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Samstag, den 24. Januar 1891.
18. Jahrgang
Fuldaer Zeitung
Für dir Nrdaction »«antwortlich: Ludwig Deibel in Fulda.
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* Das Sperrgeldergesetz.
Der neue Sperrgelder-Entwurf lautet:
Artikel 1. Von denjenigen Beträgen, welche auf Grund der gemäß § 1 des Gesetzes vom 22. April 1875 erfolgten Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln aufgesammelt sind, werden nach Inkrafttreten gegenwärtigen Gesetzes an die Erz- bisthümer bezw. Bisthümer Köln 3,267,619, Gnesen-Posen 1,954,205, Kulm 983,565, Ermland 1,037,239, Breslau 1,482,893, Hildesheim 681,334, Osnabrück 325,865, Paderborn 1,182,364, Münster 1,535,266, Trier 2,122,421, Fulda 823,819, Limburg 570,416, Prag 33,893, Olmütz 6865, Freiburg 1561, zusammen 16,009,333 M. herausgezahlt. Artikel 2. Aus den im Artikel 1 aufgeführten Summen werden seitens der betreffenden Diözejan- Obern die von Instituten und Personen erhobenen Ansprüche, soweit sie für begründet erachtet werden, nach Maßgabe der den Bisthümern herausgezahlten Mittel befriedigt. Zu diesem Be- hufe toird in jeder Diözese bezw. in jedem preußischen Diözesen- Antheile seitens des Diözesan-Obern eine Kommission, bestehend aus drei Geistlichen und zwei zum Richteramte befähigten, aber nicht im unmittelbaren Staatsdienste stehenden Laien eingesetzt. Dieselbe entscheidet über die erhobenen Forderungen enbgiltig unter Ausschluß des Rechtsweges. Artikel 3. Die Übrig bleibenden Beträge werden von den Diözesan-Obern sür kirchliche Zwecke der Diözesen bezw. der preußischen Diözesan-Autheile, sowie zur Unterstützung von Gemeinden bei Errichtung ober Wieberherstellung kirchlicher Gebäube verwenbet. Artikel!. Ueber bie Verwenbung der auf Grund dieses Gesetzes herausgezahlten Summen werden die Diözesan-Obern dem Minister der geistlichen Angelegenheiten Mittheilung machen. Artikel 5. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten und der Finanzminister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Die Begründung lautet:
Der int Frühjahre 1890 vorgelegte Entwurf hat nicht bie Zustimmung der Laudesvertretung gefunben. Die Staatsregierung schlägt jetzt vor, beit int Absatz 1 bes 8 9 bcs vorgedachten Gesetzes enthaltenen Vorbehalt dadurch zur Erledigung zu bringen, daß die anfgesammelten Staatsmittel zwar, wie früher schon beabsichtigt, zu Gunsten der Diözesen und Diözesanantheile nach Maßgabe des Aufkommens verwendet, aber nicht, wie im vorjährigen Entwürfe vorgeschlagen war, tu der Form von Renten, sondern in Kapitalien den Diözesen überwiesen werden sollen. Die Bischöfe würden es dagegen übernehmen, über die An- fprüche, welche mit Bezug auf bie eingestellten Staatsleistungen unb bie aufgesammelten Staatsmittel erhoben werben, zu entscheiden. Die übrig bleibenden Beträge sollen zum Besten der Diözesen und Kirchengemeinben Verwendung finden und hierdurch den rechtlichen Charakter von Diözesanfonds erhalten. Diesen leitenden Gesichtspunkten entsprechend bestimmt Artikel 1 bie Herauszahlung ber einbehaltenen Staatsmittel, und zwar in der Weise, daß das Kapital nach Maßgabe der aus den einzelnen Diözesen eingekommenen Theile desselben auf die Bisthümer vertheilt wird. Ausweislich des neuesten Finalabschlusses der Generalstaatskasse belaufen sich die bei dem Sammeltonto befindlichen Beträge aus 15,938,676 M., denselben sind noch zu- zuseyen 70,656 M. als Rest einer Schuld des Posen'schen Säkularisationsfonds an das Sammeltonto, welche dadurch entstanden ist, daß irrigerweise die Zuschüsse für bie Seminare in Posen unb Gnesen als reine Bebürfnißzuschüffe behandelt unb daher als ersparrt verrechnet worden sind, während es sich in der That um Dotationsbeträge, welche dem Sammelconto zustehen, handelt. Hiernach ergibt sich ein Gesammtbetrag von 16,009,333 Mark, welcher in dem Gesetzentwurf Aufnahme gefunden hat und dessen betreffende Theile den Bisthümern herausgezahlt werden sollen. Die Staatsregierung hält nach wie vor an der Ansicht fest, daß ein Rechtsanspruch auf die aufgefammelten Staatsmittel nicht besteht und daß eS Empfangsberechtigte im mristifchen Sinne nicht gibt. Diese Auffassung liegt insbesondere
Sonnenried.
Roman von Marga Brechten.
(68. Fortsetzung.)
ihr nun die Kennrniß der Almut-Sage? Wenn sie an der Eiche vorüber muß, gedenkt sie mit ^ergegangen ^n rau ’ $ ^wch ihr Fluch auch auf sie Als Baron Herbert's Todestag zum ersten Male wiederkehrte, standen die Dinge noch auf demselben Punkte wie bisher. Alle Nachforschungen der Behörden nach dem Erben oder dessen Schiff waren erfolglos geblieben. Das Fahrzeug des Kapitäns war vor ungefähr zwei Jahren vor einem amerikanischen Hafen ausgefahren, seitdem verlautete keine Kunde mehr. Für diesen, im Testamente vorhergesehenen Fall war die Baronin die Verwalterin des Gutes, eine Aufgabe, welche sie bedrückte, um so mehr, da sich bis zur Stunde noch kein Dokument in ihrem Besitze vorfand. Es sollte den Stiefsohn betreffen und von ihr und demselben nach seiner Rückkehr gemeinschaftlich gelesen werden. Offenbar war der Verstorbme von dem höchsten Richter abgerusen worden, ehe er das fragliche Schriftstück überhaupt entwerfen konnte.
ben Bestimmungen bes Artikels 2 bes Entwurfs zu Grunbe. Nach benfelben sollen bifchöflicherseitS zu beftellenbe Kommission n mit Ausschluß beS Rechtsweges nach ihrem pflichtmäßigen, billigen Ermessen unb unter Berücksichtigung ber obroaltenben Umstände enbgiltig etttscheibeu, ob, bezw. inwieweit Ansprüche zu beliebigen finb, welche von irgenb einer Seite, von Instituten unb Personen — juristischen ober natürlichen — auf bie ben Bisthümern herauSgezahlteu Mittel erhoben werben. Der ver- bleibenbe Rest soll von ben Diözesan-Obern Inhalts beS Art. 3 für kirchliche Zwecke ihrer Diözesen bezw. preußischen Diözesanantheile uerroanbt werben. Einer Auszählung biefer Zwecke bedarf es nicht. Vorzugsweise ist auf bie Bildung von Fonds für emeritirte ober hilfsbedürftige Geistliche hinzuweisen, ferner auf die Unterstützung von Aspiranten deS geistlichen Standes, auf bie Gewährung von Mitteln zur Ausbildung von Geistlichen, auf bie Deckung ber vermehrten Kosten ber Divzesanverwaltung, auf die Aufbesieruug ber Gehälter von Domherren, Domvikaren unb Beamten ber bischöflichen Verwaltung. Besonderer Werth ist auf bie Unterstützung armer Gemeinden bei Errichtung unb Wiederherstellung kirchlicher Gebäude (Kirchen, Kapellen, Häuser für Geistliche unb Kirchendiener) gelegt. Daß letztgebachte Unterstützungen besonders in dem Entwurf erwähnt werden, hat darin seinen Grund, baß ein Zweisel entstehe» kann, ob die Unterstützung von Gemeinden ohne weiteres als ein Diözesaiizweck anzuerkennen sei In thatsächlicher Hinsicht ist noch zu bemerken, baß bie vor Erlaß bes Gesetzes vom 22. April 1875 bereits fällig gewesenen, aber bnrch BerwaltungSanorbnung einbehaltenen Bezüge (namentlich bie betreffenben Kompetenzen bes bamaligen Bischofs von Ermland und bie in den §§ 13 Absatz 1, 18 Absatz 3 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erwähnten betreffenden Staatsmittel), bei denen es sich um rechtliche Verpflichtung oder Dotation handelt, in ben bei dem Sammel-Conto befindlichen Beträgen mitenthalten sind. In rechtlicher Hinsicht bleibt zu erwähnen, daß der Fürsterzbischof von Prag und der Fürsterz- bifchof von Olmütz bie ihnen nach dem Entwurf zugewiesenen Rechte zufolge bes § 138 2, 11 des Allgemeinen Landrechts durch ihre inländischen Vertreter anSüben und daß die Bestimmungen der Gesetze vom 20. Juni 1875 unb vorn 7. Juni 1876 eine Aenberung durch dieses Gesetz nicht erleiden.
Diefe neue Sperrgelder - Vorlage ist das e rst e kirchenpolitische Gesetz, welches die Katholiken mit wirklicher Genugthuung begrüßen können. Es entspricht, so weit sie bekannt geworden sind, den Vorschlägen der Bischöfe. Der Staat verzichtet auf jede Einmischung in die Verwendung der ausgezahlten Gelder. Die in Art. 4 vorgeschriebene Mittheilung an die Regierung über die Verwendung der Gelder erregt kein Bedenken, da der Regierung kein Einspruchsrecht zusteht; ebenso sind die in der Begründung zu Art. 3 genannten Verwendungszwecke nicht mehr als Dekoration; denn das Gesetz selbst nennt keine bestimmtm Zwecke. That- sächlich werden die angeführten Verwendungszwecke allerdings wohl in erster Linie in Betracht kommen. Herrn v. Goßler ist die Einbringung der Vorlage sicherlich recht schwer geworden. Wir wollen deßhalb auch darauf verzichten, seine Reden bei Berathung des vorjährigen Entwurfs in Erinnerung zu bringen. In gewissen protestantischen Kreisen wird die neue Vorlage natürlich wieder einen Sturm der „Entrüstung" über die „Stärkung der römischen Kirche" erregen, und die Forderung wird lauter als je erhoben werden, daß der Staat, nachdem er der katholischen Kirche 16 Millionen „geschenkt", nothwendig „auch" die evan-
Alle diese Wirren, verbunden mit den vielen gesetzlichen Formalitäten, welche sie den Hingeschiedenen Gatten noch nicht einmal ungestört beweinen ließen, wurden Felicitas mit jedem Tage peinlicher. Anfangs hatte sie gehofft, ihren Vater zur Uebersiedlung nach Freidorf bewegen zu können. Aber Illa bat so inständig, davon abzustehen, und der alte Mann erklärte, er könne sich auf die Dauer in den großen, vornehmen Räumen nicht so behaglich fühlen, als in dem bescheidenen Heim an der Dorfstraße. So kehrte sie denn allein in das öde Schloß zurück, nach und nach einsehend, daß er Recht hatte. Fortan begnügte sie sich mit den öfteren und längeren Besuchen, welche er und Tante Josephe ihr machten, aber sie selbst kam sich nach denselben noch verlassener vor als vorher. Mehr erfrischt fühlte sie sich nach einem Gespräche mit Fräulein Adelheid und deren Bruder. Die alten Freunde verriethen zwar große Unruhe in Betreff des Kapitäns aber sie fanden doch immer wieder das rechte Wort, um ihr Trost und Muth einzusprechen. Auf den Rath des Pfarrers wollte Felicitas im Frühjahre selbst die weitgehendsten Erkundigungen nach dem Verschollenen einziehen — dem Willen ihres Gatten entsprechend und unbekümmert um das Gerede der Leute.
„Hat sich nach der Rückkehr des jungen Herrn
gelische mit einigen Millionen bedenken müsse, salls er sich nicht einer „schreienden Imparität" schuldig machen wolle. Das „verletzte protestantische Gefühl" wird wieder ins Gefecht geführt werden, und sich dadurch wohl schwerlich besänftigen lassen, daß die Regierung, laut der Begründung, nach wie vor an der Ansicht feftyält, ein Rechtsspruch an die Sperrgelder bestehe nicht. Man darf gespannt darauf sein, wie sich die einzelnen Parteien des Hauses zu dem Entwurf stellen werden. Unter Zugrundelegung der Aussprache vom vorigen Jahre kann man annehmen, daß außer den Polen die freisinnige Partei demselben geschlossen zustimmen wird, auch von den der Regierung am nächsten stehenden Elementen, in der frelkonservakiden und der konservativen Partei ist die Zustimmung vvr- auszusetzen, die Mehrheit für den Entwurf dürste jedoch keine sehr große werden.
Summa 47,717 M. 41 Pf. Hiervon gehen ab: Drucksachen, Porti ic. 1,069 „ 43 „ Bleibt Bestaub 46,647 Ml'98 Pf.
Da außerdem Exeellenz Winbthvrst birett »och einige Taufend Mark zugefandt worden finb, fo dürfte chi-e Gesimmtein- nahrne sich bis jetzt auf runb 50,000 Mark belaufen.
* Der neue Präsident des.Reichsgerichts tz. Ce|l= Wäger, ist als Sohn eines Rittergutsbesitzers in Ostpreußen am 16. Mai 1831 (geboren; er bezog Astern 1850 die Universität zu Königsberg und wurde im August 1858 zum Genchtsasseffor ernannt. Nachdem er zunächst Richterstellen in Schwetz und Löbau verwaltet hatte, trat er zur Staatsanwaltschaft.Aber, in
2,068 M/ 40 Pf. 2,737a „ 55 „ 3,208. „sl70 „
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Diözesen, bezw. LanbeStheile wie folgt:
BiSthnm Hildesheim
„ Rottenburg
„ Paderborn
„ Limburg
Ungenannt aus Diözese Limburg . .
BiSthnm Culm Erzdiözese Freiburg
Persönliche Gabe von Herrn Herber in Freiburg ......... Diözese Osnabrück Fmld a (erste Rate- FürstbiSthnm BreSlau (Prov. Schlesien) .
„ (Delegaturbezirk:
Berlin, Brandenburg, Pommern)
BiSthum Ermland
Apostol. Bicariat Sachsen
Deutsches Keich.
Berlin, 22. Januar.
* Die Gaben zur Wiudthorstspende, welche da» Bahamer Komite am 17. Januar überreichte, verweilen sich auf. bie
Erzdiözese Köln:
a) Reg.-Bez. Düffeldorf «u 2-932,„z, M
b) „ Köln und Aachen, erste Rast sitzest49.
c) Ungenannt von auswärts durch Herrn
Wiese........ mr-P tei.
Königreich Bayern ....'. ..>1.8,382''i;'8O
Diözese Münster 3 1 -■ 9,000. ,, Diverse Einnahmen L1'92 .. „
Zinsen bei der Rheinischen Volksbank in Köln 231 „ 46
Barons noch kein Dokument gesunden, oder wollen, können Sie nicht aus den heiklen Punkt ejngeh.en, so werden wir ein behagliches, schönes Heim für Sie finden, Theuerste," sagte Fräulein Adelheid .mit ihrer weichen, herzlichen Stimme und begleitete wie gewöhnlich ihren Besuch nach dem stillen Dorfkirchhose. Dorthin ging Felicitas am liebsten. Das bleiche Gesicht an das weiße Marmordenkmal gedrückt, .betete sie stets lange und innig. Seit Kurzem hatte sie zwei Gräber zu hüten, denn — auch Hans Rast stapd verödet.
Als der Winter kam, mußten.die Gänge nach dem Kirchhofe aufhören. Das Wetter 'war rauh. und stürmisch und Felicitas Kraft beinahe erschöpft,. siDas Gefühl gänzlicher Verlassenheit, die tiefe Safier um den Verstorbenen, dessen Pflege ihr Leben, aüsgefüllt hatte, dabei die leise erwachende Sehnsucht nach Jhno begannen ihre.Gesundheit zn erschüttern..^
Theilnahmlos, mit großen, wie im Fieber, brennenden Augen lag sie aus dem Sophg; ihre. Verwandten und Freunde beobachteten sie mit. wachsender, ftnruhe. Selbst Dr. , Werner meinte besorgt: „Es ".ist ein schleichender Gram, dex ste verzehrt," ,7. ..
Wo war jetzt die Thätkraft, die Ausdauer, milder sie den blinden Mann gepflegt hatte? — Rur . wenn sie von Baron. Herbert sprechen 1>onnt<, belebten sich "" . >1»* - *;
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