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JV 266

Mittwoch, den 18. November 1891.

18. Jahrgang

Zeitung

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* Das neue Einkommensteuergesetz und die Gemeindesteuer.

Die Minister des Innern und der Finanzen haben eine sehr dankenswerthe Verfügung an die Regierungs- Präsidenten erlassen in Betreff der Gemeinde-Einkommen­steuer. Es soll auf eine thunlichste Ermäßigung der letztem unter der Herrschaft der neuen Staatseinkommen­steuer hingewirkt, beziehungsweise sollen die Prozente der Sraatseinkommensteuer, welche als Gemeinde-Ein­kommensteuer erhoben werden, im nächsten Jahre nach Möglichkeit und entsprechend der zu erwartenden Er­höhung der Staatssteuer herabgesetzt werden. Die Ge­meinden erheben ihre Einkommensteuer in der Regel nach Prozenten der Staatseinkommensteuer. Je mehr die letztere steigt, desto geringer kann der Prozentsatz werden, welcher bei einer gleichen Bedarsssumme für die Gemeinde-Einkommensteuer erforderlich ist. Wenn beispielsweise in einer Stadt die Staatseinkommensteuer 100,000 M. aufbringt, und der durch die Gemeinde- Einkommensteuer zu deckende Bedarf sich auf 210,000 M. beläuft, so müssen 210 Prozent der Staatssteuer als Gemeinde-Einkommensteuer erhoben werden. Wenn dagegen die Staats-Einkommensteuer einen um die Hälfte höhern Ertrag, also statt 100,000 M. 150,000 M. abwirft, so braucht die Stadt, um die Bedarfs­summe von 210,000 M. zu erzielen, nur 140 Prozent der Staatssteuer zu erheben.

Ob bei der durch das neue Einkommensteuergesetz stattfindenden anderweitigen Veranlagung der Staats­einkommensteuer die letztere einen um 50 pCt. erhöhten Betrag ergeben wird, läßt sich nicht voraussehen, daß aber ein wesentlich höherer Ertrag zum Vorschein kommen wird, ist nicht nur anzunehmen, sondern auch bei Berathung des neuen Einkommensteuergesetzes ge­radezu vorausgesetzt. Die Verwendung des Ueberschusses gegen den frühern, noch um mehrere Prozente erhöhten Ertrag der Einkommensteuer (80 Millionen Mark) bildete ja gerade einen derjenigen Punkte, um welchen am heftigsten im Landtage gestritten wurde, und an welchem in einem kritischen Augenbücke das Ganze zu scheitern drohte. Wenn schließlich im § 82 des neuen Gesetzes bestimmt ist, daß der in 1892/93 über 80 Millionen Mark bezw. in den folgenden Jahren über einen um je 4 pCt. erhöhten Betrag sich ergebende Ueberschuß nach Maßgabe eines besondern Gesetzes zur Durchführung der Beseitigung der Grund- und Gebäude- Steuer als Staatssteuer bezw. der Ueberweisung der­selben an kommunale Verbände verwandt wird, so würde bei der Höhe der Summen, um welche es sich bei der Grund- und Gebäude-Steuer handelt, es unverständlich gewesen sein, eine solche Bestimmung aufzunehmen, wenn man nicht allseitig erhebliche Ueberschüsse er- w art et hätte. Dieselben werden von Kennern unserer finanziellen Verhältnisse auf mindestens ein Drittel des seitherigen Ertrages geschätzt.

Es ist richtig, daß das neue Gesetz in den untern und Mittlern Stufen eine Ermäßigung des Steuersatzes vorsieht; die dadurch etwa eintretenden Minder-Ein­nahmen werden aber deshalb weniger in's Gewicht fallen, weil zunächst die seither unerhoben gebliebenen

a Der Geizhals.

Nacherzählt von Cora von Schönburg.

(44. Fortsetzung.)

„Warum mich warnen?" rief Elisabeth erbleichend. „Und was hat Ihnen der Graf gethan, um ein solches Urtheil über ihn zu fällen?"

„Ich erkenne meine Verwegenheit an," entschuldigte er sich; „aber warum soll ich Ihnen verhehlen, daß ich Bannstein's sehr begreifliche Absichten errathen habe? Er hat, auch abgesehen von seiner Stellung, Vieles, was Frauen anzuziehen vermag; aber ich zweifle daran, ob er eine Frau Ihrer Art glücklich machen wird. Keiner der äußeren Vortheile, welche er zu bieten vermag, kann über die Schwierigkeiten seines Charakters Hin­weghelfen; das vermag nur eine aufrichtige Liebe."

In Elisabeth hatte sich während seiner überzeugungs­vollen Worte der Geist des Wiederspruches zu regen begonnen. Warum sollte sie sich durch den Mann, welcher nur eine vorübergehende Freundschaft bot, ab­halten lasfen, denjenigen zu erhören, welcher sie wirk­lich liebte? Und wer konnte den Einfluß schätzen, den Bannstein's Liebe ihr über ihn einräumte?

„Vielleicht müßte ich Ihnen dankbar für Ihren unconventionellen Verweis sein", sagte sie kühl.

drei Monatsraten der Klassensteuer und zwei Monats­raten der ersten und eine Monatsrate der zweiten Stufe der Einkommensteuer in Zukunft mit zur Hebung ge­langen. Die seitherige neunte Klassensteuerstufe war z. B. bei einem Einkommen von 1800 bis 2100 M. mit 42 M. Steuer belastet, wovon drei Monatsraten, also 10,50 M. unerhoben blieben, so daß die Steuer in Wirklichkeit 31,50 M. ausmachte. Nach dem neuen Gesetz zahlt der Censit in der Stufe des Einkommens von 1800 bis 2100 M. 31 M. Steuer. Auf die seit­herige erste Stufe der Einkommensteuer mit 3500 M. fiel eine Steuer von 90 M., wovon zwei Monatsraten oder der sechste Theil, also 15 M. unerhoben blieben, so daß die Steuer 75 M. betrug. Das gleiche Ein­kommen zahlt nach dem neuen Gesetz 70 M. Steuer. In den höhern Einkommensteuerstufen sind die Unter­schiede im Prozentsatz nicht erheblich, bis sie bei einem Einkommen von 850Ö M. so ziemlich fortfallen. Von 9500 M. ab beträgt die Steuer nach dem neuen Gesetz, entsprechend dem seitherigen Zustande, 3 pCt. bis zu einem Einkommen von 30,500 M. Hier wird aber die neue Steuer schon deshalb ein bedeutendes Mehr auf­bringen, weil die einzelnen Stufen viel enger gegriffen sind und schon mit je 1000 M steigen, während die­selben nach dem alten Gesetz einen Spielraum von 1200 M. in der 9. Stufe (9600—10,800 M.), bis zu 3600 M. in der 18. Stufe (32,400—36,000 M.) enthielten. Dazu kommt noch, daß nach dem alten Gesetz die 3 pCt. von der untersten Zahlgrenze der Stufe berechnet wurden, während sie nach dem neuen Gesetz von dem Durchschnitt berechnet werden. Von 30,500 M. Einkommen ab beginnt nun aber noch die Steigerung des Prozentsatzes in jeder neuen Stufe, die auch hier nur einen Spielraum von je 2000 M. läßt, bis zu einem Einkommen von 100,000 M., wo die Steuer 4 pCt. beträgt. Daß hierdurch erhebliche Mehr­beträge erzielt werd-?«, liegt acf der Hand, such wenn man die Wirkung der §§ 18 und 19 des neuen Ge­setzes, welche bei den untern Stufen eine weitergehende Berücksichtigung von Familien-Verhältnissen vorsehen, dagegenhält.

Dazu kommt, dann noch als wichtigster Punkt die Selbsteinschätzung. Wie große Mehr-Einnahmen hierdurch erzielt werden, entzieht sich jeder Berechnung. Darin sind Alle einverstanden, daß die Selbsteinschätzung ganz bedeutend größere Einkommen und daher auch eutsprechend höhere Steuer-Einnahmen ausweisend wird. Der Bochumer Steuer-Prozeß hat deutlich gezeigt, wie wenig das seitherige Verfahren insbesondere die größern Vermögen getroffen hat. Man glaube ja nicht, daß der Bochumer Fall einzig in seiner Art dastehe. Aehnliche, wenn auch vielleicht nicht ganz so schreiende Verhältnisse werden sich in jeder größern, vielleicht auch kleineren Stadt vorfinden. Man braucht dabei durch­aus nicht gleich an die Absicht oder besondere Fahr­lässigkeit der Einschätzungsbehörden zu denken, obschon es öffentliches Geheimniß war, daß in Städten von 3—400 Prozent Kommunalsteuer zeitweilig eine milde, ja geradezu laxe Einschätzung auch von den höheren Behörden stillschweigend geduldet wurde. Abgesehen hiervon aber sand die seitherige Einschätzung ohne Mit-

„Soll das ein Vorwurf sein?" fragte Danfeld, in­dem er sich vorbeugte, um besser in ihre Augen sehen zu können. „Glauben Sie nicht, daß eine Freundschaft, die auf so ungewöhnlicher, unconventioneller Basis ruht, wie die uns'rige, mir eine Art Recht gibt, die vielleicht wichtigste Angelegenheit Ihres Lebens zu besprechen? Freilich, Sie können nicht wissen, wie mir Ihr Glück am Herzen liegt."

Die Innigkeit seines Tones rief Schmerz und Freude zugleich in ihr hervor. Es war Glück, ihn so reden zu hören; und doch, wäre es nicht besser ge­wesen, nie wieder seine Stimme zu vernehmen!

„Vielleicht bin ich allzu reizbar," sagte sie, den Blick zu Boden senkend; „aber glauben Sie nicht auch, daß Sie in diesem Falle zu viel sehen und dem Grafen ganz fern liegende Motive unterschieben?"

„Darüber können Sie selbst am besten urtheilen," gab er in kühlerem Tone als bisher zurück.

Sie schwiegen beide, bis Elisabeth aufstand und zum Fortgehen mahnte.

Danfeld machte keine Einwendung und Beide schritten dem Hause zu, wo ver größere Theil der Gäste an kleinen Theetischen versammelt war. Baronin Hell­weg schien in eine eifrige Unterhaltung mit Graf Bannstein vertieft, der als eine in letzter Zeit vielge-

wirkung der Censiten statt. Neuzuziehende wurden mi‘ der Steuerstufe einfach übernommen, in welcher sie vorher gesteuert hatten. Bei Einheimischen war das Einkommen aus Grundvermögen und festen Besol­dungen einigermaßen bekannt; schwieriger ließ sich schon das Einkommen aus Forderungszinsen ermitteln; da­gegen die Einkünfte aus Handel, Gewerbe, Industrie und aus Juhaberpapieren waren nicht bekannt. Hier mußte die Steuerstufe nach gewissen äußern Merkmalen, welche aber durchaus keine sichern Anhaltspunkte boten, gegriffen werden. Niemand hatte die staatsbürgerliche Pflicht, sich zu melden und den Jrrthum zu berichtigen, wenn er auch um eine ganze Reihe von Stufen unter­schätzt war.

Das wird nun ganz anders. Im Durchschnitt wird man wohl annehmen dürfen, daß die Selbsteinschätzung im Großen und Ganzen ehrlich und gewissenhaft vorge­nommen werde; ängstliche Gemüther werden eher zu viel als zu wenig deklariren. Der Unehrliche wird schon aus Furcht vor den Nachtheilen einer unrichtigen Einschätzung wenigstens so hoch gehen, als er glaubt von seinen Mitbürgern und der öffentlichen Stimme geschätzt zu werden. Dann werden aber zahlreiche Ver­mögen zum Vorschein kommen, die sich seither der Be­steuerung ganz oder theilweise entzogen haben und den Betrag der Skaats-Einkommensteuer wesentlich erhöhen. Um so mehr ist es geboten, schreibt die ,Köln. Vksztg.', darauf zu halten, daß alsdann der Prozentsatz der Gemeinde-Einkommensteuer, welche durchweg viel höher und drückender ist als die Staatssteuer, sinkt. Wo eine Einschätzung auf den letzten Heller und Pfennig statt­gefunden hat, drei pCt. Staatssteuern zu zahlen sind und dann noch das Doppelte oder Mehrfache an Kom­munalsteuern erhoben wird, dazu noch besondere Schul-, Kirchen-Steuern u. s. w. treten, da fangen in der That die Verhältnisse an unerträglich zu werden und in sich, zu^mmmzubrechen. Das mögen sich dir. Stadt­verwaltungen gesagt sein lassen: die Bürgerschaft ver­langt und erwartet, daß unter der Herrschaft des neuen Steuergesetzes der Prozentsatz der Gemeinde-Einkommen­steuer ganz erheblich ermäßigt werde. Wenn die maß­gebenden Kreise in den Stadtverordneten - Versamm­lungen an ihrem eigenen Leibe die Wirkung einer richtigen Selbsteinschätzung, namentlich in Bezug auf die Gemeindesteuern fühlen, dann wird die Hoffnung berechtigt sein, daß man dieser Erwartung des Publi­kums Rechnung trage und auch in den Gemeinde-An­gelegenheiten die größte und peinlichste Sparsamkeit walten lasse. ______

Deutsches Keich.

Berlin, 16. November.

* Der Kaiser und die Kaiserin beobachteten in vergangener Nacht von der König!. Sternwarte in Potsdam die totale Mondfinsterniß. Heute Nachmit­tag kamen die Majestäten von Potsdam nach Berlin. Morgen Mittag reist der Kaiser nach Hannover, wo er bis Donnerstag verbleiben wird, um sich dann zur Jagd nach Springe zu begeben. Während des Auf­enthalts des Kaisers in Hannover stehen einige größere Festlichkeiten bevor.

nannte Persönlichkeit von allen Seiten scharf beobachtet wurde. Er eilte auf Fräulein v. Argast zu, sobald er ihrer ansichtig wurde, während Danfeld mit einer Ab­schiedsverbeugung zurücktrat, um den eben frei gewor­denen Platz neben der Tochter des Hauses einzu­nehmen.

Der übrige Theil des Festes hatte keinen Reiz mehr für Elisabeth. Danfeld hielt sich von ihr zurück, und Graf Bannstein suchte, trotz ihrer offenbaren Zer­streutheit, ihre Aufmerksamkeit so vollständig für sich in Anspruch zu nehmen, daß sie nicht ohne Grund durch sein Benehmen in den Augen der Welt kom- promittirt zu werden fürchtete. Sie wollte ihn nicht abweisen, sie wollte nicht unfreundlich gegen ihn sein, weil sie die Tjeue rührte, mit der er an seinen Ab­sichten festhielt, aber, wie der Franzose sagt: „Es ist leicht den Haß, schwerer die Liebe, am schwersten die Gleichgiltigkeit zu verbergen." So erging es auch ihr. Es war Qual, mit der Hoffnungslosigkeit der Liebe im Herzen den bedeutungsvollen Worten eines Anderen zu lauschen, und es schien Erlösung, als man endlich den magisch erleuchteten Garten verließ, um den Wagen aufzusuchen.

Baronin Hellweg aber wendete sich bei der Heim­fahrt an eine den Wagen mit ihr theilende Freundin