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Mittwoch, den 29. Juli 1891.

18. Jahrgang

ulimcrMZkitiiiig

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^Ausnahmen vom Verbot der Sonntags- ß Arbeit im neuen Arbeiterschutz-Gesetz.

Nach dem neuen Arbeiterschutz-Gesetze soll in Zu­kunft die Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen im Betriebe von Berg- und Hüttenwerken, Fabriken, Werkstätten, bei Bauten rc. ver­boten sein. Natürlich kann es sich nicht um ein ab­solutes Verbot aller Sonn- und Festtagsarbeit handeln: vielmehr erfordert das vielgestaltige Leben mit seinen mannigfachen wirthschaftlichen und technischen Verhält­nissen und Lebensbedürfnissen eine Reihe von Ausnahme- Möglichkeiten. Eine absolute Durchführung derSonn- tagsruhe ist auch nie verlangt, auch in keiner Gesetz­gebung versucht worden. Selbst das kirchliche Gebot hat Notharbeiten ausgenommen. Die Aufgabe und — Schwierigkeit des Gesetzes war:

1) die Gesichtspunkte für die Ausnahmen mög­lichst genau festzulegen;

2) die Instanzen, welche über die Ausnahmen zu befinden haben, möglichst fo zu wählen, daß eine leichtsinnige Gewährung ausgeschlossen ist; , 3) überall dieKontrole und die Kritik der öffent­lichen Meinung (durch Verzeichnisse, Verpflich­tung schriftlicher Erlaubniß rc.) zu sichern;

4) trotz der uothwendigen Ausnahmen doch den Arbeitern wenigstens die Ruhe des zweiten oder dritten Sonntags zu sichern.

Diese Ziele sind bei Festlegung der Ausnahmen möglichst festzuhalten.

Ausgenommen sind zunächst im Gesetze selbst solche Arbeiten, die an sich unaufschiebbar erscheinen. Dahin sind gerechnet: 1) die Arbeiten, welche in Roth fäll en oder im öffentlichen Interesse unverzüg­lich vorgenommen werden müssen; 2) Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, durch welche der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist; 3) Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeits-Erzeugnissen erforderlich sind, sofern die­selben nicht am Werktage vorgenommen werden können; 4) die Bewachung und Beaufsichtigung des Betriebes.

Um eins Kontrole, daß nicht eine mißbräuchliche Ausdehnung solcher Arbeiten stattfinde, zu ermöglichen, muß ein Verzeichniß angelegt werden, in welches für jeden einzelnen Sonn- und Festtag die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die Dauer ihrer Beschäftigung, sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten einzutragen sind.

Sobald die Sonn- oder Festtags-Beschäftigung drei Stunden oder länger dauert, oder der Arbeiter durch die Beschäftigung verhindert worden ist, den Gottes­dienst zu besuchen, muß demselben jedenfalls der folgende Sonntag von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, oder aber der dritte Sonntag auf 36 Stunden freigegeben werden.

Ferner können für Betriebe, welche mit ununter­brochenem Feuer arbeiten (z. B. Hochöfen) oder von chemischen Prozesse« abhängen (z. B. Brennereien) oder zu bestimmten Jahreszeiten besonders in Anspruch

Verirrt und wiedergefunden.

Eine Studentengeschichte.

Nach dem Leben erzählt von Erich Krafft.

(Fortsetzung.)

Heinrich Kroner gab sich in der Ahnungslosigkeit und Unschuld seines kindlich reinen Gemüthes ganz und voll dem guten Eindrücke hin, den alles dieses auf ihn machte. Der äußere Prunk und Glanz der Festivität bestrickte ihn, die Artigkeit und freundschaft­liche Behandlung, die ihm so viele feine junge Leute in anscheinend uneigennütziger Weise entgegenbrachten, umgarnten seine Seele. Obgleich ihn im ersten Augen­blicke das ewige Hämmern mit den Schlägern auf die Tische abgestoßen hatte, obgleich ihm die wohlfrisirten, aalglatten Gestalten etwas unnatürlich und manirirt geschienen, so hielt er diese Umstände doch später schon für selbstverständlich, und das schöne und erhabene Bild, das er sich von der Arminia in seiner Seele gemacht, verblaßte allmählich vor dem stolzen, aufge­bauschten Gemälde der Rhenania.

Und zuletzt waren doch die Lebensansichten der Rhenanen, so redete er sich selber ein, gerade so vor­trefflich wie die der Arminen. Welch herrliche Worte hatte soeben der Rhenanensenior gesprochen! Da hatte es geleuchtet und gestrahlt von dem Wortglanze des

genommen sind (Kampagne- und Saison-Industrien, z. B. Rübenzucker - Fabriken, Spielwaaren - Fabriken) durch den Bundesrath Ausnahmen gestattet werden. Auch hier soll dem Arbeiter die Ruhe des zweiten resp. dritten Sonntags möglichst gesichert bleiben.

Weiterhin können aus Rücksicht auf das konsumirende Publikum für Gewerbe, deren vollständige oder theil- weise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Be­friedigung täglicher oder an diefen Tagen beson­ders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist (z. B. das Gewerbe der Barbiete, Kon­ditoreien), sowie für Betriebe, welche auf unregelmäßige Wind- oder Wasserkraft angewiesen sind, so weit noth- wendig, Ausnahmen durch die höhere Verwal­tungs-Behörde getroffen werden.

Endlich kann auch die untere Verwaltungs­behörde (Bürgermeister) für den Fall, daß in einem einzelnen Betriebe sich plötzlich zur Verhütung eines unverhältnißmäßigen Schadens Sonntagsarbeit alsnoth- wendig herausstellt, solche gestatten. Diese Erlaubniß muß aber schriftlich nachgesucht und gegeben werden und muß ein genaues Verzeichniß von der Behörde geführt werden, damit auch hier kein Mißbrauch statt­finde.

Vielfach, namentlich seitens der Sozialdemokratie, sind diese zahlreichen Ausnahme-Befugnisse bezüglich der Sonntagsruhe scharf kritisirt worden. Gewiß, wünschenswerth und schön sind dieselben nicht, aber die entscheidene Frage ist doch, ob dieselben in sich gerechtfertigt resp. entbehrlich waren. Um ein Gesetz zu schaffen, welches auch praktisch durchsührbar ‘ war, um den mannigfachen dringenden Verhältnissen gerecht werden zu können, mußten diese „Ventile" der Ausnahme-Möglichkeit gegeben werden. Das war nicht bloß nothwendig im Interesse der Industrie und des Publikums, sondern vor allem auch im Interesse des Gesetzes selbst. Denn nichts schädigt bas Ansehen eines Gesetzes mehr, als wenn es mit den praktischen Bedürfnissen und Anschauungen des Volkes in Wider­spruch kommt, es fast zur Uebertretung zwingt. Das würde aber dem vorliegenden Gesetze um so mehr ver- hängnißvoll werden, als die segensvolle Wirkung des­selben vor allem von der inneren Zustimmung der Bevölkerung abhängt.

Freilich, die Ausnahme-Befugnisse können auch miß­braucht werden. Aber ist denn ein solches Mißtrauen gerechtfertigt? Im Allgemeinen kann man unferen deutschen Behörden doch den Vorwurf laxer Durch­führung der Gesetze nicht machen. Auch unsere bis­herige Arbeiterschutz-Gesetzgebung betr. die Frauen- und Kinderarbeit (§§ 135 bis 139 b der Gewerbe-Ordnung) gab den Behörden in weitem Maße das Recht zu Aus­nahmen ; aber selbst von sozialdemokratischer Seite sind Vorwürfe nach dieser Richtung bisher nicht erhoben worden. Unser Sonntagsgesetz mit seinen zahlreichen Ausnahme-Instanzen macht sich auf dem Papier weit schlechter, als z. B. dasjenige Oesterreichs oder der Schweiz; aber das ist keinen Augenblick zweifelhaft, daß thatsächlich bei uns die Durchführung eine strengere sein wird. Die Schweiz nimmt z. B. alle Betriebe,

Hoch- und Biedersinns, der Ehrenfestigkeit sonder Wanken, der edelsten Ritterlichkeit, der höflichsten Dul­dung jeder Ueberzeugung, jedes politischen und reli­giösen Bekenntnisses, wie sie die Rhenanen besitzen sollten. Und wie energisch war der stilgerechte Redner losgezogen gegen Niedrigkeit im Charakter, in Wort und That! Wie sprühendes Wetterleuchten waren seine Mißachtung und sein Tadel auf jede Unehrenhaftigkeit herniedergezuckt, wie grollender Donner rollten seine Anklagen und Vorwürfe über Feigheit und unmänn­liches Wesen. Fast ehrfurchtsvoll und mit Scheu blickte der junge Kroner zu dem Senior empor. Seine An­sichten von Welt und Wissen und Leben bäuchten dem Jüngling ebenso neu wie untadelig. Ja, selbst die geschickte Art und Weise, wie der Senior das Duell vertheidigte, imponirte unserem jungen Freunde, und wenn seine Grundsätze und langjährige Ueberzeugung von der Verwerflichkeit des Zweikampfs in religiöser, moralischer und juristischer Beziehung auch jetzt noch nicht erschüttert wurden, so ward doch der erste Anlaß zu einer solchen Erschütterung in des jungen Menschen Herz gesenkt. Es verfehlten die hochtrabenden Phrasen des Rhenanenpräsidenten über die Nothwendigkeit des Duells im Falle verletzter Ehre ihre Wirkung auf Kroner nicht gänzlich, und so kam es, daß der an­gehende Mediziner mit ganz anderen Ansichten die

welche auf Tag- und Nachtschicht angewiesen sind, ohne weiteres von der Sonntagsruhe aus; Oesterreich läßt in der Ausführungs-Verordnung allgemein die Arbeit bis zum Sonntag-Morgen 6 Uhr zu. So weit kann und wird der deutsche Bundesrath nicht gehen.

Dazu kommt, daß bei uns überall schriftliche Er- theilung und genaue Verzeichnisse der Dispensen vor­geschrieben sind, so daß die Kontrole der Oeffentlichkeit gegeben ist. Namentlich bei der herrschenden Strömung der öffentlichen Meinung wird diese Kontrole von miß­bräuchlicher Ausdehnung der Erlaubniß abhalten.

Gewiß liegt es uns fern, für jede Bestimmung des Gesetzes die Verantwortung zu übernehmen; namentlich bedauern wir es, daß der Centrums-Antrag bezüglich der Dauer der Sonntagsruhe (als Regel 36 Stunden, für Doppelfeiertage 60 Stunden) abgelehnt ist; aber im Großen und Ganzen ist es ein höchst erfreulicher Fortschritt, mit dem wir an die Spitze der festländischen Kulturstaaten treten. Nur England und Nordamerika gehen weiter; dort ist aber auch sowohl die wirth- schaftliche Entwickelung wie die religiöse Anschauung eine andere. Gewiß, auch wir wollen weiterstreben; dafür ist in dem jetzigen Gesetze der Boden gegeben und es wird Aufgabe aller Betheiligten und auch des Reichstages sein, auf sttenge Durchführung und mög­lichste Beschränkung der Ausnahmen zu dringen.

Deutsches Keich.

Berlin, 27. Juli.

* Der Direktor des Instituts für Infektionskrank­heiten der Königlichen Charitö, Geheime Medizinal- Rath Dr. Robert Koch ist auf Grund Allerhöchster Ermächtigung zum ordentlichen Honorar-Professor in der medizinischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms- Universität Berlin ernannt worden.

* Der für eine wissenschaftliche Expedition nach Spitzbergen gecharterte Dampfer „Amely" ist gestern, wie aus Bremen gemeldet wird, nach dem Nordkap abgegangen. Fürst Karl von Urach, Graf vonWürt- temberg hat sich als Passagier angeschlossen. Die auf 6—7 Wochen berechnete Reife hat das genauere Studium der Geologie Spitzbergens, sowie die nähere Unter­suchung der Fischereiverhältnisse der nordischen Gewässer zur Aufgabe.

* In Bestätigung einer Berliner Korrespondenz des ,Pester Lloyd' berichtet die,Münch. Allg. Ztg.': „Nach der Abfahrt des Kaisers Alexander (bei dessen Gegen­besuch in Berlin 1889) lud Kaiser Wilhelm den Fürsten Bismarck zu sich in seinen Wagen, um ihn darin nach dem Reichskanzlerhause zu geleiten. In der Unterhal­tung, welche sich alsbald über den russischen Besuch entspann, sowie über die vom Kaiser kundgegebene Ab­sicht, im folgenden Jahre längere Zeit in Rußland zu­zubringen — eine Absicht, die nicht den Beifall des Kanzlers fand — ergab sich eine Nichtübereinstimmung der Anschauungen und daraus folgend eine Verstim­mung, welche als der Ausgangspunkt tiefergehender Meinungsverfchiedenheiten und des endlichen Bruches angesehen wird." Die .Nationalztg.' kann auf Grund Festversammlung der Rhenanen verließ, als er sie be­treten hatte.

In der Folge aber zeigte es sich, wie schwer es für einen Menschen ist, der einmal eine schiefe Ebene betreten hat, wieder den geraden Weg aufzufinden. Die Mitglieder der Arminia gaben sich alle erdenkliche Mühe, Heinrich für ihre Sache zu gewinnen; sie gingen ihm freundlichst überall zur Hand und scheuten kein Opfer der Zeit, um ihn zu sich herüber zu ziehen. Alles vergeblich. Die Rhenanen traten den Bemü­hungen der katholischen Studenten stets hemmend in den Weg. Keinen Moment verloren sie Kroner aus dem Auge; sie holten ihn ab zu ihren Ausgängen und Vergnügungen, zeigten sich ihm stets nur von der besten Seite und ließen es auch manchmal an Hieben und Verdächtigungen gegen die Arminen nicht fehlen, die sie „Betbrüder" nannten und Feiglinge, da sie einem Duelle geflisfentlich aus dem Wege gingen. Ehrlich und offen trat zwar Heinrich derlei Anschuldigungen jedesmal stramm entgegen und hob die vortrefflichen Eigenschaften der Katholiken bei solchen Anlässen stets rühmend hervor; aber dies hinderte ihn nicht daran, nach und nach ebenfalls Vorurtheile gegen dieselben zu fassen und sich zuletzt ganz von ihnen abzuwenden. Er wurde Mitglied der Rhenania und galt in Kürze als einer der „schneidigsten Füchse" dieser schlagenden Ver-