JN1 116
Samstag, dm 23. Mai 1891.
^8. Jahrgang
Hebet zu vergrößern, und wenn auch die Kirche des Oefteren dem Wucher das Urtheil gesprochen, fährt dennoch ein unersättlicher Kapitalismus fort, denselben unter einer anderen Maske auszuüben. Produktion und Handel sind fast zum Monopol von Wenigen geworden, und so konnten wenige übermäßig Reiche dem arbeitenden Stande nahezu ein sklavisches Joch auferlegen.
Sozialistisch-kommunistische Irrlehre.
Zur Hebung dieses Hebels verbreiten die Sozialisten, indem fie die Besitzlosen gegen die Reichen aufstacheln, die Behauptung, jeder private Besitz müsse aufhören, um einer Gemeinschaft der Güter Platz zu machen, welche mittelst der Vertreter der städtischen Gemeinwesen und durch die Regierungen selbst einzuführen wäre. Sie wähnen, durch eine solche Hebertragung alles Besitzes von den Individuen an die Gesammtheit alle Mißstände heben zu können, es müßte nur einmal das Vermögen und dessen Vortheile gleichmäßig unter den Staatsangehörigen vertheilt sein. Indessen dieses Programm ist weit entfernt, etwas zur Lösung der Frage beizutragen; es schädigt vielmehr die arbeitenden Klassen selbst; es ist ferner sehr ungerecht, indem es die rechtmäßigen Besitzer vergewaltigt; es ist endlich der staatlichen Ordnung zuwider, ja bedroht die Staaten mit völliger Auflösung.
Begriff des Eigenthums.
Vor Allem liegt nämlich klar aus der Hand, daß die Absicht, welche den Arbeiter bei der Hebernahme seiner Mühe leitet, keine andere als die ist, daß er durch den Lohn zu irgend einem persönlichen Eigenthume gelange. Indem er Kräfte und Fleiß einem Anderen leiht, will er für seinen eigenen Bedarf das Nöthige erringen; und er erwirbt sich ein wahres und eigentliches Recht nicht blos auf die Zahlung, sondern auch auf freie Verwendung derselben. Gesetzt, er habe durch Einschränkung Ersparnisse gemacht und sie der Sicherung halber zum Ankauf eines Grundstückes verwendet, so ist das Grundstück eben der ihm gehörige Arbeitslohn, nur in anderer Form; es bleibt in seiner Gewalt und Verfügung, nicht minder als der erworbene Lohn. Aber gerade hierin besteht offenbar das Eigenthumsrecht an beweglichem wie unbeweglichem Besitze. Wenn also die Sozialisten dahin streben, allen Sonderbesitz in Gemeingut umzuwandeln, so ist klar, wie sie dadurch die Lage der arbeitenden Klassen nur ungünstiger machen. Sie entziehen denselben ja mit dem Eigenthumsrechte die Vollmacht, ihren erworbenen Lohn nach Gutdünken anzulegen, sie rauben ihnen eben dadurch Aussicht und Fähigkeit, ihr kleines Vermögen zu vergrößern und sich durch Fleiß zu einer besseren Stellung emporzuringen.
Aber was schwerer wiegt, das von den Sozialisten empfohlene Heilmittel der Gesellschaft ist offenbar der Gerechtigkeit zuwider, denn das Recht zum Besitze privaten Eigenthums hat der Mensch von der Natur erhalten. — Es tritt wie in anderen Dingen so auch hierin ein wesentlicher Hnterschied zwischen Mensch und Thier hervor. Das Thier bestimmt sich nicht selbst, sondern wird durch den doppelten Instinkt seiner Natur geleitet. Derselbe beschützt seine Vermögen, er fördert die Entwickelung der Kräfte, er erregt und besttmmt deren Bethätigung. Indem der eine Instinkt das Thier zur Selbsterhaltung treibt, bestimmt es der andere zur Fortpflanzung des Geschlechts. Für beides aber ist es auf den engen Bereich desjenigen, was ihm gegen« wärtig ist, angewiesen, eine Grenze, über welche es nicht hinauskommt, weil es nur durch das sinnliche Vermögen und durch Einzeleindrücke beherrscht wird. — Weit davon verschieden ist die Natur des Menschen. In ihm findet sich einerseits das Wesen des Thieres in seiner Ganzheit und Vollkommenheit, und so besitzt er wie dieses das Vermögen sinnlichen Genuffes, aber seine Natur geht nicht in einer thierischen auf, mag man sich letztere noch so vervollkommnet denken; er erhebt sich hoch über die thierische Seite seiner selbst und macht diese sich dienstbar. Was den Menschen adelt und ihn zu der ihm eigenen Würde erhebt, das ist der vernünftige Geist; dieser verleiht ihm seinen Charakter als Mensch und trennt ihn seiner ganzen Wesenheit nach vom Thiere. Eben weil er aber mit Vernunft ausgestattet ist, sind ihm irdische Güter nicht zum bloßen Gebrauche anheimgegeben, wie dem Thiere, sondern er hat persönliches Besitzrecht, Besitzrecht nicht bloß auf Dinge, die beim Gebrauche verzehrt werden, sondern auch auf solche, welche nach dem Gebrauche bestehen bleiben.
I- Eine tiefere Betrachtung der Natur des Menfchen lehtt dieses ganz klar. — Da der Mensch mit seinem Denken unzäh- lige Gegenstände umfaßt, aus den gegenwärtigen die zukünf-
ja er fing an, sich selbst mit seinen Zähnen zu zerfleischen, bis er, getroffen von Gottes Strafgericht, todt zur Erde niedersank.
Als der andere dies sah, da wußte er, was auch seiner wartete, und er riß sein Schwert aus dem Wehr- gehänge und stieß es sich selber in die Brust.
Gosbert aber wandte sich jetzt mit schrecklicher Rächermiene zu Geila, der Urheberin aller dieser grausigen Thaten, um auch sie der wohlverdienten Strafe zu übergeben.
Sie aber erkannte, daß alles für sie verloren sei, und einen markerschütternden Schrei ausstoßend, brach sie bewußtlos zusammen.
Als'ihre Lebensgeister zurückgekehrt, da hatte auch sie die rächende Hand des Herrn getroffen; von Wahnsinn und wilder Tobsucht blieb ihr Geist umnachtet bis an ihr Lebensende.
Die neubekehrten Christen aber schlugen an ihre Brust und bekannten laut ihren Glauben an den wahren Gott, der feiner nicht spotten läßt.
Mein lieber Leser, es ist kein Phantasiegebilde, was wir Dir hier erzählt haben, sondern dieses entsetzensvolle Drama aus der deutschen Urzeit hat sich wirklich abgespielt und ist uns in ehrwürdigen Aufzeichnungen von unbestreilbarer Echtheit überliefert
Tode der Heiligen Gottes." Hierauf lief er rasend hin und her unter furchtbarem Wehklagen.
Da befahl der Herzog, den Verzweiflu-zgsvollen in feste Bande zu fesseln. Dann berief er alle, die Kilian getauft hatte, um.nun mit ihnen den Fall zu berathen.
Nun aber trat der andere von Geila bestochene Mörder vor und sagte, was ihm das ränkevolle Weib eingeflüstert hatte. — „Mein Herr und Fürst, benutze dieses Ereigniß, um daran zu erkennen, welches der mächtigste Gott ist, ob dem Gekreuzigten oder den Göttern, welchen unsere Väter gedient haben, die meiste Gewalt zusteht. Befreie diesen Elenden, und wenn der Christengott wirklich so allmächtig, allwissend und gerecht ist, wie seine Bekenner sagen, so wird ihn sogleich seine Strafe treffen. Geschieht dieses aber nicht, dann wollen wir uns dem Dienste unserer großen Göttin Hulda weihen, wie wir es ftüher gethan haben.
Viele stimmten bei, und Gosbert entschied, mit einem strengen Blick auf den Rathgeber: „Wohlan, dieses Gottesurtheil soll der Wahrheit Zeugmß geben und alle, die noch im Herzen heidnisch gesinnt sind, ermahnen. Man binde den Gefangenen von feinen Banden los." ,
Dieses geschah, aber stehe, der Unglückliche beruhigte sich nicht, sondern tobte noch weit heftiger als vorher,
± Ein Kild aus deutscher Vorzeit.
(Schluß.)
„Wo ist der Gottesmann, der uns auf den Weg des Heils geführt?" fragte er sogleich, nachdem sein Auge suchend über die zu seinem Empfang Versam- meüen geglitten war und Kilian mit den Genossen nicht darunter entdeckt hatte.
„Er hat uns wieder verlaffen sammt seinen Brüdern," antworteteGeila so unbefangen als möglich scheinend. „War er doch ein Fremder, der in unferm Lande »immer heimisch werden konnte, und den unsere von den Vätern ererbten Sitten abstießen."
„Die Herde hätte er verlassen, die seiner Leitung so sehr bedarf? — Weib, das lügst Du," brauste Gosbert auf.
Geila aber rief die beiden Krieger, welche ihre Werkzeuge geroefen, um die Aussagen zu bezeugen. Eifrig stimmten fie ihr bei, daß sie gesehen, wie die Mönche mit dem Wanderstabe in dämmernder Morgenfrühe weiter gezogen seien; als aber Gosbert seine Adleraugen durchbohrend auf den einen der Bösewichte richtete, da fing dieser mit einem Male an zu zittern und zu stammeln, und wie außer sich rief er plötzlich: „Ich muß es bekennen, daß wir schuldig sind an r. n
tigen erschließt und Herr seiner Handlungen ist, so bestimmt er unter dem ewigen Gesetze und unter der allweisen Vorsehung Gottes sich selbst nach freiem Ermessen; es liegt darum in seiner Macht, unter den Dingen die Wahl zu treffen, die er zu seinem eigenen Wohle nicht allein für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft als die ersprießlichste erachtet. Hieraus folgt, daß es Rechte auf persönlichen Bodenbesitz geben muß; es müssen Rechte erworben werden können nicht blos auf Eigenthum an Erzeugnissen des Bodens, sondern auch auf Eigenthum am Boden selbst. Was dem Menschen nämlich sichere Aussicht auf künftigen Fortbestand seines Unterhaltes verleiht, das ist nur der Boden mit seiner Produktionskraft. Immer unterliegt der Mensch Bedürfnissen, sie wechseln nur ihre Gestalt; sind Jbie heutigen befriedigt, so stellen morgen andere ihre Anforderungen. Die Natur muß dem Menschen demgemäß eine bleibende, un- versiegliche Quelle zur Befriedigung dieser Bedürfnisse angewiesen haben, und eine solch<Quelle ist nur der Boden mit den Gaben, die er unaufhörlich spendet.
Allgemeine Staatsfürsorge überflüssig.
Es ist auch kein Grund vorhanden, die allgemeine Staats- Fürsorge in Anspruch zu nehmen. Denn der Mensch ist älter als der Staat, und er besaß das Recht auf Erhaltung seines körperlichen Daseins, ehe es einen Staat gegeben. — Daß aber Gott der Herr die Erde dem ganzen Menschengeschlecht zur Nutznießung übergeben hat, dies steht nicht dem Sonderbesitze entgegen. Denn Gott hat die Erde nicht in dem Sinne der Gesammtheit überlassen, als sollten alle ohne Unterschied Herren über dieselbe sein, sondern insofern, als er selbst keinem Menschen einen besonderen Theil derselben zum Besitz angewiesen, vielmehr dem Fleiße der Menschen und den von den Völkern zu treffenden Einrichtungen die Abgrenzung und Vertheilung des Privat-Besitzes anheimgegeben hat. — Uebrigens wie immer unter die Einzelnen vertheilt, hört der Erdboden nicht auf, der Gesammtheit zu dienen, denn es gibt keinen Menschen, der nicht von seinem Erträgniß lebte. Wer ohne Besitz ist, der hat dafür die Arbeit, und man kann sagen, alle Nahrungsquellen gehen zuletzt zurück entweder auf die Bearbeitung des Bodens oder auf Arbeit in irgend einem anderen Erwerbszweige, dessen Lohn nur von der Frucht der Erde kommt und mit der Frucht der Erde vertauscht wird.
Es ergibt sich hieraus wieder, daß privater Besitz vollkommen eine Forderung der Natur ist. Die Erde spendet zwar in großer Fülle Alles, was zur Erhaltung und Förderung des irdischen Daseins nöthig ist; aber sie kann es nicht aus sich spenden, das heißt, nicht ohne Bearbeitung und Pflege durch den Menschen. Indem der Mensch an die Urbarmachung des BodenS körperlichen Fleiß und geistige Sorge setzt, macht er sich eben dadurch den kultivirten Theil zu eigen; es wird demselben sozusagen der Stempel des Bearbeiters ausgedrückt. Es entspricht also durchaus der Gerechttgkeit, daß dieser Theil des Bodens sein eigen sei, und sein Recht darauf unverletzlich bleibe.
Die Beweiskraft des Gesagten ist so einleuchtend, daß es nur Verwunderung erwecken kann, die entgegengesetzten Theorien vortragen zu hören, Theorien, die übrigens nicht neu sind, sondern die schon das Alterthnm abgewiesen und widerlegt hat. Man behauptet nämlich, eigentliches Bodeneigeuthum sei gegen die Gerechtigkeit, und nur die Nutznießung des Bodens ober der Theile desselben könne den Einzelnen zustehen; die Scholle des Herrn, welcke seine Anlagen und Baulichkeiten trägt, sei nicht fein eigen, und der Acker, den der Landwirth als den feinen bearbeitet, gehöre nicht ihm. Man will nicht sehen, daß dies ebenso viel heißt, wie einen Raub ausführen an dem, was legitim erworben wurde. Jenes ftüher wüste Erdreich hat doch durch den Fleiß des ersten Bebauers und durch seine kundige Behandlung die Gestalt völlig verändett; es ist aus Wildniß fruchtbares Ackerfeld, aus verlorener Oede ein ergiebiger Boden geworden. Was dem Boden diese neue Form verliehen, das ist derart mit ihm selbst eines, daß es großentheilS unmöglich von ihm zu trennen ist. Und es soll kein Widerspruch gegen alle Gerechtigkeit sein, jenen Boden mit der Behauptung, daß Eigenthum nicht bestehen dürfe, seinem Besitzer zu entziehen und dasjenige Anderen zu überantworten, was der Bebauer im Schweiße seines Angesichtes geschaffen hat? Nein, wie die Wirkung ihrer Ursache folgt, so folgt die Frucht der Arbeit als rechtmäßiges Eigenthum Demjenigen, der die Arbeit vollzogen hat. Mst Recht hat darum die Menschheit immer im Naturgesetze die Grundlage
(Einzig authentische Hebersetzung.)*)
Rundschreiben
Seiner Heiligkeit Papst Leo XIII. au alle Patriarchen, Primaten, Erzbifchöfe und Bischöfe der katholischen Welt, die mit dem Apostolischen Stuhle in Gemeinschaft stehen.
Kleber die Arbeiterfrage.
Den Ehrwürdigen Brüdern, den Patriarchen, Primaten, Erzbischöfen und Bischöfen der katholischen Welt, welche mit
6cm Apostolischen Stuhle in Gemeinschaft stehen,
Papst Leo XIII.
Ehrwürdige Brüder, Gruß und apostol. Segen!
Der Geist der Neuerung, welcher seit Langem durch die Völker geht, mußte, nachdem ei auf dem politischen Gebiete seine verderblichen Wirkungen entfaltet hatte, folgerichtig auch das staatswirthschaftliche Gebiet ergreifen.
Entwickelung der sozialen Frage.
Viele Umstände begünstigten diese Entwickelung: Die Industrie hat durch die Vervollkommnung der technischen Hilfsmittel und eine neue Produktionsweise mächtigen Aufschwung genommen; das gegenseitige Verhältniß der besitzenden Klasse und der Arbeiter hat sich wesentlich umgestaltet; das Kapital ist in den Händen einer geringen Zahl angehäust, während die große Menge verarmt; und dabei wächst in den Arbeitern das Selbstbewußtsem und das Gefühl der Stärke, sie organifiren sich in immer engerer Bereinigung. Das alles hat den sozialen Konflikt wachgerufen, vor welchem wir stehen. Wie viel in diesem Kampfe auf dem Spiele steht, das zeigt die bange Erwartung der Gemüther gegenüber der Zukunft. UeberaH beschäftigt man sich mit dieser Frage, in den Kreisen von Gelehrten, auf fachmännischen Kongressen, in Volksversammlungen, in den gesetzgebenden Körpern und int Rathe der Fürsten. Die Arbeitersrage ist geradezu in den Vordergrund der ganzen Zeitbewegung getreten. — Im Hinblick auf die Sache der Kirche und die gemeinsame Wohlfahrt Haben Wir schon früher, Ehrwürdige Brüder, das Wort ergriffen, um in den Rundschreiben Heber die politische Autorität, Heber die Freiheit, Heber den christlichen Staat und über andere verwandte Gegenstände die betreffenden Jrrthümer der Gegenwart zu kennzeichnen und zurückzuweffen. Wir erachten es aus gleichem Grunde für zweckmäßig, das Nämliche im vorliegenden Schreiben hinsichtlich der Arbeiterfrage zu thun. — Zwar ist dieser Gegenstand von Uns auch in anderen Schreiben berührt worden; aber nunmehr gedenken Wir über denselben nach seinem ganzen Umfange Unserem Apostolischen Amte gemäß Uns auszusprechen. Wir wollen die Grundsätze darlegen, welche für eine richtige und billige Entfcheidung der Streitfrage maßgebend sein müffen.
Verhältnis von Kapital und Arbeit. Kapitalistische Ausbeutung.
Die Streitfrage ist ohne Zweifel schwierig und voller Ge- sahren; schwierig, weil Recht und Pflicht im gegenseitigen Verhältniß von Reichen und Besitzlosen, von Kapital und Arbeit abzumessen in der That keine geringe Aufgabe ist; und voller Gefahren, weil eine wühlerische Partei nur allzu geschickt das Urtheil des Volkes irre fühtt, um Aufregung unb EmpörungS- geift unter ben unzufriedenen Massen zu verbreiten. Indessen, es liegt nun einmal zu Tage, und es wird von allen Seiten anerkannt, daß geholfen werden muß, und zwar daß baldige ernste Hilfe noth thut, weil in Folge der Mißstände Unzählige ein wahrhaft gedrücktes und unwürdiges Dasein führen. In der Umwälzung des vorigen Jahrhunderts wurden die alten Ge- noffenschaften der arbeitenden Klassen zerstört, keine neuen Einrichtungen traten zum Ersatz ein, das Staatswesen entkleidete sich zudem mehr und mehr der christlichen Sitte und Anschauung, und so geschah eS, daß Handwerk und Arbeit allmählich der Herzlosigkeit reicher Besitzer unb ber ungezügelten Habgier ber Konkurrenz isolirt unb schutzlos überantwortet wurden. — Die Gelbkünste des modernen Wuchers kamen hinzu, um das
*) Aus dem .Schwarzen Blatt/
Blertehährlicher Abo .Rathgeber für Landwirthschast, Gartenbau unb Hauswesen in Fulda unb auswärts 1 Mark 50 Pfennig.