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ab konzenirt die stadlijche Kapelleim Schloßgarten. Zur Erhöhung dieser Festlichkeit hat das Festprogramm „verschiedene Aufführungen der einzelnen Vereine und Belustigung der Schuljugend" vorgesehen. Läßt auch der heutige Septembertag die nachsommerliche Wärme vermissen, welche zum Besuch eines Konzertes im Freien erwünscht wäre, so dürfte die gegenwärtige Witterung doch immerhin dazu beitragen, auch den Schluß der Sedanfeier zu einem befriedigenden zu ge­stalten.

* Ihre König!. Hoheit die Frau Landgräfin von Hessen wird bis zum Herbst auf Schloß Adolphseck verweilen, nachdem sich ihr leidender Zustand wieder so weit gebessert hat, daß der vor einigen Tagen nach Adolphseck berufene Leibarzt Ihrer König!. Hoheit die Rückreise nach Frankfurt a. M. bereits wieder ange­treten hüt- ;

(Zagdkalender.) Nach den Bestimmungen des Jagd­schongesetzes vom 26. Februar 1870 dürfen in diesem Monat nur geschossen werden: Elchwild, männliches Roth- und Damwild, Rehböcke, Auer-, Birk- und Hasel­wild, Fasanen, Hasen (vom 15. Sept, ab), Rebhühner, Wachteln, Enten, Trappen, wilde Schwäne, Schnepfen und alles andere Sumpf- und Wassergeflügel. Dagegen sind mit der Jagd zu verschonen: Weibliches Roth­und Damwild, Wildkälber, Ricken, Rehkälber und der Dachs.

* Der aus dem Ertrag der Getreide- und Breh- zölle für das Etatsjahr 1889/90 auf Preußen entfal­lene Antheil betrug bekanntlich 63,3 Millionen. Nach Abzug der der Staatskasse verbleibenden 15 Millionen sind nicht weniger als 47,3 Millionen an die Kom­munalverbände zur Vertheilung gelangt. Es ist deshalb auch nur natürlich, so wird offiziös geschrieben, daß man nunmehr von den Kreisen erwartet, daß sie die in § 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1885 in Aussicht genommenen Aufgaben, soweit möglich, er­füllen. So hat der preußische Kultusminister in einem neuerlichen Bescheide auf das Gesuch einer Gemeinde um Gewährung einer Beihilfe zum Neubau eines Schul­hauses ausdrücklich darauf hingewiesen, daß als Ver­wendungszweck für die überwiesenen Summen in § 4 Absatz 2a des genannten Gesetzes auch die Entlastung der Schul- bezw. engeren Kommunalverbände hinsicht­lich der Schullasten vorgesehen sei. Der Minister hat die Gemeinde an den Kreisverband gewiesen.

* Sämmtliche Mannschaften der Ersatz - Reserve, welche nicht geübt haben und deren Dienstpflicht in der Ersatz-Reserve vom 1. Oktober 1885 ab zählt, d. h. also solche, welche im Jahre 1885 der Ersatz- Reserve überwiesen worden sind, haben die in ihrem Besitze befindlichen Erfatz-Reserve-Pässe bis Ende Sep­tember d. I. behufs Ueberführung zum Landsturm 1. Aufgebots dem zuständigen Bezirks-Feldwebel eiuzureichen. Es wird hierbei besonders darauf auf­merksam gemacht, daß, so lange der Ueberführungs- Vermerk in dem Ersatz-Reserve-Paß fehlt, der Inhaber desselben auch der Ersatz-Reserve angehört.

* Durch Reichsgesetz sind bezüglich Quartier- und Natural - Leistungen bei den großen Herbst­übungen einige Aenderungen eingetreten. Während früher der Quartiergeber nur bei Märschen zur Ver­abreichung von Naturalverpflegung verpflichtet war, hat diese Verpflichtung hinsichtlich der Offiziere, Aerzte und höheren Militärbeamten jetzt auch in Kantonements- fällen einzutreten, erstreckt sich aber bei Einquartirungen in Städten nur auf das Frühstück. Eine Verabreichung von Brod seitens der Quartiergeber findet nicht statt, wenn die Truppen Brod und Brodgeld empfangen haben. Die Vergütungssätze für die Naturalverpflegung Raubvölker, den arianischen Longobarden, deren Schaaren sengend und brennend bereits vor den Thoren Roms erschienen. Dabei bluteten die noch freigebliebenen Provinzen unter dem empörenden Aussaugesystem der tiefgesunkenen byzantinischen Beamtenschaft. Sardinien und Corfica nährten noch das Heidenthum, und auch sie wiederhallten von den Rechtsverletzungen der byzan­tinischen Blutsauger. Der Klerus, notgedrungen in alle weltlichen Händel an erster Stelle mit hinein­gezogen, sah in der allgemeinen Verwilderung die Zucht in den eigenen Reihen gefährdet. Aber auch die Ein­heit und Reinheit der Kirche selbst war bedroht. Im Osten schaltete der Byzantiner Kaiser als der Herr der Kirche; er wollte es auch in Italien und Rom, er wollte oberster Pontifex, er wollte Papst sein. Das Hinderniß war nur der Bischof von Rom. Jede Auf­lehnung des Erzbischofs von Ravenna, jede Anmaßung des Patriarchen von Konstantinopel gegen Rom durfte daher von vornherein der Unterstützung des Kaisers gewiß sein. Es war schon viel, wenn nicht direkt kirch­liche Verordnungen des Kaisers dem Papste zur Be­kanntmachung in Italien zugeschickt wurden. Im besten Falle war der Papst von ständigem Argwohn be­lauert; griechisches Mißtrauen, griechische Falschheit, griechischer Hochmuth hemmten ihn in allen seinen Schritten.

Rom aber, einst die Königin der Völker, war zur elenden Ruine geworden. Die Schrecken der Gotenkriege waren eben vorüber. Die Schrecken der Pest hatten sie erst begleitet, dann — abgelöst. Jetzt kam die furcht­bare Tiber-Ueberschwemmung, die viele der stolzen 'GebäudeJdes alten Rom in Schutthaufen verwandelte,

der Unteroffiziere und Mannschaften sind dieselben geblieben, dagegen ist jetzt für die Beköstigung von Offizieren, Aerzten und höheren Militärbeamten zu vergüten: für die volle Tageskost allein 2,50 M., für die Mittagskost allein 1,25 M., für die Abendkost 0,75 M, für die Morgenkost allein 0,50 Mk. Die­selben Vergütungssätze werden gewährt, wenn Offi­zieren in engen Quartieren freiwillig Verpflegung ge­geben und von ihnen angenommen wird. Was die Stellung von Vorspann anbelangt, so kann dieselbe jetzt nur insoweit gefordert werden, als es nicht ge­lingt, den Bedarf rechtzeitig gegen einen Preis sicher­zustellen, welcher den vom Bundesrath für die betr. Lieferungsverband festgestellten Vergütungssatz nicht übersteigt. Im Falle der Unzulänglichkeit dieses Ver­gütungssatzes kann die Verwaltungsbehörde des Bezirks eine Erhöhung der Sätze eintreten lassen, aber diese Erhöhung darf ein Fünftel der bundesräthlicheu Sätze nicht übersteigen. Während endlich früher in Betreff der Feststellung der Vergütung für die durch Truppen­übungen verursachten Schäden von Grundstücken der Rechtsweg zulässig war, erfolgt diese Feststellung jetzt beim Mangel gütlicher Einigung durch Sachver­ständige unter Ausschluß des Rechtsweges.

* Das im Schloßparke zu Horzowitz enthüllte Denkmal des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Hessen ist ein Werk des Wiener Bildhauers Natter. Das Marmor-Standbild welches sich von dem dunklen Hin­tergrund schöner Baumgruppen abhebt, zeigt den Kur­fürsten in stehender Figur und in Zivil, den Hut in der Linken, die Rechte auf den Stab gestützt. Der Sockel enthält nur die Widmung „PATRI“ — dem Vater! Die Proträtähulichkeit des Standbildes wird sehr gerühmt.

* Der in Stettin verstorbene Generalmajor z. D. Wilhelm Bauer war ein hessischer Landsmann. Er war im Jahre 1819 in Hersfeld als Sohn des ehe­maligen kurfürstlich hessischen Generallieutenants und Divisionskommandeurs Bauer geboren, stand anfangs auch in hessischen Diensten und machte im Jahre 1866 als Kompagniechef den hessischen Feldzug gegen Preußen mit. Aber noch in demselben Jahre trat er nach einer Dienstzeit von 27 Jahren in preußische Dienste über.

* Aus der Rhön, 30. Aug. Das muthmaßlich von der Ehefrau Ihrig in Thalau am Mittwoch ge- tödtete Kind wurde gestern an Ort und Stelle secirt. Wie verlautet, ergab sich ein Schädelbruch, der wahr­scheinlich vom Hinwerfen des Kindes herrührt. Die als geistesbeschränkt geltende Mutter war am Donners­tag vorläufig aus der Haft entlassen worden. Auf Anordnung des Königl. Staatsanwalts von Hanau, welcher der Sektion beiwohnte, wurde dieselbe jedoch abermals verhaftet und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Weyhers eingeliefert. (F. K.s

* Marburg, 30. August. Ein Schwindler machte dieser Tage den hiesigen Gasthäusern zu schaffen. In eines derselben logirte er sich unter dem Vorgeben ein, einige Tage in Marburg verweilen zu wollen, ließ sich Essen und Trinken gut schmecken, kehrte aber dann von einem Vorgeschichten Besuche der Sehenswürdig­keiten nicht wieder zurück. In der folgenden Nacht logirte derselbe in einem anderen besseren Gasthause, kontrahirte eine Zechx von 10 Mk., ließ sich am Morgen noch die Stiefel putzen und verschwand dann auf Nimmerwiedersehen. Der Oberkellner dieses Gasthauses erhielt nun gestern eine Zuschrift aus Berleburg, in welchem der Zechpreller angab, er habe das Zahlen nur vergessen, werde indessen bei seinem demnächstigen Wiedereintreffen die Angelegenheit ordnen. Daß es sich hierbei aber nicht um eine Vergeßlichkeit, sondern um

und ihr auf dem Fuße folgte in nie gesehener Heftig­keit abermals die Pest. Auch Papst Pelagius II. (| 8. Februar 590) fiel als ihr Opfer. Und während­dessen kreiste der tückische Longobarde um die Stadt gleich dem Geier um den tobten Adler, um im rechten Augenblicke die Beute zu verschlingen.

So standen die Dinge, als am 3. September 590 ein Mann den päpstlichen Stuhl bestieg, dessen beste Lebenskraft bereits gebrochen war durch Anstrengung und Bußübung, der nun mit siechem Körper es auf sich nehmen sollte, das Steuerruder des zum Wrack gewordenen, von Stürmen umtosten Schiffes zu führen. Er hatte sich über die Schwierigkeit der Aufgabe keinen Augenblick getäuscht, und es war ihm von Anfang an, als ob die Last des Amtes ihn zu Boden drücke.

Dieser sieche Steuermann ist Gregor der Große. Seine Gestalt ist typisch geworden für das Papstthum in der Geschichte. Die ganze, Zeit und Menschheit überragende Geisteshöhe, die ganze weltbewegende Thätigkeit, die ganze staunenswerthe Vielseitigkeit —, mit einem Worte, die ganze imposante Großartigkeit des Papstthums, das allem, woran es die Hand legt, den Stempel des Großartigen aufzudrücken pflegt, ist in ihm verkörpert. Was Gregor war für seine Zeit, war im großen und ganzen das Papstthum für die christlichen Jahrtausende; aber eben weil in ihm als in einem Manne all das Große vereinigt erscheint, tritt in ihm das Papstthum so überwältigend groß uns entgegen, und deßhalb gilt mit Recht der 1300- jährige Erinnerungstag an Gregors Thronbesteigung als eine Jubelfeier des Papstthums.

'(Fortsetzung^folgt.)ll

einen wirklichen Schwindler handelte dürfte schon daraus hervorgehen, daß sich derselbe überall unter anderem Namm einführte.

* Einen raffinirten Betrug verübte vor einigen Tagen ein Metzger-Geselle in Niederzwehren. Der­selbe versuchte bei zwei dortigen Landwirthen, deren Söhne in Kassel in Stellung sind, unter dem Vorwand Geld zu erschwindeln, daß der Meister der Söhne, um Vieh einzukaufen, sich im Dorfe bekände und ihm das Geld nicht ausreiche. Der eine der Angeschwindelten war jedoch vorsichtig und rückte nichts heraus, dagegen hatte der Schwindler bei dem zweiten mehr Glück. Dieser behändigte ihm ohne Bedenken 40 Mark, wo­mit der Gauner das Weite suchte. Bis jetzt fehlt jeg­licher Anhaltspunkt über den Schwindler.

* Schmalkalden, 30. Aug. Ein gesuchter Artikel sind gegenwärtig die Apotheken; kein Wunder also, daß dieselben hoch im Preise stehen. Der Schätzungs­werth der hiesigen drei Apotheken dürfte mit rund 300,000 Mark nicht zu hoch gegriffen sein. Eine der­selben, die „Hirschapotheke," welche seit Kurzem Herr Regenbogen zum Preise von 96,000 Mark übernommen hat, dürfte bald wieder ihren Besitzer wechseln, da der Genannte, dem Vernehmen nach, zum 1. Oktober d. I. nach Marburg übersiedelt, wo er Theilhaber eines größeren kaufmännischen Geschäftes wird. Auf eine Verkaufsanzeige sollen sich bereits 32 Reflektanten ge­meldet haben.

* Frankfurt a. M., 30. Aug. Ein Kommis er­hielt von seinem Chef den Auftrag, bei einem nicht gern zahlenden Kunden eine Rechnung einzukassiren. Der Kunde hatte schlecht geschlafen, nahm den Kommis faktisch am Kragen und beförderte ihn da hinaus, wo der Zimmermann das Loch gelasfen hat. Durch diese Manipulation erhielt die Hose des Hinausgeworfenen am Knie einen Riß, der Rock - Kragen ein Loch und das Westenfutter wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Die Folge war eine Klage nicht wegen Miß­handlung, die der Jünger Merkurs großmüthig über­sah, sondern auf 120 Mark Entschädigung für den fast neuen Anzug. Der Beklagte meinte zwar, ein einiger­maßen guter Schneider könnte den Schaden so repa- riren, daß kein Mensch ihn bemerken würde, das Ge­richt war aber auf Grund eines fachverständigen Gut­achtens anderer Ansicht und verurtheilte ihn zur Zahlung der geforderten 120 Mark, wobei er noch die Mah­nung mit auf den Weg bekam, künftighin beim Hin­auswerfen vorsichtiger zu sein, denn zerbrochene Rippen seien theuerer als zerrissene Kleider.

* Born Lande schreibt man dem ,Fränk. Vblü: Es durchzieht gegenwärtig ein Ordenskandidat unsern Kreis, um milde Gaben zu sammeln, behufs seiner Aufnahme in die apostolische Lehrgesellschaft zu Rom, wozu er angeblich 400 Mark braucht. Zeugnisse und Empfehlungsschreiben weist er eine Menge vor, auch vom Bürgermeister seiner Heimath, nur nicht die zwei nöthigsten, vom Ortspfarrer und dem bischöfl. Or­dinariat. Es wird die Frage gestellt: Ist bei dem jungen Manne Alles in Ordnung? Ferner wird es gegenwärtig mit den Anforderungen an die Mild- thätigkeit seitens Einheimischer und Auswärtiger nicht zu viel?

(Medizinisches.) Doktor: So, jetzt habe ich Ihnen eine neue Medizin verschrieben, davon nehmen Sie viertelstündlich einen Eßlöffel voll. Auch können Sie jetzt schon ein Glas Bier trinken. — Patient: Auch viertelstündlich, Herr Doktor?

Marktbericht.

* Frankfurt, 1. Septbr. Der heutige Viehmarkt war mit 462 Ochsen, 27 Bullen, 452 Kühen, Rindern und Stieren, 276 Kälbern, 79 Hammeln, 205 Schweinen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen I. Qual. 71—73 Mk., II. Qual. 64—66 Mk., Bullen I. Qual. 53—55 Mk., II. Qual. 50-52 Mk. Kühe, Rinder und Stiere,1. Qual. 60—62 Mk., II. Qual. 50 bis 54 Mk. Alles per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Kälber I. Qual. 68—72 Pfg., II. Qual. 60—63 Pfg., Hammel I. Qual. 66—68 Pfg., 11. Qual. 50—55 Pfg., Schweine I. Qual. 67 bis 68 Pfg. II. Qual. 64—65 Pfg. Alles per Pfund. Schlacht- gewicht.

Meteorologische Beobachtungen

der hiesigen Wetterwarte.

§ -9 I Barom. Therm. I Temperatur-

■g S | extreme.

ßj ($) I Millim. Celsius . Max. Mi-

Wind­richtung i Wetter.

-.Stärke. |

1

15,6

9,5

2

wolkig heiter neblig

744,6

744,8

747,4

NO NO Windst.

15,5

9,6

3,7

2

9

7

Die Temperatur sank gegen Tagesanbruch bis auf 1,30 0. über den Gefrierpunkt. An einzelnen exponir- ten Stellen leichte Reifbildung! — Luftdruck bei

nordöstlicher Luftströmung noch langsam steigend.

Die Luftdruckvcrtheilung ist allenthalben gleichmäßig. Ein barometrisches Maximum über 770 Millimeter liegt über West­europa, über Centraleuropa schwache nördliche Luftströmung verursachend. In Deutschland ist das Wetter kühl und vorwie­gend trübe. (Seewarte.)

Letzte Beobachtung IO1/1 Uhr Morgens.

Luftdruck — 748,1 mm. (steigt noch.) — Lufttemperatur — 14,4« e. — Luftfeuchtigkeit = 78o/o. — Wolkenzug (Cumuli und Strati) aus Ost. — Windrichtung — NO3. — Himmels- ■ansicht — z. heiter.

FÜR TAUBE.

Eine Person, welche durch ein einfaches Mittel von 23jähriger Taubheit und Ohrengeräuschen geheilt wurde, ist bereit, eine Beschreibung desselben in deutscher Sprache allen Ansuchern gratis zu übersenden. Adresse: I. H. Nicholson, Wien, IX., Kolingasse 4. [1690