen gewürdigt werden, beweist die fernere Zusage, daß auch die Innungs-Ausschüsse Korporationsrechte erhalten sollen (§ 102 der Gewerbeordnung). Ebenso soll „der zur Beschwerde der Innungen vielfach angewendeten Interpretation der §§ lOOe und 100k der Gewerbeordnung" auf dem Wege der Gesetzgebung Abhülfe geschaffen werden. Wahrscheinlich handelt es hier nur um eine Klarstellung der bestehenden Bestimmung, nicht um Erweiterung der Jnnungsrechte, wie sie durch den 1889 vom Reichstags angenommenen Gesetzentwurf beabsichtigt war. (Dieser Gesetzentwurf wollte den Innungen das Recht der ausschließlichen Lehrlingsausbildung dann stets gesichert wissen, wenn die Majorität der Meister der Innung angehörte! derselbe hat aber die Zustimmung des Bundesrathes nicht gefunden.)
Weit wichtiger als alle vorstehenden Zugeständmsse war die Inaussichtstellung einer „Organisation des gesammten Handwerks". Freilich, die „nähere Ausgestaltung dieses Gedankens" erklärte Herr von Bötticher noch nicht entwickeln zu können. „Wir denken uns die Organisation des gesammten Handwerks in der Weise, daß wir Handwerker- oder Gewerbe- krmmern errichten wollen, welche für die einzelnen Bezirke eingerichtet werden und denen der gefammte Handwerkerstand dieser Bezirke unterworfen wird resp. an denen er betheiligt ist." Die Handwerker-Kammern ,'ollen demnach obligatorisch sein. Als Zweck der Organisation wird hingestellt 1. eine „wirksame", „legitime Vertretung der Handwerker", um die Forderungen und Wünsche derselben nach Außen hin, speziell auch gegenüber den Gesetzgebungs- Faktoren und den V e r w a l t u n g s behörden mit Nachdruck geltend machen zu können. 2. „Abhilfe der Klagen über die Mißstände, die gegenwärtig im Lehr- l i n g s w e s e n herrsche". Die Handwerkerkammern sollen demnach die Beaufsichtigung des Lehrlingswesens übernehmen — selbstverständlich, so nehmen wir an, soweit nicht die Innungen diese Aufgabe übernommen haben. Hier liegt die Schwierigkeit der Lösung: Stellung der bestehenden Innungen zu den Handwerkerkammern. Selbstverständlich steht der Innung in erster Linie die Aufsicht und Fürsorge für Lehrlinge und Gesellen — das Recht wie die Pflicht — zu, und darf ihr dieses Recht nicht verkümmert werden. Nur soweit es sich um Handwerker handelt, die keiner lebensfähigen Innung angehören, würde die Handwerkerkammer diese Regelung des Lehrlingswesens, Lehrlingsprüfung, Gesellenprüfung, Herbergswesen rc. übernehmen. Eme solche Regelung würden wir wohl für zweckmäßig erachten. So würden die Innungen nicht befeitigt, sondern nur gestärkt, indem die einzelnen Handwerkergruppen sich aller Voraussicht nach doch lieber der bezüglichen Berufs-Innung anschließen, als der aus allen Handwerkern sich rekmtirenden Handwerkerkammer unterordnen würden. Soweit die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Handwerker nach Außen in Betracht käme, würden die Innungen vielleicht als Sektionen der Handwerkerkammer einzugliedern sein, ähnlich wie auch in den Gewerbegerichten Sektionen gebildet werden können.
Wenn unsere Auffassung bezüglich der geplanten Organisatian des Handwerks richtig ist, — und wir haben Grund zu dieser Auffassung —, dann können die Handwerker die Erklärung des Herrn Staatssekretärs recht wohl mit einer gewissen Besriedigung aufnehmen. Eine so entgegenkommende Erklärung ist noch nie vom Bundesrathstische aus gegangen. Es ist ein bedeutsamer Fortschritt gegen bisher, wo immer blos Ablehnung stattfand. Wenn deutschfreisinnige Zeitungen meinten, Herr Biehl habe den Herrn Staatssekretär nicht verstanden, und habe in Folge dieses „Mißverständnisses" demselben gedankt, so liegt dieses „Mißverständniß" viel mehr auf deutschfreisinniger Seite, der vor lauter Jubel über die Ablehnung des Befähigungsnachweises die „Fußangeln", welche für die freisinnige Parteipolitik in der Erklärung des Staatssekretärs versteckt lagen, verborgen geblieben sind. Die Redner der deutschfreisinnigen Partei waren über die Erklärung der Regierung auch durchaus nicht so befriedigt, wie die freisinnige Presse, speziell die freisinnige Zeitung', cs
Deutsches Keich.
Berlin, 4. Dezember.
* Die Hamburger Nachrichten motiviren ihr bisheriges Schweigen über Caprivis Etats - Rede damit, daß der Kritik leicht eine andere Bezugnahme als diejenige auf die verantwortlichen Minister unter» gelegt werden könnte. — Zu der Blättermeldung betr. Reactivirung Herbert Bismarck's als Londoner Botschafter bemerken die ,Hamb. Nachr.', daß es kein Ehrgeiz für den Grafen sei, wie andere Leute für die Verleihung einer gut dotirten Stellung seine politische Ueberzeugung zu opfern.
* Den ,Politischen Nachrichten' zufolge treten demnächst die Kommifsare der Reichsämter für Inneres, Justiz und Schatzamt, sowie die preußischen Mmffterren für Handel, Finanzen, Landwirthfchaft und Inneres zusammen, um darüber zu berathen, ob und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mißstande an der Produktenbörse zu ergreifen sind. — Einer späteren Mittheilung zufolge hat die Regierung eine Börsen- Enquete beschlossen, die voraussichtlich folgende Punkte umfaßt: Das Termingeschäft, die Formulrrung des Rechtsverhältnisses der Depots und eine emhettllche Regelung des Börsenverkehrs an den deutschen Börsen.
* Bestem Vernehmen nach steht in Rußland ein Ausfuhrzoll auf Eier in Kurzem bevor.
* Die „Zeitungsschreiber" und „Militärschnftsteller" beginnen sich gegen Herrn von Caprivi zu wehren. Den Zeitungsschreibern" wird es leicht, den Beweis zu erbringen, daß ohne sie die ganze auswärtige Politik stillstehen müßte. Die Zeitungen unterrichten bte Regierung von manchen Dingen zuerst und beeinflussen weiter das Publikum leicht in einer die Politik der Regierung unterstützenden Richtung, ja sie drängen sogar die zögernde Regierung zu den richtigen Maßregeln. Die .Kreuzztg.' erinnert zutreffend an die Geschichte der neuesten russischen Anleihe und an die Vertretung der deutschen Interessen in Chile durch das deutsche Geschwader, dessen Entsendung die Regierung anfangs für überflüssig erklärte. Ueberdies verschmäht ja auch die Regierung die Hilfe der „Zeitungsschreiber" mcht, wenn
darstellen möchte. Herr Eberty verwahrte sich sehr nachdrücklich gegen „Handwerkerkammern mit obrigkeitlichen Rechten" und Herr Rickert erklärte, er könne nicht behaupten, daß ihm die Rede des Herrn Staatssekretärs Anlaß zu hoher Befriedigung gegeben habe; „im Gegen- theile, es waren verfängliche Stellen und Andeutungen in dieser Rede enthalten, die wenigstens möglicher Weise (?) von den Herren Zünftlern in ihrem Sinne ausgedeutet werden können. (!)"
Warten wir ab, wie die Vorlagen der verbündeten Regierungen sich gestalten wird! Das ist die einzig richtige Haltung. „Welche Rechte sollen die Handwerkerkammern erhalten?" auf die Beantwortung dieser Frage kommt Alles an. Ob der 24. November ein Tag der Hoffnung oder ein „Tag der Trauer" war, ob die „Freunde" oder die „Feinde" an diesem Tage einen „Triumph gefeiert" haben, läßt sich noch nicht sagen. Weder zu „Freude" und „Triumph", noch zu „Trauer" und „Verzweiflung" hietet die Erklärung Veranlassung. „Ordnung des Lehrlings- und Gesellenwesens"und„obligato rische Organisation des Handwerks" : dieses sind die Ziele der Reform, welche um jeden Preis gesichert werden müffen. Ob und in wie weit die Handwerkerkammern diese Ziele sichern, wird zu prüfen fein und dürfen die Handwerker überzeugt fein, daß die Parteien, welche bisher ihre Forderungen int deutschen Reichstage mehr als ein Jahrzehnt hindurch mit unermüdlicher Ausdauer vertreten haben, für eine entsprechende Gestaltung der Vorlage Sorge tragen werden. Den Weg zum Ziele, welchen die Majorität des Reichstags vorgeschlagen — Befähigungsnachweis und weitere Privi- legirung der Innung — haben die verbündeten Re- gierungen zu betreten abgeschlagen; dieselben schlagen einen andern Weg vor. Ausgabe der Handwerker und der handwerkerfreundlichen Parteien ist, auch diefen ... Weg zu prüfen und so zu wählen, daß derselbe zum Ziele führt. Ob „obligatorische Innung", ob „obligatorische Handwerkerkammer", die Hauptsache ist, daß die Organisation Schutz und Kraft gewährt. Mit Klagen und Verzweiflungsrufen ist nichts erreicht; jetzt gilt es mehr wie je: klar das Ziel in's Auge nehmen und mit Umsicht und Energie auf jedem Wege, der sich bietet, vorzurücken!