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JV 270.

Samstag, den 22. November 1890.

17. Jahrgang

Fuldaer Zeitung

Druck u. Verlag der Fuldaer Slcnenotucrerci (A. Tlllamna).

Für die Redaction verantwortlich: Ludwig T.'ib

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Deutsches Keich.

Berlin, 20. November.

* Die Schulfrage ist, schreibt die .Germania', durch den Goßler'schen Schulgesetzentwurf in einem Maße in Fluß gekommen, wie seit den Jahren 1848 bis 1850 und 1872 nicht ein einziges Mal in Preußen. In jenen ersten Jahren handelte es sich um die Ver­fassung, es sollte bestimmt werden, welche Grund­sätze über die Schule in die preußische Verfassung ausgenommen werden müßten. Nach schwerem Hin- und Herkämpfen von zwei Jahren wurden die noch jetzt geltenden Formulirungen für die Verfassung fest­gesetzt, und zugleich im Artikel 26 bestimmt: „Ein besonderes Gesetz regelt das ganze Unterrichts­wesen," natürlich den in der Berfasiung niedergelegten Grundsätzen gemäß. Zu diesem besondere« Gesetz ist dann in den folgenden Jahrzehnten wiederholt ein Anlauf genommen worden, es kam aber entweder ein Entwurf nicht einmal aus den Ministerien ins Par­lament, oder wenn dieses, dann blieb er im Parla­mente stecken. So war die erste bedeutende ge­setzliche Bestimmung über die Schule seit 1850 das Bismarck-Falk'sche Schulaufsichtsgesetz von 1872, nach dem Kanzelparagraphen das erste große Kulturkampfgesetz. Bis zu diesem Jahre 1872 hatte man in Preußen keine Volksschule gekannt, in welcher nicht der Pfarrer als solcher Recht und Stel­lung gehabt hätte. Die Kreis- und Lokal-In­spektoren wurden vom Staate ernannt, aber aus den Pfarrern und häufig nach Anhörung der Bischöfe u. s. w. 1872 gab das Gesetz die Handhabe zur Ver­weltlichung der Schulinspektion, und Herr Falk betrieb dieselbe gründlich auf katholischer, weniger auf protestantischer Seite. Auch nach mehr als zehnjähriger Unterrichtsverwaltung der Herren v. Puttkamer und v. Goßler ist es noch heute so, daß z. B. die große Mehrheit der katholischen Kreisschulinspektoren : Laien sind, die große Mehrheit der p r o t e st a n t i s ch e n .Kreisschulinspektoren Prediger und Superintendenten. Außerdem hatte bekanntlich Herr Falk durch seine Ver­ordnung über den Religionsunterricht (Februar 1876) sogar dm Religionsunterricht verstaatlicht, dieser Unterricht wurde „im Auftrage des Staates" ertheilt von den weltlichen, staatlich angestellren Lehrern und die Geistlichen mußten zur Erthcilung wie zur Leitung des Religionsunterrichts staatlich „zugelassm" sein. Wie jenes Schulaussichtsgesetz von 1872 noch jetzt in Kraft ist und bezüglich der Kreisschulinspektoren vorherrschend, bezüglich der Lokalschulinspektoren noch theilweise wirksam, so besteht auch die Falk'sche Ver- .ordnung von 1876 noch in Kraft und wird einer An­zahl von Geistlichen gegenüber ganz und in manchen Einzelheiten noch oft ausgekührt. Und als jetzt Herr

Sonnenried.

Roman von Marga Brechten.

(18. Fortsetzung.) -

„Worauf?" fragte Baron Herbert, wie aus einem Traume erwachend. Dann sich besinnend, fügte er langsam hinzu: „Ah — auf die Almut-Sage." Und er begann mit müder, gleichgiltiger Stimme:

„Schloß Freidorf besteht, wie Du weißt, aus zwei Theilen. Den neuen bewohnen wir; von dem alten ist der große Eckthurm und das Nebengebäude der ein­zige Rest. Ursprünglich krönte er eine weitläufige, stattliche Burg, welche den Namen Steineck führte. Sie wurde von ihrem Erbauer, einem alrm Ritter, und besten einziger Tochter bewohnt. Die Tochter soll von märchenhafter Schönheit gewesen sein. Die Chronik sagt von ihr: Sie war groß und schlank wie eine Tanne, hatte Haare wie gesponnenes Gold und Augen so blau wie der Himmel, der sich über der väterlichen Burg wölbte. Als die letzte ihres Stammes wurde Almut einem jungen Rttter, Hartmann von Freidorf, .angetraut, dessen Namen auf die Besitzung überging. Bald darauf schloß er sich dem letzten Kreuzzuge an, schweren Herzens die Gattin und das einzige Söhnchen zurücklasiend. Er kehrte niemals zurück, und da keine .Kunde von ihm kam, chietten ihn Alle für tobt oder

v. Goßler, in Ausführung des oben genannten Artikels 26 der Verfastung ein Volkschul-Gesetz einbrachte, da war natürlich der erste Blick für jeden Katholiken darauf gerichtet, wie der Entwurf sich gegenüber jenen Kulturkampfbestimmungen stelle. Leider — es ist ganz der alte Kurs! Die Schulaufsicht bleibt wie sie war, ganz in den Händen des Staates, bezüglich des Religionsunterrichts ist wenig gebessert, und zum Ueberfluß soll, was Falk nicht gewagt, alles zu Schulzwecken bestimmte Vermögen der Kirchen, kirchlichen Stiftungen u. s. w. vom Staate wegge­nommen und der bürgerlichen Gemeinde geschenkt werden, und die Pfarr- und Kirchenschulen sollen auf diese übergehen. Am stärksten aber zeigt sich der U eb ergriff des Staates auf kirchliches Gebiet beim Religionsunterricht direkt, wie wir wiederholt aus­führten. Und Das bietet uns Herr v. Goßler — nachdem wir den Kulturkampf so fest und treu be­standen haben!

* Die Eentrumsmitglirdrr der Arbeiterschntz-Ko«- mission haben in der heutigen Sitzung einen Antrag von prinzipieller Bedeutung eingebracht. Derselbe lautet: „Die Kommission wolle beschließen, die Re­gierung zu ersuchen, dem Reichstag thunlichst bald einen Gesetzentwurf betr. die gesetzliche Anerken­nung beruflicher Organisationen der Ar­beit er unter Festsetzung von Normativbestimmungen vorzulegen." Unterzeichnet ist der Antrag von den Abgeordneten Hitze, Letocha, Graf Matuschka, Schädler, Stößel.

* Bei der Berliner Stadttierardnrtenvrrsammlnng find zwei dringliche Anträge eingegängen. Dieselben fordern Verleihung des Ehrenbürgerrechts und Ueberweisung von Räumlichkeiten zur Ausübung seiner Erfindungen an Professor Robert Koch.

* Es mehren sich jetzt in der Berliner Presse die Stimmen, welche auf die handgreiflichen Ueb elstände Hinweisen, welche durch die frühzeitige Publikation der Koch'schen Entdeckung und namentlich auch dadurch ent­standen sind, daß das neue Heilmittel, dessen Wirkun­gen gegen die Erkrankung innerer Organe noch lange nicht genügen!) erprobt ist, sich in genügender Menge nur in den Händen der beiden bekannten Aerzte befindet, die nebenbei bemerkt, von der Zusammensetzung des Mittels so wenig wissen, wie alle übrigen. Sehr viele Kranke und Aerzte, die hierhereilen, müssen noth- wendigerweise enttäuscht wieder zurückkehren. Es ist, wie der hier anwesende Professor Reisser aus Breslau konstatirt, zur Zeit absolut unmöglich, den Impf­stoff zu erhalten, und alle aus Hamburg, München rc. stammenden Notizen über bereits eingeleitete Versuche sind irrthümlich. Professor Neiffer selbst, welchem be­reits am Donnerstag vom Geheimrath Koch selbst, so­dann von Dr. Cornet, Dr. Libbertz und indirekt von

gefangen. Nicht so Almut; sie ließ ihr Kind in den Händen der Verwandten ihres Mannes und zog dem Lande der Ungläubigen zu, um den Gatten zu suchen. Ritter Freidorf's Oheim und Schwester hüteten unter­dessen die Burg und. erzogen den jungen Sprößling. Als dieser erwachsen war, ging er auf Reisen; von seiner Mutter Almut vernahm man nichts mehr. Biele Jahre waren vergangen. Da, an einem stürmischen Abend, pochte es am Thore, eine klagende Stimme bat um Einlaß. Der Thurmwächter öffnete und erblickte eine gebeugte kleine Gestalt mit gelöstem eisgrauen Haar und matten, halb erloschenen Augen, welche behauptete, die verschollene Herrin von Freidorf zu sein. In die Halle geführt, flehte das unheimlich aussehende Weib, sie wieder in ihre Rechte einzusetzen. Doch die ver­sammelte Schloßherrschaft verhöhnte sie und schalt sie eine Betrügerin. Die Burgfräulein aber hollen das Bild ihrer Schwägerin herber und riefen spottend: „Ist das Alimtt's Gestalt? Wo sind ihre herrlichen Augen und ihr goldenes Haar?" Man fragte sie nach früheren Vorfällen und begehrte Auskunft über Ritter Hartmann. „Ich habe ihn gefunden," antwortete sie in dumpfem Tone, wußte aber nichts aus der Vergangenheit, selbst nichts von einem zurückgelassenen Kinde. Entweder war sie nun eine Betrügerin ober bie auSgeftanbenen Entbehrungen hatten sie geistig unb körperlich zu

Stabsarzt Dr. Pfuhl bie Flüssigkeit definitiv für Ver­suche auf seiner Klinik zugesichert worden war, ist bis jetzt noch nicht im Besitze des versprochenen Impf­stoffes. Mit aller Bestimmtheit ist anzunehmen, daß bei dem Mangel an ausreichenden Mengen Impfstoffs das Mittel zunächst nur für wissenschaftliche Zwecke, behufs Feststellung gesicherter Resultate an Kliniken und Hospitäler abgegeben werden wird. Die Entsen­dung einer ärztlichen Deputation nach Berlin erklärte Professor Neiffer so lange für zwecklos, als die Mög­lichkeit noch nicht ausgeschlossen ist, daß hier an Ort und Stelle Versuche angestellt werden, deren Beobach­tung dann jedem Arzte natürlich freistehen wird. That- sache ist jedenfalls, daß jetzt und in absehbarer Zeit das Mittel, wenn überhaupt, so nur für wissen­schaftliche Versuche, am allerwenigsten aber zur Behandlung von Privatkranken zur Verfügung stehen wird. So viel wir wissen, soll das Heilmittel in nächster Zeit, wenn wieder Vorrath vorhanden ist, zunächst an städtische und staatliche Krankenhäuser und königliche Kliniken und ähnliche Institute gelangen.

* Nach einem Beschlüsse des Moltke-Comitös wird die dem Grafe» Molttr zum 90. Geburtstage von deutschen Städten überreichte provisorische Adresse in monumentaler Weise als Bronce-Votivtafel mit einge­grabenem Text der Adresse bergestellt und an einem von Moltke zu bestimmenden Orte angebracht werden. Gleichzeitig soll dem Feldmarschall ein Nußbaumschrank, enthaltend 27 lederne Mappen mit den Uyterschriften der städtischen Vertreter Deutschlands, überreicht werden.

* Bsrslmi, 19. Nov. Fürstbischof Dr. Kopp gibt Folgendes bekannt r „Mit tiefstem Schmerze babe ich aus den Mittheilungen der staatlichen Behörden er­sehen müssen, baß in ben Schwurgerichtsbezirken Op­peln unb Ratibor seit längerer Zeit eine auf gegen­seitige Eideshilfe gegründete und geradezu ban­denmäßig organisirte Gesellschaft besteht, welche darauf abzielt, mit dem verbrecherischen Mittel des M e i n e i d s bei eingeleiteten Untersuchungen — nament­lich durch den Alibibeweis — ober bei schwebenden Prozessen Wahrheit und Recht zu untergraben unb bie Rechtsordnung unb Rechtssicherheit auf das Aeußerste zu gefährden. Wie hätte ich wohl ahnen können, daß es in meiner Diözese unb namentlich unter meinen oberschlesischen Diözesanen, bereu tiefe Frömmigkeit unb Religiosität ich wiederholt kennen gelernt habe, Personen geben könne, bei benen das Bewußtsein von der Heiligkeit des Eides so tief gesunken ober vielmehr völlig geschwunden wäre, und welche die Warnung der heiligen Schrift ganz vergessen hätten: „Es soll kommen das Strafgericht in das Haus des falsch in meinem Namen Schwörenden, und es soll bleiben mitten in seinem Hause und es verzehren, sein Holz sammt seinen Steinen!" Um so nothwendiger wird es sein, die

Grunde gerichtet; vielleicht auch hatte sie Hartmann wirklich wiedergefunden — die dabei mitwirkenden Um­stände konnten ihren Verstand umnachtet haben. Wie dem auch war, die Verwandten des verschollenen Ritters prüften nicht länger, sondern stießen die Wahnwitzige mit Hohngelächter hinaus und wiesen ihr eine kleine Kammer im Gesindehause an. Hier lebte sie noch mehrere Jahre, nichts von sich sprechend und wissend, als daß sie Almut sei, die Herrin von Freidorf. All­mählich wurde sie ruhiger und verrichtete theilnahmlos die rauhen Arbeiten, welche ihr die Dienstboten über­ließen. Einst hatte sie sich eine Eichel zu verschaffen gewußt; bekanntlich ziert diese Frucht das Wappen der Freidorf's, auch die Ahnfrau ist mit einer goldenen Eichel in der Hand abgebildet. Sie grub dieselbe an einer Stelle des Hofes ein unb bewachte ängstlich das Keimen und langsame Wachsen des Schößlings, welchen sie bald von ihrem Kammerfenster aus sehen konnte. Das Gesindehaus muß also damals an der anderen Seite gestanden haben. Im Herbste klopfte der Tob bort an; da richtete sich bie Sterbenbe auf ihrem Lager auf, wies mit ausgestreckter Hand nach bem winzigen Bäumchen hin unb rief mit einer Stimme, beten schauerlich gellenden Ton man weithin im Hofe hörte:

„Das Glück soll Freidorf fliehen, bis bie Arme einer zweiten Almut ben mächtigen Stamm bet Eiche