V 118
Dienstaq, den 26. Mai 1891
18. Iahrqmrg
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Päpstliches Rundschreiben
über die Arbeiterfrage.
(Fortsetzung.)
W Die Fürsorge der Kirche geht indessen nicht so in der Pflege des geistigen Lebens auf. daß sie darüber der Anliegen des irdischen Lebens vergäße. — Sie ist vielmehr, insbesondere dem Arbeiterstande gegenüber, vom eifrigen Streben erfüllt, die Roth des Lebens auch nach seiner materiellen Seite zu lindern. Schon durch ihre Anleitung zur Ssttlichkeit und Tugend befördert sie zugleich das materielle Wohl, denn ein geregeltes christliches Leben hat stets seinen Antheil an der Herbeiführung irdischer Wohlfahrt: es macht Gott, welcher Urquell und Spender aller Wohlfahrt ist, dem Menschen geneigt und es drängt zwei Feinde zurück, welche allzu häufig mitten im Ueberflusie die Urfache bitteren Elendes sind: die ungezügelte Habgier und die Genußsucht; es würzt ein bescheidenes irdisches Loos mit dem Glücke der Zufriedenheit, findet in der Sparsamkeit einen Ersatz für die abgehenden Glücksgüter und bewahrt vor Leichtsinn und Laster, wodurch auch der ansehnlichste Wohlstand oft so schnell zu Grunde gerichtet wird. — Aber die Kirche entfaltet außerdem auch geeignete praktische Maßnahmen zur Milderung des materiellen Noth- standes der Armen und der Arbeiter; sie hegt die verschiedensten Anstalten zur Hebung ihres Daseins. Ja, daß ihre Thätigkeit in dieser Hinsicht jederzeit eine höchst wohlthätige gewesen, wird auch von ihren Feinden mit lautem Lobe anerkannt. Zur Zeit der ersten Christen war die brüderliche Liebe so mächtig, daß häufig Reiche all' ihrer Habe sich entblößten, um den Armen beizuspringen. Es gab in Folge dessen, wie die heilige Schrift sagt, „keinen Dürftigen in der Mitte der Gläubigen." ’8) Das tägliche Almosengeben war die Aufgabe, welche den Diakonen von den Aposteln gestellt wurde, und derentwegen namentlich die besondere Weihestuse des Diakonates eingesetzt war. Der heilige Apostel Paulus nahm es trotz seiner vielfältigen Sorgen für alle Kirchen auf sich, den nothleidenden Christen von Jerusalem persönlich nach mühevoller Reise das Almosen zu bringen. Tertul- lian spricht von der bei den einzelnen Versammlungen der Christen gespendeten Beisteuer; er nennt sie „Hinterlage der Liebe" und sagt, sie diene zum Unterhalte der Armen und ihrem Be- gräbniß, den dürftigen Waisen beiderlei Geschlechtes, den Greisen und den Schiffbrüchigen. ’•) — So floß allmählich ein kirchliches Patrimonium zusammen, und dasselbe ward stets mit heiliger Sorgfalt als ein Erbschatz der Armen nnd Nothleidenden bewahrt. Die Kirche scheute sich nicht, auch als Bettlerin zu den Thüren der Reichen zu wandern, um den Bedrängten ein Scherflein zu gewinnen. Sie war es, b« gemeinsame Mutter von Arm und Reich, welche dadurch, daß sie die christliche Nächstenliebe entzündete, besondere geistliche Orden erweckte, die sich berufsmäßig der Linderung der irdischen Noth hingeben, so daß für jede Be- drängniß eine Abhilfe, für jeden Schmerz ein Trost bestand. Allerdings vernimmt man in der Gegenwart Stimmen, welche, wie die Heiden es schon gethan, Anklagen gegen die Kirche selbst in dieser Liebesthätigkeit suchen. Man tadelt geradezu das kirchliche Wohlthun als ungeeignet und unzweckmäßig und sucht statt dessen ein rein staatliches System einzusühren. Aber wo sind die staatlichen, die menschlichen Einrichtungen, die sich an die Stelle der christlichen Liebe und des Opfergeistes, die ihren Schwung von der Kirche empfangen, zu setzen vermöchten? Nein, die Kirche allein besitzt das Geheimniß dieses himmlischen Schwunges. Quillt die Liebe und Kraft nicht aus dem heiligsten Herzen des Erlösers, so ist sie nichtig. Um aber des inneren Lebens des Erlöfers theilhaft zu werden, muß man ein lebendiges Glied seiner Kirche sein.
Mitwirkung menschlicher Hilfsmittel, der Staatsgewalt.
Jndeffen ist nicht zu bezweifeln, daß zur Lösung der sozialen Frage zugleich alle menschlichen Mittel in Bewegung gesetzt werden müssen. Alle, die es irgend berührt, müssen je nach ihrer Stellung mitarbeiten. Und es gibt das Wirken der göttlichen Vorsehung, welche zu ihren Zielen die reichsten Mittel verwendet, gewiflermaßen ein Vorbild, denn hängt der Ausgang von vielen Ursachen zugleich ab, so sehen wir, wie eben diese Ursachen sich zu einander gesellen zur Erzielung der Wirkung.
Es handelt sich also zunächst darum, welcher Antheil bei der Lösung der Frage der Staatsgewalt zufalle — Unter Staatsgewalt verstehen Wir hier nicht die zufällige Regierungsform der einzelnen Länder, sondern die Staatsgewalt der Idee nach, wie sie durch die Natur und Vernunft gefordert wird, und wie sie sich nach den Grundsätzen der Offenbarung, die Wir in der Encyklika über den christlichen Staat entwickelt haben, darstellt. Die Beihilfe also, welche vom Staate zu erwarten wäre, besteht zunächst im Allgemeinen in allgemeinen gesetzlichen Verordnungen und Einrichtungen, die eine gedeihliche Entwickelung des Wohlstandes befördern. Hier liegt die Aufgabe einer einsichtigen Regierung, die wahre Pflicht jeder weisen Staatsleitung. Was aber im Staate vor Allem den Wohlstand verbürgt, das ist Ordnung, Zucht und Sitte, ein wohlgeordnetes Familienleben, Achtung vor Religion und Recht, mäßige Auflage und gleiche Bertheilung der Lasten, Betriebsamkeit in Gewerbe, Industrie und Handel, günstiger Stand des Ackerbaues und Aehnliches. Je umsichtiger alle diese Hebel benützt und gehandhabt werden, desto gesicherter ist die Wohlfahrt der Glieder des Staates. — Hier eröffnet sich also eine weite Bahn, auf welcher der Staat für den Nutzen aller Klassen der Bevölkerung und insbesondere sür die Lage der Arbeiter thätig sein soll; und geht er auf dieser Bahn voran, so ist durchaus kein Borwurf möglich, als ob er einen Uebergriff beginge; denn Nichts geht den Staat seinem Wesen noch naher an, als die Pflicht, das Gemeinwohl zu be- sördem, und je wirksamer und durchgreifender er es durch allgemeine Maßnahmen thut, desto weniger brauchen anderweitige Mittel zur Befferung der Arbeiterverhältnisse aufgesucht zu werden.
Es ist überdies die wichtige Wahrheü vor Augen zu behalten, daß der Staat für Alle da ist, in gleicher Weise für die Niederen wie für die Hohen. Die Arbeiter find vom naturrecht-
") Apostgsch. 4, 34. ") Apol. II, 39.
lichen Standpunkt nicht minder Bürger, wie die Besitzenden, d. h. sie find wahre Theile des Staates, die am Leben der aus der Gesammtheit der Familien gebildeten Staatsgemeinschaft theil- nehmen, und sie bilden zudem, was sehr ins Gewicht fällt, in jeder Stadt bei Weitem die größere Zahl der Einwohner. Wenn es also unzulässig ist, nur für einen Theil der Staatsangehörigen zu sorgen, den andern aber zu vernachlässigen, so muß der Staat durch öffentliche Maßregeln sich in gebührender Weise des Schutzes der Arbeiter annehmen. Wenn dies nicht geschieht, so verletzt er die Forderung der Gerechtigkeit, welche jedem das Seine zu geben befiehlt. Richtig bemerkt in dieser Hinsicht der hl. Thomas: „Wie der Theil und das Ganze gewissermaßen dasselbe sind, so gehört das, was dem Ganzen gehört, auch gewissermaßen dem Thelle an."»)
Unter den vielen und wichtigen Pflichten also, die ein für das Wohl feiner Untertanen besorgter Fürst zu erfüllen hat, ist es eine der ersten, daß er allen Klaffen seiner Untertanen denselben Schutz angedeihen lasse, in strenger Wahrung jener Gerechtigkeit, die man die „verthellende" genannt hat.
Rechte und Pflichten der Anterthanen.
Wenn auch alle Staatsangehörigen ohne Unterschied an den Leistungen für das Wohl des Staates sich zu Beteiligen haben, indem ja alle die Vorteile der Staatsgemeinschaft genießen, jo können sich doch nicht alle im gleichen Grade beteiligen. Wie immer die Regierungsform wechseln mag, stets werden unter den Bürgern jene Standesunterschiede da fein, ohne die überhaupt keine Gesellschaft denkbar ist. Sets wird sich zum Beispiel ein Theil mit den Aufgaben des Staates selbst, mit der Gesetzgebung, der Rechtssprechung, der Verwaltung und den militärischen Angelegenheiten beschäftigen müssen; von selbst werden diese einen höheren Rang unter den Staatsangehörigen einnehmen, weil sie unmittelbar und in hervorragender Weise an dem Gemeinwohl arbeiten. Tragen die übrigen Bürger, z. B. die Gewerbetreibenden, nicht in diesem Maße zum öffentlichen Nutzen bei, so leisten jedoch auch sie offenbar der öffentlichen Wohlfahrt Dienste, wenn auch nur mittelbare. Allerdings besteht das Gemeinwohl vor allem in der Pflege von Rechtschaffenheit und Tugend, und es gehört zum Begriffe sozialer Wohlfahrt, daß sie die Menschen besser mache. Aber auch die Beschaffung der irdischen Mittel, „deren Vorhandensein und Gebrauch zur Ausübung der Tugend unerläßlich ift",8') fällt ebenso in den Bereich des Staates. Zur Herstellung dieser Mittel ist nun die Thätigkeit der niederen arbeitenden Klassen ebenso wirksam wie unentbehrlich Ja, es ist eigentlich die Arbeit auf dem Felde, in der Werkstatt, der Fabrik, welche int Staate Wohlhabenheit herbeiführt. Es ist also nur eine Forderung strengster Billigkeit, daß der Staat sich der Arbeiter in der Richtung amichme, ihnen einen entsprechenden Antheil am Gewinne der Arbeit zuzustchern; die Arbeit muß ihnen für Wohnung, Kleidung und Nahrung so viel abwerfen, daß ihr Dasein kein gedrücktes ist. Wenn der Staat somit, wie es seine Pflicht ist, zur Hebung der Sage des arbeitenden Standes alles Thunliche ins Werk setzt, so fügt er dadurch Niemand Nachtheil zu; er nutzt aber sehr der Gesammtheit, die ein offenbares Interesse daran hat, daß ein Stand, welcher dem Staate so nothwendige Dienste leistet, nicht int Elend seine Existenz friste.
Der Bürger und die Familie sollen allerdings nicht im Staate aufgehen, wie gesagt wurde, und die Freiheit der Bewegung, soweit sie nicht dem öffentlichen Wohle oder dem Rechte Anderer zuwider ist, muß ihnen gewahrt beiden. Indessen wirksame Schutzmaßregeln der Regierung sollten der Gesammtheit und den einzelnen Ständen gewidmet sein: der Gesammtheit, weil nach der Ordnung der Natur deren Wohl nicht bloß das oberste Gesetz, sondern auch Grund und Endzweck der höchsten Gewalt überhaupt ist; den einzelnen Ständen, weil die Regierung der Gesammtheit nicht um der Regierenden willen, sondern für die Regierten geführt wird, wie das Vernunft und Glaube lehren. Und da jede Autorität von Gott kommt, als ein Ausfluß der höchsten Autorität, so ist auch die Regierung zu handhaben nach dem Vorbilde der göttlichen Regierung, die da mit gleicher väterlicher Liebe sowohl die Gesammtheit der Geschöpfe als die einzelnen Dinge leitet. Droht also der staatlichen Gesammtheit ober einzelnen Ständen ein Nachtheil, dem anders nicht abzuhelfen ist, so ist es Sache des Staates, einzugreifen. — Es liegt sicherlich ebenso im öffentlichen wie int privaten Interesse, daß im Staate Friede und Ordnung herrsche, daß das ganze Familienleben den göttlichen Geboten und dem Naturgesetz enffpreche, daß die Religion geachtet und geübt werde, daß int privaten, wie im öffentlichen Leben Reinheit der Sitte herrsche, daß Recht und Gerechtigkeit gewahrt und nicht ungestraft verletzt werde, daß die Jugend kräftig heranwachse zum Nutzen und, wo nöthig, zur Bertheidigung des Gemeinwesens. Wenn also sich öffentliche Wirren ankündigen in Folge auflehnerischer Haltung der Arbeiter oder in Folge von Arbeitseinstellungen, wenn die natürlichen Familienbande in den Arbeiterkreisen zerrüttet werden, wenn bei den Arbeitern die Religion gefährdet ist, indem ihnen nicht genügende Zeit und Gelegenheit zu ihren gottesdienstlichen Pflichten gelassen wird, wenn ihrer Sittlichkeit Gefahr droht durch die Art und Weife von gemeinschaftlicher Verwendung beider Geschlechter bei der Arbeit oder durch andere Lockungen zur Sünde; wenn die Arbeitgeber sie ungerechter Weise belasten ober sie zur Annahme von Bebingungen nöthigen, welche ber persönlichen Würbe und ben Menschenrechten zuwiderlaufen; wenn ihre Gesundheit durch übermäßige Anstrengung ober ihrem Aller und Geschlecht nicht entsprechend Anfvrbe- rungen untergraben wirb — in allen diesen Fällen muß die Autorität und Gewalt des Staates sich geltend machen, jedoch ohne die rechten Schranken zu überschreiten. Nur soweit es zur Hebung des Uebels und zur Entfernung der Gefahr nöthig ist, nicht aber weiter, dürfen die staatlichen Maßnahmen in die Ber- hältniffe der Bürger eingreifen. Wenn aber überhaupt alle Rechte der Staatsangehörigen sorgfältig beachtet werden müffen und die öffentliche Gewalt darüber zu wachen hat, daß Jedem das Seine bleibe, und daß alle Verletzung.der Gerechtigkeit abgewehrt werde ober Strafe finde, so muß doch der Staat beim Rechtsschutze zu Gunsten der Privaten eine besondere Fürsorge
»■) II—II Qu. LXI. a. 1 ad 2.
”) De reg. principum I. C. 15.
für die niedere, unvermögliche Masse sich angelegen sein lassen. Die Wohlhabenden sind nämlich "nicht in dem Maße auf den öffentlichen Schutz angewiesen, sie haben die Hilfe eher zur Hand; dagegen hangen die Besitzlosen, ohne eigenen Boden unter ben Füßen, fast ganz von der Protektion des Staates ab. Die Arbeiter also, die ja zumeist die Besitzlosen bilden, müssen vom Staat in besondere Obhut genommen werden.
Doch es sind hier noch einzelne Momente besonders zu betonen. — Das erste ist, daß die öffentliche Autorität durch entschiedene Maßregeln das Recht und die Sicherheit des privaten Besitzes gewährleisten muß. Die Bewegung der Massen, in welchen die Gier nach fremder Habe erwacht, muß mit Kraft gezügelt werden. Ein Streben nach Berbefferung der eigenen Sage ohne ungerechte Schädigung Anderer tadelt Niemand; ober auf Aneignung fremden Besitzes ausgehen und das unter dem thörichten Vorgehen, es müsse eine Gleichmachung in der Gesellschaft erfolgen, das ist ein Angriff auf die Gerechtigkeit und auf das Gemeinwohl zugleich. Ohne Zweifel zieht es der allergrößte Theil der Arbeiter vor, durch die ehrliche Arbeit und ohne Beeinträchtigung des Nächsten sich zu einer besseren Stellung zu erschwingen. Aber zahlreich sind auch die Unruhestifter, die Verbreiter falscher Ideen, denen jedes Mittel recht ist, um einen Umsturz vorzubereiten und das Volk zur Gewalt- thätigkeit zu verleiten. Es muß also die Gewalt dazwischen treten, dem Hetzen Einhalt gebieten, die friedliche Arbeit vor der Verführung und Aufreizung schützen, ben rechtmäßigen Besitz gegen den Raub sicher stellen.
Strikes.
Nicht selten greifen die Arbeiter zu gemeinsamer Arbeitseinstellung, um gegen die Lohnherren einen Zwang auszuüben, wenn ihnen die Anforderungen zu schwer, die Arbeitsdauer zu lang, der Lohnsatz zu gering scheint. Dieses Vorgehen, das in der Gegenwart inyner häufiger wird und immer weiteren Umfang annimmt, fordert die öffentliche Gewalt auf, Gegenwehr zu ergreifen; denn die Ausstände gereichen nicht bloß den Arbeitgebern mitsammt den Arbeitern insgemein zum Schaden, sie benachtheiligen auch empfindlich Handel und Industrie, überhaupt den ganzen öffentlichen Wohlstand. Außerdem geben sie erfahrungsmäßig Anlaß zu Gewaltthätigkeiten und Unruhen und stören so den Frieden im Staate. Dem gegenüber ist diejenige Art der Abwehr am meisten zu empfehlen, welche durch entsprechende Anordnungen und Gesetze dem liebel zuvorzukommen trachtet und sein Entstehen hindert durch Beseitigung jener Ursachen, die den Konflikt zwischen den Anforderungen der Brod- Herren und ber Arbeiter herbeizuführen pflegen. _________________________(Fortsetzung folgt.)
Deutsches Keich.
Berlin, 23. Mai.
* Das Finanzministerium arbeitet eine allgemein verständliche Anleitung zur Ausführung der Deklar»- tionspslicht für das Publikum aus.
* Die angeblichen handelspolitischen Verhandlungen zwischen Deutschland und Rußland haben sich bisher auf Fühler erstreckt, die von russischer Seite ausgegangen sind. Zu amtlichen Verhandlungen ist es noch nicht gekommen.
* Der ,Börsenztg/ zufolge ist die Loslösung der Eisenbahnderwaltnng von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschlossene Sache. An die Spitze der Eisenbahnverwaltung würde Präsident Thielen treten.
* Der Landeseisenbahnrath sprach sich in seiner gestrigen Sitzung für Ausdehnung des allgemeinen Ausnahmetarifs für Erden, Düngemittel, Kartoffeln und Rüben auch auf Stein- und Braunkohlen, Holz- und Torfkohlen, Cokes, Brennholz, Torf und Erze aller Art, ferner für noch weitergehende Frachtermäßigungen für Eisenerze aus. Endlich wurde die Ausdehnung des Ausnahmetarifs auf abgerösteten Schwefelkies, Kupfererz-Abbrände und Schlacken empfohlen.
* Der Ausschuß des Central-Verbandes deutscher Industrieller nahm in seiner gestrigen Sitzung folgende Resolution an: „Der Ausschuß des C.-V. kann ein durchgreifendes Bedürfniß für eine allgemeine Ermäßigung der Personen-Tarife nicht anerkennen. Der Ausschuß erklärt, daß die Ermäßigung der Güter - Tarife, insbesondere an erster Stelle für Rohprodukt?, nicht minder aber auch die für Stückgüter, welche durch das Bestehen nur einer Stückgutklaffe zum großen Theil in der Fracht benachtheiligt sind, für die Erwerbsthätig- keit, insbesondere für die Stärkung der Konkurrenz- fähigkeit der deutschen Industrie auf dem internationalen Markte, von weit größerer Bedeutung ist. Der Ausschuß kann demgemäß die vorliegenden Vorschläge in Betreff der Ermäßigung der Personen-Tarife nicht billigen, da nach seiner Ueberzeugung deren finanzielle Rückwirkung eine Ermäßigung der Güter-Tarife hinaus- schieben ober erschweren wird. Was insbesondere die 4. Wagenklasse betrifft, so hält der Ausschuß dafür, daß der Wegfall derselben auf denjenigen Linien, wo fie eingesührt ist, in die bestehenden Gewohnheiten der Betheiligten störend und verletzend eingreifen würde."
* Die Petition hervorragender Konfektionssirnun an den Reichskanzler Zwecks Herbeiführung einer Herab- setzung des schweizerischen Eingangszolls auf Importe