Einzelbild herunterladen
 

* Die Ziehung der 4. Klasse 184. kgl. preußischer Klassenlotterie wird am 16. d. M., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie-Gebäudes in Berlin ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §§ 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vorlegung der bezüg­lichen Loose aus der 3. Klasse, bis zum 12. d. Mts., Abends 5 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.

* Auf den preußischen Staatseisenbahnen ist es den Reisenden, welche zusammengestellte Fahrscheinhefte be­nutzen, gestattet, eine andere Strecke als die Fahrscheine angeben, einzuschlagen, wenn dieselbe kürzer ist und die gleichen Stationen verbindet. Bisher war es jedoch nicht erlaubt, auf solche durch den Stationsbeamten auf eine kürzere Strecke umgeschriebene Fahrscheine die Fahrt noch einmal zu unterbrechen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat nun, wie verlautet, diese Ein­schränkung aufgehoben, so daß künftig auch, nachdem ein Fahrscheinheft auf eine kürzere Strecke umgeschrie­ben ist, die Fahrt nach Wunsch unterbrochen werden darf. Das Fahrscheinheft muß jedoch sofort nach dem Verlassen des Zuges dem dienstthuenden Betriebsbeam­ten zur Bescheinigung der Unterbrechung vorgelegt werden.

* Der 13. Abgeordnetentag des Hessische» Krieger- Verbandes findet am Sonntag den 5. Juli im „Hasen" zu Flieden statt. Derselbe hat eine umfassende Tages­ordnung zu erledigen, als deren 4. Punkt die Auf­nahme der Kriegervereine Hettenhausen, Hauswurz, Rönshausen u. a. in den Verband steht.

* Es sind neuerdings Zweifel darüber entstanden, ob der allgemeine Grundsatz, daß in den Vorschulen der vom Staate unterhaltenen oder unterstützten höheren Lehranstalten Schulgeldbefreiungen nicht bewilligt werden dürfen, insoweit verlassen werden könne, als durch die Bewilligung von Schulgeldfreiheit an Vor- 'fchüler und Schüler der Hauptklassen zusammen der mach dem Etat zulässige Schulgelderlaß für die Haupt­anstalt nicht überschritten wird. Die Erörterung der Angelegenheit hat zur Verneinung der Frage geführt, da die Regel, daß Schulgeldbefreiungen nur bis zu 10 Proz. der Einnahme von Schulgeld aus den Hauptklassen, nicht aber auch aus der Vorschule, be­willigt werden dürfen, nicht wohl eine andere Aus­legung gestattet, als daß Schulgeldbefreiungen nur den Schülern der Hauptklassen einzuräumen sind. Hiernach ist nach einer Verfügung des Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten künftig sowohl bezüglich der staat­lichen als der vom Staate unterstützten Anstalten zu verfahren; jedoch kann den bereits jetzt von Schulgeld befreiten Vorschülern dieser Vorzug ausnahmsweise auch ferner belassen werden.

* Nach einer Entscheidung des Reichsversicherungs­amts ist die Beschäftigung von Kochfrauen, die berufs­mäßig auf Bestellung zu den Häusern ihrer Kunden -gehen und für einen den Lebensunterhalt abwerfenden Lohn ihre Arbeit verrichten, nicht als vorübergehende Dienstleistung im Sinne der Jnvaliditäts- und Alters­versicherung anzusehen Solche Kochfrauen sind daher als versicherungspflichtige Lohnarbeiterinnen zu erachten. Dagegen sind Botenfrauen, die Aufträge von verschie­denen Personen besorgen und dafür in allen Fällen dieselben auf eigene Rechnung und Gefahr ausführen, nicht versicherungspflichtig, ebenso wenig wie die selbst­ständigen Dienstmänner und Kofferträger, deren Betrieb als ein selbstständiges Unternehmen anzusehen ist.

* Das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz sieht bekanntlich auch eine Erstattung der Beiträge für diejenigen Personen vor, welche nicht in den Genuß einer Rente treten. Und zwar ist die Frage so geregelt, daß weibliche Personen, welche vor Erlangung einer Rente eine Ehe eingehen, die Hälfte der für sie ge­leisteten Beiträge, also wenn sie selbst Beiträge ent­richtet haben, die letzteren voll zurückerhalten. Bei dem vor Erlangung einer Rente eintretenden Tode ver­sicherter männlicher Personen haben die Wittwen und die ehelichen Kinder unter fünfzehn Jahren, bei dem Tode versicherter weiblicher Personen alle hinterlassenen vaterlosen Kinder unter fünfzehn Jahren, also auch uneheliche, einen Anspruch auf Rückzahlung der Hälfte der für die Verstorbenen geleisteten Beiträge. Nun ist vielfach die Anschauung verbreitet, daß schon jetzt, wo sür nahezu ein halbes Beitragsjahr Beiträge zur Jn­validitäts- und Altersversicherung gezahlt sind, bei Eintritt der im Gesetze vorgesehenen Ereignisse auch die Ansprüche der berechtigten Personen auf Rückzahlung der Beiträge erhoben werden dürften. Diese Anschauung ist irrig. Das Gesetz hat für all diese Fälle, sowohl für das Eingehen der Ehe seitens weiblicher versicherter Personen, als auch für den Todesfall männlicher und weiblicher Versicherter eine Wartezeit von fünf Jahren vorgeschrieben. Erst wenn die betreffenden Versicherten für mindestens fünf Beitragsjahre, also für 47 X 5 — 235 Wochen, oder 4*/a Jahre und 1 Woche, ihre Beiträge entrichtet haben, dürfen sie oder ihre Ange­hörigen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge erheben. Vorläufig ist es deshalb völlig aus­sichtslos, mit derartigen Ansprüchen hervorzutreten.

* Der Bundesrath soll sich gegenwärtig auch mit der Beschaffenheit und Bezeichnung der Arznrigläser und Standgefäße in den Apotheken beschäftigen. Wenn diese Mittheilung begründet ist, so dürfte es sich um die Verwirklichung eines vor längerer Zeit von dem Abgeordneten Grafen Douglas geäußerten Wunsches

handeln, der däräüf hinauslief, daß für die Abgabe äußerlicher Arzneien farbige kantige Gläser benutzt werden. Es soll damit den unfreiwilligen, auf Fahr­lässigkeit zurückzuführenden Vergiftungsfällen vorgebeugt werden, die fast immer auf einige wenige Substanzen zurückzuführen sind; und zwar sind dies hauptsächlich Schwefelsäure, Salmiakgeist und Karbol­säure. Nun sind aber diese Mittel, abgesehen von Salmiakgeist, selbst als Heilmittel dem freien Verkehr überlassen. Eine Verordnung über Einführung beson­derer Gläser zur Vermeidung der Verwechselung dieser Substanzen mit anderen würde deshalb, wenn sie auf die Apotheken beschränkt würde, nur wenig nutzen. Es müßte ihr schon eine allgemeine Ausdehnung gegeben werden.

* Dem Verlangen, ertheilte Quittungen zur Auf­klärung von Mißverständnissen einzusenden, ist nach einer Mittheilung des ,Manufakturist' Niemand nach­zukommen verpflichtet, da von jedem Kaufmann ver­langt werden kann, daß er seine Bücher ordnungs­mäßig führe und empfangene Zahlungen buche. Ver­anlassung zu diesem richterlichen Entscheid gab ein Fall, in welchem ein Kaufmann am Schluffe des Jahres eine bereits ein halbes Jahr vorher bezahlte Forderung nochmals einforderte, worauf der Kunde von dem Besitz der Quittung zwar Mittheilung machte, sich aber weigerte, die Quittung einzusenden. Der Kaufmann erhob Klage, mußte aber im Termin die Quittung als von ihm herrühreud anerkennen und zog deshalb die Klage zurück, beantragte jedoch, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, die durch die ver­weigerte Vorlegung der Quittung entstanden seien. Das Gericht legte aus dem oben angeführten Grunde die Kosten dem Kläger auf, da die durch ordnungs­widrige Fühmng der Bücher entstandenen Folgen Der­jenige zu tragen habe, welcher sie verschuldet habe.

* Nach einer neueren Gerichtsentscheidung können Weihnachtsgeschenke an Dienstboten nicht zurückgefordert, sondern nur auf den Lohn angerechnet werden, und auch dieses nur bei Auflösung des Dienstvertrages durch Schuld des Dienstboten innerhalb eines Jahres.

* Hrrsfeld, 8. Juni. Die vom hiesigen Quartett­verein geplante, infolge ungünstiger Witterung aber nicht zu Stande gekommene Rhönpartie ist dem Vernehmen der ,H. Z.' nach nunmehr für den 20. und 21. ds. M. in Aussicht genommen.

* Witzenhausen, 7. Juni. Dem Thierarzt Paul Enders dahier ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis-Thierarztstelle des Kreises Witzen­hausen definitiv verliehen worden.

* Obexursel, 8. Juni. Wie man der ,F. Z.' meldet, sind alsbald nach der hier vorgenommenen Impfung mehrere Kinder erkrankt und zwei bereits g e st or b e n. Da der Regierung zu Wiesbaden Mittheilung von dem Fall gemacht worden ist, wird wohl eine Auf­klärung von zuständiger Seite nicht ausbleiben.

* Auf dem meiningifchen Städtetag wurde die Frage, ob es sich nicht empfehle, in dm Städten, wo freiwillige Feuerwehren bestehen, durch Ortsstatut festzusetzen, daß ein Loskaufen von der Pflichtfeuerwehrpflicht (Höhe der Sätze nach der Steuer berechnet) oder wenigstens von der Theilnahme an den Uebungen möglich sei, von den Vertretern der größeren Städte bejaht und die Ver­wirklichung als zweckmäßig bezeichnet, damit unnöthiger Ballast beseitigt würde. Die gewonnenen Gelder könnten zur Entschädigung der Feuerwehrleute und zu nützlichen Ausgaben für Feuerwehrzwecke verwandt werden. Die Vertreter der kleineren Städte hielten eine derartige Einrichtung für die kleineren Gemeinden für ausge­schlossen, da dieselbe böses Blut Hervorrufen werde, auch möglicherweise die Mannschaftenzahl allzusehr ver­ringert werden würde. Auch Bedenken gegen die gesetz­liche Möglichkeit einer derartigen Regelung wurden laut.

* Der VII. Verbandstag Thüringer Kaufleute der Kolonial-, Material-, sowie verwandter Branchen wird vom 8. bis 10. Juni in Erfurt abgehalten werden.

* Brückenau, 7. Juni. Die zweite Kurliste weist bis 4. Juni 75 Kurgäste auf. Heute begann die Kur­kapelle in unserem Bade mit ihren Produktionen. Die­selbe konzertirt von nun ab täglich dreimal.

* Aus Nassau, 6. Juni schreibt man dem ,Nass. Boten': Wie sehr das landwirthschaftliche Genossen­schaftswesen in Nassau blüht und besonders in den letzten Jahren sich ausgebreitet hat, zeigt folgende Uebersicht. Der nassauische Bauernverein ist in allen Theilen des Bezirks durch Ortsverbände vertreten. Viele Verbände haben eigene Darlehenskassen. Der nassauische Verband ländlicher Genossenschaften ist eben­falls sehr ausgebreitet. Dieser Verband gehört dem Raiffeisen'schen Anwaltschaftsverbande in Neuwied an. Weiter besteht ein Verband der nassauischen landwirth- schaftlichen Genossenschaften mit dem Sitze in Biebrich. Dieser Verband zählt trotz seines kurzen Bestehens bereits 33 Genossenschaften mit 1691 Mitgliedern. Die genannten verschiedenen Verbände haben ihre Vereine fast alle nach dem bewährten System von Raiffeisen eingerichtet und wirken in den ländlichen Kreisen un­gemein segensreich. Dazu fommen noch die mehr ge­werblichen Zwecken dienenden Schultze-Delitzsch'schen Ver­eine, welche in dem mittelrheinischen Erwerbs- und Wirthschaftsgenossmschaftsverband einen Zusammenhalt haben.

* Paderborn, 8. Juni. Herr Tomdechant Dr. Schulte ist seit 8 Tagen an einem Unterleibsleiden so bedenklich erkrankt, daß leider das Schlimmste zu befürchten ist. Gestern (Sonntag) war Herr Professor Dr. Bardenheuer aus Köln zur Konsultation hier; von einer für nothwendig erachteten Operation wurde vorläufig Abstand genommen, weil der Patient zu schwach war. — Nachdem die vom hochw. Domkapitel am 24. März der Staatsregierung eingereichte Liste der für die B i s ch o f s w a h l in Aussicht genommenen Kandidaten am Samstag früh von Berlin zurückge­kommen ist, wird die Bischofswahl nun wohl im Ver­lauf der nächsten 14 Tage oder 3 Wochen stattfinden. Mit dem Königlichen Wahl-Kommissar — Herrn Ober­präsidenten Excellenz Studt in Münster — muß zu­nächst der Wähltermin vereinbart werden und dann wird das Programm der Feierlichkeiten veröffentlicht. Mit dem gestrigen Tage war die kanonische Wahl­frist von 3 Monaten (beginnend am Todestage des hochseligen Bischoss) schon abgelaufen und es wird der hl. Vater dem Domkapitel voraussichtlich eine Ver­längerung dieser Wahlfrist gewähren. (W. V.)

vermischtes.

* Die Tage werden bekanntlich im Juni immer länger und ein sinniger Spruch lautet: „Nütze den längsten Tag, wer zu wirken vermag, Eh' wir es recht gedacht, solgt ihm die längste Nacht. Das muß vor allen denen gesagt fein, denen der herr­liche Rosenmonat Erfrischung und Erneuerung der Lebenskräfte bringen soll, denn der Juni ist derjenige Monat, der uns, wenn er schön ist und nicht verreg­net, den angenehmsten Aufenthalt im Freien bieten kann. In ihm sind die kalten Nächte, die uns oft der Mai noch bescheert, vorüber geschwunden, und die allzu gluthvolle Hitze, die schon der Juli zu bringen pflegt, kündigt sich erst leise an. Der Juni ist daher der eigentliche Sommerfrischen - Monat, der Monat, in welchem der jugendlich - ftöhliche Frühling mit dem thatkräftigen männlichen Sommer um die Herrschaft kämpft.

* Kindermund. Die kleine Marie: „Sieh' 'mal, Mama, meine Puppe ist ganz kaput. Weißt Du, Mama, wenn ich Deine Mama wäre, würde ich Dir jetzt eine neue Puppe kaufen."

* Bildung. „Nun, guter Freund, wo ist denn Ihre ganze Schweine- und Rinderzucht geblieben?" — „Ja, wissen's, die Schweine hat mir mein Sohn wegstudirt und für die Rinder lernt meine Tochter jetzt Klavier spielen."

* I» der Verlegenheit. Sekundaner Schmid trifft im Gasthaus seinen Klassenlehrer. Verwirrt sucht er nach einer Ausrede. Endlich stammelt er verlegen: „Entschuldigen Sie, Herr Professor, ich wollte nicht — ich wollte nur meinen Regen- schirm holen, den ich hier vergessen habe."

Literarisches.

„Gott will es!" Katholische Zeitschrift für die Antisklaverei- Bewegung deutscher Zunge. Zugleich Afrika - Missions- Blätter. Vierteljährl. 75Pfg. Verlag von A. Riffarth, M.Gladbach.

Die Hefte 10 und 11 dieser für Förderung der Bestrebun­gen des Afrika - Vereins deutscher Katboliken so erfolgreich wir­kenden Zeitschrift, die in keinem katholischen Hause fehlen sollte, enthalten u. A.:

Feier der Grundsteinlegung für ein neues Krankenhaus und eine neue Schule. — Bagamoyo während des Krieges. — Afri­kanische Post. — Die deutsche Emin Pascha-Expedition von Dr: Karl Peters. — Mannigfaltiges. — Unser Harmonium für die Palottiner-Mission in Kamerun. — Zur Unterhaltung: Der Schwur. — Die katholischen Missionen Afrika's. Bon Baron Leo de Bethune. — Eine Profession auf dem Sterbebette. — Bücherschau. — Illustrationen: Der Araber Said übt sich an Gefangenen im Pistolenschießen. — Gefecht am Buschi-Maji. — Gruppe von römisch-katholischen Wagandas. Nach Original« Aufnahme. — Missionsschule zu Beni - Manguellath in Algier.

Marktbericht.

* Franksurt, 8. Juni. Der heutige Viehmarkt war mit 393 Ochsen, 19 Bullen, 425 Kühen, Rindern und Stieren, 273 Kälbern, 156 Hämmeln, 796 Schweinen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen I. Qual. 67—69 Mk., II. Qual. 62—64 Mk., Bullen I. Qual. 50—52 Mk., II. Qual. 46—48 Mk. Kühe, Rinder und Stiere I. Qual. 58—62 Mk., II. Qual. 42 bis 48 Mk. Alles per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Kälber I. Qual. 63—68 Pfg., II. Qual. 53—58 Pfg., Hammel I. Qual. 64—66 Pfg., II. Qual. 58—60 Pfg., Schweine I. Qual. 53 bis 55 Pfg. il. Qual. 50—52 Pfg. Alles per 1 Pfund Schlacht­gewicht._________

Wasserwärme der Fulda.

Gestern Abend 7 Uhr 14° R. Heute Morgen 6 Uhr 12»/eo R

Meteorologische Beobachtungen

der hiesigen Wetterwarte.

B

Thenn.

Wett-

Scltiu? Mar. | Min

22,1

14,0

9

SW5 z. heiter.

21,3

17,0

13,1

trüb, trüb.

rnnperatur- eltreme.

Die Niederschlagshöhe des Regens, welcher das Gewitter 9-.—10 Uhr Abends begleitete, ist = 12,1 Millrn.!! Luftdruck noch unter feinem normalen Stand. Luftströmung lebhaft südwestlich geworden, ebenso der Zug der unteren Wolkenschicht (Cumulus).

Eine Zone niedrigen Luftdruckes erstreckt sich vom Biscayi- schen Busen ostwärts über Centraleuropa hinaus nach dem west­lichen Rußland hin, während ein Hochdruckgebiet über Nordwest­europa liegt. Bei im Norden ziemlich lebhaften nordwestlichen, im Süden schwachen, umlaufenden Winden ist das Wetter in Deutschland trübe und stellenweise regnerisch; im Norden kühl, im Süden ziemlich warm.

Letzte Beobachtung 10', Uhr Morgens Luftdruck — 735,7 nun. — Lufttemperatur — 16,8- C. — Luftfeuchtigkeit — 84 °/0. — Wolkenzug aus SSW. — Wind richtung — SSW4. — Himmelsansicht bewölkt.

&

8

<9

"2

9

7

Satorn.

MiNm.

737,5

734,8

735,2

Wind­richtung u.Stirti.

NW2 NO4