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seinem Raube wohlgemuth

etwa, daß ich ein solcher

ehrlicher Kerl; das sieht

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Kamerad aber reitet mit davon.

„Zounds; denkt Ihr

Schlingel bin, Sir?" „Nein. Ihr seid ein

ersten besten Westläuser Kameradschaft macht; darauf könnt Ihr Euch getrost verlassen. Ich bleibe gern für mich, und wenn ich mich einmal einem Andern anschließe, so muß ich Vertrauen zu ihm haben und es darf kein gewöhnlicher Kerl sein. Verstanden?"

„In dieser Beziehung bin ich grad wie Ihr. Ich bleibe auch am Allerliebsten für mich. Man kann hier in der Wahl seiner Gefährten nicht vorsichtig genug sein. Man findet hier einen Kameraden, legt sich des Abends nieder und ist am Morgen eine Leiche; der

der dicke Walker nur deshalb die Prairie durchstreift, um als Geheimpolizist gewisse abhanden gekommene Gentlemen unschädlich zu machen, fo habt Ihr sehr bald den letzten Schuß gethan."

„Ihr irrt Euch, Sir!" versuchte er mich zu ver­sichern.

„Still! Euer Abenteuer spricht mich an, und ich würde mich Euch sofort anschließen, um diesen Rail- troublers einen Streich zu spielen! die Gefahr könnte mich nicht abhalten, denn die lauert ja überall auf Unsereinen, fo weit die Prairie reicht. Aber grad daß Ihr Versteckens fpielt, das hält mich a6._ Wenn ich mich einem Menschen anschließen soll, so muß ich wissen, woran ich mit ihm bin."

Er blickte nachdenklich zu Boden; dann erhob er den Kopf und meinte:

„Gut, Sir, Ihr sollt wissen, woran Ihr mit mir seid. Ihr habt trotz Eures angeputzten Wesens Etwas an Euch, was auch einem alten Waldläufer Vertrauen machen kann. Ich habe Euch im Waggon beobachtet und sage Euch aufrichtig, daß ich Euch gut geworden bin. Ich bin sonst ein einsamer, ungeselliger Junge, Euch aber hätte ich recht gern noch ein Weniges bei mir, und darum will ich aufrichtig sein! Ja, ich bin ein Beamter des Privat-Detektive-Corps von Dr.

man Euch an. Ja, noch mehr, Ihr gehört sogar zur Polizei, die doch keine Schlingels .unter sich duldet."

Er erschrak und wechselte die Farve.

„Sir!" rief er. „Was fällt Euch ein?"

„Still, Master Walker! Euer ganzer Habitus ist zwar nicht sehr polizeimäßig, aber gerade deshalb seid Ihr vielleicht ein sehr brauchbarer Detektive. Ihr hieltet mich zwar für einen Neuling, aber ich habe Euch doch durchschaut. Seid in Zukunft vorsichtiger! Wenn es in diesen Breiten herumgesprochen wird, daß

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„Ave Maria." ,

Reiseerlebnisse aus dem „wilden Westen" Nordamerikas von

Carl May.

(7. Fortsetzung.)

„Nein. Redet mir nicht von einer solchen Ver­folgung. Ein einziger Westmann wiegt da schwerer als ein ganzes Schock solcher hergelaufener Pulver­schnapper. Ich muß allerdings ehrlich sein und sagen, daß es kein geringes Wagniß ist, hinter solchen Leuten herzulaufen; es hängt da das Leben eines Menschen nur an einem versengten Haare; aber ich meine, Ihr seid der Mann, welcher Abenteuer sucht, und hier findet Ihr eins, welches gar nicht interessanter sein könnte."

„Das ist richtig", antwortete ich. „Es ist aber niemals meine Leidenschaft gewesen, mich in fremder Leute Sachen zu mischen. Dieser Samuel Williams geht mich gar nichts an und ich weiß ja auch nicht, ob ich zu Euch passen würde."

Er blinzelte mich mit seinen kleinen Aeuglein sehr schalkhaft an und fagte:

„Ihr meint es wohl umgedreht: ob ich zu Euch passen würde. Na, da dürft Ihr keine Sorge haben. Der dicke Walker ist nicht der Mann, der mit dem

Zum Aerstiindnisi der Iinmttditiits- und Altersversicherung.

(Aus dem .Reichs - Anzeiger'.)

Die Jnv alid itäts- und Altersver sicher ung beginnt voraussichtlich mit dem 1 Januar 1891. Zweck dieser Versicherung ist, allen Arbeitern und Arbeiterinnen

1) im Alter durch eine Altersrente einen Zu­schuß zu dem dann in der Regel herabgeminderten Ar­beitsverdienst zu gewähren und

2) im Falle frühzeitigen Eintritts der Arbeitsun­fähigkeit für die Dauer derselben eine den Betrag der Altersrente übersteigende Invalidenrente zu sichern.

1) Tie Altersrente

kann sofort vom Beginn der Versicherung ab (1. Ja­nuar 1891) von denjenigen versicherten Arbeitern bean­sprucht werden, welche das Alter von 70 Jahren voll­endet haben und nachweisen, daß sie in den Jahren 1888, 1889 und 1890 mindestens in 141 Wochen gearbeitet haben. Bei diesen 141 Wochen werden auch die Wochen bescheinigter Krankheiten und die Unter­brechung bei Saison - Arbeitern mitgezählt, wie wenn es Arbeitswochen wären.

Diejenigen Arbeiter, welche beim Beginn der Ver­sicherung (i. Januar 1891) noch nicht 70 Jahre alt, jedoch mehr als 40 Jahre alt sind, haben gleichfalls von dem Zeitpunkte ab, mit welchem sie das 70. Jahr vollenden, Anspruch auf Altersrente, wenn sie die vor­hin angegebenen Nachweise führen können und vom Beginn der Versicherung (1. Januar 1891) ab regel­mäßig ihren wöchentlichen Beitrag entrichten.

Die Höhe der zu gewährenden Altersrenten wird nach Lohnklassen verschieden bemessen. Die Alters­rente beträgt mindestens 106,40 Mk. und höchstens 191,00 Mk. jährlich.

Bei Berechnung der Rechte werden 1410 Beitragswochen (Beiträge) zu Grunde gelegt, so zwar, daß jede einzelne Beitragswoche eine Erhöhung der Rente um 4 Pfg. bewirkt in Lohnklasse I, n 0 „ „ „ „ II,

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„ 10...... „ IV.

DieLohnklasse I gilt für einen Jahresarbeitsverdienft bis zu

350 Mk. jährl.,

„ „ II „ „ mehr als 350—550 „

„ „ HI „ „ „ „ 550—850 „

„ n IV „ „ „ „ 850 „ „

Hat ein Arbeiter 10 Wochenbeiträge nach dem 1. Januar 1891 für Loynklasse III entrichtet und kann er nachweisen, daß sein durchschnittlicher Jahres-Ar­beitsverdienst in den vorhergegangenen drei Jahren 1888 bis 1890 875 Mk. betragen hat, so sind für die 10 Beiträge die Rentensätze der Lohnklasse III mit 8 Pfg. und für die übrigen 1410 — 10 — H00 Bei­träge die Rentensätze der Lohnklasse IV mit 10 Pfg.

in Anrechnung zu bringen. Die Jahresrente berechnet sich demnach auf 10 X 8 Pfg. -j- 1400 X 10 Pfg. — 140,80 Mk. Hierzu gibt das Reich 50 Mk. als Zuschuß, so daß die Jahresrente insgesammt 190,80 Mk., die Monatsrente also l"5,90Mk. betragen würde.

2) Tie Invalidenrente

kann erst nach Zurücklegung einer Wartezeit, d. h. nach Entrichtung einer bestimmten Anzahl von Beitrügen, bewilligt werden. Allgemein sind als Wartezeit 5 Jahre, jedes Jahr mit Rücksicht auf zeitweilige Arbeitslosigkeit anstatt zu 52 nur zu 47 Beitragswochen gerechnet, vorgesehen, so daß insgesammt 5 X 47 = 235 Bei­träge entrichtet sein müssen.

Solche Personen indessen, welche bereits in den ersten 5 Jahren nach Beginn der Versicherung, also in den Jahren 1891/1895, arbeitsunfähig werden, können gleichfalls Anspruch auf Invalidenrente machen, wenn sie

a) wenigstens 47 Wochenbeitrage entrichtet haben und

b) nachweisen, daß sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in den noch fehlenden 188 Wochen gearbeitet haben.

Auch hier werden bescheinigte Krankheitswochen, so­wie die Dauer militärischer Dienstleistungen und die­jenigen Wochen mitgezählt, in welchen Saison-Arbeiter u. s. w. ihr Arbeits- oder Dienstverhältniß unterbrechen mußten.

Die Höhe der Invalidenrenten richtet sich, wie die Altersrente, nach den Lohnklassen, für welche Beiträge entrichtet worden find, und nach der Zahl der toirklich entrichteten Beiträge.

Bei Berechnung der Rente wird für alle Lohnklassen ein gleicher Grundbetrag von 60 Mk. an- gesetzt und sodann für jeden Wochenbeitrag

für Lohnklasse I eine Rentensteigerung von 2 Pfg.,

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in Anrechnung gebracht. Für bescheinigte Krankheits­wochen und für die Wochen militärischer Dienstleistun­gen, welche als Beitragswochen gezählt werden, kommt für jede Woche die' Rentensteigerung der Lohnklasse II in Ansatz.

Hat z. B. ein invalider Arbeiter der Versicherung etwas über 18 Jahre angehört, und kann er

50 Beiträge in Lohnklasse II,

300 ...... III,

600 „ „ „ IV und

10 bescheinigte Krankheitswochen aufweisen, so berechnet sich sein Rentenanspruch bei der Versicherungsanstalt auf 60 M. -ft 50 X 6 Pf. -ft 300 X 9 Pf. -ft 600 X 13 Pf. -ft 10 X 6 Pf. = 168,60 M.

Hierzu gibt das Reich, wie bei der Altersrente, einen Zuschuß von 50 M., sodaß die Jahresrente insgesammt

168,60 -ft 50 — 218,60 M., oder die abgerundete Monatsrente 18,25 M. beträgt.

3) Sofortige Geltendmachung der Alters­rente und der Invalidenrente.

Wie bereits erwähnt, können die über 70 Jahre alten Arbeiter, etwa 140,000 an der Zahl, sofort nach Eröffnung der Versicherung und die sonstigen älteren Arbeiter, sobald sie 70 Jahre alt geworden sind, An­spruch auf Altersrente geltend machen, wenn von ihnen folgende Bedingungen rechtzeitig erfüllt werden:

a) Schon jetzt müssen alle älteren Arbeiter und Arbeiterinnen sich die Zahl der Arbeitswochen (die Saisonarbeiter auch die Arbeitsunterbrechungen) und den Jahresarbeitsverdienst in den Jahren 1888/1890 bescheinigen lassen, was kostenlos von dem betreffenden Arbeitgeber oder von der untern Verwaltungsbehörde des Beschäftigungsorts (Orts- oder Gemeindevorstand, Polizeiverwattung) zu geschehen hat. Im ersteren Falle müssen die Bescheinigungen von einer öffentlichen Be­hörde kostenlos beglaubigt werden.

b) Daneben ist es von Wichtigkeit, sich auch die etwa in den Jahren 1888/90 durchlebten Krankheits­wochen von den Krankenkassen oder von der unteren Verwaltungs-Behörde bescheinigen zu lassen.

c) Alle Arbeiter und Arbeiterinnen müssen Sorge tragen, daß sie rechtzeitig versichert werden.

Auch die weniger alten Arbeiter können, falls sie in den Jahren 1891 bis 1895 durch Krankheit oder sonstige Ursachen ihre Arbeitsfähigkeit verlieren, An­spruch auf eine Invalidenrente erheben.

Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Invaliden­rente ist es ebenfalls nothwendig, sich die oben er­wähnten Nachweise jedoch schon von Ende November 1886 ab zu beschaffen. Nur bedarf es hier einer Be­scheinigung über den Jahresarbeitsverdienst nicht. Wich­tig ist hier die Vorlegung der Militärpapiere, weil die in den Jahren Ende 1886 bis Ende 1890 geleisteten Militärdienste als Beitragszeit angerechnet werden.

(Schluß folgt.)

Deutsches Keich.

Berlin, 1. Oktober.

* Die Berliner Sozialdemokraten haben vergangene Nacht den Ablauf des Sozialistengesetzes durch größere Festlichkeiten in einer Reihe hiesiger Brauereilokale gefeiert. Nachts um die zwölfte Stunde wurden rothe Fahnen entfaltet und die Festredner traten vor, nach­dem bereits vorher deklamatorische und andere Vor­träge stattgefunden hatten. Als Beispiel für den Cha­rakter der deklamatorischen Gaben und der Aufnahme, welche sie fanden, sei angeführt, daß der Schluß- Refrain eines Gedichtes „Die Weber": Deutschland, wir weben dein Leichentuch, Wir weben hinein den dreifachen Fluch" nach dem Berichte des ,Volksblattes' mit tausendstimmigem Beifall ausgenommen wurde.

17. Jahrgang

Für die Redaction verantwortlich: Ludwig Teibel in Fulda.

Tie ,Fuldaer Zeitung' erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen.

Inserate kosten die einspaltige Zeile oder deren Raum 15 Pfg., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Druck u. Verlag der Fuldaer Actiendruckcrei (A. Dillmann).

Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringer- lohn und Bestellgeld mit der

belletristischen Wochenbeilage /Sterne und Blumen' in Fulda und auswärts 1 Mark 50 Pfennig.

Freitag, den 3. Oktober 1890.