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Mittwoch, den 18. Februar 1891
Für die Redaction verantwortlich: Ludwig Deibel in Fulda.
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Deutsches Keich.
Berlin, 16. Februar.
* Professor Virchow hat sich am Mittwoch in der Berliner medizinischen Gesellschaft wieder an der Besprechung des Koch'schen Heilverfahrens, mit welcher sie sich in den letzten vier Sitzungen beschäftigt hat, betheiligt. Einleitend beklagte er, daß man ganz irrig den Ausdruck tuberkulöses Gewebe wie einen .Sammelbegriff gebrauche; vielmehr habe man unter den tuberkulösen Erscheinungen drei Gruppen von einander streng zu scheiden. Zum Schluffe faßte Virchow seine Anschauungen über die Leistungen des Koch'schen Mittels etwa wie folgt zusammen: Die Tuberkel- Bacillen werden durch das Koch'sche Mittel nicht beeinflußt. Am Tuberkel selbst sind keinerlei Erscheinungen wahrzunehmen, die zu der Annahme berechtigten, der Tuberkel könne durch daS Koch'sche Mittel zur Resorption gebracht werden. Hingegen lehre die Beobachtung , daß daS Substrat, in welchem die Koch'sche Flüssigkeit wirkt, die Umgebung der Tuberkeln ist, welche in den Zustand der schnell verlaufenden Entzündung kommt. Diese führt zur Zerstörung des Substrates, wodurch unter Umständen die Möglichkeit einer relattv schnellem Heiluna gegeben wird. Auf indurative Proceffe und Einkapselungen übt das Mittel keinen Einfluß aus. Es ist aber die Möglichkeit vorhanden, daß zum Schaden des Kranken Tuberkel- Bacillen durch die Einwirkung der Koch'schen Substanz mobil gemacht werden und die Tuberkulose weiter verbreiten. Seine bisherigen Demonstrationen von Lejchen- theklen will Mrchow so aufgefaßt wiffen, daß er damit hat zeigen wollen, welche Komplikationen während der Koch'schen Kur im Bereiche der Möglichkeit liegen; er habe aber keineswegs damit bedeuten wollen, daß solche schweren Begleit-Erscheinungen jedeSmak eintreten und als ganz regelmäßige Vorkommnisse zu verzeichnen wären.
• Der Reichstag, dem das internationale Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr zugegangen ist, setzte heute die 2. Berathung der Gewerbeordnungsnovelle (Arbeiterschutz) bei § 105 e fort, welcher schließlich in nachstehender Faffung Annahme fand: „Die Bestimmungen des § 105 b finden keine Anwendung 1. auf Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Noth- standes oder zur Abwendung einer Gefahr oder im öffentlichen Interesse unverzüglich vorgenommen werden müffen; la. für einen Sonntag auf Arbeiten zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur; 2. auf die Bewachung der Betriebsanlagen, auf Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, durch welche der regelmäßige Fortgang des eignen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, sowie aus Arbeiten, von welchen die Wiederaufnahme des vollen werkthätigen Betriebes abhängig ist, sofern nicht diese Arbeiten an
Aus Irrwegen.
Original-Novelle von Ferdinand Hartdegen.
(Nachdruck nicht gestattet.)
®otto: Das wahre Glück des Menschen besteht nicht in Reichthum und Ansehen; eS liegt im Frieden, in der Ruhe der Seele.
O Freiburg, du Zierde des ftuchtbaren, lieblichen Breisgaues, durch deine herrliche Lage vor Rebenhügeln, welche den Uebergang von der breiten Rheinebene ru den dunkelen Höhen des Schwarzwaldes bilden , durch deine sauberen Straßen und durch deine schönen Anlagen mit dm erfrischenden Springbmnnm erweckst du bte Sehnsucht aller Naturfreunde, welche dich einmal gesehen haben und nun fern von dir weilen müffen! Du bist der Anziehungspunkt vieler Fremden; hauptsächlich dein Münster mit den alten Glasmalereim, mit dm vielen Nischen, von denen jede eine kleine Kapelle für sich. bildet, und welche mit kunstvollen Holzschnitzereien reichlich versehen sind, erweckt die gerechte Bewunderung aller Kunstfreunde.
Wer gerade am Chärfreitag Morgm in Freiburg sich aufhält, und die traurig ernsten Gesänge des Domchores im Münster hört, dessen S-ele überfällt unwill- türlich ein heiliger Schauer, er fühlt sich der irdischen
Werktagm vorgenommm werden können; 3. auf Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugniffm erforderlich sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können; 4. auf die Beaufsichtigung des Betriebes, soweit er nach Ziffer 1 bis 3 an Sonn- und Festtagen stattfindet. Gewerbetreibende, welche Arbeiter an Sonn- und Festtagen mit Arbeiten der unter Ziffer 1 bis 4 erwähnten Art beschäftigen, sind verpflichtet, ein Ver- zeichniß anzulegen, in welches für jeden einzelnen Sonn- und Festtag die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die Dauer ihrer Beschäftigung, sowie die Art der vor- gmommmen Arbeiten einzutragen sind. 'Das Verzeich- niß ist auf Erfordern der Ortspolizeibehörde sowie dem in § 139b bezeichneten Beamten jederzeit zur Einsicht vorzulegen. Bei den unter Ziffer 2 und 3 bezeichneten Arbeiten, sofern dieselben länger als 3 Stunden dauern, oder die Arbeiter am Besuche des Gottesdienstes hindern, sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, jeden Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntage 36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends von der Arbeit frei zu lassen. Ausnahmen von den Vorschriftm des vorstehmdm Absatzes darf die untere Verwaltungsbehörde gestatten, wenn die Arbeiter am Besuche des täglichen Gottesdienstes nicht gehindert werden und ihnen an Stelle des Sonntags eine 24stündige Ruhezeit an einem Wochentage gewährt wird." Die Debatte drehte sich im Wesentlichsten um die ListcMhrung und um die auf Antrag des „Kartells" aufgmommeneSchlußbestimmung. - Weiter- berathnug morgen.
* Das Abgeordnetenhaus setzte die 2. Berathung der Einkommensteuervorlage fort. Der Antrag der Abgg. Rickert und Lückhoff, wonach die Versicherungs- prämim bis zum Betrage von 600 Mk. jährlich vom Einkommen für abzugsberechtigt zu erklären sind, wurde, nachdem Minister Dr. Miquel erklärt hatte, daß die Regierung keine Bedenken gegen Annahme dieses Antrages habe, angenommen (§ 9), ebenso die §§ 10 bis 16. Zum § 17, welcher den Steuertarif enthält, liegen mehrere Anträge vor. Reg.-Kommissar Geh. Rath Wallach wies die Ausfälle nach, die nach den einzelnen Anträgen zu erwarten wären. Abg. Richter (dfr.) erklärte, daß durch niedrigere Sätze von einem Ausfall zunächst keine Rede fein könne, da das Gesetz 20, 30, vielleicht 40 Mill, mehr einbringen würde. Die Entlastung der mittleren Einkommen sei nöthig. Ihm scheine es aber, daß die ganze gegenwärtige Finanzpolitik darauf hinausginge, die Mittel nus der lex Huene für allgemeine Staatszwecke zu verwenden. Minister Dr. Miquel hielt Mehreinnahmen in Folge der Deklarationspflicht noch für keineswegs festgestellt und warnte vor zu großer Entlastung der mittleren Einkommen, weil
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9500-10500
2400—2700 2700—3000
3000—3300 3300—3600
3600—3900 3900—4200
4200—4500 4500—5000 5000—5500
(70)
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(104)
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6000 6500
7000 7500
8000 8500
9000 9500
96 106 116 126 138 150 162 180 200
41
46
51
56
61
66
72
80
88
(143) (160) (176) (192) (212) (232) (252) (276) (300)
5500-
6000—
6500—
7000-
7500—
8000—
8500—
9000—
dadurch die höheren Vermögen so sehr belastet würden durch Kommunalabgaben, daß diese Besitzer sich bald veranlaßt sehen würden, aus solchen Gemeinden fortzuziehen. Abg. v. Eynern (ntl.) hielt für große Vermögen einen Prozentsatz von 4°/0 für genügend. — Weiterberathung: Dienstag 11 Uhr.
* Die Stenerkonlmisfion des Abgeordnetenhauses lehnte die Novelle zum Erbschaftssteuergesetz in ihren hauptsächlichsten Bestimmungen ab.
* Abg. Richter hat zu der Einkommensteuer-Bor- lage einen Antrag im Abgeordnenhause eingebracht, die Mittlern Einkommen wie folgt niedriger zu torifiren. (Die eingeklammerten Ziffern bedeuten die von der Kommission vorgeschlagenen Sätze.)
Partei nicht mehr angehörig betrachtet zu werden wünschte und schickte zugleich einen Boten an den Abg. Dr. Windthorst, um anzufragen, ob derselbe ihn empfangen wolle. Nachmittags fand eine Konferenz zwischen dem Abg. Müllensiefen und den Abg. Windthorst, Stötzel und Dasbach statt, die erst gegen 4 Uhr Morgens beendet war. Das Resultat der gepflogenen Unterhandlungen besteht Sarin, daß Herr Müllensiefen dem Centrum als Hospitant beittitt. Mit seinem Kollegen Dr. Brüel hat bereits ein kräftiger Schmvllis- trunk stattgefunden. Die Herren Kugelmann, Frackwitz und Patzig sandten Beileidsschreiben, während vom Vorstand der Centrumspartei des Kreises Bochum ein herzliches Glückwunsch-Telegramm eintraf." Wer von Politik auch nur eine blasse Ahnung hat, mußte sofort merken, daß hier ein Rosenmontag-Scherz vorlag; das verriethm schon die Namen Kugelmann, Frackwitz und Patzig. Judeß die sozialdemokrattsche Westfälische Freie Presse ist auf den Scherz richttg herein- gefallen. Das Blatt raisonnirt in folgender köstlichen Weise: „In den Armen liegen sich Beide", nämlich Hr. Müllensiefen und Hr. Windthorst. Wie nennt
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• Gelsenkirchen, 13. Febr. Die .Gelsenk. Ztg.' hatte sich bezüglich der Bochumer Wahlvorgänge in den Fcfftnachtstagen einen Fastnachtsscherz erlaubt, sie hatte mit gutem Humor über einen Streit zwischen Müllensiefen und einigen nationalliberalen Führern bei einem Diner im Kaiserhof in Berlin berichtet und dann den Artikel also geschlossen: „Am Rosenrnontag-Morgen . sandte Herr Müllensiefen dem Fraktions-Vorstand der nationalsiberalen Partei die Mittheilung, daß er in Zukunft als der liberalen
Welt entrückt, zumal wenn fein Blick auf der Gruppe der Jünger Jesu in einer Nische haftet, welche mit dem Herrn das heilige Abendmahl genießen, ein wahres Meisterwerk der plastischen Kunst.
Wenn Jemand das Verlangen in sich fühlt, einmal dem Treiben der Welt entzogen zu sein, seine Seele durch Gebet zu stärken und gleichzeitig die Allmacht Gottes in der Natur zu bewundern, so besuche er, wie ich es oft gethan, die Lorettokapelle, jenes schmucke dreitheilige Kirchlein, das auf einem sanft ansteigenden Rebenhügel auf der südöstlichen Seite der Stadt sich erhebt. Dort unter uralten Lindenbäumen vor der Kapelle ist es meistens still; einige Bänke stehen da, auf denen man eine entzückende Aussicht genießt über die weite Rheinebene hinüber nach den blauen Bergen der Vogesen und etwas im Vordergründe nach dem einem ganzen Gebirge ähnlichen Kaiserstuhl, hinunter nach der schönen Stadt, die in ihrer ganzen Größe sich zeigt. .
Nicht minder erhaben ist. die Aussicht von der anderen Sette der Kapelle. Da sieht man in ein wahrhaft idyllisches Thal, das im Hintergründe von einem schmucken Dörflein begrenzt ist. Güntersthal heißt der Ort, und das Wiesenthal, welches sich vor demsäbm zwis chen den dunkelen Waldeshöhm erstteckt, wird wohl
denselben Namm führen. Jrn Hintergründe ragen die dunkelen Höhen des Schwarzwaldes in des AetherS Blau, die selbst im gelindesten Winter fast immer mit Schnee bedeckt sind. Kein Wunder ist es daher, daß der Anblick dieses Thales, wo sich ein liebliches Idyll mit aller Großartigkeit und Majestät der Natur in einem Bilde vereinigt, dem Fremden einen Ruf der Bewunderung entlockt.
Wie wohl war es meinem Herzen, wenn ich an einem warmen Sommernachmittage von einer Bank aus unter schattiger Linde bei der Kapelle meinen Blick nach Güntersthal hinüber schweifen ließ, toenn mir die braunäugige Wirthstochter von der Wirthschaft unmittelbar neben der Kapelle ein Glas funkelnden Weines „Bon unserem" kredenzte, da fühlte ich mich so reich wie ein König, und der einfache Tisch; welcher vor mir stand, däuchte mir eine reich besetzte, großartige Marmortafel zu sein.
Die leise über mir rauschenden Blätter der Bäume schienen mir dann zuweilen, wenn ich allein saß, eine Geschichte aus alter, vergangener Zeit zu erzählm, so daß ich in süße Träumerei versank.
So flüsterten sie mir einmal, an einem lieblichen Sommertage, einen kleinen Roman in die Ohrm, dm ich jetzt wieder erzählm will, wenn der frmndliche