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Freitag, den 20. Februar 1891.
!8. Jahrgang
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Für die Redaction verantwortlich: Ludwig Deibel in Fulda.
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N.
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Deutsches Keich.
Berlin, 18. Februar.
* Das Preßtreiben des Fürsten Bismarck gibt der «Voss. Zig.' zu folgenden Bemerkungen Anlaß: „Wenn Fürst Bismarck als Minister im Amte von seinem ent- lafsenen Vorgänger in ähnlicher Weise bekämpft worden wäre, wie er selbst die Politik des Kaisers und des Herrn v. Caprivi befehdet, Polizei und Staatsanwaltschaft wären längst aufgeboten worden, und wenn das Strafgesetzbuch nicht ausgereicht hätte, so hätte man die Klinke der Gesetzgebung ergriffen und ein Seitenstück zu dem Arnim-Paragraphen oder dem Kesselflicker-Paragraphen geschaffen. Er war stets ein guter Hasser, der heutige Herzog von Lauenburg; Graf Arnim konnte davon erzählen, und die autographirten Strafanträge sind noch unvergessen. Wir sind Gegner dieser Art von Bekehrung und Bekänipfung der politischen Widersacher. Aber wir können nicht leugnen, daß sich weiter Kreise allmählich eine Beunruhigung bemächtigt, als müsse das Gebühren des Fürsten Bismarck auf die Dauer zu höchst unliebsamen Zwischenfällen führen, welche wir sowohl um der Person des früheren Reichskanzlers wie um des Ansehens des Reiches willen gern vermieden sähen. Es liegt etwas in der Luft, als müsse bei der Fortsetzung des Treibens der dem Fürsten Bismarck nahestehenden Presse eine Ueberraschung eintreten, welche eine Erläuterung des Satzes wäre, daß man Niemand vor seinem Tode glücklich preisen soll. Die deutsche Nation hat ein Recht, zu verlangen, daß solche Ereignisse nicht unnöthig heraufbeschworen werden. Man sollte darum in Hamburg, München und vor Allem in Friedrichs- ruh bedenken, was man thut, überlegen, wie ein „treuer Vasall" handelt; man sollte die Dinge nicht auf die Spitze treiben. Die Worte des Kaisers vom Freitag sind eine ernste Warnung; möge sie an der richtigen Stelle beherzigt werden!"
» Der Reichstag setzte die Berathung des Arbeiterschutzgesetzes fort und nahm zunächst § 105 f unverändert an, welcher bestimmt, daß wenn zur Verhütung eines un- nerhältnißmäßigen Schadens ein nicht vorhergesehenes Be- dürfniß der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen eintritt, durch die untere Verwaltungsbehörde Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit für bestimmte Zeit zugelassen werden können. Die Diskussion drehte sich vornehmlich um einen Antrag der Sozialdemokraten, statt „für bestimmte Zeit" zu sagen: „ans höchstens 14 Tage." Unveränderte Annahme sand ferner § 105 g, welcher bestimmt: daß da» Verbot der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths auf andere Gewerbe ausgedehnt werden kann. Diese Verordnungen sollen dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentntt
Aus Irrwegen.
Original-Rodelle von Ferdinand Hartdegen.
(2. Fortsetzung.)
„Werde nur nicht zu sentimental, Freund August, sprach jetzt der Dritte im Bunde, der Reisende Eckard — clls Männer müssen wir handeln! Wenn ich so albern wollte sein, stets der Sorge um die Zukunft mich hinzugeben, wie Du eS thuft, Kamerad, hätte ich vielleicht ebenso viel Ursache dazu. Glaubst Du vielleicht, es machte mir großen Spaß, um einer lumpigen Gage willen eine schlechte Waare überall anzupreisen, in Kälte und Nässe in der Welt herumzuwandern und dann statt der gehofften Bestellung nur den oft verdienten Tadel der Waare, zuweilen sogar unter groben Anzüglichkeiten gegen meine eigene Person zu hören? Wenn ich dann nach meiner Rückkehr dem Prinzipal die wenigen Aufttäge mittheile, so erfrecht sich der Mensch am Ende, mir die Schuld zuzuschieben; dazu behandelt er mich so verächtlich, als wäre ich sein Diener. Und nun muß ich obendrein zu allen diesen Widerwärtigkeiten stillschweigen, weil ich mich sonst um mein Brod brächte. — Deshalb wäre es wch mir sehr «wünscht, wenn uns daS Glück im Spiele hold wäre. — Frisch gewagt, ist halb gewonnen, Kameraden! Hrer ist mein Antheil am Loos, nun gebe Jeder von euch «mH das Seinige, daß wir uns heute noch em LooS
zur Kenntnißnahme vorgelegt werden. Von fteisinniger und volksparteilicher Seite wurden konstitutionelle Bedenken gegen diesen § erhoben, während die Sozialdemokraten unter der Motivirung dafür eintraten, daß sie in Bezug auf Erweiterung der Sonntagsruhe zu den verbündeten Regierungen noch etwas mehr Vertrauen hätten, als zu der den herrschenden Klaffen angehörigen Reichstagsmehrheit. Endlich wurde noch unverändett angenommen § 105 h, der bestimmt, daß über die Anordnungen der Gewerbeordnung hinausgehende landesgesetzliche Bestirn- mungen unberührt bleiben, und die Landeszentralbehörden für einzelne Feiertage, welche nicht auf einen Sonntag fallen, mit Ausnahme des WeihnachtS-, Oster-, Neujahrs-, Himmelfahrts- und Pfingstfestes besondere Bestimmungen erlassen können. Weiterberathung morgen.
♦ Das Abgeordnetenhaus setzte heute die 2. Berathung des Einkommensteuergesetzes mtt dem vom Abg. Broemel (dfr.) beantragten neuen § 19 a und einem beantragten Zusatz zu demselben fort. Der Antrag verlangt bei der Steuerveranlagung eine Unterscheidung zwischen fundirtem und unfunbhtem Einkommen und bestimmt, daß letzteres um ein Viertel geringer veranlagt werden soll, als jenes. Die Vottheile sollen aber, wie der Zusatz bestimmt, nur Dem Einkommen bis 3500 M. zu Gute kommen. Die Abgg. Frh. v. Zedlitz (ft!.) Dr. Hammacher und v. Epnern (nti.) sowie Generalsteuerdirektor Burckhard und Finanzminister Dr. Miquel bekämpften den Anttag, und erklätte Letzterer, daß die Erörterung der Frage vor Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer unmöglich sei. Die Broemel'schen Anträge wurden hierauf gegen die Stimmen der Freisinnigen abgelebnt. Die §§ 20 bis 23, betreffend Ort und Vorbereitung der Veranlaglmg wurden debatteloS genehmigt. Eine längere Debatte entspann sich bei Berathung der §§ 24 bis 30, welche den Deklarationszwang betreffen. Minister Dr. Miquel erklärte, daß wenn die zur Deklaratton ausgesprochenen Wünsche berücksichttgt werden sollen, dies ein Einschätzungsverfahren ergebe, das viel schädlicher wäre, als da« heuttge. Er handelt sich hier darum, daß derjenige, der ehrlich fein Einkommen angibt, nicht schlechter wegkvmmt. als derjenige, der unehrlich zu Werke gehen will. Er empfahl dann von d em Gesichtspunkt einer gerechten Besteuerung au» den Kom- miffionsvorschlag, sowie den Antrag Hammerstein, wonach beim Tode eines mit mehr als 3000 M. Veranlagten dem Erbschaftssteueramte ein Nachlaß-Inventar einzureichen ist und die Unterlaffung mit Geldstrafe bis 300 M. bestraft werden soll. Die §§ 24 bis 30 Abs. 1 wurden angenommen. § 30 Abs. 2 und 3 enthaltend die Strafbestimmung von 25pCt. Zuschlag wurde in namentlicher Abstimmung mit 183 gegen 134 Stimmen angenommen, dagegen der Antrag Hammerstein mit 192 gegen 134 Stimmen abgelehnt. — Weiterberathung Donnerstag 11 Uhr.
* Die Kamerun-Land- und Plantagen-Gesellschaft hat von ihrem Agenten in Kamerun über die Entwickelung der dortigen Kakao-Plantagen sehr günstige Nachrichten erhalten. Es sind bereits 60,000 Bäume vorhanden und die Qualität der Ernte soll eine so vorzügliche sein, daß deutsche Chokoladen-Fabriken sich bei dem Kaufmann R. kaufen. Potz Element, Freund Lehmann, wenn Deine Prophezeiung sich erfüllt, dann Sorgen Ade! Dann Winkeladvokat, Jncipient und Handlungsreifender Lebewohl! Dann können wir fröhlich und lustig in den Tag hineinleben. Dann mögen sich And«e so üb« uns ärgern, wie wir uns jetzt über sie ärgern müssen."
„Hi« ist auch mein Antheil!" ries nun Karl Leh- mann. „Und hi« auch der meinige", sprach August Elmenreich. Wie würde sich meine liebe Braut freuen^ wenn wir das große LooS gewännen, dann wäre auch ihr eine schön«e Zukunft gesichert als so!"
„Du meinst mohl, Freund August, dre schone Mane auf der Loretto dort oben?" siel ihm Karl Lehmann ins Wort. „Wahrhaftig, das glaube ich schon, wenn du bald reich wirft, wird Dir das Mädel treu bleiben.
Was soll das heißen?" entgegnete jetzt hastig auffahrend mit funkelnden Augen Elmenreich. Marie Reichenstein liebt mich treu und von ganzem Herzen; sie wird niemals einem Anderen ihr Herz schenken, wenn auch meine Verhältnisse ungünstig bleiben."
„Du scheinst allzusehr auf die Treue eines Mädchenherzens zu bauen, mein Freund! erwiderte chm d« Winkeladvokat. Mich dünkt, Du solltest Dich von einem guten Freunde eines Bess«en belehren laffen!"
„So gib mir Beweise, Mensch, rief jetzt in schreck- icher Erregung August Elmenreich, oder uns«e Freund-
sofort zur Abnahme des gefammten Erttages bereit erklärt haben.
* Gegen deutsche Eisenbahn-Verwaltungen sind beim Reichs-Eisenbahnamt im Jahre 1890 im Ganzen 107 Beschwerden aus dem Publikum eingelaufen. Davon bezogen sich 31 aus den Personenverkehr, 50 auf den Güterverkehr und 26 auf andere Gegenstände. Das Reichseisenbahnamt hat von diesen Beschwerden als begründet 18, als nicht begründet erkannt 32, auf den Rechtsweg ««wiesen 4. In 7 Fällen war die Zuständigkeit des Reichs nicht begründet, in 2 Fällen sind die angeordneten Erhebungen noch nicht abgeschlossen. Die übrigen 44 Beschwerden wurden zur Erledigung an die zunächst zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben. Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 24 Eisenbahnverwaltungen.
* Das durch seinen grob-cynischen Inhalt berüchtigte Pester Witzblatt ,Cavinr' ist im deutschen Reichsgebiete auf die Dauer von 2 Jahren verboten worden.
* Augsburg, 17. Febr. Die Zahl der nöthigen Theilnehmer für den daher. Lourdespilgerzug, nämlich 300 ist nicht nur erreicht, sondern schon überschritten ! Es haben sich bereits 316 Personen zur gemeinsamen Lourdes-Wallsahrt gemeldet. Den Wünschen viel« Pilger entsprechend, wird der Pilgerzug um einen Tag früher von Buchloe abgehen, nämlich am 8. Juni mittags, nicht, wie es im Auftufe hieß, am 9. Juni; es wird durch diese frühere Abreise ein Tag Verlängerung des Aufenthaltes in Lourdes erzielt! — D« bayerische Pilgerzug wird einen Vorzug haben vor den Pilgerzügen and«« Länder, indem speziell die kathol. Männerwelt stark »«treten-ifk S» der nächsten Zeit kommt das Pilgerbüchlein mit den Reis«egelu (Programm) und der Gottesdienstordnung, sowie die Be« schreibung einer Wallfahrt nach Lourdes cm die Angemeldeten zur Versendung; eine allenfallsige Bezahlung tjiefüt haben nur jene zu leisten, welche sich zur Wallfahrt gemeldet haben und wieder zurückttaten. — Der Termin zur Anmeldung ist bis auf den 10. März verlängert worden.
Ausland.
* Freiburg (Schweiz), 17. Febr. Die hiesige Regierung hat amtlich Kenntniß erhalten von d« Wahl des Herrn Pfa«ers Deruaz in Lausanne zum Nachfolger des Kardinals Mermillod auf dem Freiburg« Bischofsstuhl.
* Dr. Karl Peters und Oskar Borchert wurden heute vom König von Belgien in Audienz, die fast eine Stunde währte, empfangen.
* Heb« das Verhältnis zwischen Kirche und Staat, wie es sich unter dem neue« ilaliruische» Ministerium gestalten w«de, gibt der römische Mit-
schast hat ein Ende. Glaubst Du vielleicht, ich lreße mir so ohne Weiteres mein letzter, einziges Glück, was mir auf Erden noch blüht, von einem Anderen nehmen?" — w ,
Werde nur nicht gleich hitzig, August! unterbrach chn hi« der Reisende, sondern höre erst, was Drr Freund Lehmann erzählt; hiernach hast Du noch Zeit genug, Deinem Ingrimm freien Lauf zu lassen, wenn Du Deinem Freunde nicht glaubst; ich kenne das Histörchen und kann es Dir, wenn eS nöthig ist, durch' meine Aussage und Zusätze bekräftigen."
„Schon gut, erwiderte ihm August mit einer abwehrenden Handbewegung und mit einem bedeutungsvollen zornigen Blicke. Erzähle, Karl, aber foltere mich nicht zu lange."
„So höre denn mir aufmerksam zu, mein Freund, Hub Karl Lehmann jetzt mit teuflischem Lächeln an. Vor einigen Tagen bekam ich Lust, mich wieder einmal oben auf der Loretto an der schönen Aussicht zu ergötzen und meinem sorgenschweren Herzen dadurch einige Erleichterung zu verschaffen.
Aufrichtig gestanden, wollte ich mir auch nebenbei das Vergnügen macken, Dich im tränten Zusammensein mit Dem« liebenswürdigen Brant einmal zu überraschen. Dcuntt d« Ueberfall vollkommm würde, ging ich nicht den Fußweg, welch« vorn Brunnen am Ende d« Lorettostraße ach durch die grünen Reben-