Beilage zu Nr. 77 der „Fuldaer Zeitung".
. lvx. O m ■r,u q;„rsA Druck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei (A. Dillmann).
Für die Redaction verantwortlich: Ludwig Deibel in Fulda. b q _________________________________________
Sonntag, den 5. April 1891.
Literarisches.
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Bestätigung der höheren Verw.iltungsbehörde, wenn es sich nicht um Beamte handelt, welche schon kraft ihres Amtes von der Regierung bestätigt sind. Dagegen ist die Wahl der Beisitzer nicht mehr der Gemeindeverwaltung bedingungslos gestattet, sondern erst auf Anordnung der Verwaltungsbehörde, wenn Wahlen durch die betheiligten Arbeiter und Unternehmer nicht zu Stande kommen oder wiederholt für ungiltig erklärt werden. Die Beisitzer muffen das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 2 Jahre am Orte wohnen oder beschäftigt sein. Die Theilnehmer an der Wahl müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ein Jahr am Orte wohnen oder beschäftigt sein. Die Frauen find sowohl von der Theilnahme an der Wahl als auch vom Amte der Beisitzer ausgeschlossen.
Für die Verhandlungen des Rechtsstreites können Gebühren erhoben werden, welche sich nach dem Werthe des Streitgegenstandes richten. Dieselben betragen bei einem Gegenstände im Werthe bis 20 Mk. einschließlich 1 Mk./ von mehr als 20 Mk. bis 50 Mk. einschließlich 1,50 Mk., von mehr als 50 Mk. bis 100 Mk. einschließlich 3 Mk., die ferneren Werthklassen steigen um je 100 Mk., die Gebühren um 3 Mk. bis zum Höchstbetrage von 30 Mk. Durch Statut kann bestimmt werden, daß die Gebühren ermäßigt werden oder gänzlich in Wegfall kommen.
Gegen die Urtheile der Gewerbegerichte ist Berufung nur zulässig, wenn der Streitgegenstand den Werth von 100 Mk. übersteigt. Als Verufungs- und Beschwerdegericht ist das Landgericht zuständig.
gelenkt. Er hatte Leute gesehen, die glücklich waren in ihrer Gottesfurcht, glücklich in ihrem Christusglauben. Er hatte sodann ein Wesen kennen gelernt, das nicht ans „Einfältigkeit der Seele", wie seine „aufgeklärten" Freunde immer spöttelten, sondern ans voller Berstandesüberzengung glanbte und dabei an Adel und Liebenswürdigkeit alle Menschen weit übertraf, die ihm bis jetzt begegnet waren.
Was Wnnder also, wenn der junge Mensch sich fast aus 'chließlich in seinen Gedanken mit jenen Erfahrungen beschäftigte, wenn er förmlich danach dürstete, dieselben zn erweitern und zu vervollkommnen? Stundenlang schweifte er in der Folge in der Gegend nmher, wo Anna Mehran wohnte. Aber er hatte das Mädchen seit Ostern nicht mehr zn Gesichte bekommen.
Endlich nahm er sich daun ein Herz und machte einen Be- such in Annchens Vaterhaus. Allein hier fuhr er schlimm. Der alte Mehran, ein Mann von echtem Schrot und Korn, aber etwas mißtrauisch und argwöhnisch, vermuthete in dem eleganten Stadtherrn einen verunglückten Jndustrieritter und wies ihn sonder Zögern vor die Thüre.
Ein solcher Mißerfolg in den Bestrebungen konnte jedoch einen Mann von eisernem Willen, wie Thelen ihn besaß, nicht abschrecken. Er wandte sich nunmehr schriftlich an Mehran und legte ihm alles klar, warum er bei ihm vorgesprochen habe, und wonach sein Herz verlange. Zugleich ertheilte er ihm Aufschlüsse über seine Vermögensverhältnisse nnd benahm dem Alten solchergestalt jeden Verdacht über etwaige unredliche Absichten.
So entspann sich denn in Kürze ein recht lebhafter und trauter Verkehr zwischen den Bewohnern des großen Hosgutes und dem jungen Thelen. Diesem ging in dem Verkehr nut den herzensguten, redlichen Hosleuten eine ganz neue Welt auf; er wurde zugänglich für alle ihre Ideen und war bald in religiöser Hinsicht ein völlig anderer, als ehedem. Wie Schuppen fiel es ihm von den Augen, daß er früher nur das betrogene Werkzeug glaubensloser Menschen gewesen, und als er im Verlaufe seines Verkehrs mit der Familie Btehrau auch den wissenschaftlich hoch gebildeten und sehr geistreichen Pfarrer des Ortes hatte kennen lernen, als er sich mit diesem in ruhiger, sachlicher Weise Über manchen strittigen Glanbenspunkt ausgesprochen hatte, da wurde er ein Christ nach dem Herzen Gottes, ans vollkommener innerer Ueberzeugnng.
Allein dies war nicht das einige Glück, das er ans dem Hofgute empfing. In Aennchen hatte Thelen das Ideal echter Weiblichkeit, geistiger und körperlicher Schönheit erschaut.
Immer tiefer hatte sich ihr Bild in seinem Herzen eilige« nistet, und da auch die Jungfrau dem schönen und strengrecht- lichen Manne nicht abgeneigt war, so durfte dieser kühn bei dem alten Mehrau um die Hand der Tochter anhalten. Und er erhielt keine abschlägige Antwort. Als es wieder Ostern wurde, standen Ernst und Aennchen vor dem einfach-schlichten Hochaltar des Dorfkirchleins und schwuren sich den Eid ewiger Treue. Thelen aber freute sich zeitlebens auf kein Kirchensest mehr, als auf Ostern. Das Osterfest hatte ihm ja den ersten Anstoß zu feiner Bekehrung und seinem Seelensrieden gegeben, das Osterfest aber hatte ihm auch sein höchstes Erdenglück, sein treues Weib Anna gebracht.
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Mit Ernst Thelen war seit jenem Spaziergange am Ostersonntage eine merkwürdige Veränderung vorgegangen; er hatte Erbauung und Erheiterung auf dem Ausfluge suchen wollen, war aber aufgeregt und voller Unruhe von demselben zurückgekehrt. Ernst war ein tief angelegter Charakter; der frühe Verlust feiner Eltern, die ihrem einzigen Kinde zwar ein bedeutendes Vermögen, aber keinen näheren Verwandten hinterlassen hatten, machten ihn schon in jungen Jahren selbständig und grüblerisch. Aber auch energisch und selbstthätig war er durch die Ungunst seiner Verhältnisse geworden: Dem erkannten Schlechten trat er muthig entgegen, das Gute suchte er mit der ganzen Kraft seiner Seele zu erreichen und zu fördern. Bon gewissenlosen Menschen irre geleitet auf dem Pfade der Religion, hatte er nach und nach jeden positiven Glauben eingebüßt und die Befriedigung seiner Seele, die er hier nicht vorgefunden, in der Beschäftigung mit der Wissenschaft und Kunst gesucht. Viele Herzensfreuden hatte er thatsächlich auch hier eingeheimst; aber eine gewisse Oede und Leere blieb immer in seinem Gemüthe zurück. Es fehlte ihm eben der Begriff des Zweckes seines Daseins, seine Bestimmung zu einem überirdischen Leben und die hieraus fließende Beruhigung und Glückseligkeit des Herzens.
Die Erlebnisse auf seinem Osterspaziergange hatten nun sein geistiges Auge in ganz andere und unverinuthete Sphären
ö Gstersegen.
Novellette von Erich Krafft.
(Schluß.)
„Sie haben zweifellos Annchen Mehran im Auge," erzählte dieser dienstfertig. „Auf ein anderes Mädchen paßt die Beschrei- bung nicht, die Sie mir von Ihrer Begleiterin entwarfen. Ja, ja, ich glaube schon, daß die Ihnen in die Augen stickst. Ein Prachtmädel in jeder Hinsicht: Schön, herzensgut, fromm und obendrein reich. Sie ist nämlich die Tochter des Gutsbesitzers Mehran und wird dereinst, da sie keine Geschwister hat, das ganze Gut ihrer Eltern erben."
„So, so," entgegnete Ernst gedehnt. „Aber wo hat das Mädchen denn die seine Bildung her? Sie spricht ja wie ein Buch und denkt logisch wie ein Philosoph."
„Ist auch nicht anders möglich. Aennchen zeichnete sich schon in der Volksschule durch ausgezeichnete Geistesgaben aus, und später war sie noch vier Jahre in einem großen Mädchen inftitut, das von Ursnlinen geleitet wird. Sie spricht u. a. auch geläufig Englisch und Französisch und zeichnet allerliebst."
„Und trägt trotzdem die Kleidung einer Bäuerin? Wie reimt sich dieses zusammen?"
„Nichts einfacher als das. Trotz ihrer Bildung und Schulung hängt sie mit ganzer Seele an ihren Eltern, ihrer Heimath und ihren häuslichen Verhältnissen. Die einfachen, aber herzlichen und gemüthlichen Sitten des Landes sind ihr lieber, als die großartigen Bräuche der Städte, hinter denen sich, wie sie zu sagen pflegt, nur zu oft Elend und Unglück verbergen. Sie ist eben anders geartet, wie viele andere Landniädchen, die sich sofort städtisch 'aufputzen und vor Eitelkeit nicht zu lasten wissen, wenn sie sich einige Wochen außer ihrer Heimath aufgehalten
* Die Gewerbegerichte, welche am 1. April in's Leben traten, machen uoth- roenbig, daß die Regierungs- und Kommunal-Behörden allerorten, wo eine nennenswerthe Industrie besteht, damit beschäftigt sind, solche Fachgerichte aus Grund des neuen Gesetzes vom 29. Juli 1890 neu zu orga- nisiren oder die wenigen bereits bestehenden an die neuen Vorschriften anzupassen. Es erscheint deshalb angezeigt, die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes in Erinnerung zu bringen. Sowohl für die Arbeiter wie Unternehmer ist es von höchster Wichtigkeit, sich mit dem Gesetze vertraut zu machen.
Durch das am 1. April in Kraft getretene Gesetz ersahreu die Befugnisse der Gewerbegerichte eine erhe bliche Erweiterung, wodurch diese Institute zugleich eine erhöhte Bedeutung gewinnen. Es ist besonders hervorzuheben, daß das Gewerbegericht auch als Einigungsamt angerusen werden kann, und zwar in Füllen von Streitigkeiten, welche zwischen Unternehmern und Arbeitern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses entstehen, also bei Arbeitseinstellnngen, Arbeitsausschüssen 2C. Auch können die Gewerbegerichte auf Ansuchen von Staats- oder Kommunal-Behörden verpflichtet werden, Gutachten über gewerbliche Fragen abzugeben. In gleicher Weise ist das Gewerbegericht berechtigt, in gewerblichen Fragen, welche die seiner Gerichtsbarkeit unterstehenden Betriebe berühren, Anträge an die Behörden zu richten.
'Was nun die Zuständigkeit derGewerbegerichte betrifft, so haben dieselben ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes in Streitfällen zu entscheiden: 1) über den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sowie über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches oder Zeugnisses, 2) über die Leistungen und Entfchäbigungs- Ansprüche ans dem Arbeitsverhältnisse, sowie über eine in Beziehung auf dasselbe bedungene Konventionalstrafe, 3) über btc Berechnung unb Anrechnung ber von den Arbeitern zu leistenden Krankenversicherungs-Beiträge, 4) über die Ansprüche, welche auf Grund der Ueber- nahme einer gemeinsamen Arbeit von Arbeitern desselben Arbeitgebers gegen einander erhoben werden.
Zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte gehören ferner Streitigkeiten der oben in Nummer 1 bis 3 bezeichneten Art zwischen Personen, welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätte der letzteren mit Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind (Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende) und ihren Arbeitgebern, sofern die Beschäftigung auf die Bearbeitung oder Vorarbeitung der den ersteren von den Arbeitgebern gelieferten Rohstoffe oder Halbfabrikate beschränkt'ist. Das Gleiche gilt von Streitigkeiten der vorstehend in Nr. 4 bezeichneten Art zwischen solchen Hausgewerbetreibenden untereinander. Streitigkeiten derjenigen Hausgewerbetreibenden, welche die Rohstoffe oder Halbfabrikate selbst beschaffen, unterliegen der Zuständigkeit der Gewerbegerichte, soweit dies durch das Statut bestimmt ist. Durch die Zuständigkeit eines Gewerbegerichtes wird die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ausgeschlossen.
Die Kompetenz der neuen Gewerbegerichte ist somit eine bedeutend größere als die der jetzigen Schiedsgerichte. Die sächliche Zuständigkeit kann zwar durch Ortsstatut beschränkt Werden, jedoch wird wohl keine Gemeindebehörde das thun, da Jedetmaun ein Interesse daran hat, daß gewerbliche Streitigkeiten so rasch wie möglich geschlichtet werden.
Die Zusammensetzung der neuen Gewerbegerichte ist dieselbe, wie die der jetzigen Schiedsgerichte. Sie haben aus einem Vorsitzenden, der weder Unternehmer noch Arbeiter sein darf, und Beisitzern zu bestehen, welche je zur Hälfte den Arbeitgebern und Arbeitern zu entnehmen sind. Vorsitzender und Stellvertreter werden vom Magistrat ernannt unb bedürfen ber
Ludwig Windthorst. Ein Lebens- und Charakterbild dein kathol. Volke Deutschlands gewidmet von einem Freunde des Verstorbenen. Unter Mitwirkung von Centrums-Abgeordueteu. Heiligen st adt (EichSfeld). Verlag von W. Cordier 48 groß 8». Preis 30 Pf.
■, „Ein lauter Wehruf jammert von Gau zu Gau, In Schloß und Hütte weckt er den Widerhall:
Was ist gescheh'n? Durchbraust der Erbfeind Tobend das Land nach verlornen Schlachten?
Des Reiches Grenze sichert ein eh'rner Gurt, Doch schlich ein andrer Feind, ein gewaltiger, Der Tod, in unser Haus und raubte Einen der Großen des deutschen Volkes! . . ."
Mit diesen Strophen beginnt die begeisterte Ode auf „Windt- horst's Tod", die an den Kopf obiger Broschüre gestellt ist. Kein Geringerer ist der Sänger dieser herrlichen Todtenklage als Friedrich Wilhelm Weber, der Dichter von „Dreizehnlindeu". Als ein gutes Omen verkündete uns gleich dieser Umstand, daß wir es hier nicht mit einer Mache" oder Alltagswaare zu thuen hätten, und wir täuschten uns auch nicht. Es ist eine warme, würdige, höchst anziehend geschriebene Skizze über Leben und Sterben unseres „großen Tobten". Die Ausstattung ist würdig und schön. Außer einem Ganzporträt des Verblichenen bringt die Broschüre noch schön ausgeführte Bilder von dem „Geburtshause", der „Villa Windthorst", ferner „Windthorst auf dem Todtenbette", den „Leichenzug, wie er das Bahnhofsgebäude verläßt", die „Marienkirche zu Hannover", einen „Blick in die Marienkirche zn Hannover nach der Beisetzung" und endlich „Windt- horsfs Todtenmaske". — Alles in Allem genommen müssen nur diese Broschüre der Verlagshandlung Cordier als das beste bezeichnen, was uns bis jetzt derart zu Gesichte gekommen ist. Möge sie die verdiente Verbreitung finden und mit der Bewunderung für „unseren Heimgegangenen Großen" auch Liebe zur hl. Sache, unserer Mutter, der kathol. Kirche, wecken und nähren !
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