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Freitag, den 30. Januar 1891.
18. Jahrgang
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Deutsches Keich.
Berlin, 28. Jannar.
* Der ,Reichsanzeiger' veröffentlicht nachstehenden Dankerlaß des Kaisers:
„Auch zu Meinem' diesjährigen Geburtstag, den Ich Dank Gottes gnädiger Führung mir besonderer Freuoe über das Mir zu Theit gewordene Familienglück verleben konnte, sind Mir telegraphische und schriftliche Glückwünsche von nah und fern in reicher Anzahl zugegangen. Ausrichtig beglückt durch diese Beweise liebevoller Thecknahme, zähle Ich Mich Allen, welche in dieser Weise zur Erhöhung Meiner Festesfreude beigelragen haben, zu innigem Dank verpflichtet. Bei der Unmöglichkeit, Meinen Dank den freundlichen Spendern im Einzelnen auszu- drücken, veranlasse ich Sie, diesen Erlaß zur allgemeinen Kennt- niß zu bringen.
Berlin, 28. Januar 1891.
lgez.) Wilhelm II.
An den Reichskanzler.
* Die verbündeten Regierungen und das Arbeiterschutzgesetz. Der Bundesralh har in seiner letzten Plenarsitzung zu den Beschlüssen der zweiten Lesung der VIII. Kommission des Reichstags betreffs der Roverll zur Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz > nach langer und eingehender Beratyung Stellung genommen. Dieselbe geht, so meldet ein Parlamcntsverichrerstatter, im Wesentlichen dahin, daß die Beschlüsse zweiter Lesung in ihrer Gesammtheit für die verbündeten Regierungen in weitem Umfange unannehmbar sind. Am meisten perhorresciren, immer nach demselben Berichterstatter, die verbündeten Regierungen die bezüglich der Fortbildungsschulen zu 8 120 des Gesetzes in zweiter Lesung gefaßten Beschlüfse, wonach der Unterricht nicht am Sonntage, vor Beendigung des Hauptgottesdienftes stattsinden darf. Nicht minder verwerfen die verbündeten Regierungen den zu-Gunsten der Jnnungsschulen am Schlüsse des Paragraphen gemachten Zusatz, wonach die jungen Leute die Gemeinde-Fortbildungsschule nur dann zu besuchen, geyalten sind, wenn sie keine von der höheren Berwaltungsbe- hörde anerkannte Jnnungs- oder andere Fach- oder Fortbildungsschule besuchen. Die zu Gunsten der Innungen gemachte Ausnahmebestimmung hat der Bundesrath als vollständig unannehmbar erklärt. Was den viel besprochenen 8 156, Berrufsparagraphen angeht, so werden ine verbündeten Regierungen die Wiederherstellung des Paragraphen in der Form der Regierungsvorlage Vorschlägen. Derselbe Vorschlag wird zu 8 125, wo aus der Buße der Vorlage eine Entschädigung geworden ist, nicht wiederholt werden, Was die Frauenarbeit angeht, so wünschen die verbündeten Regierungen Aufrechterhaltung der Beschlüsse zweiter Lesung. Etwaigen Versuchen, die Dif- ferenzirung der Frauenarbeit nach den Beschlüssen erster Lesung, elf Stunden für unverheirathete, 10 Stunden für verheirathete Frauen, wieder anfzunehmen, wird energisch entgegengetreten werden. Was die jugend-
Sonnenried.
RvMPi von M a r g a B r e ch t e n.
(73. Sortierung.)
„Ja, Mutter, soll pünktlich geschehen," will ich ihr antworten, aber wie ich den Mund aufthue, höre ich unten vor dem Hause Schritte, nicht wie von einem oder zweien, nein, wie von mehreren Männern. Das klingt so unheimlich, aber ich weiß nicht warum, sondern lehne mich weit zum offenen Fenster hinaus, so weit, daß die Mutter laut aufschreii. Herr, — was ich da sah, werd' ich zeitlebens nicht vergessen. Vier Träger, die brachten ihn zurück, er war auf dem Ritte verunglückt, der Herr Jhno Skandenberg. Der Fremde, wir nannten ihn gewöhnlich den Baron, so viel weiß ich noch, ging stumm daneben, aber die Helle Verzweiflung sprach aus seinem Gesichte. Wißt, die Leute sagten, er habe eine Schuld bei dem schrecklichen Sturze gehabt! Die Mutter trieb mich nach Hause, denn so etwas ist kein Anblick für Kinder; mein Vater aber blieb aus dem Hofe. Gegen Morgen fiel mir bei, ich könne nun die vergessene Jahreszahl auf das Schiffchen setzen; — Knaben in dem Alter haben oft wunderliche, ihnen wichtig dünkende Einfälle, eigentlich mag's auch das Verlangen gewesen sein, nach dem Bübchen zu sehen. Wie ich an die Hinterthüre kam, konnte ich
lichen Arbeiter angeht, so wird die Wiederherstellung jener Bestimmung gewünscht, wonach 13jährige Knaben, die nicht mehr schulpflichtig sind, auch vor dem vollendeten vierzehnten Jahre volle 10 Stunden des Tages beschäftigt werden können. Nach 8 105c Schlußsatz sind die Gewerbetreibenden, sofern es sich um Arbeiten handelt, die ausnahmsweise nach dem Abs. 1 Al. 2, 3 desselben Paragraphen vorgenommen werden können, sofern diese Arbeiten länger als drei Stunden dauern, verpflichtet, ihre Arbeiter an jedem brittep Sonntage volle fechsunddreißig Stunden frei zu lassen. Man wird auf der Wiederherstellung der Regierungsvorlage: „volle vierundzwanzig" Stunden bestehen. Was die eigentliche Sontagsruhe angeht, so besteht die Hauptdifferenz darin, daß die Kommission den Kalender- fonntag verlangt, also von 12 Uhr Nachts bis 12 Uhr Nachts, während in Regierungskreisen diese Bestimmung als undurchführbar für eine Reihe von Betrieben angesehen wird, da sie sich in den Schichtenwechsel nicht einfügen läßt, auch den Betrieb für zwei Nächte zum Stillstand zwingt. Man will daher nur 24 Stunden Ruhezeit festsetzen, ohne sich an den Kalendersonntag zu binden, derart, daß die Arbeit von Sonnabend Abend oder von Sonntag srüh zu ruhen beginnt, je nachdem es der Betrieb erfordert. Die Ausnahmsbestimmungeii der 88 138a und 139, die die Kommission in zweiter Lesung erweitert hat, werden keinen Widerstand sind n. Die Stellungnahme des Bundesrathes, schließt dieser Bericht, läßt erwarten, daß, wenn wesentlich Neues seitens des Reichstags in der Plenarberathung in das Gesetz gebracht wird, dasselbe eine Aussicht auf Annahme seitens der verbündeten Regierungen nicht hat. Dasselbe gilt für den Fall daß der Reichstag die vom Bundesrath zu den Beschlüssen zweiter Lesung ausgesprochenen Wünsche unbeachtet läßt.
* Die Budgetkommission des Reichstags hat die Unteroffizier-Prämien mit 9 gegen 19 Stimmen ab- gelehnt.
* Der Reichstag erledigte den Etat des Reichs- Jnvalidenfonds und überwies dazu gestellte Anträge auf Erhöhung der Pensionsbezüge und Entschädigungen bei Erwerbsunfähigkeit für die Kriegsinvaliden der unteren Klassen und auf Beseitigung der Härten und Unzuträglichkeiten bei Anwendung des Militärpensionsgesetzes, insbesondere in Bezug auf die im Staats- und Gemeindedienst angefteHten Beamten, an die Budgetkommission. Regierungsseitig wurde erklärt, daß zur Zeit Verhandlungen über eine anderweite Regelung der Materie schwebten. Dann wurde der Etat der Post- und Telegraphen-Verwaltung be- rathen. Staatssekretär Dr. v. Stephan sprach sich dabei gegen die vom Abg. Funk (frs.) angeregte Herabsetzung der Telegraphengebühren, sowje gegen die vom die ganze Unterstube übersehen. Furchtsam drückte ich mich an eine Ecke, denn neben dem großen Bett brannten einige Lichter, und das Gesinde umstand mit den Nachbarn den tobten Herrn. Die Wiege und ber Platz am Kamin, wo bie Amme zu sitzen pflegte, war leer, auch bas Spielzeug war fort. Die ernsten, finsteren Mienen der Männer schreckten mich ab, sie nach den Beiden zu fragen. Betrübt schlich ich nach Hause. Endlich kam auch der Vater. Als ich ihn wegen des Kindes anging, sagte er kurz: Da sei ohne Sorge, es hat einen neuen Vater. Mir aber wars mit der Antwort nicht gedient. Nachts, als ich die Eltern in ihrer Koje leise sprechen hörte, kroch ich aus meiner Schlafstätte unter der Herdbank hervor und lauschte. Da hörte ich denn, was sich in der Nacht ereignet hatte, und baß ber frembe Herr mit dem Knaben unb feiner Wärterin abgereift sei. Die Mutter war recht traurig; sie bedauerte auch, daß die Amme, welche zu unserer Freundschaft gehört hatte, mit fort war. Diese, eine junge, hübsche Person, war mit der verstorbenen Frau in die Gegend gekommen und hatte unter Anderem das Hand- roeben von meiner Mutter gelernt, welche in derlei Dingen sehr geschickt war."
Hier hielt der Matrose inne, wie um die Wirkung des Erzählten zu beobachten. Seine klugen Augen ruhten forschend auf dem Gesichte des Kapitäns, welcher
Abg. Wilisch angeregte Heraöfetziing der Gebühren für Zeitungs-Telegramme aus. Die Telegraphengebühren seien bei uns billiger wie in anderen Ländern; zu einer Ermäßigung der Gebühren für Zeitungsdepeschen, die ein Privilegium sein würde, liege kein Bedürfniß vor. Uebrigens komme die Postoerwaltung den Zeitungen in weitem Maße entgegen. Abgg. Schäd 1 er und Bachem (Ctr.) wiesen dem gegenüber darauf hin, daß im Telegraphen-Verkehr bereits dem Wolff'schen Bureau ein Privilegium hinsichtlich der Beförderung zu Un- gunften anderer Bureaus und Privat-Korrespondenzen eingeräumt sei. Staatssekretär v. Stephan erwiderte, daß der Vertrag mit dem Wolff'schen Bureau seiner Zeit von Preußen mit auf das Reich übernommen worden sei. — Weiterberathung morgen.
* Im Abgeordnetenhause beantwortete der Minister H e r r f u r t h die Interpellation des Abg. Molty (Pole) bett. Maßregeln gegen Massenauswanberung nach Brasilien, daß die Regierung bemüht sei, der epidemischen Auswanderung mit allen gesetzlichen Mitteln entgegenzutreten, daß sie aber nicht in der Lage sei, die Auswanderung verhindern zu können. Die Schaffung eines Reichsgesetzes zur Regelung der Auswanderung fei in Vorbereitung: Verleitung zur Auswanderung durch falsche Vorfpiegelungeii werde bestraft unb für die Auswanderung nach Brasilien würden Agenten nicht konzessionirt. Viel müsse durch Belehrung geschehen. Das beste Mittel, die Auswanderung einzuschränken, bleibe die Hebung der intellektuellen und materiellen Wohlfahrt der Bevölkerung. In der Debatte wurde darauf hingewiesen, daß eine maßvolle Auswanderung nach Süd-Brasilien nicht bedenklich fein würde. Bei der jetzigen Agitation handle es sich aber um Nord-Brasilien, wo man in den Einwanderern Ersatz für die Sklaven suche. Der Antrag v. Bülow bett, die Giltigkeit der Jagdscheine in ganz Preußen passirte die 1. Lesung, der Antrag, betreffend Verbot des Privathandels mit Staatslotterie-Loosen, wurde von der Tagesordnung abgefetzt. Die Novelle zur Syn od alordnungwurde endgiltig angenommen. Eine längere Debatte veranlaßte die Novelle zum Ausführungsgesetz für das deutsche Gerichtsverfaffungs- gesetz (Aufsicht bei den Amtsgerichten), in welcher vielfach auf Aeußernngen im Herrenhause zuriick- gegriffen und dort erhobene Bedenken besprochen wurden. Die Vorlage wurde schließlich einer 14er Kommission überwiesen. Morgen: Helgoland-Vorlage und andere.
* Ein im Reichstage eingegangener sozialdemokratischer Antrdg auf Berstaailichung des Apothekenwescns lautet: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, alsbald dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Ueberuahme der Verwaltung und des Eigenthums des Apothekenwesens durch das Reich her- schweigend vor sich hinstarrte. Plötzlich blickte er auf, warf den Rest der Cigarre von sich und sagte ruhig:
„Eure Geschichte war gut, aber glaubt mir, auf mich hat dieselbe keinen Bezug."
„So hättet Ihr, verzeiht mir die Frage, nie etwas von jenem Gehöfte und seinen Bewohnern gehört?"
„Nie."
„Kann auch nicht Jemand, der jener Gegend entstammte, die Decke gewebt haben?"
„Nein; die, welche sie gearbeitet hat, ist eine alte Frau, so viel ich weiß, nicht weit von unserem Gute geboren. Doch, Ihr spracht vorhin von einem in dieselbe eingewebten Worte. Wie ist es damit?"
„Es wird wohl auch keine Bewandtniß damit haben," meinte Hans Sturen enttäuscht, „immerhin ist es ja nur die Hälfte des Namens. Das Gut hieß ursprünglich „Birkenried". An dem Morgen nun, da der Herr Jhno Skandenberg mit seiner jungen Frau darin einzog, lag es in vollem Sonnenglanze vor ihnen. Das Meer und die Küstenbucht leuchteten hell, die schönsten Strahlen aber trafen gerade auf das Haus und das Gärtchen davor. Gelbe Mohn-oder Sonnenblumen blühten darin; wir hatten einen Kranz davon gemacht und über der Hausthüre aufgehangen. Das Alles betrachtete die Fran mit glänzenden Augen und sie meinte, der Name „Birkenried" passe nicht recht