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JM 271

Dienstag, den 24. November 1891.

18. Jahrgang

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* Das Wuchergesetz

vom 24. Mai 1880 hat sich als unzulänglich erwiesen. Es ist eine Seltenheit, daß Jemand wegen Wuchers bestraft wird, während der Wucher in der Stadt und auf dem Lande nach wie vor keineswegs zu den Selten­heiten gehört. Viele sind sogar der Meinung, daß der Wucher nach dem Erlaß des Gesetzes vom 24. Mai 1880 noch üppiger blühe, wie vordem, und nicht bloß der Geldwucher, sondern auch der Waarenwucher. Nur in ganz eklatanten Fällen gelingt es, den Wucherer zur Bestrafung zu ziehen, nämlich wenn er gar zu dreist, zu „dumm" und zu öffentlich betrieben worden ist. In verhältnißmäßig vielen Fällen, wo nach dem Rechtsgefühl und der Meinung des Volkes offenbar Wucher vorliegt, wird von den Gerichten auf Frei­sprechung erkannt, und die meisten Fälle, wenn der Wucher schlau angelegt und verschleiert getrieben wird, kommen gar nicht vor den Strafrichter. Das Wucher­gesetz hat durch seine Strafandrohung gegen den Wucher, indem es die Ausbeutung der Unerfahrenheit oder Noth- lage gegen unverhältnißmäßig große Vortheile als ein straffälliges Vergehen behandelt, weder abschreckende noch erziehliche Erfolge erziUt. Die geldgierigen Wucherer sind dadurch nur etwas eingeschüchtert und gewisser­maßen auf Abwege gedrängt worden, wo die Schlingen des Gesetzes sie nicht zu fassen vermögen. Der Wucher ist derselbe geblieben, er hat nur andere Form und Gestalt angenommen und weiß in dieser Gestalt sich so zu verschleiern und zu verhüllen, daß er mitunter schwer zu erkennen ist, namentlich nicht von dm wenig ge­bildeten Opfern des Wucherers. Dieser verschleierte Wucher will uns noch weit gefährlicher erscheinen als der offene. Wenn Jemand für ein baares Darlehen Wucherzinsen zahlen muß, so weiß er doch klar, woran er ist, aber wenn ihm im Waarenhandel Mucherprofite abgenommen werden, so geschieht dies oft, ohne daß er den Sachverhalt überschauen kann, ohne daß er weiß und merkt, wie er das Opfer eines Wuchergeschäfts geworden ist.

Die Schuld an diesen Zuständen, an dem unge­nügenden Schutz gegen die Ausbeutung durch Wucherer und an den gefährlicheren vom Gesetze nicht leicht zu fassenden Abarten und Spielarten des verschleierten Wuchers trägt zum großen Theil die Abfassung des Wuchergesetzes vom 24. Mai 1880. Als mit diesem Gesetze die Strafe für Wucher wieder eingeführt werden

Ein modernes Aschenbrödel.

Bon Quille Penne.

Autorisirte Ueb ersetzung von Louise Koch.

(Nachdruck verboten.)

Es war eitel, leichtfertig und thöricht, das kleine Aschenbrödel, ihrem geduldigen, sanften und bescheide­nen Originale durchaus nicht ähnlich, auch besaß es keine älteren Schwestern und keine böse Stiefmutter, welche es tyrannisirten oder zu Hause ließen, während sie Bälle besuchten und im Königsschlosse mit des Königs Sohn tanzten.

Dennoch nannte sich die Kleine mit Vorliebe Aschenbrödel, weil das Schicksal ihr ein einsames, freuden- leeres Leben zudiktirt hatte, in welchem sie fortwährend bemüht sein mußte, die schmalen Einkünfte ihres Bru­ders mit den Anforderungen des Hausstandes im Gleich­gewicht zu erhalten. Allerdings konnte die echte Heldin des lieblichen Märchens nicht schönere schwarze Augen, eine zartere Hautfarbe, schwellendere rothe Lippen oder eine zierlichere Gestalt gehabt haben, als ihre moderne Schwester, deren ärmlich beschuhtes Füßchen sicherlich ohne Schwierigkeit in den bekannten Glaspantoffel hineingepaßt hätte.

Und dem echten Aschenbrödel gleich, hatte das mo­derne auch eine schöne Pathe, zwar keine Fee, welche

sollte, war man zu vorsichtig und zu zimperlich, um ja keinen „Unschuldigen" zu treffen. Für den neuen strafrechtlichen Begriff von Wucher wurden so viele Voraussetzungen geschaffen, daß es eben nur in seltenen Fällen möglich war, das Vorhandensein aller dieser Voraussetzungen nachzuweisen.

Nach den langen und vielen Klagen über die Un­zulänglichkeit des Wuchergesetzes hat nun endlich eine Anzahl von Petitionen an den Reichstag aus dem Regierungsbezirk Kassel, aus Elsaß-Lothringen und aus Bayern einen vorläufigen Erfolg erzielt. Die Petition verlangt im Allgemeinen eine Verbesserung und eine Verschärfung des Wuchergesetzes und eine Er­gänzung des Wuchergesetzes insbesondere dahin, daß bei gerichtlich (vor dem Strafrichter) nachgewiesener wucherischer Ausbeutung nicht wie bisher der durch Wucher Geschädigte im Wege des Civilprozeffes erst seine etwaigen Entschädigungsansprüche geltend zu machen habe, sondern daß der Strafrichter nach Art der Buße bei Körperverletzungen, verleumderischen Kreditschädigungen u. s. w. sogleich die Entschädigungs­summen für den Bewucherten feststellt und von Amts­wegen für deren Beitreibung Sorge trägt. Der Staats­sekretär von Bosse stellte sich dem Verlangen dieser Wucherpetition weit sympathischer gegenüber, als man im Reichstage erwartet hatte. Er erklärte, daß die Reichsregierung nach einer Umfrage bei den Landesregierungen, worauf bis jetzt noch nicht alle Antworten eingetroffen seien, wahrscheinlich eine Vorlage über die Verbesserung und Ver­schärfung des Wuchergesetzes im Reichs­tage einbringen würde. Gleichzeitig theilte der Staatssekretär des Reichs-Justizamts mit, daß schon in den nächsten Tagen Seitens der betheiligten Be­hörden kommissarische Berathungen über die Ab­zahlungsgeschäfte und die Einschränkung des Hausierhandels stattfinden würden. Diese Er- Närungen wurden vom Reichstage beifällig aufgenommen und mit Rücksicht darauf beschlossen, die Petitionen gegen den Wucher der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Mit einem schärferen Vorgehen gegen den Wucher und die Wucherer (ob jüdische oder christliche Wucherer, ist natürlich einerlei) und gegen Geschäftsbetriebe, in denen vielfach, wenn auch nicht überall, der verschleierte Wucher betrieben wird, kann die Regierung auf die volle Zustimmung aller Volksklassen rechnen — die der Wucherer und Ausbeuter selbstverständlich ausgenommen.

Deutsches Keich.

Berlin, 21. November.

* Am kaiserlichen Hofe wurde heute der 50. Ge­burtstag der Kaiserin Friedrich begangen. Zu Ehren des Tages fand im Neuen Palais zu Potsdam ein Festmahl statt.

* Dem in Brüssel herausgegebenen.Corresp. russ.' wird aus Berlin gemeldet, daß Herr v. Giers am Montag hier eintreffen und drei Tage verweilen werde. Am Dienstag werde er vom Kaiser zur Frühstückstafel

als altes, krnmmes Mütterchen, auf den Krückstock ge­stützt, im Lande umhertrippelte und Mäuse und Kür­bisschalen in Pferde und Wagen verwandelte, sondern eine stattliche Dame, welche einen kostbaren Palast in Park Lane und einen andern in Devonshire besaß und welche in einer mit Gold verzieren Equipage, die von herrlichen Pferden gezogen und von einem gepuderten Kutscher gelenkt wurde, einherfuhr.

Diese moderne Aschenbrödel - Pathe, deren Macht und Reichthum beinahe so unbegrenzt waren, wie die­jenigen einer echten Märchenfee, sandte ihre Botschaft auch nicht durch Tauben an das Küchenfenster, hinter welchem ihr Pathenkindchen beim Erbsenlesen traurig saß, sondern schickte, wie es der Fortschritt der Welt verlangte, ein cremefarbiges, nach Veilchen duftendes, mit künstlerischem Monogramm verziertes Couvert, welches der Postbote dem kleinen Aschenbrödel am Herde einhändigte, gerade als käme es von einem ganz gewöhnlichen Menschenkinde.

„Philipp, Philipp!" rief Aschenbrödel im höchsten Tone seiner frischen, wohllautenden Stimme, während es, das kostbare Dokument, in der Hand, nach des Bruders Zimmer lief. „Oh, Philipp, was denkst Du wohl, was dies sei? Das erräthst Du gewiß in Dei­nem ganzen Leben nicht!"

Philipp, welcher soeben im Begriffe stand, in seinem

geladen; Abends findet ein Galadiner beim Reichs« kanzler v. Caprivi statt.

* Der ,Deutsche Reichsanzeiger' widmet dem im Kampfe gefallenen Freiherrn v. Gravenreuth folgenden Nachruf:

„Wie der stellvertretende Gouverneur aus Kamerun mit einem soeben eingetroffenen Telegramm unter dem 16. d. Mts. meldet, ist Hauptmann Freiherr v. Gravenreuth, auf dem fried­lichen Bormarsch nach dem Süden vor Buka, angegriffen, nach dreitägiger Belagerung? bei Einnahme der Stadt heldenmüthig gefallen; von derZganzen Expedition sind außerdem nur drei Schwarze tobt. Der Tod des Hauptmanns Frhrn. v. Graven­reuth bedeutet einen schweren Verlust für die koloniale Entwicke­lung, welcher der Verstorbene seit Beginn derselben sein Leben gewidmet hatte. Karl Frhr. von Gravenreuth war am 12. Dez. 1858 als Sohn des königlich bayerischen Kämmerers Frhrn. v. Gravenreuth geboren. Am 30. Juni 1877 trat er in das 3. k. bayer. Infanterie-Regiment ein und wurde am 7. Mai 1879 zum Sekondlieutenant in demselben Regiment befördert. Seine Kameradschaftlichkeit und ritterliche Gesinnung machten ihn bald zu einem beliebten Mitgliede des Offizierskorps, seine militärische Tüchtigkeit erwarb ihm die Anerkennung seiner Vorgesetzten. Im Februar 1885 suchte er um seine Versetzung zu den Offi­zieren der Reserve nach, um sich einer Expedition nach dem Innern Afrika's anzuschließen. Er trat zunächst in den Dienst der ostafrikanischen Gesellschaft und wurde wegen seiner vorzüg­lichen Haltung bei der Verwaltung und Vertheidigung Baga- moyo's von Sr. Majestät dem Kaiser Ende 1888 mit dem Rothen Adlerorden vierter Klasse mit Schwertern ausgezeichnet. Zu Be­ginn des Jahres 1889 trat er in den Dienst des Reichskommissars und wurde gleichzeitig unter Stellung ä la suite seines Truppen- theils zum Premier-Lieutenant befördert. Er übernahm zunächst die Vertretung des Reichskommissars in Berlin und ging dem­nächst wiederum nach Ostafrika, wo er einen bedeutenden Antheil an der Niederwerfung des Aufstandes hatte, z. B. bei der Er- stürmung des Lagers von Buschiri bei Bagamoyo am 8. Mai sowie bei der Einnahme von Saadani am 6. Juni 1890. Als der Reichskommissar im September eine größere Expedition nach Mpuapua unternahm, vertrat Gravenreuth denselben an der Küste und lieferte am 19. Oktober das bekannte Gefecht bei Jombo gegen Buschiri, durch welches er die Küste vor der Ver­heerung durch die von Buschiri zu Hilfe gerufenen wilden Horden der Mafiti schützte. Ende 1889 und Anfang 1890 sicherte er durch eine größere Expedition das Hinterland von Bagamoyo und Saadani und nahm am 4 Januar an der Erstürmung der Befestigung Änschiri'L bei Mkerrrbule, sowie am 8. ,.r.b v. Mürz 1890 an der Einnahme von Palamakaa Theil, wo die letzten Reste der Aufständischen zersprengt wurden. Seine angegriffene Gesundheit nöthigte ihn, im April 1890 einen längeren Urlaub anzutreten. Für seine Verdienste erhielt Gravenreuth den kgl preußischen Kronenorden dritter Klasse mit Schwertern und das Ritterkreuz zweiter Klasse des k. bayerischen Militär-Verdienst- ordens. Seine Beförderung zum Hauptmann erfolgte im Sept. 1890. Nachdem er einige Zeit im Auswärtigen Amte gearbeitet hatte, wurde er mit der Leitung der südlichen For­schungsexpedition im Hinterlande von Kamerun betraut und reiste am 5. Juli an seinen Bestimmungsort ab. Im vorigen Monat unternahm er mit den in Kamerun ange­worbenen Leuten der Expedition, unterstützt durch die kaiserliche Marine, eine Expedition gegen den unweit des kaiserlichen Gou­vernements ansässigen Abostamm und züchtigte diesen für die gegen die Regierung unternommenen Feindseligkeiten. Er befand sich bereits auf dem Marsche den Samagafluß, im südlichen Kamerungebiet, entlang, als er bei der Erstürmung des Ortes Buka heldenmüthig kämpfend fiel. Ein ehrenvolles Andenken ist dem Verstorbenen gesichert."

* Der österreichisch-italienische Handelsvertrag ist gestern in München paraphirt werden. — Demnächst beginnen die Handelsvertragsverhandlungen Italiens mit der Schweiz in Zürich, es sind dazu nur noch die einleitenden schriftlichen Formalitäten zu erfüllen.

* Der ,Kreuzztg.' wird auf indirektem Wege aus

Laboratorium auS allerhand geheimnißvollen Mixturen eine Salbe zusammen zu rühren, wandte sein kränk­liches, abgehärmtes Gesicht der erregten Schwester zu, die athemlos auf der Schwelle stehen geblieben war.

„Dann will ich's gar nicht erst versuchen", sprach er lächelnd. „Sage, Mazda, was hat sich zugetragen?" Denn im gewöhnlichen Leben war das kleine, moderne Aschenbrödel als Mazda Lockhart bekannt und lebte mit ihrem Bruder in einem engen, kleinen Häuschen an der Ecke des Ostend-Square.

„Tante Wolfe hat geschrieben", antwortete Mazda schnell: sie hat mich auf einige Wochen über Weih­nachten nach der Wolfingham-Abtei eingeladen. Ach, liebster Philipp, nicht wahr, Du erlaubst mir, daß ich die Einladung annehme? Bitte, bitte, lieber Bruder!"

Der junge Wundarzt zögerte ein wenig und be­trachtete das erglühte Gesichtchen seiner Schwester mit liebevollen, traurigen Blicken in nachdenklichster Weise.

„Oh, bitte, sage nicht nein!" bat das junge Mäd­chen, die zarten Hände auf Philipp's Arm legend und mit flehender Miene zu ihm aufschauend. „Sage, daß ich reisen darf, Philipp, und ich will Dich noch tau­send Mal lieber haben, als es jetzt schon der Fall ist, lieber als irgend einen anderen Menschen in der Welt!"

„Auch lieber als Frank?" fragte Philipp Lockhart lächelnd.