V 265.
Sonntag, den 16. November 1890.
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Druck u. Berlag der Fuldaer AcUenoruaere» (A. SiKmann).
Für die Redaktion verantwortlich: Lndrriz T.ibrl '.r. Falda.
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Katholiken der Diözese Fulda!
Auf allen Versammlungen deutscher Katholiken, bei jenen imposanten Kundgebungen katholischer Ueberzeugung und katholischen Willens, bildete eine ständige und einmüthige Forderung die Zurückberufung unserer Orden. Manches ist in dieser Hinsicht durch unsere Einigkeit erreicht worden; aber noch nicht Alles.
Noch ist der hochberühmte Orde« der „Gesellschaft Jesu" von deutscher Erde ausgeschlossen.
Noch sind jene Männer, deren Gelehrsamkeit in den fernsten Erdtheilen bekannt und von allen Gegnern des katholischen Glaubens gefürchtet ist, deren Opfermuth im Dienste der Kirche als leuchtendes Vorbild allen Anderen voransteht, deren Treue zum Vaterland von Niemandem angezweifelt werden darf, «och find die Jesuiten «ns deutschen Louden verbannt und ihrer Heimath verwiesen. Und zwar durch Gesetz vom 4. Juli 1872, durch eines jener Kulturkampfsgesetze, welche die Urheber der Reihe nach preisgebm mußten und müssen.
Auch auf der diesjährigen Katholikenversammlung zu Koblenz wurden die Wege erörtert, welche einzuschlagen seien, um dem Orden der „Gesellschaft Jesu" die Rückkehr nach Deutschland zu erwirken.
Die Folge davon ist, daß unter den Führern der Centrumspartei beschlossen wurde, in der kommenden Seflion an den Reichstag die Forderung zu stellen, jenes Gesetz vom Juli 1872, welches die Jesuiten des Landes verweist, aufzuheben.
In Anlehnung an diesen Antrag und um demselben eine kräftige und Erfolg verheißende Wirkung zu sichern, wurde alsbald in der Erzdiözese Köln eine Petition ins Werk gesetzt, welche in Tausenden von Unterschriften katholischer Männer jeglichen Standes an die gesetzgebenden Körperschaften unter Darlegung der einschläglichen Gründe das gleiche Verlangen stellt, wie es unsere Reichstags-Abgeordneten thun werden.
DaS Beispiel von Köln fand Nachahmung in Crefeld und im Hinblick auf dieses Vorgehen tritt auch an die Gläubige« der Diözese Fulda, auf welche das Augenmerk vou ganz Deutschland besonders gerichtet ift, die Pflicht heran, nicht länger säumig die Hände in den Schooß zu legen, wo es gilt, der katholischen Sache einen so hohen Dienst zu erweisen. Hat doch gerade die Diözese Fulda ganz besonde' e« Anlaß, den Jesuiten ihre Verehrung, ihre Liebe und das Verlangen, fie möglichst bald wieder in ihrer Mitte zu sehen z« bezeuge«.
Waren es doch die Jesuiten, denen allein wir in unserem Lande zur Zeit der Reformation nächst Gott die Erhaltung unseres Glaubens zu verdanken haben! Ist es doch die „Gesellschaft Jesu", welche gerade unserer Stadt durch Gründung der zweiten Klosterschule ganz besondere Dienste erwiesen hat!
Aber nicht allein als Glieder der Diözese Fulda haben wir die Wicht, für die Rückehr der Jesuiten und der ihnen verwandten Orden unsere ganze Kraft einzusetzen.
Als deutsche Katholiken gebietet es uns die Selbsterhaltung, immer und immer wieder das zu fordern, waS wir gehabt und was unS gehört, um unser geistiges Leben frischpulsiren zu sehen.
AlS deutsche Katholiken haben wir die Pflicht, unserm Klerus, der ohne genügenden Nachwuchs der verdoppelten Arbeit in dieser religionslosen Zeit zu Dutzenden in frühzeitigem Tode erliegt, Hülfe in der Seelsorge zu verschaffen.
Als deutsche Katholiken haben wir die heilige Pflicht, in dieser Zeit den verderblichen Anschauungen und Bestrebungen irregeleiteter Sozialdeuwkraten, welche die von Gott und der Obrigkeit gesetzte Ordnung zu durchbrechen drohen, einen Damm entgegenzustellm in jenen Männern, deren zündende Reden, deren lebendig wirkendes Beispiel von Entsagung, Demuth und Sittenreinheit schon einmal in der stürmischen Zeit um die Mitte dieses Jahrhunderts chren Dienst geleistet!
Und wenn wir im Vereine mit unfern Abgeordneten anklopfen und unfern Antrag um Rückberufung jener edlen Männer stellest, wie will man eS rechtfertigen, sich unserer Forderung zu verschließen?
Wie will man eS begründen, jenen Vorbildern von allem Guten, Hohen und Edlen den Einlaß zu versagen, nachdem- vor kaum einem Monat ein anderes Ausnahmegesetz, das den aufrührerischen Elementen der Sozialdemokratie, die Thron und Altar, Ggenthum und Ehe verneint, die Heimath verschloß, aufgehoben worden ist?
Wie will man es entschuldigen, länger ein Gesetz aufrecht zu erhallen, von dem Blätter, die in Sachen des Glaubens unsere schärfsten Gegner sind, documenttrm, daß es „unter jedem Gesichtspunkte ein schwerer Eingriff in die Rechtsgleichheit ift" Ein Gesetz, von dem dieselben Zeitungen schreiben, „daß es von Vernunft und Gerechtigkeit schon längst sein Urthell erhalten habe und auch vor der Verttetung des deutschen Volkes nicht länger wird bestehen können." (Frkfrt Zeitung Rr. 285.)
Selbsterhaltung, Pflicht u«d Ehre gebiete« «nfere Forderung. Unsere Gegner erwarten sie und ob sie wollm oder nicht, sie werden uns sogar helfen müssen, unser Verlangen durchzusetzen.
Katholische Männer! Darum nicht gezögert, wo es gilt, für das Gebot eueres Gewissens einzutreten! Ein Jeder bethätige durch feine Unterschrift, daß er erfüllt ift von seiner Pflicht und von dem Werrhe seiner Stimme!
Fulda, den 10. November 1890.
Frz. Emil Berta, Fabrikant. L. Deibel, Redacteur der ,Fuldaer Zeitung'. Hofmann, Amtsgerichtsrath. Robert Kircher, Kaufmann. AudreaS Laberenz, Buchbindermeister. Wilhelm Mehler, Fabrikant. Richard Müller, Fabrikant. Walter Plappert, Fabrikant Dr. Wilh. Raabe, pract. Arzt Franz Rang, Oberbürgermeister. Ignaz Rang, Rechtsanwalt. Dionys Renß, Häfnermeister. A. Schick, Profeffor, Redacteur des ,Bonifatiusbote'. Mich. Sa»mitt, Rentner.
♦ Der aufsichtführende Amtsrichter.
(Aus der »Kölnischen Volkszeitung'.)
Die ,Köln. Ztg.' veröffentlichte in der Abendausgabe vom 24. Oktober einen Artikel unter obiger Rubrik, in welchem, mit den bereits bei den Verhandlungen im Abgeordnetenhause in den beiden letzten Jahren vorgebrachten Gninden, die Bevorzugung des aufsichtführenden Amtsrichters bei den größeren Amtsgerichten in Rang und Gehalt vor den übrigen Einzelrichtern vertreten wurde. In der ersten Morgen - Ausgabe vom 6. November bringt die ,Köln. Ztg/ unter derselben Rubrik eine diese Ansicht bekämpfende Zuschrift „aus betheiligten Kreisen", und in der zweiten Morgen-Ausgabe vom selben Tage theilt sie mit, daß ein
Gesetzentwurf fertig gestellt und vom Staatsministerium, sowie vom Könige genehmigt sei, wonach der Justizminister ermächtigt werden soll, bei den mit zehn und mehr Richtern besetzten Amtsgerichten (gegenwärtig nur die 16 Amtsgerichte: Berlin 1 und 2, Köln, Bochum, Dortmund, Frankfurt a. M., Breslau, Magdeburg, Hannover, Danzig, Königsberg, Stettin, Posen, Halle, Kassel und Ratibor) dem aufsichtführenden Amtsrichter auch die Aufsicht über die bei dem betreffenden Amtsgerichte angestellten Richter zu übertragen. Ein besonderer Titel oder höherer Rang soll diesen aufsicht- führenden Amtsrichtern nicht gegeben, dagegen soll ihnen eine angemeffene Stellenzulage gewähtt werden.
Wir sind gegen ein derartiges Gesetz und zweifeln
nicht, daß es nicht nur im Centrum, sondern auch in anderen Parteien auf entschiedenen Widerspruch stoßen wird. Der Gesetzentwurf ist verwerflich schon darum, weil er das in § 78 des preußischen Ausführungs-Gesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungs- Gesetz zum Ausdruck gekommene Prinzip der großen Justiz-Reform von 1879, wonach außer dem Justiz- minister nur die Präsidenten der Gerichte Aufsichts- Befugnisse über die Richter ihrer Bezirke ausüben sollen, durchbricht, ohne daß ein triftiger Grund für diese Neuerung zu finden wäre. Die aufsichtführenden Amtsrichter haben in Preußen nur Aufsichts-Befugnisse über die Subaltern- und Unterbeamten des betreffenden Amtsgerichtes, nicht aber über die dort beschäftigten