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Beilage z« Nr. 117 der „Fuldaer Zeitung".

Päpstliches Rundschreiben

über die Arbeiterfrage.

(Fortsetzung.)

Heiligkeit der Familie.

Ein großer und gefährlicher Jrrthum liegt also in dem Ansinnen an den Staat, als müsse ter in das Innere der Familie, des Hauses eindringen. — Allerdings, wenn sich eine Familie in äußerster Noth und in so verzweifelter Lage befindet, daß sie sich in keiner Weise helfen kann, so ist es der Ordnung ent­sprechend, daß staatliche Hülfeleistung eintrete; die Familien sind eben Theile des Staates. Ebenso hat die öffentliche Gewalt einzugreifen, wenn innerhalb der häuslichen Mauern erhebliche Verletzungen des gegenseitigen Rechtes geschehen; Uebergriffe in Schranken weisen und die Ordnung Herstellen, heißt dann offen­bar nicht Befugnisse der Familie und Individuen an sich reißen; der Staat befestigt in diesem Falle die Befugnisse der Einzelnen, er zerstört sie nicht. Allein an diesem Punkte muß er Halt machen, über obige Grenzen darf er nicht hinaus, sonst hagelt er dem natürlichen Rechte entgegen. Die väterliche Gewalt ist von Natur so beschaffen, daß sie nicht zerstört, auch nicht vom Staate an sich gezogen werden kann; sie weist eine gleich ehr­würdige Herkunft auf, wie das Leben des Menschen selbst. „Die Kinder sind", um mit dem hl. Thomas zu sprechen, „gewisser­maßen ein Theil des Vaters"; sie sind gleichsam eine Entfal­tung seiner Person. Auch treten sie in die staatliche Gemein­schaft, wenn man im eigentlichen Sinne reden will, nicht selbst­ständig, nicht als Individuen ein, sondern vermittelst der Fa­miliengemeinschaft, in welcher sie das Leben empfangen haben. Ans eben diesem Grunde, weil nämlich die Kinder „von Natur einen Theil des Vaters bilden, stehen sie" nach den Worten des heiligen Lehrers „unter der Sorge der Eltern, ehe sie den Ge­brauch des freien Willens haben."?) Das fozialistische System also, welches die elterliche Fürsorge bei Seite setzt, um eine all­gemeine Staatsfürsorge einzuführen, versündigt sich an der natürlichen Gerechtigkeit und zerreißt gewaltsam die Bande der Familie.

Aber sieht man selbst von der Ungerechtigkeit ab, so ist es ebensowenig zu leugnen, daß dieses System in allen Schichten der Gesellschaft Verwirrung herbeiführen würde. Eine unerträg­liche Beengung aller, eine sklavische Abhängigkeit vom Staate würde die Folge des Versuches seiner Anwendung sein. Es würde gegenseitiger Mißgunst, Zwietracht und Verfolgung Thür und Thor geöffnet. Mit dem Wegfalle des Spornes für Streb­samkeit und Fleiß würden auch die Quellen der Wohlhabenheit versiegen. Aus der eingebildeten Gleichheit aller würde nichts anderes als der nämliche klägliche Zustand der Entwürdigung für alle. — Aus alledem ergibt sich klar die Verwerflichkeit der sozialistischen Grundlehre, wonach der Staat allen Privatbesitz einzuziehen und zu öffentlichem Gute zu machen hätte. Eine solche Theorie gereicht den arbeitenden Klassen, zu deren Nutzen sie doch erfunden sein will, lediglich zu schwerem Schaden, sie widerstreitet den natürlichen Rechten eines jeden Menschen, sie verzerrt den Beruf des Staates und macht ruhige, friedliche Entwickelung des Gesellschaftslebens unmöglich. Bei allen Ver­suchen zur Abhilfe gegenüber den gegenwärtigen sozialen Noth- ständen ist also durchaus als Grundsatz festzuhalten, daß das Privateigenthum unantastbar und heilig sei. Wir gehen nun­mehr zu der Darlegung über, worin die überall begehrte Abhilfe in der mißlichen Lage des arbeitenden Standes zu suchen sei.

Abhilfe der sozialen Noth.

Mit voller Zuversicht treten Wir an diese Aufgabe heran und im Bewußtsein, daß Uns das Wort gebührt. Denn ohne Zuhilfenahme von Religion und Kirche ist kein Ausgang aus dem Wirrsale zu finden; aber da die Hut der Religion und die Leitung der kirchlichen Kräfte und Mittel vor allem in Unsere Hände gelegt sind, so könnte das Stillschweigen eine Ver­letzung Unserer Pflicht scheinen. Allerdings ist in dieser wich­tigen Frage auch die Thätigkeit und Anstrengung anderer Faktoren unentbehrlich; Wir meinen die Fürsten und Regierun­gen, die besitzende Klasse und die Arbeitsherren, endlich die Arbeiter selbst, um deren Loos es sich handelt. Aber Wir sagen mit allem Nachdrucke: Läßt man die Kirche nicht zur Geltung kommen, so werden alle menschlichen Bemühungen vergeblich sein; denn die Kirche ist es, welche ans dem Evangelium einen Schatz von Lehren verkündet, unter deren kräftigem Einfluß der Streit sich beilegt oder wenigstens seine Schärfe verlieren und mildere Formen annehmen muß; sie ist es, die den Geistern nicht blos Belehrung bringt, sondern auch mit Macht auf eine den christlichen Vorschriften entsprechende Regelung der Sitten bei jedem einzelnen hinwirkt; die Kirche ist ohne Unterlaß damit beschäftigt, die soziale Lage der niederen Schichten durch nütz­liche Einrichtungen zu heben; sie ist endlich von Verlangen be­seelt, daß die Kräfte und Bestrebungen aller Stände sich zur Förderung der wahren Interessen der Arbeiter zusammenthun, und hält ein Vorgehen der staatlichen Auktorität auf dem Wege der Gesetzgebung, innerhalb der nöthigen Schranken, für uner­läßlich, damit der Zweck erreicht werde.

Sozialistische Träume.

Bor Allem ist also von der einmal gegebenen unveränder­lichen Ordnung der Dinge auszugehen, wonach in der bürger­lichen Gesellschaft eine Gleichmachung von Hoch und Niedrig, von Arm und Reich schlechthin nicht möglich ist. Es mögen die Sozialisten solche Träume zu verwirklichen suchen, aber man kämpft umsonst gegen die Naturordnung an. Es werden immer« oar der Menschheit die größten und tiefgreifendsten Ungleich- heiren ausgedrückt sein. Ungleich sind Anlagen, Fleiß, Gesund- yeu unv Kräfte, und hiervon ist unzertrennlich die Ungleichheit *n, "^^^oensftellung, im Besitze. Dieser Zustand ist aber ein toe£msasowohl für den Einzelnen wie für die Gesell- gesellschaftliche Dasein erfordert nämlich eine Ver­schiedenheit von Kräften und eine gewisse Mannigfaltigkeit von Leistungen; und zu diesen verschiedenen Leistungen werden die Menschen hauptsächlich durch jene Ungleichheit in der Lebens- stellung angetrieben. — Die körperliche Arbeit anlangend, würde der Mensch im Stande der Unschuld freilich nicht unthätig ge­wesen sein. Die Arbeit, nach welcher er damals wie nach einem Genüsse freiwillig verlangt hätte, sie wurde ihm nach dem Sünden- falle als eine nothwendlge Buße auferlegt, deren Last er spüren „Verflucht sei die Erde in Deinem Werke; mit Arbeit sollst Du von ihr eßen alle Tage Deines"Lebens."«) - In 3. scher Weise werden immer auch die übrigen Beschwernisse auf dieser Erde wohnen, weil die Folgen der Sünde als bittere Be­gleiter an der Seite des Menschen bis zu seinem Tode haften. Leiden und dulden ist einmal der Antheil unseres Geschlechtes, und so große Anstrengungen man auch zur Besseruug des

->) S. Thom. II—II. Qu. X. a. XII.

*) I. Mos. 3, 17.

Sonntag, den 24. Mai 1891.

Daseins machen mag, die Gesellschaft wird niemals frei von großer Plage werden. Die, welche vorgeben, sie könnten es dahin bringen, und die dem armen Volke ein Leben ohne Noth und nur voll Ruhe und Genuß vorspiegeln, täuschen fürwahr die Menschen mit einem Truge, welcher nur größere Uebel zur Folge haben wird als die, an denen die gegenwärtige Gesellschaft krankt. Das einzig richtige ist, die Dinge nehmen wie sie wirk­lich sind und das Linderungsmittel anderswo aufiuchen.

Besitzende «nd arbeitende Klaffe. Würdigung der Arbeit.

Ein Grundfehler in der Behandlung der sozialen Frage ist sodann auch der, daß man das gegenseitige Berhältniß zwischen der besitzenden und der unvermögenden, arbeitenden Klasse so darstellt, als ob zwischen ihnen von Natur ein unversöhnlicher Gegensatz Platz griffe, der sie zum Kampfe aufrufe. Ganz das Gegentheil ist wahr. Die Natur hat vielmehr alles zur Eintracht, zu gegenseitiger Harmonie hingeordnet; und sowie im mensch­lichen Leibe bei aller Verschiedenheit der Glieder im wechselseitigen Berhältniß Einklang und Gleichmaß vorhanden ist, so hat auch die Natur gewollt, daß im Körper der Gesellschaft jene beiden Klassen in einträchtiger Beziehung zu einander stehen und ein gewisses Gleichgewicht Hervorrufen. Die eine hat die andere durchaus nothwendig. Das Kapital ist auf die Arbeit angewiesen, und die Arbeit auf das Kapital. Eintracht ist überall die un­erläßliche Vorbedingung von Schönheit und Ordnung; ein fort­gesetzter Kampf dagegen erzeugt Verwilderung und Verwirrung. Zur Beseitigung des Kampfes aber und selbst zur Ausrottung seiner Ursachen besitzt das Christenthum wunderbare und viel­gestaltige Kräfte. — Die Kirche, als Vertreterin und Wählerin der Religion, hat zunächst in den religiösen Wahrheiten und Gesetzen ein mächtiges Mittel, die Reichen und die Armen zu versöhnen und einander nahe zu bringen; ihre Lehren und Ge­bote führen beide Klassen zu ihren Pflichten gegeneinader und namentlich zur Befolgung der Vorschriften der Gerechtigkeit. Von diesen Pflichten schärft sie folgende den arbeitenden Ständen ein: vollständig und treu die Arbeitsleistung zu verrichten, zu welcher sie sich frei und mit gerechtem Vertrage verbunden haben; den Arbeitsherren weder an der Habe noch an der Person Schaden zuzufügen; in der Wahrung ihrer Rechte sich der Ge- waltthätigkeit zu enthalten und in keinem Falle Auflehnung zu stiften; nicht Verbindung zu unterhaten mit schlechten Menschen, die ihnen trügerische Hoffnungen vorspiegeln und nur bittere Enttäuschung und Ruin zurücklassen. — Die Pflichten, die sie hinwieder den Besitzenden und Arbeitgebern einschärft, sind die nachstehenden: die Arbeiter dürfen nicht wie Sklaven angesehen und behandelt werden; ihre persönliche Würde, welche geadelt ist durch ihre Würde als Christen, werde stets heilig gehalten; Handwerk und Arbeit erniedrigen sie nicht, vielmehr muß, wer vernünftig und christlich denkt, es ihnen als Ehre anrechnen, daß sie selbstständig ihr Leben unter Mühe und Anstrengung erhalten; unehrenvoll dagegen und unwürdig ist es, Menschen blos zu eigenem Gewinne ausbeuten und sie nur so hoch taxiren, wie ihre Arbeitskräfte reichen. Die Kirche ruft den Arbeits­herren weiter zu: Habet auch die gebührende Rücksicht auf das geistige Wohl und die religiösen Bedürfnisse der Arbeiter; ihr seid verpflichtet, ihnen Zeit zu lassen für ihre gottesdienstlichen Uebungen; ihr dürft sie nicht der Verführung und sittlichen Ge­fahren bei ihrer Verwendung aussetzen; den Sinn für Häuslich­keit und Sparsamkeit dürft ihr in ihnen nicht ersticken lassen; es ist ungerecht, sie mit mehr Arbeit zu beschweren, als ihre Kräfte tragen können, oder Leistungen von ihnen zu fordern, die ihrem Alter oder Geschlecht nicht entsprechen. Vor allem aber ermahnt die Kirche die Arbeitsherren, den Grundsatz: Jedem das Seine, stets vor Augen zu behalten. Dieser Grundsatz sollte auch unparteiisch auf die Höhe des Lohnes Anwendung finden, ohne daß die verschiedenen mitzuberücksichtigenden Momente über­sehen werden. Im allgemeinen ist in Bezug auf den Lohn wohl zu beachten, daß es wider göttliches und menschliches Gesetz geht, Nothleidende zu drücken und auszubeuten um des eigenen Bortheiles willen. Dem Arbeiter den ihm gebührenden Ver­dienst vorenthalten, ist eine Sünde, die zum Himmel schreit. „Siehe", sagt der heilige Geist, „der Lohn der Arbeiter, . . . den ihr unterschlagen, schreit zu Gott, und ihre Stimmen bringen zum Herrn Sabaoth."») Die Besitzenden dürfen endlich unter feinen Umständen die Arbeiter in ihren Ersparnissen schädigen, sei es durch Gewalt oder durch Trug ober burch Wucherkünste; und das umsoweniger, als ihr Stand minder gegen Unrecht und Uebervortheilung geschützt ist, und ihr Eigenthum, weil gering, eben deshalb größere Achtung verdient.

Hinweis auf das Jenseits. Arm und Reich.

Wer wird in Abrede stellen, daß die Befolgung dieser Vor­schriften allein im Stande sein würde, den bestehenden Zwiespalt fammt seinen Ursachen zu beseitigen? — Aber die Kirche, welche auf den Fußstapfen ihres göttlichen Lehrers und Führers Jesus Christus wandelt, hat noch höhere Ziele; sie trachtet mit Vor­schriften von noch größerer sittlicher Vollkommenheit den einen Theil dem anderen möglichst anzunähern und ein freundliches Berhältniß zwischen beiden herzuftellen. — Nur wenn wir das künftige unsterbliche Leben zum Maßstabe nehmen, können wir über das gegenwärtige Leben unbefangen und gerecht urtheilen. Gäbe es kein anderes Leben, so würde eben damit der Begriff sittlicher Pflicht verloren gehen, und das irdische Dasein würde zu einem dunkeln, von keinem Verstände zu entwirrenden Räthsel. Wenn dies uns schon die Vernunft selbst sagt, so wird es zu­gleich durch den Glauben verbürgt, der als Grundstein aller Religion die Lehre hinstellt, daß erst beim Ausscheiden aus dem irdischen Leben unser wahres Leben beginnt. Denn Gott hat uns nicht für die hinfälligen und vergänglichen Güter der Zeit geschaffen, sondern für die ewigen des Himmels, und er hat uns die Erde nicht als eigentlichen Wohnsitz, sondern als Ort der Verbannung angewiesen. Ob der Mensch an Reichthum und an anderen Dingen, die man Güter nennt, Ueberfluß habe oder Mangel leide, darauf kommt für die ewige Seligkeit nichts an; aber sehr viel kommt auf die Weise an, wie er jene Dinge benützt. Jesus Christus hat durch seine „reiche Erlösung" keines­wegs Leiden und Kreuz hinweggenommen, das unseren Lebens­weg bedeckt, er hat es aber in einen Sporn für unsere Tugend, in einen Gegenstand des Verdienstes verwandelt, und Keiner wird der ewigen Krone theilhastig, der nicht den schmerzlichen Kreuzweg des Herrn wandelt. „Wenn wir mit ihm leiden, werden wir auch mit ihm herrschen."«) Durch seine freiwilligen Mühen und Peinen hat jedoch der Heiland all unsere Mühen und Peinen wunderbar gemildert. Er erleichtert uns die Er­tragung aller Trübsal nicht blos durch sein Beispiel, sondern auch durch seine stärkende Gnade und durch den Ausblick auf ewigen Lohn. „Denn unsere vorübergehende und leichte Trübsal in der Gegenwart erwirkt uns ein überschwängliches Maß von Glorie in der Ewigkeit."?)

5) Jak. 5, 4. «) II. Tim. 2, 12. ’) II. Kor. 4, 17.

Es ergeht also die Mahnung der Kirche an die mit Glücks­gütern Gesegneten, daß Reichthum nicht von Mühsal frei mache, und daß er für das ewige Leben nichts nütze, ja demselben eher schädlich sei. Die auffälligen Drohungen Jesu Christi an die Reichen müßten diese mit Furcht erfüllen, denn dem ewigen Richter wird einst strengste Rechenschaft über den Gebrauch der Güter dieses Lebens abgelegt werden müssen. Eine wichtige und tiefgreifende Lehre verkündet die Kirche sodann über den Ge­brauch des Reichthums, eine Lehre, welche von der heidnischen Weltweisheit nur dunkel geahnt wurde, die aber von der Kirche in voller Klarheit hingestellt und, was mehr ist, in lebendige praktische Uebnng versetzt wird. Sie betrifft die Pflicht der Wohlthätigkeit, das Almosen. Diese Lehre hat die Unterschei­dung zwischen gerechtem Besitze und gerechtem Gebrauch des Besitzes zur Voraussetzung Der Sonderbesitz gründet sich, wie wir gesehen haben, auf die natürliche Ordnung. Den Besitz zu gebrauchen, natürlich innerhalb der Schranken des Rechtes, das ist dem Individuum nicht blos erlaubt, sondern es ist auch im gesellschaftlichen Dasein des Menschen eine Nothwendigkeit. „Es ist erlaubt", so drückt der heilige Thomas es aus, „daß der Mensch Eigenthum besitze, und es ist zugleich nothwendig für das menschliche Leben."«) Fragt man nun, wie der Gebrauch des Besitzes beschaffen sein müsse, so antwortet die Kirche mit dem nämlichen heiligen Lehrer: „Der Mensch muß die äußeren Dinge nicht wie ein Eigenthum, sondern wie gemeinsames Gut betrachten und behandeln, insoferne nämlich, als er sich zur Mittheilung derselben an Nothleidende leicht verstehen soll. Da­rum spricht der Apostel: „Befiehl den Reichen dieser Welt . . . daß sie gerne geben und mittheilen.""») Gewißlich ist Niemand verpflichtet, dem eigenen nothwendigen Unterhalte oder dem­jenigen der Familie Abbruch zu thnn, um dem Nächsten beizu­springen. Es besteht nicht einmal die Verbindlichkeit, des Al­mosens wegen auf standesgemäße und geziemende Ausgaben zu verzichten. „Denn Niemand ist", um wieder mit S. Thomas zu sprechen, „verpflichtet, auf unangemessene Weise zu leben."'«) Ist der Besitz jedoch größer, als es für den Unterhalt und ein standesmäßiges Auftreten nöthig ist, dann tritt die Pflicht ein, vom Ueberfluffe den nothleidenden Mitbrüdern Almosen zu spenden. „Was ihr an Ueberfluß habet, das gebet den Armen", heißt es im Evangelium.") Diese Pflicht ist jedoch nicht eine Pflicht der Gerechtigkeit, den Fall der äußersten Noth ausge­nommen, sondern der christlichen Liebe, und darum kann sie auch nicht auf gerichtlichem Wege erzwungen werden. Sie erhält indeß eine Bekräftigung, mächtiger als die durch irdische Gesetz­geber und Richter, von Seiten des ewigen Richters der Welt, der durch vielfache Aussprüche die Mildthätigkeit empfiehlt: „Es ist seliger geben als nehmen"!?), und der verkündet am jüngsten Tage Gericht halten zu wollen über Spendung und Verweige­rung des Almosens an seine Armen, so als wäre es ihm selbst gespendet oder verweigert worden: „Was ihr einem der ge­ringsten meiner Brüder gethan habt, das habt ihr mir gethan."i?) — Das Gesagte läßt sich also kurz so zusammenfassen: Wer irgend mit Gütern von Gott dem Herrn reichlicher betheilt wurde, seien es leibliche und äußere, seien es geistige Güter, der hat den Ueberfluß zu dem Zwecke erhalten, daß er ihn zwar zu seinem eigenen wahren Besten, aber auch zum Besten der Mit­menschen,, wie ein Ausspender der Gaben der Vorsehung benütze. „Wem also Einsicht verliehen ist", sagt der h. Gregor der Große, „der verwende sie zu nutzbringender Unterweisung; wer Reich­thum erhalten hat, sehe zu, daß er mit der Wohlthätigkeit nicht säume; wer in praktischen Dingen Erfahrung und Uebnng besitzt, verwende sein Können zum Besten der Mitmenschen."")

Die Besitzlosen aber belehrt die Kirche, daß Armuth in den Augen der ewigen Wahrheit nicht die geringste Schande ist, und daß Händearbeit zum Erwerb des Unterhaltes durchaus keine Unehre bereitet. Christus der Herr hat dies durch That und Beispiel bekräftigt, er der da um unseretwillen „arm geworden, da er reich war"»«), und der, obwohl Sohn Gottes und Gott selbst, dennoch für den Sohn des Zimmermanns gehalten wer­den, ja einen großen Theil seines Lebens mit körperlicher Ar­beit zubringen wollte. „Ist dies nicht der Zimmermann, der Sohn Mariä?"16) Wer dies göttlich hohe Beispiel ernst be­trachtet, der wird leichter verstehen, daß die wahre Würde und Größe des Menschen in sittlichen Eigenschaften, das heißt in der Tugend beruht; daß die Tugend aber ein Gut sei, welches allen gleich zugänglich ist, dem Niedersten wie dem Höchsten, dem Reichen wie dem Armen, und daß durchaus nichts anderes als Tugend und Verdienst des Himmels theilhastig machen. Ja gegen die Hilflosen und Unglücklichen dieser Welt tritt Gottes Liebe gewissermaßen noch mehr an den Tag: Jesus Christus preist die Armen selig; er ladet alle, die mit Mühe und Kum­mer beladen, liebevoll zu sich, um sie zu trösten; die Zurückge- setzten und Verfolgten umfaßt er mit ganz besonderem Wohl­wollen. Diese Wahrheiten müssen doch in den Begüterten und Hochstehenden jeden Uebermuth niederhalten, und in den Armen den Kleinmuth ansrichten; sie müssen den Reichen Entgegen­kommen gegen die Armen einflößen und die Armen selbst zu Bescheidenheit stimmen. So wird die soziale Kluft zwischen den beiden Klassen unschwer verringert und hüben und drüben freundliche, versöhnliche Gesinnungen geweckt werden.

Aber wenn die Moral des Christenthnms ganz zur Geltung kommt, wird man auch nicht bei versöhnlicher Stimmung stehen bleiben; es wird wahre brüderliche Liebe beide Theile verbinden. Sie werden bann in dem Bewußtsein leben, daß ein gemeinsamer Vater im Himmel alle Menschen geschaffen und alle für das gleiche Ziel bestimmt hat, für den ewigen Lohn der Guten, welcher Gott selbst ist, der da allein die Menschen und die Engel mit vollkommener Seligkeit beglücken kann. Sie erfassen dann, was es heißt, Jesus Christus hat alle gleicherweise durch sein Leiden erlöst, alle zur nämlichen Würde von Kindern Gottes erhoben; ein wahrhaftes geistiges Bruderband besteht zwischen ihnen und mit Christus dem Herrn, „dem Erstgeborenen unter vielen Brü­dern" ; und was es ferner heißt, die Güter der Natur und die Geschenke der Gnade insgesammt gehören gemeinschaftlich der großen Menschen-Familie an, und nur wer sich selbst unwürdig macht, wird vom Erbe des himmlischen Glückes ausgeschlossen. „Wenn aber Söhne, bann auch Erben, und zwar Erben Gottes und Miterben Christi."»?)

Das sind nach christlicher Auffassung die Grundzüge der Menschenrechte und der Menschenpflichten. Würde nicht aller Streit in kurzer Frist erledigt sein, wenn diese Wahrheiten in der bürgerlichen Gesellschaft zu voller Anerkennung gelangten?

Soziale Thätigkeit -er Kirche.

Indessen die Kirche läßt es sich nicht dabei genügen, bloß den Weg zur Heilung zu zeigen, sie wendet auch die Heilmitttel

») U-II Qu. LXVI. a. 2. ?) II-II Qu. LXV. a. 2. '«) II-II Qu. XXXII. a. 6. ") Luk. 11, 4. '«) Apostgesch. 20, 35.

's) Matth. 25, 40. ") In Evang. Hom. IX. u. 7. 'S) II. Kor. 8, 9. ">) Matth. 15,55. '?) Röm. 8, 17.