18. Jahrgang
Mittwoch, bett 11. November 1891
Zeitung
uldaer
welcher dieses liebel eingerissen ist. Man muß dieses wüste Lärmen und Geschrei, die gemeinen Lieder hören, die da gesungen werden, dann weiß man genug. Die Mädchen sind gehalten — denn wenn sie's nicht thun, kann der Wirth sie eben nicht gebrauchen —, sich mitten unter die Soldaten zu setzen, denen sie es zuvorthun an Rohheit und Lüderlichkeit. Daß die anständigen Wirthschaften darunter leiden, versteht sich von selbst. Die ganze Nachbarschaft leidet darunter. Die Schuljugend sieht dieses Treiben, das sich häufig bis aus die Straßen drängt, mit an; sie lernt vielfach die gemeinen Lieder, und das kann, wie jeder Seelforger erfährt, furchtbar wirken. Da sollte auch von der Militärbehörde eingeschritten werden. Die militärischen Vorgesetzten übernehmen — wenigstens nach unfern Begriffen — einen Theil der Elternpflichten, indem die Rekruten der Obsorge der Eltern entzogen und ihrer Leitung anvertraut werden. Die Eltern hätten sicher die Pflicht, ihren Söhnen zu verbieten, solche Wirthschaften zu besuchen; dann aber haben diese Pflicht auch ihre Stellvertreter, die militärischen Vorgesetzten. Zudem ist es für die militärifche Disziplin gewiß nicht vortheilhaft, wenn die Soldaten in diesen Wirthschaften sittlich verdorben werden, abgesehen davon, daß sie dann das Verderben in ihre bis dahin vielleicht braven Gemeinden tragen.
Es bedarf kaum der Bemerkung, daß solche Wirthschaften vielfach geheime Stätten der Prostitution sind. Man hat sich entrüstet über den „Mädchenhandel" in Belgien und Südamerika. Bei uns kommen ähnliche Dinge vor. Oft sind die Kellnerinnen in solchen Wirthschaften Waisenkinder, die von gewissenlosen Gesinde- vermiethern in diesen Lokalen untergebracht wurden. Es sind schon solche arme Personen zu mir gekommen und haben mit Thränen in den Augen geklagt, daß sie nicht gewußt hätten, wie es da zugehe. Sie seien ohne Stelle gewesen und von einem Gesindevermiether in der Wirthschaft untergebracht worden. Heißt das nicht auch solch' arme Wesen verkaufen? Nicht Alle haben den Muth, sich loszumachen, und wenn sie es wollen, dann werden ihnen von gewissenlosen Wirthen große Schwierigkeiten gemacht: man droht mit Lohnenthaltung, und so bleibt man. Viele bleiben natürlich auch, weil sie Freude an diesem leichtsinnigen Leben finden. Sie werden bald ruinirt, bodenlos schlecht und reif für's Zuchthaus. Alles das sind Erwägungen, welche sich angesichts des Trunksuchtsgesetzes aufdrängen.
a Der Geizhals.
Nacherzählt von Cora von Schönburg.
(38. Fortsetzung.)
„O, mein sauberer Cumpan schickte allerdings einige Leute an den Ort der That, um meine Leiche zu verscharren ; er selber aber behauptete, schnell nach Sidney weiter zu müssen, und man hörte nichts mehr von ihm. Ich wurde, da ich noch Lebenszeichen von mir gab, in die Herberge geschleppt. Dort erholte ich mich bald und kehrte dann mit einigen Arbeitern, welche sich mir anschlossen, in die Minengegend zurück. Das Glück war mir diesmal noch günstiger wie das erste Mal. Ich hatte mir bald wieder ein kleines Vermögen gesammelt, heirathete dann die Tochter eines wohlhabenden Amerikaners, machte Länderankäufe und bin jetzt reich genug, um als gefährlicher Feind gegen meine Widersacher auftreten zu können. Als meine Frau starb, beschloß ich, Alles zu verkaufen und mit meinem Töchterchen nach Deutschland zu ziehen, um sie als eine deutsche Dame ihres Standes erziehen zu lassen. Auf der Reise machte ich zufällig die Bekanntschaft eines früher hier im Hause angestellten Buchhalters, und dieser erzählte mir, daß mein Vater und meine Cousine in alle mir zukommenden Erbschaftsrechte eingetreten
Gedanken anläßlich des Hrunksuchtsgesetz- Gntwurfs.
n.
Wirthshausleben und Familienleben.
Das Familienleben verliert besonders in den untern Ständen immer mehr an Bedeutung. Anstatt daß der Mann und die Heranwachsende Jugend die Familie als ihr Heim betrachten, wo sie ihre Freude und ihre Unterhaltung suchen sollen, haben sie fast Scheu vor dem Aufenthalt am häuslichen Herd. Es ist ihnen da nicht mehr gemüthlich genug. Fran und Kinder sind ihnen fast lästige Gesellschaft; lieber gehen sie in's Wirthshaus, wo sie's beim Trunk oder Spiel gemüth- licher finden als zu Hause, oder sie gehen in den Verein, der natürlich auch im Wirthshaus tagt. Wenn nun aber der Vater schon des Morgens früh zur Fabrik oder sonst zur Arbeit, auf's Bureau oder Komptoir muß und sich dann des Mittags oder vielleicht nur des Abends für einige Augenblicke sehen läßt, um gleich wieder in's Wirthshaus zu gehen, wie soll er dann auf die Kinder in erziehlicher Weise einwirken? Und wenn er über die Zeit im Wirthshause bleibt und die Frau mit trübseligen Gedanken allein daheim sitzt, wenn er in der Nacht vielleicht angetrunken nach Hause kommt, wie geht's dann? Es gibt harte Worte, Unzufriedenheit, die oft Tage lang andauert und bei der eine gedeihliche Erziehung einfach unmöglich ist.
Daß hierbei die Wohnungs-Frage eine gewichtige Rolle spielt, soll nicht geleugnet werden. Sicher aber ist der Grund großentheils zu suchen in dem Ueberhandnehmen der Wirthshäuser und in der zu nachsichtigen Handhabung der Polizei-Verordnungen über den Schankbetrieb. Die Klagen, daß die Polizeistunde nicht eingehalten wird, mehren sich fortwährend. Es fehlt nicht immer an gutem Willen; vielfach fehlt auch wohlmeinenden Behörden die Macht, weil sie keine hinreichende Polizei zur Verfügung haben, um eine wirksame Kontrole zu üben. Hier und da ist man aber auch zu „gemüthlich". Man meint, es sei nicht so schlimm, wenn's auch ein Bißchen länger dauert. Wir kennen Fälle, wo die Polizei selbst bis in die Nacht im Wirthshause gesessen hat. Jüngst hat die Geistlichkeit zweier Dekanate sich beschwerdeführend an die betreffenden Landräthe gewandt um Abhilfe dieser Mißstände.
Es verdient Anerkennung, daß das Trunksuchtsgesetz hier Wandel schaffen will. Daß das Konzessionswesen verschärft werden muß, muß jedem Unbefangenen einleuchten. Wer will behaupten, daß es ein „Bedürfniß" ist, wenn in einem kleinen Landstädtchen von 2200 Seelen, das durchaus keinen besonderen Verkehr hat, 30 Wirthschaften bestehen? Ist es ein „Bedürfniß", daß in einem Dörfchen von 280 Seelen, das dazu abseits von allem Verkehr liegt, 4 Wirthschaften bestehen? Solcher Beispiele ließen sich noch viele anführen. Was ist die Folge davon? Wo man früher das Wirthshansgehen, zumal in der Woche, gar nicht kannte, da fängt man an, allmalig häufiger zu gehen, und schließlich ist der tägliche Wirthshausbesuch ein Bedürfniß.
Weiter müßten die Schankstätten einer verschärften Kontrole unterstellt werden. Man lasse es aber nicht bei der Kontrole bewenden, man gehe auch mit energischen Strafen vor und im Wiederholungsfälle wenigstens mit zeitweiliger Konzessions - Entziehung. Soll nicht auch besonders auf dem Lande die Polizeistunde beschränkt werden dürfen? Ist es denn noth- wendig, daß dort die Schankstätten bis 11 Uhr offen gehalten werden? Jüngst klagte uns ein alter Bauer, es sei doch gar nicht mehr wie früher, wo man im Sommer schon früh des Morgens bei der Arbeit war. Der Grund wird auch in dem langen Wirthshaussitzen zu suchen sein.
Auch der übertriebenen Vereinsgründerei gehe man zu Leibe. Vielfach animiren Wirthe zu Vereinsgründungen, um Gäste zu bekommen. In dem oben erwähnten Landstädtchen bestehen folgende Vereine: Kriegerverein, Kameradschaftlicher Verein, Gesellenverein, zwei Gesangvereine, zwei Kasinos, Turnverein, Cither- klub, Bicykleklub, Stenographenverein, Gartenbauverein, die alle im Wirthshause tagen. Ist das nicht des Guten zu viel?
Mit dem Paragraphen über „geschlossene Gesellschaften" wird viel Mißtrauen getrieben. Auch auf dem Lande verstehen die Bauernburschen es sehr gut, daß sie nur eine „geschlossene Gesellschaft" zu gründen brauchen, um jeder Polizeistunde zu entgehen. Unter dieser Firma werden bei uns alle Tanzmusiken bis tief in den Morgen hinein ausgedehnt, obschon nach Polizeivorschrist um 1 Uhr Schluß sein soll. Wie manche Frau würde von Herzen dankbar sein, wenn da eingegriffen würde!
Weibliche Bedienung.
Der Trunksuchtsgesetz-Enlwurf beschäftigt sich auch mit der Frage der weiblichen Bedienung. Daß nicht jede weibliche Bediennng in Wirthschaften und Hotels zu verwerfen ist, versteht sich von selbst. Aber es gibt eine Sorte, die nur zu dem ausgesprochenen Zweck gehalten wird, um durch Ausgelassenheit, gemeine Reden und noch ärgere Dinge Gäste und besonders das junge Volk anzulocken. Die öffentliche Gewalt hat ein Recht, ja die Pflicht, alle Bedienung dieser Art zu verbieten, welche lediglich einen guten Theil des Volkes verdirbt und vergiftet. Wie manch junger Mensch mag in solchen Wirthschaften schon vollständig heruntergekommen sein? Wie viel Geld wird da verschleudert? Die Kellnerinnen sind ja dafür da, daß sie die jungen Leute zum Trinken animiren. Sie trinken mit, sie bestellen selbst die Getränke, und nachher muß der Gast, den sie dafür mit ihren Gemeinheiten unterhalten haben, bezahlen. Daß die Trunksucht auf diefe Weise gefördert wird, liegt auf der Hand. Einer nach dem Andern „ponirt" noch eine Flasche; angetrunken kommt man aus dem Wirthshaus, singt gemeine Lieder. Das nächste Mal bringt man noch Andere mit.
Besonders in den Garnisonen befinden sich viele Trinklokale dieser Art. Wie mancher ordentliche Rekrut mag, durch seine Kameraden verleitet, mit in solch' bedenkliche Lokale geschleppt werden und zu Grunde gehen! Ich wohne nicht weit von einer Garnison, in seien. — Beantworten Sie mir jetzt noch die Frage, Herr Walter: Haben Sie je einen Versuch gemacht, etwas Über mein Schicksal zu erfahren?"
„Wir haben nichts dieser Art versäumt", erklärte der Gefragte mit Bestimmtheit. „Wir setzten uns mit der Polizei in Sidney in Verbindung, die jedoch Ihre Spuren nicht verfolgen zu können behauptete; außerdem gaben Sie felbst nie ein Lebenszeichen von sich, welches Ihre Fährte angedeutet hätte. Sind Ihnen denn alle Anfragen entgangen, welche ich in die australischen Zeitungen setzen ließ?"
„Ja; ich war weit von der Stadt entfernt und bekam nur hier und da eine amerikanische Zeitung zu lesen. Jedenfalls", fagte er aufstehend, „hier bin ich, und bereit jeden Zoll meines Rechtes zu verfechten, gegen wen es immer auch sei! Sie, Herr Walter, sollen mein erster Zeuge sein", fügte er, den erschrockenen Rechtsanwalt mit einem seiner durchdringenden Blicke durchbohrend, hinzu.
„Ich kann nicht leugnen, daß ich Sie sofort erkannte", gab Herr Walter in etwas verstimmten Tone zu.
Argast lachte hämisch.
„Und Sie?" sich an Elisabeth wendend.
„Ich hege keine Bedenken, Sie für meinen Vetter anzuerkennen."
erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Inserate kosten die einspaltige geilt ober deren Raum 15 Pf., bei Wiederholungen Bierteljährlicher AbonnemeutSpreiS ohne Bringerloh» und Bestellgeld mit der belletristischen Sountagsbnlage 'Sterne und Blumen und der alle 14 Tage erscheinenden Grattsbei^e ,Rathgeber für Landwirthschast, Gartenbau und Hauswesen^ m Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig.
Deutsches Keich.
Berlin, 9. November.
* Wird Fürst Bismarck im Reichstage erscheinen oder nicht? Die Frage ist jetzt ans Anlaß der bevorstehenden Wiedereröffnung des Reichstags von Neuem in Fluß gerathen. Der ungarische ,Pester Lloyd' hatte die Ansicht ausgesprochen, daß Fürst Bismarck doch wohl im Reichstage nicht erscheinen werde, da er bei seiner Opposition gegen die Handelsverträge höchstens 60 von 400 Stimmen hinter sich haben werde. Dem gegenüber behauptet die bismarck-osfiziöse Münchener ,Allgem. Ztg.', daß Fürst Bismarck trotz-
„Schön! Und demzufolge werden Sie es hoffentlich auch in der Ordnung finden, wenn ich jetzt in alle Erbschaftsrechte eintrete? Ich habe nichts Gutes im Leben von meinem Vater gehabt, da soll mir wenigstens das unverkümmert bleiben, was er mir im Tode hinterläßt. Wie es übrigens kommt, daß er nicht besser für meine Enterbung sorgte, wird mir immer ein Räthsel bleiben."
Elisabeth brannte der Boden unter den Füßen, und mit unsicherer Stimme sagte sie: „Ich hoffe, Vetter, Sie werden mir meine unbewußte Usurpation verzeihen. Ich beabsichtige kein Unrecht" ... sie stockte; ja, die Strafe für das wirklich begangene Unrecht war schnell genug über sie hereingebrochen.
„Für eine Dame von Ihrer gesellschaftlichen Stellung muß es allerdings hart sein, wenn plötzlich ein Ausgestoßener der Familie zurückkehrt und die Rechte in Anspruch nimmt, auf die Sie stolz waren", bemerkte Argast scharf.
„Meine Eltern haben Sie, soviel ich weiß, nie als einen Ausgestoßenen betrachtet", gab sie mit ruhiger Würde zurück. Dann fügte sie, sich zum Fortgehen bereitend, hinzu: „Sie scheinen gereizt gegen mich; es wird daher besser sein, Sie mit Herrn Walter allein