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18. Jahrgang

Freitag, den 10. April 1891

Fuldaer Zeitung

— ...... .... „ ... . ,, «»rfnn Sulbört Bctiendruckerei fA. Dillmann).

Druck u. »erlag der Fuldaer Actiendruckerei (A. Dillmann).

Für die Redaktion verantwortlich: Ludwig Deibel in Fulda.

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Deutsches Keich.

Berlin. 8. April.

* Die .Germania' veröffentlicht einen mit zahlreichen Unterschriften versehenen Aufruf zur Errichtung eines Wmdthorst-Denkmals in Meppen. Beiträge wolle man senden an den mitunterzeichneten Herrn Bürgervor­steher Bödiker in Meppen.

* Die parlamentarische Hetzjagd hat nach vierzehn­tägiger Schonzeit ihren Fortgang genommen, und wer dem Landtage und Reichstage zugleich angehört, hat gewiß nicht leichten Herzens die Rückreise nach Berlin angetreten. Im Ab geordneten hause beginnt gleich die zweite Lesung der Landgemeinde-Ordnung, an welche sich sogleich die dritte schließen soll. Das dürfte 14 Tage dauern. Dann soll die zweite Lesung des Etats fortgesetzt werden, was auch noch 14 Tage kosten wird. Der wichtige Kultus-Etat wird wie immer die meiste Zeit beanspruchen; der Wechsel im Kultusministerium mag den Debatten ein anderes Aus­sehen geben, als sie unter Herrn v. Goßler gehabt hätten; aber zum Schweigen scheint uns für das Centrum kein Grund vorzuliegen. Die Sperrgelder-Vor- lage wird wohl zu ausgedehnten Debatten nicht füh­ren, kostet aber immerhin auch ein paar Tage. Damit sind wir schon bis Pfingsten gerathen. Es bleiben noch allerhand kleine Sachen übrig, zu denen sich noch ein neues Rentengüter-Gesetz gesellen soll. Wenn das Herrenhaus wegen der Landgemeinde-Ordnung nicht allzu viele Schwierigkeiten macht und dieselbe nicht mehrmals hin- und her gehen braucht, wird es bei einigem guten Willen und der voraussichtlichen Rede­müdigkeit möglich sein, die Session 2—3 Wochen nach der Pfingstpause zu schließen. An die Erledigung des Volksschul-Gesetzes denkt Niemand mehr. An­gesichts seiner Aussichtslosigkeit wird wohl auch der Eifer der Kommission nicht mehr allzu groß sein. So­gar die ,Post' glaubt nicht mehr, daß die Kommission in die zweite Berathung eintreten wird, und empfiehlt, „bei der ersten Gelegenheit den Verzicht auf die Weiter- berathung für die laufende Session auszusprechen, da­mit aber zugleich die bestimmte Erklärung zu verbinden, daß in der nächsten Session eine neue Vorlage auf den gleichen grundsätzlichen Unterlagen und unter Nutzbar­machung der Ergebnisse der Kommissions - Berathung vorgelegt werden solle". Im Reichstage soll als­bald die zweiie Berathung der Arbeiterschutzvor­lage fortgesetzt werden, welche trotz der Mahnung des ,Reichs-Anz/ allein schon Wochen dauern kann. Dann sind noch da Zuckersteuer-, Branntweinsteuer-, Krankenkassen-, Musterschutz-Gesetz u. s. w. Kommt nun gar noch ein deutsch-österreichischer Han­delsvertrag, so muß einem armen Reichsboten

Verfolgt.

Frei nach dem Englischen des Marion Crawford von Cora von Schönburg.

(12. Fortsetzung.)

Furchtsame oder scheinbar furchtsame Menschen be­weisen gewöhnlich gerade im Augenblicke der Gefahr die größte Unerschrockenheit. Mrs. Goddard befreite sich von Nellie's sie umklammernden Armen, und nach­dem sie das erschrockene Kind in einen Sessel gedrückt, sagte sie mit unnatürlicher Ruhe:

„Bleib' jetzt hier mein Liebling, und fürchte dich nicht. Ich will hingehen und die Thüre aufmachen."

Nellie war zu sehr vom Schrecken gelähmt, um noch an Widerstand zu denken. Mrs. Goddard trat auf den erleuchteten Vorplatz hinaus und zog die Thüre hinter sich zu. Die Hand an das Schloß der Außenthüre gelegt, hielt sie einen Augenblick inne, dann drehte sie den Schlüssel um und öffnete. Ein kalter, durchdringender Regen wehte herein und ver­wehrte ihr für einen Augenblick den Ausblick ins Freie. Sie trat kühn in das Dunkel hinaus.

„Komm herein!" rief sie in gedämpftem Tone.

Gleich darauf näherten sich Schritte von der Seite des Wohnzimmerfensters her. Noch eine Minute später und Mrs. Goddard erkannte in dem unsichern Licht die geisterhaften Züge eines Mannes.

wahrlich angst und bange werden. Wie es heißt, beab­sichtigt der Senioren - Konvent gleich nach Wiederauf­nahme der Sitzungen zusammenzutreten, um zu sehen, wie sich das Pensum gewaltsam verringern lasse. Wenn dabei als Opfer Zuckersteuer und Branntwein­steuer genannt werden, so scheint uns dies eine etwas kühneVermuthung zu sein. Freilich ohne schwere „Opfer" wird es nun einmal nicht abgehen; die Session war eben derart, daß es kein Mensch mehr lange aushält. Verschiedene Blätter sehen dem weiteren Verlaufe der Session deshalb mit besonderer Neugierde entgegen, weil sie glauben, am Zentrum noch etwas besonders Interessantes zu erleben. Wir glauben, schreibt der hiesige Korrespondent der ,Köln. Vztg.', man wird da stark enttäuscht werden.

* Gleich der gestrigen wurde auch die heutige Reichstagssttzung mit der Bekanntgabe einer Reihe von Urlaubsgesuchen eröffnet. Dies fällt umsomehr ins Gewicht, sagt die ,Germania', als der Besuch der Sitzung auch heute ein ungemein spärlicher war, und bei jeder Abstimmung die Klippe der Beschlußunfähig­keit droht. Der gestern angenommene § 120e der Arbeiterschutz Vorlage ertheilt u. a. dem Bundes- rath die Ermächtigung, für solche Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, die Dauer der Arbeitszeit und der Pausen vorzuschreiben. Im An­schluß hieran befürwortete nun heute der Abg. Rösike einen neuen § 120k, welcher eineMinimalruhezeit festsetzen, d. h. die Unternehmer verpflichten wollte, den Arbeitern zwischen zwei Arbeitstagen oder zwei Arbeits­schichten zum Mindesten eine Pause von neun Stunden hintereinander zu gewähren. Der Antrag wurde aber zurückgezogen und so einer langen Debatte vorgebeugt, nachdem Handelsminister v. Berlepsch erklärt hatte, daß so nebenbei die Frage der Maximalarbeitszeit doch nicht geregelt werden könne, und daß man versichert sein dürfe, daß der Bundesrath von der ihm ertheilten Befugniß vollauf Gebrauch machen werde, namentlich für das Bäckerei-, Müllerei- und Brauereigewerbe. In Betreff des Schank-, Handels- und Verkehrsgewerbes wiederholte bei dieser Gelegenheit der Minister seine frühere Erklärung, daß hier den vorhandenen Miß­ständen durch eine Spezialgesetzgebung begegnet werden solle. Das Haus wandte sich sodann dem Abschnitt zu, der von den Verhältnissen der Gesellen und Gehilfen handelt (§§ 121—125). § 121 gibt nur die Bestimmung der bestehenden Gewerbeordnung wieder und bestimmt, daß Gesellen und Gehilfen verpflichtet sind, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen übertragenen Arbeiten und ans die häus­lichen Einrichtungen Folge zu leisten, daß sie aber zu häuslichen Arbeiten nicht verbunden sind. Die Sozial-

6. Kapitel.

Als Mrs. Goddard in die Züge des vor ihr Stehenden blickte, war es ihr einen Augenblick, als stände ihr das Herz still. Sie bemühte sich umsonst, in der verkommenen Gestalt eine Ähnlichkeit mit dem zu entdecken, welchen sie einst ihren Gatten genannt. Doch es blieb ihr nicht lange Zeit zur Ueberlegung. Der nächtliche Eindringling hatte rasch die Thür hinter sich zugezogen und fragte, indem er dicht vor ihr stehen blieb:

„Erkennst Du mich nicht, Mary? Du mußt mich retten — sie sind mir auf den Fersen."

Diese Worte waren im Flüstertöne gesprochen worden. Dann suchte der Unhold seinen Arm nm ihre Taille zu legen, sie wich aber voll Abscheu zurück. Wenn seine Züge sie noch im Zweifel gelassen, so ver- rieth ihn jetzt doch die Stimme, und die abweisende Bewegung war daher nur zu natürlich. Er machte einen zweiten erfolglosen Versuch, sich ihr zu nähern. — Da kam ihr ein Gedanke. Sie faßte ihn am Aermel und schob ihn in das Eßzimmer. Es war nicht er­leuchtet.

„Warte hier einen Augenblick —" sagte ste.

„Nein, nein, Du wirst rufen —"

„Ich will Dich retten. Es ist Jemand im Wohn­zimmer."

Ehe er antworten konnte, war sie fort. Er horchte

demokraten wiederholten hier durch den Abgeordneten Bebel ihren schon in der Kommission gestellten, aber dort abgelehnten Antrag, auch das regelmäßig für die Bedienung in Gast- und Schankwirthschasten be­schäftigte Personal, sowie die Gehilfen und Lehrlinge in Gärtnereien in das Gesetz aufzunehmen, um so den Kellnern, Kellnerinnen und Gärtnereigehilfen die Stel­lung als freie gewerbliche Arbeiter zu sichern, während sie heute vielfach als Gesinde betrachtet würden und den überlebten Bestimmungen der Gewerbeordnung unterständen. Nach längerer Debatte, in welcher auch auf die sozialdemokratische Agitation unter den Kellnern einige Streiflichter geworfen wurden, gelangt § 121 unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrags un­verändert zur Annahme. Sodann wurde über die Kündigungsfristen verhandelt, bei welcher Ge­legenheit die Sozialdemokraten Aufhebung aller Kün­digungsfristen beantragten. Die Beseitigung der Kün­digungsfristen wurde abgelehnt. Schließlich wurden noch die Bestimmungen über diejenigen Fälle vorge­nommen, in denen das Arbeitsverhältniß ohne vorherige Aufkündigung einseitig gelöst werden könne. Morgen wird in die Berathung der Bestimmungen gegen den Kontraktbruch eingetreten.

* In Frankreich ist, wie schon erwähnt wurde, jüngst ein Gesetz über die bedingte Berurtheiluug angenommen worden. Man ging von dem Gesichtspunkte aus, daß eine ganze Reihe leichter Vergehen verhängnißvoll für den Verurtheilten erst dadurch werde, daß dieser nun­mehr durch die Abbüßung der Gefängnißstrafe bleibend aus der Klasse der ehrlichen Menschen ausgeschlossen wird; der unbescholtene Bürger zieht sich von ihm zurück; wer gesessen hat, sindet als vorbestraftes Indi­viduum kaum noch Arbeit, und fo ist gerade die Strafe, welche den Uebelthäter zur Umkehr veranlassen sollte, die Veranlassung, daß derjenige, der einen Fehltritt begangen hat, auf der Bahn des Lasters fortschreitet. Die bedingte Verurtheilung besteht nun darin, daß bei einem ersten Vergehen unter bestimmten Voraussetzungen die Abbüßung der Strafe ausgesetzt werden kann, und daß die Strafe bei tadelloser Führung nach einer Reihe von Jahren sogar völlig niedergeschlagen wird, während bei erneutem Rückfall die zuerst und die alsdann zu erkennende Strafe nebst Verschärfung zu verbüßen ist. Aus psychologischen Gründen ist man zu dem Ent­schlüsse gelangt, scharf zu unterscheiden zwischen dem Gewohnheitsverbrecher und demjenigen, der ein Novize des Lasters ist. — Was in Frankreich nunmehr Gesetz geworden, wird bekanntlich auch in Deutschland von hervorragenden Juristen zur Einführung befür­wortet.

* Köln, 6. April. Der allenthalben in Deutsch­land wahrnehmbare Rückgang der sozialdemo­aufmerksam und ohne sich von seinem Platze zu rühren auf jedes Geräusch; allein es blieb Alles still im Hausflur. Es dünkte ihm eine Ewigkeit, ehe sie wieder erschien. Sie trug ein Licht in der Hand, als sie ein- trat, und setzte dieses, nachdem sie die Thüre leise zu- gezogen, auf den Tisch. Es war, als handle sie im Traum.

Setze Dich," sagte sie, und deutete auf einen Stuhl. „Bist Du hungrig?"

Seine eingesunkenen Augen begannen aufzuleuchten, während Mrs, Goddard Bier und Fleisch herbeiholte und vor ihn hinsetzte. Er verschlang Alles, ohne ein Wort dabei zu reden. Sie betrachtete ihn verstohlen vom andern Ende des Tisches her. Zwischen ihnen stand die einsame Kerze.

Walter Goddard war ein Mann von ungefähr vierzig Jahren. Er hatte ehemals für schön gegolten. Jetzt aber hatten die Augen blaue Ringe, das helle Haar war kurz geschoren, und der dichte Stoppelbart, welcher sein Gesicht umgab, ließ nur undeutlich die Konturen des kleinen Mundes und des spitzen Kinnes errathen. Der ganze Ausdruck des Gesichtes war un­angenehm zu nennen. Die Hände waren unsauber, wie die ganze übrige Erscheinung des Mannes. Ein von Nässe triefender Hut, welchen er sich offenbar abzu­nehmen schämte, beschattete seine Stirn. Um den Hals schlang sich ein zerfetztes Tuch, und ein ebenfalls durch-