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Samstag, den 17. Oktober 1891.
18. Jahrgang
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* Die zweijährige Dienstzeit.
Die Nachricht des ,Anz. f. d. Havelland' in Potsdam über eine militärische Neuerung beim 4. Garde- Regiment zu Fuß, aus welcher man glaubte entnehmen zu können, daß eine Probe auf die zweijährige Dienstzeit gemacht werden solle, hat allgemein ein keineswegs unangenehmes Aufsehen erregt. Während nämlich bisher, wie bei allen Truppentheilen, die Mannschaften der einzelnen Jahrgänge zusammen exerzirt wurden, sollen dieselben bei dem erwähnten Regiment fortan gesondert werden. Ein Bataillon werde aus den im dritten Jahre Dienenden, das zweite aus den im zweiten Jahre Dienenden und das dritte aus den im November zur Einziehung gelangenden Rekruten bestehen. In dieser Formation würden künftig auch die Exerzierübungen stattfinden. In dieser Fassung ist die Nachricht ganz gewiß, wahrscheinlich aber überhaupt unglaubwürdig. Der ,Anz. f. d. Hav.' gibt als Zweck der angeblichen Neuerung an, man wolle ermitteln, bis zu welchem Grade der Leistungsfähigkeit jeder einzelne Jahrgang für sich gelange, und dann durch den Vergleich der Zwei- und Dreijährigen zu einer sichern Anschauung über die Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit des dritten Jahrganges kommen. Diese Nachricht ist sofort scharf kritisirt worden, und ebenso die Deutung, welche ihr gegeben worden ist. Es mag auch als sicher gelten, daß sie in dieser Form ungenau ist, und daß vielleicht mit derjenigen Maßregel, welche zu ihr Veranlassung gegeben hat/ etwas ganz anderes .bezweckt ist, als eine Probe auf die zweijährige Dienstzeit.
Vielleicht würde die Nachricht in der Form richtig fein, daß bei dem 4. Garde-Regiment gesonderte Bataillone oder Kompagnien aus den einzelnen Jahrgängen vorbereitet werden sollen, indem Einrichtungen getroffen worden sind, wonach die so eben eingetretenen Rekruten, welche bei der Garde bekanntlich am 1. Oktober und nicht wie bei den Linim-Jnfanterie-Reginientern erst im November eingestellt werden, auch nach ihrer Re- kruten-Ausbildung für sich allein bleiben und zunächst zu besonderen Kompagnien formirt werden sollen, anstatt wie bisher in die Kompagnie einrangirt zu werden, die dann aus zwei- und dreijährigen Mannschaften besteht. Man würde dann im nächsten Manöver beobachten können, was eine solche Kompagnie aus Mannschaften, die im ersten Jahre dienen, im Felddienst leistet im Vergleich zu anderen Kompagnien, welche aus Mannschaften des zweiten und dritten Jahrganges bestehen, und weiter im Vergleich zu noch andern, den gewöhnlichen Kompagnien, welche aus allen drei Jahrgängen gemischt sind. Im zweitfolgenden Manöver könnte man dann weiter den Vergleich ziehen, was eine solche Kompagnie, die dann nur aus Mannschaften des zweiten Jahrganges besteht, leistet im Verhältniß zu Kompagnien, welche nur aus Mannschaften des dritten Jahrganges bestehen oder aus allen drei Jahrgängen gemischt sind. Letzterer Vergleich wäre dann natürlich erst der maßgebende. Es würden sich an einen solchen Versuch dann weitere Beobachtungen knüpfen lassen: wie viel an Untervffiziermaterial zur Ausbildung mehr nöthig ist als bei anderen Kompagnien, wie die Aus
bildung und Heranziehung von Gefreiten und Gruppenführern sich gestaltet, welche Mehrkosten durch eine solche Ausbildung verursacht werden u. s. w.
Mag also auch die oben erwähnte Nachricht oder ihre Deutung falsch sein, man wird sagen müssen, daß es höchst Wünschenswerth wäre, wenn sie als richtig sich ausweisen würde. Eine praktische Probe auf die Möglichkeit der zweijährigen Dienstzeit würde dem ganzen Streit, ob die dreijährige Dienstzeit durch die zweijährige Dienstzeit zu ersetzen sei, eine andere Wendung geben. Vielleicht gehört ja der zweijährigen Dienstzeit die Zukunft. Gewiß ist, daß im Reichstage die Neigung herrscht, eine weitere Vermehrung des aktiven Dienststandes unter keinen Umständen mehr zu bewilligen, wenn nicht gleichzeitig ein weiterer Schritt zur Durchführung der zweijährigen Dienstzeit geschieht. Die Reichs - Militär - Verwaltung hat sich diesem Bestreben gegenüber zum ersten Male nicht ganz ablehnend verhalten, als sie in der verflossenen Session, wo eine solche Vermehrung der Präsenz-Ziffer des aktiven Heeres gefordert war, dagegen das Zugeständniß machte, fortan 6000 Mann mehr als bisher nach beendetem zweiten Dienstjahre, also nach einer Dienstzeit von 22 Monaten, zur Disposition entlassen zu wollen. Bekanntlich war es der Abgeordnete Windthorst, welcher dieses Zugeständniß durchsetzte. Nunmehr ist der erste Termin nach diesem Vorgang gekommen, wo eine praktische Probe auf die Möglichkeit einer allgemeinen Durchführung der zweijährigen Dienstzeit gemacht werden kann. Es würde beiden Theilen, sowohl • dem Volke, welches nach der zweijährigen Dienstzeit hindrängt, als der Reichs-Militär-Verwaltung, welche sich hier nicht, wird drängen lassen wollen, ohne sicher zu gehen, daß der Versuch gelingt, gleichmäßig gedient sein, wenn dieser erste Termin nicht ungenutzt vorübergeht. Erklärt die Reichs-Militär-Verwaltung, daß sie den Versuch ehrlich machen will, so könnte man den Streit um die zweijährige Dienstzeit zwei Jahre lang ohne jeden Schaden vollständig ruhen lassen, um ihn dann auf Grund der gemachten Erfahrungen mit besserem Beweis-Material wieder aufzunehmen.
Heute steht in dieser Frage im großen Ganzen nur i Behauptung gegen Behauptung. Die große Ueberzahl der militärischen Sachverständigen behauptet die Nothwendigkeit der Beibehaltung der dreijährigen Dienstzeit mit derselben Hartnäckigkeit, mit der ein großer Theil des Volkes unter der Anführung gedienter Leute das Gegentheil behauptet. Dabei sind aus beiden Lagern aber auch gegentheilige, zum Theil sehr gewichtige Stimmen laut geworden. Thatsächliches Beweis-Material für die eine oder die andere Behauptung ist einstweilen noch erst in durchaus ungenügender Menge vorhanden. Eine praktische Probe muß also gemacht werden. Wird sie nicht jetzt mit den bei der Garde eingestellten Rekruten gemacht, so kann sie noch mit den bei der Linie im November einzustellenden Rekruten gemacht werden. Wir möchten die Reichsregierung dringend auffordern, diesen Versuch anzustellen. I Die „Zukunftsmusik" des Kriegsministers v. Verdy, ' welcher die ausnahmslose Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht und damit eine ganz bedeutende Erhöhung
der Friedenspräsenzstärke als Zukunftsbild vorführte, hat eine nachhaltigere Beunruhigung im Volke hervorgebracht, als vielfach angenommen zu werden scheint. Wenn auch Herr v. Verdy seine Worte mit seinem Abschied bezahlen mußte, so hat doch allmählich so ziemlich allgemein die Meinung sich festgesetzt , daß er nicht unrichtig, sondern nur zu früh geredet h at. Kommt aber die Reichsregierung mit Neuforderunge n für Vermehrung der Friedenspräsenzstärke, so wird doch jedenfalls die Opposition, und nun, nachdem Windthorst jene 6000 Mann Dispositions-Urlauber zuerst erreicht ! hat, das Centrum voran bei jedem Male die Frage der zweijährigen Dienstzeit mit vermehrter Schärfe zur Sprache bringen. Es wird gut sein, wenn man es dabei nicht auf Kraftproben ankommen läßt, sondern zeitig dafür sorgt, daß die Frage in objektiver und auch den Gegner überzeugender Weise entschieden werden kann. (K. V.-Z.)
Deutsches Keich.
Berlin, 15. Oktober.
* Der Bundesrath hielt heute wieder eine Sitzung ab.
* Der deutsche Gesandte in Washington Graf Arco Valley, der vor Kurzem in Berlin eingetroffen war und sich am 12. b. M. in der Bergmann'schen Klinik einer Operation unterzogen hatte, ist in der letzten Nacht daselbst im Alter von 46 Jahren gestorben.
* Betreffs Neuregulirung der Besoldung der Bolks- schullehrer findet am 5. November in Danzig eine Konserenz der Oberpräsidenten von Pommern, Posen, Ost- und Westpreußen statt.
* Oberhofprediger D. Kögel hat wegen seines leidenden Gesundheitszustandes seine Entlassung aus dem Amte eines Generalsuperintendenten der Kurmark erbeten und erhalten.
* Nach der im Kaiser!. Gesundheitsamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Thierseuchen im deutschen Reich während des 2. Vierteljahrs 1891 hat die Maul- und Klauenseuche in diesem Vierteljahre wiederum nachgelassen und stand am Schluffe desselben erheblich niedriger als beim Beginn.
* Im Anschlüsse an die Vorschrift Artikel 50 Absatz 1 der Anweisung vom 5. August d. I. bestimmt der Finanzminister, daß zum Zwecke der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1892/93 die Steuererklärungen in Gemäßheit des § 24 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni d. I. innerhalb der Zeit vom 4. Januar bis einschließlich zum 20. Januar 1892 abzugeben ist. Die Königl. Regierung wird veranlaßt, diese Anordnung im Laufe des Monats Oktober d. I. durch das dortige Regierungs-Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Wegen der in den einzelnen Veranlagungsbezirken zu erlassenden Aufforderung an die Steuerpflichtigen (Artikel 50 Absatz 2 bis 4 der Anweisung vom 5. August d. I.) sind die Vorsitzenden der Berufungs-Kommissionen von hier aus mit Weisung versehen.
* Bei den fortgesetzten Erörterungen über Friedens- kongreffe im Allgemeinen und die beiden jetzt für den November in Rom projektirten Kongresse speziell wieder-
a Der Geizhals.
Nacherzählt von Cora von Schönburg.
(17. Fortsetzung.)
In ihr Zimmer zurückgekehrt, begann sie, das Dokument zu lesen. Der Inhalt war kurz und einfach. Ein Elisabeth selbst dem Namen nach gänzlich unbekannter „Freiherr Georg von Danfeld" wurde darin zum Universalerben ernannt. Neben diesem war nur noch Herr Walter mit einem kleinen Legate bedacht. Letzterer wurde außerdem auch zum Testaments-Exekutor bestimmt.
Die Leserin faltete das Blatt ebenso ruhig, als sie es genommen, wieder zusammen. „Dies Papier soll mir nicht hinderlich sein," sagte sie bestimmt und doch halb wie im Traum zu sich selbst. „Hätte mein Onkel ein paar Stunden länger gelebt, so würde es nicht mehr existiren. Ich will seine Intentionen erfüllen."
Doch das Zielbewußtsein, mit welchem sie die That begann, hielt nicht lange an. „Welche Strafe mag das Gericht über einen solchen Betrug verhängen?" fragte sie sich. — „Aber einerlei — ich will es riskiren. Die einzige Strafe, welche ich fürchte, ist das Urtheil meiner Mutter — sie darf es nie erfahren. — Ich begehe einen großen Diebstahl; mag der Mann nun arm oder
reich sein — hoffentlich ist er reich! — Ich weiß, daß ich ein großes Unrecht thue, daß keine Sicherheit mehr für das Eigenthum, vielleicht für das Leben vorhanden wäre, wenn Andere ebenso handelten. — Aber das soll mich nicht abhalten."
Und nach einer Weile, weiter grübelnd, fragte sie sich: „Werde ich je wieder mein Haupt erheben und ehrlichen Menschen in's Gesicht sehen können? Ich will es versuchen. Begehe ich einen Raub, so darf ich auch nicht schwanken und bereuen. Ich muß standhaft, ich muß kühn, ich muß mit jeder anderen Regung fertig sein, ehe meine Mutter kommt. Welcher Kummer, welche Enttäuschung für sie, wenn sie wüßte .... Sie ist so fest von meiner Ehrenhaftigkeit überzeugt. Ja, ich will auch ehrlich sein, ehrlich in Allem, nur hierin nicht. Hierin will ich lügen, indem ich schweige.--
Wo soll ich das Blatt verbergen? denn vernichten will ich es nicht — wenigstens jetzt nicht. Aber warum so sorgfältig verstecken, was Niemand bei mir vermuthen wird?" —
Sie stand auf, nahm etwas leichtes, braunes Papier, wickelte das Dokument hinein, band einen Bindfaden darum und legte es unter verschiedene andere Sachen in ihren verschließbaren Nähkasten. Dann stand sie wieder eine Weile in Gedanken verlorey b<4 Eine
Art Ruhe war nach dem heftigen Kampf mit der eigenen Natur über sie gekommen, und sie dachte mit dem Gleichmuth, mit dem man die Handlungen eines Dritten betrachtet, an die möglichen Folgen ihres Thuns.
Unter dem Einflüsse aller durchgemachten Aufregungen war die Zeit rasch verflogen, denn zu ihrer Erleichterung hörte sie jetzt eine Droschke vor dem Hause halten. Gleich darauf umarmte sie ihre Mutter. Frau v. Argast vermochte, nachdem sie ihrer Tochter ihr Bedauern über das Erlebte ausgesprochen, auch nicht mit der Bemerkung zurückzuhalten, wie traurig es sei, daß der Onkel ohne andere letztwillige Verfügung gestorben sei.
„Aber es nützt nichts, jetzt noch über das nachzudenken, was außer dem Bereiche der Möglichkeit liegt," schloß sie ihre Betrachtung. „Alles, was mir zu wünschen übrig bleibt, ist nur, daß der künftige Erbe nicht auf sofortige Rückzahlung der geliehenen Summe dringt." Und dann fuhr sie, um von etwas Ange- nehmern zu sprechen, fort:
„Ich habe Dir auch eine gute Nachricht mitgebracht, Kind. Der Verleger in Frankfurt antwortete mir heute, daß er meinen Roman für 1500 Mark acceptirt."
„Wirklich!" rief Elisabeth entzückt. „Aber, baS ist ja herrlich! Dann bekommst Du für den nächste^