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Mittwoch, den 16. September 1891.
18. Jahrgang
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* Die neuen EinKommensteuerKommissronen.
Der Finanzminister hat die Regierungen angewiesen, zur Durchführung des neuen Einkommensteuergesetzes die neuen Voreinschatzungskommissionen bis zum 15. September und die neuen Veranlagungskommissionen bis zum 1. Oktober zu bilden. Die Zusammensetzung und der Wirkungskreis der neuen Kommissionen ist in mancher Beziehung verschieden von den bisherigen Klassensteuer- und Einkommensteuer- Kommissionen. Man darf außerdem gespannt darauf -fein, in welcher Art die Regierung von den ihr durch die neuen Bestimmungen gegebenen Vollmachten bei der Ausführung Gebrauch macht. Die Ausführungsanweisung des Finanzministers vom 5. August d. I. enthält nicht diejenigen Ausführungsbestimmungen, welche -sich auf die Zusammensetzung der Kommissionen beziehen.
Bisher unterschied man zwischen Klassensteuerkom- nlissionen und Einkommensteuerkommissionen; die neuen sogen. Voreinschätzungs-Kommissionen werden, wie die früheren Klassensteuerkommissionen für jede Gemeinde besonders gebildet. Ihr Wirkungskreis bleibt ähnlich demjenigen der bisherigen Klassensteuer-Kommissionen, denn die Einschätzung aller Steuerpflichtigen mit einem Einkommen über 3000 Mark ist nicht Sache der Voreinschätzungskommissionen. Die Einschätzung dieser Steuerpflichtigen erfolgt auf Grund der vorge- schriebenen Steuererklärungen der Steuerpflichtigen direkt durch die Veranlagungskommission des Kreises. Gleich den bisherigen Klassensteuerkommissionen liegt auch den Voreinschätzungskommissionen nicht die definitive Einschätzung, sondern nur der Vorschlag zur Einschätzung für die Steuerpflichtigen mit einem Einkommen unter 3000 Mark ab. Bisher erfolgte die definitive Festsetzung des Steuersatzes für diese Einkommen nach Begutachtung durch den Landrath durch die Bezirksregierung. Künftig geschieht die Festsetzung durch den Landrath. Will aber der Landrath dem Vorschlag der Voreinschätzungskommission nicht beitreten, so kann eine abweichende Festsetzung nur mit Zustimmung der Veranlagungskommission des Kreises erfolgen. Darin liegt eine wesentliche Verbesserung für die bisherigen Klassen- steuerpflichtigen. Dieselben erhalten damit einen gewissen Schutz gegen eine willkürliche Handhabung des Blaustifts von Seiten des Kreissekretärs und des Regierungssekretärs.
Als eine entschiedene Verschlechterung aber muß es bezeichnet werden, daß der Regierung das Recht eingeräumt ist, einen Theil der Mitglieder der Voreinschätzungskommissionen zu ernennen. Nach dem bisherigen Recht bestanden diese Kommissionen, abgesehen von dem Gemeindevorstand als Vorsitzenden, nur aus Mitgliedern, welche von der Gemeindevertretung gewählt waren. Allerdings kann die Regierung von der Ernennung von Mitgliedern absehen. Man darf darauf gespannt sein, ob und inwieweit dies der Fall ist. Im entgegengesetzten Falle wird es von Interesse sein, zu sehen, welche Art von Personen, ob besoldete, abhängige Beamte oder unabhängige Privatpersonen, die Regierung zu Mitgliedern der Voreinschätzungskommissionen ernennt. In Bezug auf die Zahl der Ernennungen ist die Re-
G Im Sturme der Zett.
Eine Erzählung aus der Gegenwart von Klara Lötschert.
(27. Fortsetzung.)
Von allen Gefühlen, die ihr junges Herz gekannt, war das der Furcht das häufigste, das drückendste gewesen. Sie empfand auch jetzt eine peinliche Angst; sie wollte sprechen und konnte nicht.
Unruhig drehte sie sich hin und her; ihre Lippen öffneten und schlossen sich, ohne einen Laut hervorzubringen. Nach einer abermaligen Anstrengung lispelte sie kaum hörbar:
„Halte Dein Ohr nahe an meinen Mund — ich kann's nicht laut sagen."
Er that so — aber fast in demselben Augenblick fuhr er zurück; feine Gesicht war dunkelroth und seine Augen funkelten wie von unterdrücklem Zorn. Es mußte etwas Furchtbares gewesen sein, was diese zitternden Lippen von ihm verlangt hatten. Er schüttelte sich noch bei dem Gedanken daran. Horch! ein neues Flehen an seiner Seite:
„Vater, ach, nur dies eine Mal! Dann nie wieder, wenn Du's nicht willst! O denk': die erste, die einzige, die letzte Bitte!"
„Nein!" rief er wild, und seine Hände ballten sich.
gierung nur so weit eingeschränkt, daß die Zahl der ernannten Mitglieder einschließlich der Vorsitzenden hinter der Zahl der gewählten Mitglieder zurückbleiben muß.
Von Interesse wird es auch sein, darauf zu achten, in wie weit die Regierung von den Vollmachten der Zusammenlegung kleinerer Gemeinden und Gutsbezirke zu einem Veranlagungsbezirk Gebrauch macht. Die kleinen Veranlagungsbezirke bieten keinerlei Bürgschaft für eine von persönlicher Rücksichtsnahme freie, gerechte Veranlagung. Man hat aber noch nicht davon gehört, daß die Bezirksausschüsse berufen sind, um über eine Zusammenlegung von Gemeinden und Gutsbezirken zu Veranlagungsbezirken ein Gutachten abzugeben. Gegen den Widerspruch des Bezirksausschusses kann die Vereinigung durch den Oberpräsidenten verfügt werden.
Wichtiger sind die neuen Bestimmungen über die Veranlagungs-Kommissionen. Wie bei den bisherigen Einkommensteuer-Kommissionen ist mindestens für jeden Kreis eine Veranlagungs-Kommission zu bilden ; doch kann auch die Bildung mehrerer Kommissionen erfolgen. Diesen Kommissionen liegt nicht nur wie bis jetzt die Einschätzung der Personen mit mehr als 3000 Mark Einkommen ob, sondern auch die Entscheidung über die Beanstandung des Landraths gegen die Einschätzung der Personen mit weniger als 3000 Mark Einkommen durch die Voreinschätzungs - Kommissionen (siehe oben). Die bisherigen Einkommensteuer-Kommissionen waren nur aus Einkommensteuerpflichtigen zusammengesetzt. Das neue Gesetz bestimmt bei der Zusammensetzung möglichste Berücksichtigung der verschiedenen Arten des Einkommens. Darnach ist zu erwarten, daß auch Personen mit weniger als 3000 Mark Einkommen in diese Kommissionen berufen werden. Wir halten dies für durchaus nützlich zur Verhinderung eines Kliquenwefens namentlich dort, wo nur eine geringe Anzahl Steuerpflichtiger mit mehr als 3000 Mark Einkommen in einem Veranlagungs- Bezirk vorhanden ist.
Die Mitglieder der Einkommensteuer - Kommission wurden bisher von den Kreistagen gewählt, bezw. in den Stadtkreisen von den Stadtverordneten. Künftig soll auch ein Theil dieser Mitglieder von der Regierung ernannt werden. Jedoch darf die Zahl der ernannten Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden die Hälfte der gewählten Mitglieder nicht überschreiten. Es wird also ungefähr ein Drittel der Veranlagungs-Kommissionen aus ernannten Mitgliedern bestehen. Man muß hier ganz besonders gespannt sein, zu erfahren, aus welchen Kreisen von Personen die Regierung die Mitglieder der Kommissionen ernennt. Nach dem Gesetz ist die Regierung nicht gebunden, die ernannten Mitglieder aus den Einwohnern des Veranlagungs- Bezirks zu entnehmen. Sie kann also auch beispielsweise Subaltern-Beamte der Regierung zu Mitgliedern für eine Reihe von Veranlagungs - Kommissionen verschiedener Kreise ernennen. Wir denken uns das Zusammenarbeiten von ernannten und gewählten Mitgliedern nicht sehr ersprießlich, namentlich wenn die ernannten Mitglieder Berufsbeamte und von dem Vorsitzenden der Kommission mehr oder weniger abhängige
Da zuckte sie zusammen und — das war jetzt kein Flüstern mehr, sondern ein klingender, schriller Ruf.
„Mir ist so bang, o Vater richt' mich auf! —ist das der Tod?"
Sie hatte gerufen mit ihrer letzten Kraft, aber nicht vergebens Er neigte sich über sie, und wie er den mißgestalteten Körper seines Kindes an sich preßte und ihr fast hörbar pochendes Herz an dem seinem klopfen fühlte — da war es sein Muud, welcher ihr Ohr suchte.
Ein Lächeln glitt über ihr Gesicht, so verzerrt und doch so freudig. Sie halte ihn verstanden.
Er hielt sie lange umfaßt, dann ließ er sie sachte in die Kissen gleiten und fragte:
„Barbara, Kind, ist Dir besser?"
„Dank, Vater, Dank! mir ist so wohl — ich bin wie gesund!"
Seine Hand blieb in der ihren; er bettete ihr Haupt höher, und als sie leise über Kälte klagte, rückte er näher zu ihr hin, nahm zuletzt seine eigene Decke und hüllte sie ein.
Als die Mutter zurückkam, erwachte Barbara aus einem erquickenden Schlummer; ihre Seele hatte endlich den Frieden gefunden ; sie suchte nicht mehr nach etwas,
Personen sind. Alsdann verfügt der letztere von vorn herein über ein Drittel der Stimmen in der Kommission und bedarf zu einer Mehrheit nur weniger gewählter Vertreter. Dort, wo mehrere Berufsbeamte mit gewählten Mitgliedern int Ehrenamte in Kollegien Zusammenarbeiten, gerathen die letzteren nur zu leicht unter den Schlitten. Die Theilnahme an der Steuereinschätzung ist für die Bürger überhaupt ein undankbares Amt. Nach dem neuen Einkommensteuer-Gesetz wird dieses Amt noch undankbarer werden.
Die Bestimmungen über den Vorsitzenden der Veranlagungs-Kommissionen sind nicht geändert. Der Landrath ist der geborene Vorsitzende. Es kann aber ein anderer Kommissar von der Regierung ernannt werden. Herr Miquel wollte bekanntlich den Landrath als Vorsitzenden beseitigen, das Staatsministerium aber überstimmte ihn und auch die Mehrheits-Parteien des Abgeordnetenhanses wollten nicht auf die Machtstellung des Landraths als Vorsitzenden der Kommission verzichten. Man darf nunmehr gespannt darauf sein, in welchem Umfange der Finanzminister von der Klausel Gebrauch macht, unter Beiseiteschiebung der Landräthe besondere Veranlagungs-Kommissare zu ernennen. Aber auch dort, wo der Landrath formell der Vorsitzende bleibt, kann die Regierung einen besonderen Steuerbeamten als stellvertretenden Vorsitzenden bestellen und thatsächlich mit der Leitung der Kommission beauftragen, denn nach § 7 des Gesetzes „können dem Vorsitzenden zur Bearbeitung der Einkommensteuer-Sachen ton der Regierung Hilfsbeamte zugeordnet werden. Dieselben können an den Kommissions-Sitzungen als Stellvertreter des Vorsitzenden oder mit berathender Stimme theilnehmen." Der Einfluß der Regierung auf die Veranlagung wird also verstärkt nicht bloß durch die ernannten Mitglieder, sondern auch durch die mit berathender Stimme hinzutretenden Steuerbeamten. Herr Miquel soll beabsichtigen, in großem Umfange den Land- räthen solche Hilfsbeamte für die Bearbeitung der Einkommensteuer zuzutheilen. In erster Linie sollen dazu junge Regierungs-Assessoren ausersehen sein.__________
Deutsches Keich.
Berlin, 14. September.
* Der Kaiser hielt Vormittags bei Gamstedt an der Straße Erfurt-Gotha die Parade über das 4. Armeekorps ab, welcher Nachmittags ein größeres Paradediner im Erfurter Rathhause folgte. Abends fand großer Zapfenstreich sämmtlicher Musikkorps statt. Morgen wohnt der Kaiser den Korpsmanövern des 4. Armeekorps bei. Abends findet im Erfurter Rathhause für die Provinz eine größere Festtafel statt, während welcher dem Kaiser von den Gesangvereinen eine Serenade gebracht wird. Die Kaiserin kehrt übermorgen nach Potsdam zurück, während der Kaiser erst am Sonntag zurückerwartet wird.
* Unter den Pariser Blättern hatte sich der „Gaulois" ganz besonders durch lügenhafte Berichte über den Unfall des Kaisers an Bord der „Hoheu- zollern" ausgezeichnet. Infolge dessen nimmt jetzt die Reichspost keine Abonnementsbestellungen mehr auf das Blatt am_______
was sie thun könnte, sondern lauschte aufmerksam auf der Mutter Erzählung und fragte, wann Christine wiederkäme.
Der Nachmittag verstrich langsam. Als der Abend anbrach, bat Barbara, man möge die Thüre zur Wohnstube doch ja recht weit offen lassen, damit sie hinein- fehen könne. Margareth fühlte sich bedrückt. Sie wußte, daß ihr Mann nach dem Nachtessen ins WirthS- haus gehen werde, und sie hätte doch so sehnlichst gewünscht, daß er wenigstens in dieser Woche zu Hause bleiben möge. Aber er war taub gegen ihre Bitten geblieben; so wie er auch von einem Mitgehen zur Kirche nichts hatte wissen wollen.
Vier Augen sahen nach ihm hin, als er aufstand, um seinen Hut zu holen. Margareth hatte noch immer gehofft, daß er es nicht thun werde; sie sah nach der Uhr, — es war noch früher, als seine gewöhnliche Zeit; Barbara aber hatte auf den Augenblick gewartet.
Der Vater ging noch einmal zu ihr hinein; als er heraustrat, sagte er im Vorübergehen:
„Das Kind ist heute Abend besser, wie gewöhnlich".
Es war kaum sieben vorbei, als er in der Richtung nach dem „Neuen Leben" das Vorderhaus verließ.
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