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JV 263.

Freitag, den 14. November 1890.

17. Jahrgang

Für die Redaction vcrantwortlicb: Ludwig T.ibck -u F-idu.

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Fuldaer Zeitung

Mr M. «.hnrtinn ««.nhnortlüfi: Ludwin DZbcl Ut F-lda. ji h! m _ Druck u. Verlag der Fuldaer Acnenvrmaere, (A. T.lla.ann).

Die Eröffnung des Landtags.

Der Landtag ist heute von Se. Maj. dem Kaiser und König im Weißen Saale des Berliner Schlosses mit folgender Thronrede eröffnet worden:

Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!

Früher als in den vergangenen Jahren habe Ich den Landtag der Monarchie um Meinen Thron versammelt, damit die eingehende Berathung wichtiger Gesetzentwürfe auf dem Gebiete der Finanz-, Schul- und Gemeindeverwaltung ohne Zögerung begonnen und der endgültige Abschluß dieser bedeu­tungsvollen Reformen, wie ich zuversichtlich erwarte, zum Wohle des Vaterlandes gesichert werde.

Seit Jahren ist das Bedürfniß einer durchgreifenden Ver­besserung des Systems der direkten Staatssteuern immer drin­gender hervorgetreten. Behufs einer planmäßigen Durchführung dieses zur Befestigung der finanziellen Grundlagen der Staats­verwaltung sowie im Interesse einer gerechteren Vertheilung der Staatslasten gleichmäßig gebotenen Werks werden Ihnen alsbald die gesammten direkte Steuern berührenden Gesetz­entwürfe vorgelegt werden, deren innerer Zusammenhang Ihnen die Beschlußfassung wesentlich erleichtern wird.

Der Gesetzentwurf über die Einkommensteuer soll die bestehende Klassensteuer und die klassifizirte Einkommensteuer zu einer einheitlichen Steuer vereinigen, die Steuersätze zweckmäßiger gestalten und durch Einführung der Deklarationspflicht, sowie durch die anderweite Organisation der Einschätzungsbehörden und des Verfahrens eine sichere und der Wirklichkeit mehr entsprechende Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens herbeisühren.

Die Ausdehnung der Erbschaftssteuer durch eine mäßige Belastung der Erbfälle der Verwandten in auf- und absteigender Linie und der Ehegatten unter Freilassung der kleinen Erb­schaften wird die zutreffende Besteuerung des Einkommens wesenllich erleichtern und zugleich eine verhältnißmäßig stärkere Heranziehung des fundirten Vermögens bewirken.

Die im Wesentlichen noch auf dem Gesetze vom 30. Mai 1820 beruhende, den heutigen wirthschastlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Besteuerung der gewerblichen Betriebe soll durch einen Gesetzentwurf über die Gewerbe st euer, welcher den Betriebsertrag selbst ohne Rücksicht auf die Betriebsarten und örtlichen Eintheilungen zu erfassen bestimmt ist, einer völligen Umgestaltung zugeführt werden. Eine Erhöhung des Gesammt- aufkommens aus der Gewerbesteuer einschließlich der besonderen Besteuerung der Schankgewerbe ist dabei nicht beabsichtigt.

Das Ziel dieser Gesetzentwürfe ist eine gerechtere und gleich­mäßigere Veranlagung der direkten Steuern und im Zusammen­hänge damit eine verhältnißmäßige Entlastung der kleineren und mittleren Einkommen und gewerblichen Betriebe.

Der Stand der Staatsfinanzen erfordert eine unmittelbare Vermehrung der Staatseinnahmen nicht. Ebensowenig gestatten aber die auf allen Gebieten wachsenden Anforderungen an die Hülssmittel des Staates eine Verminderung der festen und sicheren Einnahmen desselben.

Die Ergebnisse des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres sind zwar wesentlich günstiger, als bei dem Voranschläge ange­nommen war, so daß erhebliche Ueberschüsse zur Verringerung der Staatsschulden'verwendet werden konnten. Auch im laufen­den Jahre darf nach den bisherigen Erfahrungen ein, wenn auch nicht in gleichem Maße, befriedigender Rechnungs-Abschluß er­wartet werden. Die Gestaltung des Staatshaushalts-Etats für das nächste Jahr, welcher gegenwärtig wegen der noch ausstehen­den Feststellung des Reichshaushalts-Etats Ihnen noch nicht vor-

Sonnenried.

Roman von Marga Brechten.

'(11. Fortsetzung.) >

Froh, nicht allein einen Weg gehen zu müssen, der ihr so schwer ward und den sie doch, allem Wider­willen zum Trotze, noch zurücklegen mußte, nahm Fe­licitas Hut und Tuch auf.

„O bitte, lassen Sie die Blumen nicht liegen, Frau Baronin," mahnte ihr Begleiter; werweiß, wen Sie heute noch damit erfreuen können!"

„Sicherlich Niemanden," entgegnete sie herbe, in­dem sie den Strauß zusammenfaßte. Die kurze Ant­wort hatte so bitter geklungen, und was die zwei Worte nur unvollständig ausdrückten, das sagte der schmerzliche Zug um den festgefchlossenen Mund um so deutlicher.

Pfarrer Werner blickte erstaunt auf, aber er er­widerte nichts.

Im Westen sank die Sonne wie ein feuriger Ball, mit ihren letzten glühenden Strahlen den Himmel pur­purn särbend. Für Felicitas ging dies schöne Bild verloren; sie blickte auf den weichen Rasen zu ihren Füßen nieder, einzelne goldschillernde Käfer huschten verspätet darüber hin.

„Mein Gang gilt heute dem alten Paare, welches nicht weit von Ihrem Gute das Holzschlägerhäuschen

gelegt werden kann, wird jedoch die Unthunlichkeit eines Verzichts auf die bisherigen Staats-Einnahmen ohne entsprechenden Ersatz darthun.

Der nach dem Abschluß der ersten Veranlagung der direkten Steuern auf der neuen Grundlage aufkommende Mehrertrag soll indeß schon jetzt durch eine ausdrückliche Gesetzes-Vorschrift aus­schließlich zu weiteren Entlastungen insbesondere der Kommunal- Verbände mittelst Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer bestimmt werden, soweit darüber der Staatshaushalts-Etat nicht anderweitig Verfügung trifft.

Ich hoffe, daß hierdurch das Gelingen einer Reform wesent­lich gefördert werden wird, welche berechtigten Klagen abzuhelfen und die Zufriedenheit der Bevölkerung zu befestigen geeignet ist.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffentliche Volksschule, welcher Ihnen in Ausführung der Vorschriften der Verfassung vorgelegt werden wird, soll der Volksschule auf dem Boden der Gemeinde-Verfassungen eine sichere Grundlage gewähren, eine gerechte Vertheilung der Volksschullasten herbei­sühren, die durch die Gesetzgebung bet letzten Jahre angebahnte Unentgeltlichkeit bes Volksschulunternchts zum Abschluß bringen unb bem Lehrerstanbe ben Bezug eines festen, ben örtlichen Ver­hältnissen angemessenen Diensteinkommens gewährleisten. Zur Erleichterung des Uebergangs in bie neuen Verhältnisse wirb Ihnen vorgeschlagen, bie Beiträge bes Staates zu bem Dienst­einkommen, ben Alterszulagen unb ben Pensionen ber Volks­schullehrer zu erhöhen, auch sollen besondere Mittel bereit gestellt werden, um die Gemeinden bei der Aufbringung der Schulbau­kosten zu unterstützen.

Um dem Bedürfnisse einer gesetzlichen Regelung der Land- gemeinde-Verfaffungen, welches vorzugsweise in den östlichen Provinzen der Monarchie hervorgetreten ist, Abhilfe zu schaffen, wird Ihnen der Entwurf einer Landgemeinde-Ordnung für diese Landestheile vorgelegt werden. Derselbe soll einerseits die zur Zeit geltenden gesetzlichen Vorschriften, welche sich in mehrfacher Hinsicht als unzureichend erwiesen haben, in ange­messener Weise ergänzen und übersichtlich zusammenstellen. An­dererseits ist aber dieser Entwurf dazu bestimmt, diejenigen Aenderungen auf dem Gebiete des ländlichen Gemeinde-Verfas­sungsrechtes, welche durch die Entwickelung der wirrhschastlichen und sozialen Verhältnisse bedingt werden, unter thunlichster Schonung des bestehenden Rechtszustandes und unter Aufrecht­haltung bewährter Einrichtungen herbeizuführen und in den Ge­meinden ein reges kommunales Leben zu fördern. Hierdurch werden zugleich die Erfüllung der den Gemeinden obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgabe^'gesichert, die Vertheilung der Gc- meindelasten angemessen geregelt und für dieselben leistungsfähige Träger geschaffen werden.

Im Anschluß an den Volksschulgesetzeutwurf ist eine Rege­lung der Verhältnisse der mittleren Schulen in Aussicht ge­nommen, bei welchen namentlich die Pensionsansprüche der Lehrer der festen Grundlage seither entbehren.

Die Neuregelung der Zahlung der Wittwen- und Waisen­gelder, wie sie der Volksschulgesetzentwurf vorsieht, führt zu einer Schließung der nach den Gesetzen von 1869 und 1881 ein gerichteten Wittwen- und Waisen-Kassen für Elementarlehrer. Hierüber wird Ihnen eine besondere Vorlage zugehen.

Nachdem eine gemeinsame Regelung der Wegebauverhält­nisse in den sämmtlichen alten Provinzen als nicht den Verhält­nissen entsprechend erkannt worden, empfiehlt es sich, mit der den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechenden Neuordnung des Wegewesens je nach dem hervortretenden Bedürfnisse provinz­weise vorzugehen. Zunächst ist in der Provinz Sachsen das Be­dürfniß zur Neuregelung des vielfach veralteten, unzweckmäßigen Wegerechts hervorgetreten, und liegt es in der Absicht, Ihnen den Entwurf einer Wegeordnung für diese Provinz nach Begut­achtung durch den Provinzial-Landtag vorzulegen.

bewohnt," begann der Pfarrer nach einiger Zeit. „Vielleicht ist es Ihnen bekannt."

Felicitas verneinte.

„Die beiden bejahrten Leute bewohnen die Wald­lichtung schon seit einem halben Menschenalter," fuhr Jener fort; jetzt aber scheint es, als ob einer von ihnen die Hütte bald verlassen müßte. Schon gestern habe ich auf den Wunsch der Frau nach dem Manne gesehen. Morgen, wenn nicht noch heute, wird er sich zum Heimwege rüsten müssen.

„Aber es war die Fran, von welcher ich Ihnen erzählen wollte.

„Man sagt, von dem ersten Tage ihrer Ehe an habe der Mann ihr nur ein schroffes, verbittertes Ge- müth gezeigt. Nie habe sie ein freundliches Wort, nie einen dankenden Blick für all' ihre Mühen erhalten. In der glühenden Sonnenhitze trug sie ihm das Mit- tagbrod über die weite Haidestrecke und in der schnei­denden Winterkälte durchwanderte sie den Forst bis zu seinem Arbeitsplätze. Und darüber mögen nun unge­fähr vierzig Jahre vergangen sein. Die Kinder haben sich längst verheirathet. Das rauhe, harte Wesen des Vaters trieb sie wohl am ersten aus dem Elternhause: es war ja zunächst die Pflicht der Mutter, für ihn zu sorgen. So hielt die arme Frau denn allein bei ihm aus; sie war es auch, die zuerst auf sein ewiges Heil bedacht war und mich zu kommen bat. Nicht mit der

Auch in biesem Jahre wirb Ihnen ein Gesetzentwurf zum Zweck ber Erweiterung, sowie Vervollstänbigung unb besseren Ausrüstung bes Staatseisenbahnnetzes — bem wachsenben Ver- kehrsbebürfniß entsprechenb — zugehen.

Die Entwickelung ber Arbeiterverhältniffe, welche gegen­wärtig Gegenstanb ber Berathungen bes Reichstages bilbet, nimmt fortgesetzt bie volle Aufmerksamkeit Meiner Regierung in Anspruch. Um bie Gewerbeverwaltung in ben Stanb zu setzen, ben an sie gestellten erhöhten Anforberuugen auf biesem Gebiete & entsprechen, hat sich eine erhebliche Vermehrung ber Auf- tsbeamten in Verbindung mit einer Neuregelung ber Gewerbe- Inspektion als nothwenbig erwiesen. Mit ber Durchführung bieser Maßregel, welche mehrere Jahre in Anspruch nehmen wirb, soll im bevorstehenbeuben Rechnungsjahre begonnen werben. Die bazu erforberlichen Mittel werben in ben Etat eingestellt werben.

Durch bie Vorlegung bes Entwurfs einer Stäbteorbnung für ben Regierungsbezirk Wiesbaben unb von Gesetzentwürfen wegen Erhöhung bes Höchstbetrags ber Hunbesteuer unb wegen ber Abänberung einiger Bestimmungen über bie Wahlen von Stabtverorbneten wirb ben im Lanbtage in ber vorigen Session kunbgegebenen Wünschen entsprochen werben.

Bei ben freunblichen Beziehungen bes Reichs zu allen aus­wärtigen Staaten, welche im Laufe bieses Jahres sich noch mehr gefestigt haben, kann Ich mit Vertrauen bie fernere Erhaltung bes Friebens erwarten.

Meine Herren! Eine Reihe hochwichtiger gesetzgeberischer Aufgaben wirb Sie beschäftigen. Möge bie Lösung derselben, welche Ihre volle Hingabe erforbert, im vertrauensvollen Zu­sammenwirken mit ber Staatsregierung zum Heile bes Laubes gelingen!

Die Eröffnungsfeier vollzog sich in den üblichen Formen. Der Kaiser war bei seinem Eintritt in den Weißen Saal von den Prinzen Alexander und Friedrich Leopold begleitet. Die Minister, Reichskanzler v. Caprivi an der Spitze, nahmen links vom Throne Aufstellung. Die Mitglieder beider Häuser waren ungewöhnlich zahlreich vertreten, es herrschte die Uniform in der glänzenden Versammlung vor. Beim Eintritt des Kaisers brachte der Präsident des Herren­hauses, Herzog v. Ratibor ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät aus, das begeisterten Wiederhall fand. Der Kaiser verlas d'ie Thronrede mit ausdrucksvoller Stimme, an mehreren Stellen, namentlich aber am Schluß wurden Beifallskundgebungen laut. Nach der Verlesung erklärte General v. Caprivi als Minister­präsident auf Befehl Sr. Majestät den Landtag für eröffnet. Unter einem vorn Präsidenten des Abgeord­netenhauses ausgebrachten dreifachen Hoch auf den Kaiser, für welches dieser mit huldvoller Neigung dankte, schloß der Eröffnungsakt.

Deutsches Keich.

93 erIin, 12. November.

* Bei Beginn der heutigen achten Sitzung des Abgeordnetenhauses bringt Präsident v. Köller als den Ausdruck der Treue gegen den Kaiser und König ein dreifaches Hoch aus, in welches das Haus begeistert Miene der Erleichterung, welche in diesem Falle so natürlich gewesen wäre, sondern mit bebenden Lippen sagte sie: „Herr Pfarrer, ich fürchte, daß ich bald allein sein werde."

„Nach dem Nachmittags - Gottesdienste begab ich mich zu der dürftigen Wohnung der Alten. Ich fand den Mann milder gestimmt; als ich ungefähr eine Stunde bei ihm verweilt hatte, bat er mich, sein Weib zu rufen. „Es ist Sonntag heute," sagte er und nahm ihre zitternde Hand in feine schwielige Rechte. „Sonn­tag, und da soll man Frieden schließen mit Gott und den Menschen. Dorothe, auch mit Dir will ich Frieden machen. Die lange Lebenswoche ist vorüber, meine Ruhezeit bricht an, aber auch für Dich ist's Sonntag geworden. Ich war so hart gegen Dich — nun muß ich mir den Himmel wohl erst verdienen gehen, Du aber hast ihn schon in dem Leben mit mir verdient."

„Das war das erste karge Lob, welches das arme Weib je vernommen; — es zuckte über ihr Gesicht, wie eine ungewohnte, freudige Regung. Ich sah ihre Rührung und dachte im Stillen, daß es unter den Frauen wohl öfter solche Heldinnen geben möge, welche ihr ganzes Leben hindurch sich mühen und geistige Lasten tragen, ohne daß je ein Schatten von Befrie­digung und Dankbarkeit ihnen lohnt.

„Doch da spreche ich von Fremden und es könnte scheinen, als ob ich vergessen hätte, nach Ihrem Be-