JV 186
Samstag, den 15. August 1891.
18. Jahrgang
ulimerWZcituiig
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Hierzu eine Beilage.
ggMST Wegen des Mariä Himmelfahrt wird die nächste Nr. d. Bl. erst am Montag ausgegebe«.
E. Der jetzige Stand bezüglich der „Weg- taufungen" in Ungarn.
(Nach den „Historisch-politischen Blättern").
II.
Was nach Erlaß des bischöflichen Interims an den Krrratklerus nunmehr geschah, ist eine der merkwürdigsten, aber auch traurigsten Erscheinungen in der neueren Geschichte Ungarns. Die untere Geistlichkeit verwarf dasJnterim der bischöflichen Konferenz und erklärte in mehr als hundert, auf dem Wege der katholischen Presse in die Oeffentlichkeit gebrachten S'.tzungsprotokollen der einzelnen Dekanatsbezirke: er werde auch fortan sämmtliche Kinder aus gemischten Ehen, die zur Taufe gebracht würden, taufen, den Matrikelauszug aber dem protestantischen Prediger nicht ausliefern, er wolle sich lieber durch die fiskalischen Strafen Csaky's materiell zu Grunde richten lassen, als auch nur einem einzigen Kinde, wie der schnell in allgemeinen Gebrauch gekommene Ausdruck lautete, „den Paß in die Hölle ausstellen". Der Form, und sicherlich auch dem guten Willen des Kurat- klerus nach, waren diese Proteste gegen den Csaky'- schen Erlaß gerichtet, in der Sache aber bildeten sie eine formelle Auflehnung gegen den Beschluß der Konferenz, welche Auflehnung die Bischöfe, unter dem Drucke der falschen Stellung, in die sie die Vorgänge auf der Konferenz gebracht, schweigend hinnehmen mußten.
Parallel hiemit gingen die Verhandlungen des verewigten Fürstprimas mit Rom. Die Details sind natürlich unbekannt; ihr Ergebniß liegt vor in zwei Zuschriften des Kardinal-Staatssekretärs Rampolla an den Fürstprimas. Die Zuschriften sind vom 7. Juli und 26. September 1890 datirt und tragen die Amtsnummern 87,076 und' 88,204. Der ersten Zuschrift zufolge hatte der Fürstprimas im Namen der Bischofskonferenz folgende zwei Fragen gestellt: 1) Ob es geduldet werden könne, daß die Geistlichen dem Ministerialerlasse Genüge leisten, und den akatholischen Predigern, so oft sie ein Kind aus gemischter Ehe taufen (selbstverständlich das dem Gesetze nach protestantisch werden müsse), hievon Anzeige erstatten? Und 2) ob nach Erscheinen des beregten Ministerialerlasses, die ungarischen Bischöfe noch fernerhin im Sinne der diesbezüglichen Fakultäten die Dispensation vom Hinderniß der gemischten Religion ertheilen dürften?
Die Antwort auf beide Fragen lautete, wie sie nicht anders lauten konnte, aä 1) verneinend, ad 2) gleichfalls verneinend, außer wenn folgende zwei Bedingungen, und zwar gleichzeitig einträfen: a. daß beide Theile einer einzugehenden gemischten Ehe
-D Im Sturme der Zeit.
Eine Erzählung aus der Gegenwart von Klara Lötschert.
(1. Fortsetzung.)
Und wieder drückte er den Kopf auf die kalte Hand, und Margareth sah, daß er weinte. Lange stand sie am Kopfende des Bettes und blickte auf die Todte und auf den, dem sie Alles gewesen. Sie hätte gern etwas zu ihm gesagt, irgend einen Trostspruch, wie er bei dergleichen Anlässen so gar geläufig vom Munde und so selten vom Herzen kommt — doch sie fand keinen. Das Reden war überhaupt nicht ihre Sache, mehr das Denken und das Handeln. Und denken mußte sie auch jetzt.
Der Sturm rüttelte am Thore, es knarrte in den verrosteten Angeln. Ein Windstoß pfiff klagend durch den verödeten Flur — man spürte den scharfen Luftzug durch die breiten Spalten der Thür in die Stube dringen, wo er die Vorhänge des Alkovens spielend bewegte — just so, wie es die verstorbene Frau ge- than, wenn sie eines der weinenden Kinder zum Lächeln bringen gewollt.
Die blau getünchten Wände zeigten feuchte Stellen und auch das Dach war schadhaft geworden. Margareth wußte es.
Hatten die Beiden vor ihr nicht doch die Schuld «■... .......
formell alle jene Bürgschaften leisteten, welche das natürliche und göttliche Recht bezüglich der gemischten Ehe fordert, und b) wenn die Bischöfe die moralische Gewißheit hätten, daß diese Bürgschaften aufrichtig gemeint seien, und trotz des Ministerialerlasses auch wirklich würden eingehalten werden. Zuletzt wird dem ungarischen Episkopate aufgetragen, diese Entscheidung des hl. Stuhles auf dem Wege eines gemeinsamen Hirtenbriefes dem Kuratklerus zur Kenntniß zu bringen, „damit derselbe belehrt werde und erkenne, wie sehr das Gesetz vom Jahre 1868 und der neueste Ministerial- erlaß mit den katholischen Prinzipien über die gemischten Ehen im Widerspruch stänken."
Die Regierung hatte natürlich unter der Hand von dem Wortlaute der erlassenen römischen Entscheidung Kenntniß genommen. Der Kultusminister suchte vorläufig die Publizirung des römischen Erlasses mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln und unter Vermittlung der höchsten Auktoritäten zu hintertreiben, was ihm um so eher gelang, als Kardinal Simor die Gewißheit hatte, daß maßhaltendes Temporisiren vorläufig auch in Rom genehm sein dürfte. Als aber Csaky seine Mannen endlich hinlänglich dressirt hatte, ließ er das anmaßende Wort fallen: Er wisse, was er gethan habe, es sei einfach Sache der Geistlichkeit, sich einen modus vivendi zu suchen; er habe weiter keine Konzession zu machen, als jene, die katholischen Geistlichen könnten, wenn sie wollten, ihre Anzeige statt bei dem protestantischen Prediger, beim Stuhlrichter machen.
Jetzt wandte sich Kardinal Simor Ende August und Anfangs September 1890 abermals in zwei Eingaben nach Rom, in denen er, unter detaillirter Darlegung der Verhältnisse und des Vorgehens der Regierung, auch bezüglich der bei den Stuhlrichtern zu machenden Anzeige um Instruktion von Seiten der obersten kirchlichen Behörden bat. Diese Instruktion wurde ihm im zweiten der oben erwähnten römischen Erlasse zu Theil, der zwar die Anzeige bei dem Stuhlrichter auch als gänzlich unstatthaft erklärte, aber auch wieder die dringende Mahnung erhielt, die Sache womöglich auf gütlichem Wege beizulegen.
Diese Mahnung war es, die Kardinal Simor bewog, selbst jetzt noch Monate lang zu warten, bis er endlich die Gewißheit hatte, daß seinen friedlichen Bestrebungen auf der anderen Seite nur böswillige Hartnäckigkeit und unwürdige Winkelzüge entsprächen. Nun endlich entschloß er sich, die beiden römischen Dekrete behufs Vertheilung an die Bischöfe als Manuskript drucken zu lassen, die Bischöfe selbst aber zu einer Konferenz auf den 16. Dezember zusammenzuberufen. Er brachte auch auf die Konferenz einen Hirtenbrief, im Konzepte fertig, mit, den er durch alle Bischöfe unterschreiben und zugleich mit den römischen Reskripten publiziren lassen wollte. Da, am Vorabende der Konferenz, wurden ihm durch den Ministerpräsidenten Eröffnungen zu Theil, die er nicht ignoriren konnte, und infolge welcher er am anderen Tage die römischen Dekrete zwar an die gegenwärtigen Bischöfe vertheilte, aber mit dem Bemerken, dieselben seien nur privatim
an dem Verfall gehabt? Er war zu gut, und die schöne Schulzentochter mit der weißen Hautfarbe und dem blonden Haar war vielleicht zu fein zum richtigen Schaffen gewesen. Wie, wenn sie selbst, die Margareth, an dieser Stelle gestanden hätte? Hätte da nicht Alles ganz anders kommen müssen? Es war, als dehne und strecke sich ihre nervige Gestalt im Bewußtsein ihrer Kraft — aber schnell, wie jener Gedanke in ihr aufgetaucht war, so hastig wehrte sie ihn auch ab, jedoch nicht schnell genug, als daß er ihrem Geiste nicht seine Spur aufgedrückt hätte. Das Trugbild war einmal dort gewesen und ließ einen trüben, verhängnißvollen Fleck in ihrer Seele zurück.
Habt Ihr schon ein wohlbestelltes Feld zur Frühlingszeit gesehen ? Die Strahlen der freundlichen Sonne haben die junge Saat geweckt, herrlich und lichtgrün sprossen die Weizenhalme dicht bei einander. Da kommt ein Knabe vorüber — in einem unbewachten Augenblicke sucht er den Schmetterling zu erhaschen, der langsam über die Ebene streicht. Seht Ihr, wie das thörichte Kind über das Feld hinstürmt? Seine Füße sind nur klein, flüchtig und eilend; doch wehe, wo sich ihre leichte Spur eingedrückt, da heben sich die zertretenen Halme nicht mehr, kein guter Keim sprießt hervor, und nur das Unkraut wird Raum und Nahrung finden.
zur Kenntniß zu nehmen und unter keiner Bedingung zu publiziren.
Einen Monat darauf wurde Kardinal Simor in der Krypta der Graner Basilika beigesetzt, und übertrug Graf Csaky die Leitung der Geschäfte eines Primas dem Erzbischof von Erlau, Joseph Samassa.
Welches ist nun der heutige Zustand der Dinge in Ungarn?
Der Kultusminister Graf Csaky fährt fort, die katholischen Geistlichen ob der fast täglich vorkommenden Wegtaufungen in unsäglich vexatorischer Weise zu schweren Geldstrafen verurtheilen zu lassen, daneben aber täglich irgend einen Erlaß oder eine Verordnung ins Land zu werfen, die auf dem Gebiete des Eherechtes, der Schule, des kirchlichen Vermögens je ein Recht der katholischen Kirche konfiszirt. Der Episkopat schweigt. Die untere Geistlichkeit, die führerlos den schweren Kampf ein Jahr lang gekämpft, dürfte bald ermatten und die Hände in den Schooß legen, da sie keinesfalls in erster Reihe für diese Dinge verantwort- lich sein kann.
Deutsches Keich.
Berlin, 13. August.
* Der preußische Landtag tritt, wie es jetzt heißt, definitiv erst im Januar zusammen, der Reichstag im November. Ob gerade am 10., bis wohin er vertagt ist, steht dahin. Es wird an zuständiger Stelle mit aller Entschiedenheit behauptet, daß irgend wie nennenswerthe militärische Mehrforderungen dem Reichstag nicht zugehen werden. Was sonst an Material vorliegt, wird den Reichstag in erster Linie beschäftigen. Daneben ist alsbald zu erwarten das T r u n k s u ch t s- gesetz, das nahezu fertig gearbeitet ist und alsbald veröffentlicht werden wird. Weiter find die Handelsverträge in Aussicht und der Etat. Von den aus der vorigen Tagung übernommenen Vorlagen scheint das Telegraphengesetz der Regierung nicht allzusehr am Herzen zu liegen.
* Das russische Ausfuhrverbot soll, wie Petersburger Telegramme der ,Köl. Ztg.' und der Londoner .Times' wissen wollen, politische Gründe haben. Ersteres Blatt meldet, daß vor wenigen Wochen noch amtlicherseits durch eine besondere Kommission festgestellt worden sei, daß vollauf genügende Roggenvorräthe vorhanden und jede außergewöhnliche Maßregel unnöthig sei. Das Verbot ähnele, nachdem die Franzosen dagewesen, einer Böswilligkeit. Es stehe um die Ernte und um die Roggenvorräthe durchaus nicht so schlecht, um das Verbot zu rechtfertigen. Aehnlich berichtet die .Times': „In gut unterrichteten Kreisen wird behauptet, daß die Roggenernte durchaus nicht so schlecht sei, wie angegeben wird, und daß die Vorräthe nicht so gering seien, um ein Ausfuhrverbot zu rechtfertigen. Der Export von Roggen wird vielmehr für absolut nöthig erachtet. Man neigt zu der Ansicht, daß das Ausfuhrverbot ein politischer Schachzug fei, der gegen Deutschland und Oesterreich gerichtet fei."
So ähnlich war's bei Margareth. Wenn im Sommer beim Heumachen die Sonne gar so glühend herniedergebrannt, so daß die Anderen nicht mehr arbeiten zu können vorgaben, oder wenn sie später mit der doppelten Futterlast kerzengrade dem Hofe zugefchritten war, hatte sie da nicht hundertmal hinter sich sagen gehört: „die Margareth Steinhauer ist ein resolutes Mädchen!"
O, Margareth, weißt Du denn nicht, daß all' die gepriesene Willenskraft nichts Anderes ist, als Gottes Rechte, welche den schwachen Menschen stützt und aufrecht hält, genau so lange, wie Er und nicht, wie jener es will?
Ein Gefühl der Schwäche und Müdigkeit kam plötzlich über sie. Sie schauerte zusammen — es war kalt und doch dumpf in der Stube und die Kleider hingen ihr halb feucht am Körper. Plötzlich griff sie nach einem Buche, das in einer Wandnische über dem Bette lag. Sie schlug den Deckel zurück und reichte es dem Hofbauern, warum, wußte fit selbst nicht. Es war daS Gebetbuch der Verstorbenen gewesen; er nahm es mechanisch aus der Hand der Großmagd.
Da auf das erste weiße Blatt hatte die Todte die Namen ihrer Kinder geschrieben und darüber stand, gleichfalls von ihrer Hand: