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JW 38

Dienstag, den 17. Februar 1891.

18. Jahrgang

Druck u. Vertag der Fuldaer Actieudruckerei (A. Dillmann).

Für die Redaction verantwortlich: Ludwig Deibel in Fulda.

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der Basis abgehen, die Jahrhunderte lang bestanden hat, von der alten klösterlichen Erziehung des Mittel­alters, wo das Lateinische maßgebend war und ein Bischen Griechisch dazu. Das ist nicht mehr maß­gebend, wir müssen das Deutsche zur Basis machen. Ebenso möchte ich das Nationale bei uns weiter gefördert sehen in Sachen der Geschichte, der Geo­graphie nnd der Sage .... Warum werden unsere ungen Leute verführt? Warum tauchen denn so viele unklare, konfuse Weltverbesserer auf? Weil die jungen Leute nicht wißen, wie unsere Zustände sich entwickelt haben, und daß die Wurzeln in dem Zeitalter der ranzösischm Revolution liegen. Und darum bin ich ;erade der festen Ueberzeugung, daß, wenn wir diesen lebergang aus der französischen Revolution in das 19. Jahrhundert in einfacher, objektiver Weise in den Grundzügen den jungen Leuten klar machen, so be- vmmen sie ein ganz anderes Verständniß für die Heu- tigen Fragen, wie sie bisher hatten."

Wenn es auch nicht zu verkennen ist, daß der Zu- ammenhang dieser Sätze seine dunkle Seite hat, so ist >och so viel klar, wo der Großvater „religiös" sagte, >a sagt der Enkel: „national". Im Sinne der herr- chenden Klasse, wie sie auS der französischen Revo- ution geboren wurde, liegt das allerdings, aber der ozialdemokratischen Bewegung wird damit schwerlich ein Abbruch gethan. Im Gegentheile: sie wird nur umsomehr sich über den Stillstand der „Entwicklung" aus jener Zeit der Umwälzung beklagen und verlangen raß ihrem folgerichtigen Fortgang freie Bahn gelassen werde. ... ‘

ES ist wohl nicht zufällig, meinen die,historisch- politischen Blätter', deren Darlegung wir hier folgen, laß gleichzeitig mit den Arbeiten der höheren Schul- männer auf der erwähnten Konferenz der Entwurf eines Volksschulgesetzes dem Landtag zur Be- rathung vorgelegt wurde. Es soll Alles in Einem Guß hergestellt werden. Auch in Bezug auf die Volks­schule hat schon Fürst Bismarck bei dem ersten Schritt zu einer gesetzlichen Regelung im Jahre 1872 die Losung „national" ausgegeben und noch deutlicher hat er sich später ausgesprochen, was er eigentlich meine: daß die Schule national sei, wenn sie „preußisch" sei und „protestantisch". Am 16. April 1875 hat er im preußischen Abgeordnetenhause ausdrücklich erklärt, daß es, sobald die hinderlichen BerfaßungSartikel ge­strichen und die preußische Gesetzgebung durch Vervoll­ständigung der Maigesetze gereinigt sei, an die Schule gehen werde. „Ich werde dann," sagte er, „so lange mir das Leben gegeben ist, ba$u beitragen, den Kampf, den aggreßiv zu führen wir eme Weile genöthigt ge­wesen sind, demnächst nur defensiv fortzusetzen und die Aggression mehr der Schulbildung als der Politik zu wäre. Alsdann würden auch Bücher, welche deutsche Kirchenlieder enthalten, nie kirchliche Approbation er­langen können. ,

In einem unterm 3. April 1883 an einen Pfarrer der Diözese Speyer gerichteten Schreiben sagt die hl. Ritenkongregation: . k ,

„Ferner empfiehlt die heil. Ritenkongregation Dir sehr, daß Du mit derselben Emsigkeit und Klugheit fortfahrest, nach und nach ohne Bedenken den Mißbrauch, Lieder in der BolkS- fprache, von welcher Art sie auch immer sein mögen, bei der heiligen Liturgie oder tei* liturgischen Funk­tionen zu singen, abschaffest: währwd sonst fromme, approb.rte Gesänge (in der Muttersprache), rote sie besonders tn Deutsch­land. vorzüglich vor ausgesetztem Allerheiligsten andachttg ge­sungen zu werden Pflegen, bei rein außerlrturgischen Funktionen durchaus nicht verboten sind.

Verordnungen in diesem Sinne haben auch andere kirchliche Behörden erlassen. Dieselben haben natürlich nur Giltigkeit, insofern sie den von der hl. Riten­kongregation gegebenen Gesetzen nicht widersprechen.

In den Breslauer Diözesanstatuten v. I. 1592 heißt es u. a., „daß die alte lobenswertheSitte, vor und nach der Predigt deutsche Lieder zu singen, gebilligt werden könne."

Manche Tiroler Franziskaner haben sog. „dmtsche Meßen" herausgegeben. Der P. Minister generalis aber erließ u. a. folgende Vorschrift:

„Bei den stillen Messen kaun das Deutschsingen gedul­det werden, aber innerhalb der gesungenen Meffe darf nichts

Die Kaiser Wilhelm L und Wilhelm IL über Schulbildung.

Der Prinz von Preußen, nachmaliger Kaiser Wil­helm I. sagte int Jahre 1858 zu einer Deputation des Abgeordnetenhauses: „nach seinen Wahrnehmungen, die er gegenüber dem badischen Aufstande gemacht habe, seien es die gottentftemdeteu Schulmeister gewesen, die daS ganze Unheil über das Land gebracht haben." ES ist nicht völlig zu erkennen, ob der damalige Prinz hiermit die Lehrer an den Volksschulen, oder an ben höheren und mittleren Schulen gemeint habe. Im letzteren Falle werden seine Wahrnehmungen bezw. seine Worte vollkommen bestätigt durch ben bekannten Dr. Stobt, einen bet offenherzigsten Führer bet,Jungen' hn Lager ber Sozialdemokratie, welcher in einer badi­schen Parteiversammlung im Dezember v. Js. seine wüthenden Ausfälle gegen Kirche und Staat mit der Erklärung bekräftigte: „Was ich hier vorbrachte, das haben mich die vom Staat gut bezahlten Professoren gelehrt, und ich ziehe nur die Konsequenzen auS ihren Lehren und Grundsätzen.

Allbekannt ist eine andere Aeußerung Kaiser Wil­helm I. in Betreff der Schulbildung. Als vor zwölf Jahren die Attentate auf chn stattfanden, und allge­mein der Sozialdemokratie zur Last gelegt wurden, da überlegte auch er, wie der Bewegung Herr $u werden fei, und als er am 8. Dezember 1878 die Glück­wünsche der städtischen Behörden Berlins entgegen» nahm, da erwiderte er: „Die Hauptsache ist, wie sie in der Adreffe richtig bemerken, die Erziehung der Jugend. Hier gilt e8, bi« Augen offen zu halten. DaS ist Ihre Aufgabe, die Herzen der Jugend so zu lenken, daß solche Gesinnungen nicht wieder aufwachsen. Und dabei ist das Wichtigste die Religion. Die religiöse Erziehung muß noch viel ttefer und ernster gefaßt werden. In dieser Beziehung ist auch in un­serer Stadt nicht Alles gut bestellt." In diesem Sinne hat auch der verstorbene Kaiser Wilhelm die ersten Jahre feiner Regierung gewirkt, wenn er auch nachher mit Betrübniß andere Wege theilweise hat genehmigen müßen.

Es ist höchst belchrend, damit die Aeußerungen des Enkels zu vergleichen.

Als am 4. Dezember v. Js. die Berliner Kon­ferenz znr Berathung der Fragen des höheren Schul­wesens zusammentrat, hielt Kaiser Wilhelm II. einein vieler Beziehung denkwürdige Eröffnungsrede, in wel­cher er unter anderem folgendes sagte: „Da fehlt es vor Allem an der nationalen Basis. Wir müßen sls Grundlage für daS Gymnasium das Deutsche neh­men; wir sollen nationale junge Deutsche erziehen und sicht junge Griechen und Römer. Wir müßen von

; berlaßen". Das hieß doch nichts Anderes als, da die atholische Kirche im Reich sich nicht „nationaliftren“ aßen will, so mußte chr durch die Schule der Boden entzogen werden. Noch am 24. Januar 1887 erklärte er dem Centrum gegenüber abermals: „Ich rechne auf den Fortschritt, auf die Entwicklung und Schärfung des UrtheilS durch die Schule nach ihrer vollständigen Emanzipation" (von der Kirche).

Wenn nun Kaiser Wilhelm II. bei obenerwähntem Anlaß gleichfalls die „nationale" Bildung der Jugend betont hat, denkt er sich dieselbe gewiß nicht tm Sinne BiSmarck's. Unser, wenn auch jugendlicher Kaiser hat in der kurzen Zeit seiner bisherigen Re- । jierung sich bereits durch zahlreiche Akte als einen so erleuchteten Herrscher erwiesen, daß er sich unmöglich Är Preußen und das Reich eine glückliche Zukunft ver- prechen kann, wenn unsere Jugend „national" gebildet würde ohne Rücksicht auf eine religiöse Grundlage oder gar im Kampfe gegen die Kirche. ____________________________Pst- E-

Deutsches Keich.

Berlin, 14. Februar.

* Der Prospekt über die Emission der neuen 3pr«zentige« Reichsanleihe, sowie der neuen 3 prozen- tigen preußischen Konsuls ist veröffentlicht. Bon der erstgenannten Anleihe gelangt ein Betrag von 200 Millionen Mark, von letzterer ein solcher von 250 Millionen Mark zur Subskription und zwar am 20. Februar. Eine große Anzahl Banken und Bankhäuser sind Zeichnungsstellen bestimmt, an der Spitze- der­selben die Reichsbank, nebst ihren Haupt- und sonstigen Bankstellen, sowie die K. Seehandlung, ferner für die preußische Anleihe auch sämmtliche RegierungShaupt- kaßen, Kreis- und Steuerkassen. Die Theilabschnitte der Schuldverschreibungen lauten auf 200, 500, 1000, 2000 und 5000 Mark und sind mit Zinsscheinen vom 1 Oktober 1891 an versehen. Der ZeichnungSpreiS ist auf 84,40 M. für je 100 Mark Nennwerth fest­gesetzt. Bei der Zeichnung ist eine Sicherheit oon5% des gezeichneten Nennbetrages in baar oder in Effekten zu erledigen. Die vom Komptoir der Reichsbank für Werthpapiere ausgegebenen Depotscheine vertreten die Stelle der Effekten. Auf die zugethellten Beträge sind zu entrichten: 20% vom 5. März, 10% vom 1.—6. April, 10% vom 1.—6. Mai, 20% vom 1.—6. Juli, 20% vom 1.—6. Oktober, 20% vom 1—6. Nov. 1891. Vollzahlung ist vom 1. April ab für die nach­folgenden Raten gestattet. _ ,.

• Die konservativen Abänderungs-Vorschläge zu der Sperrgelder-Borlage bezwecken dem ,Hannov. Kouner' zufolge die „Sicherung einer angemeßenen Entschädi- Anderes gesungen werden, als was zur hl. Liturgie und wat zur^Meffe jenes Tages gehört."')

2 In Uebereinstimmung mit dem Gesetze der Kirche sprechen bedeutende, als Kirchenmusiker und Liturgeu berühmte Männer, vor allem aber der Cäci­lienverein für die Erlaubtheit deS deutschm Gesanges; sie, die andrerseits so energisch für ben von ber Kirche geforderten lateinischen Gesang eintreten, sinb keines­wegs einseitige Gegner bes beutschen KirchenliebeS, sondern sie Vertheibigenbasselbe mit Begeisterung, wollen es aber nur bort gebraucht wissen, wo bie Kirche es erlaubt. Dr. Franz Witt schrieb im Jahre 1868:

„Die Einführung des BolkSgesanges an der rechten Stelle (also nicht beim Hochamte, nicht bei der liturgischen Vesper) bezeichne ich nochmals als ein großes Verdienst. Der Grund, daß wegen des fortdauernden Einerlei die Erbauung des Volkes eine gewiffe Ermattung erleidet, wenn es gar nie singen darf, ist so richtig, daß ich allen Diözesen ohne Bolks- gesang denselben aufrichtig wünsche . . . . Prozessionen und ähnliche Feierlichkeiten sind geradezu für Viele tobt, lahm und kalt ohne Volksgesänge. Es mag also einer den Bolksgesang so hoch stellen als er will, ich stelle ihn ebenso hoch; er mag chn loben, ich lobe ihn ebenso sehr."")

Der Priester F. I. Selbst sprach auf ber 9. Generalversammlung des Cäcilienvereins in Münster (1682) folgende herrliche Worte:

*) Witt, „Gestatten die fit. Gesetz« ..."©. 16.

") Krutschek S. 157.

Das deutsche Kirchenlied im Katholischen Gottesdienste.

Bon einem Cäcllianer in der südlichen Oberlausitz. (Fortsetzung)

II. Das deutsche Kirchenlied drim außerli tu r g i sch en GattesdienKe.

Zu den nicht liturgischen Funktionen und Andach­ten gehören: Die stille hl. Meße, die Rachmittagsan- Lachten, Prozessionen, Mai-, Abend- und Bruderschafts- andachten, die Rosenkranzandachten u. f. w. *). Bei ■aßen diesen Andachten, auch vor und nach der Predigt und Christenlehre, darf und soll das Volk oder der Sängerchor deutsche Kirchenlieder singen nach Herzens­lust.

L Der deutsche Gesang — oder überhaupt der Gesang in der Volkssprache — ist bei den nicht litur­gischen Andachten von der Kirche gestattet, ja em­pfohlen. Dies gcht hervor aus ben Entscheidungen der hl. Ritenkongregation. Die Gesetze, welche ben deutschen besang verbieten, beziehen dieses Verbot ausdrücklich nur auf die Feier der hl. Liturgie (Hochamt, Vesper s s. w.) nicht aber auf den Gottesdienst überhaupt. Diese Beschränkung deS Verbotes hätte keinen Sinn, wenn daS dmtsche Kirchenlied überhaupt verboten

*) Liturgisch sind aber: DieEeremonien derCharwoche, Wer Segen mit dem Allerheiligsten, die Frohnleichnamsprozession