17. Jahrgang
Samstag, den 21. Juni 1890.
JW 140.
Ludwig Deibel in Fulda
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Roman von G. I. (68. Fortsetzung.)
„Aber von wem sprechen Sie eigentlich?" fragte Leontine.
„Auch das habe ich wahrhaftig in der Eile vergessen. Graf Falkenburg war es."
Leontine stieß einen Schreckensschrei aus. „Gras Falkenburg, mein Feind, mein Verfolger!" rief sie. „O retten Sie mich! Retten Sie mich!" Unwillkürlich ergriff sie Wollenberg's Arm.
Er drückte ihr die Hand. „Was soll ich thun, Leontine, gebieten Sie über mich!" rief der junge Maler feurig.
„Thun können wir gar nichts, das ist ja eben die vertrackte Bescheerung," brummte Gringmuth. „Leontine muß fort. Hals über Kopf, wenn's nicht schon zu spät ist."
„Aber wohin, mein Gott, wohin?" rief Leontine, und heiße Thränen entstürzten ihren Augen. „Bin ich denn verdammt zum ewigm Wandern? Fort muß ich, wieder fort von dem Orte, wo ich so unaussprechlich glücklich gewesen bin!"
Durch ihre Thränen flog ein Blick hinüber zu Wollenberg, der diesen bei aller Bescheidenheit doch
Deutsches Keich.
Berlin, 19. Juni.
* Die Nachricht über die Abtretung Helgolands an Deutschland hat sich nach Eintreffen der telegraphischen Nachricht auf Helgoland wie ein Lauffeuer über die Insel verbreitet und wurde mit allseitiger aufrichtiger Freude aufgenommen. Die lebhaftesten Demonstrationen werden nach der definitiven Uebergabe nicht fehlen.
* Die von England an Deutschland abgetretene Insel Helgoland gehörte im Mittelalter und bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts mit den friesischen Inseln zu Schleswig, im Jahre 1712 kam sie an Dänemark, bei dem sie rechtlich bis 1814 blieb; im Kieler Frieden 1814 wurde sie an England abgetreten. Thatsächlich hatten sie die Engländer schon 1807 besetzt und machten sie während der Kontinental - Sperre zu einem Haupt-Schmuggelplatz für das Festland. Jene Zeit war sehr lohnend für die Helgoländer, die als vorzügliche Lootsen den Schmugglern außerordentliche Dienste leisteten. Der dadurch geschaffene Wohlstand ging später wieder zurück; die Verhältnisse besserten sich erst langsam, als im Jahre 1826 Helgoland S ee- bad wurde. Unter englischer Herrschaft erfreuten sich die Bewohner großer Freiheit und Selbstständigkeit. An der Spitze ihres kleinen Staates stehen ein Gouverneur (die Stelle ist eine gut ausgestattete Sinecure) und ein Vize-Gouverneur, die gemeinschaftlich mit dem aus Helgoländern bestehenden Rathe regieren. Als Landrecht gelten die alten friesischen Gesetze. Die Bevölkerung ist fast durchweg, von dänischen und anderen Einwanderern abgesehen, die sich längst assimilirten, friesischen Stammes und spricht eine eigene friesische Mundart, die für den Hochdeutschen schwer verständlich ist. Die Schriftsprache ist deutsch, Pfarrer und Lehrer kommen zumeist aus Deutschland. Die Zahl der Einwohner beträgt etwas über 2000 und nimmt erst in der jüngsten Zeit wieder zu, da die Auswanderung früher eine ziemlich starke war. Die Bevölkerung der nur 0,55 Quadrat - Kilometer großen Insel lebt vom Fisch-, hauptsächlich Schellfisch-, und Hummern-Fang: auch heute noch leisten die Helgoländer Lootsen vortreffliche Dienste. Das Badewesen hat einen großartigen Aufschwung genommen, die Zahl der Badegäste — von den Besuchern abgesehen — beträgt über 10,000 Personen jährlich und ist für die Insel-Bewohner eine reichliche Einnahme-Quelle. Das Bad befindet sich auf der Düne, einer östlich von Helgoland gelegenen Sand- Anschwemmung, zwischen Insel und Düne liegen die beiden Rheden. Was die Einkünfte der Insel betrifft, so betrugen dieselben im Jahre 1884 8336 Psd., die Kolonial - Schuld belief sich damals auf 3357 Pfund.
* In der Arbeiterschutz-Kommission des
Reichstags theilte gestern Abend der Vorsitzende Graf Ballestrem mit, daß auf von ihm an kompetenter Stelle eingezogene Erkundigung ihm die Mittheilung geworden, daß die Arbeiten der Kommission nicht „pro nihilo“ sein würden, da die gegenwärtige Session des Reichstags nicht geschlossen, vielmehr zunächst nur vertagt werden wird.
* Vor spärlich besetzten Bänken setzte heute der Reichstag die zweite Berathung der Vorlage über die Gewerbegerichte fort. Eine bemerkenswerthe Debatte knüpfte sich an den § 14, welcher von der Bestätigung der Vorsitzenden der Gewerbegerichte durch die höhere Verwaltungsbehörde handelt. Bekanntlich ist im Jahre 1878 an dieser Frage der damalige Gesetzentwurf über die Gewerbegerichte gescheitert. Die Kommission hat prinzipiell das Bestätigungsrecht des Staates zugegeben, dasselbe aber durch die Bestimmung eingeschränkt, daß Staats- oder Gemeindebeamte, welche ihr Amt kraft staatlicher Ernennung oder Bestätigung verwalten, einer besonderen Bestätigung als Vorsitzende der Schiedsgerichte nicht bedürfen sollen. Dadurch wird für eine große Kategorie von Leuten, die zu Vorsitzenden berufen werden können, die staatliche Bestätigung entbehrlich. Von sozialdemokratischer und freisinniger Seite wurde heute die Streichung des Bestätigungsrechts durch die Abgeordneten Tutzauer und Eberth befürwortet, während Staatssekretär v. Bötticher erklärte, daß das Zustandekommen des ganzen Gesetzes gefährdet sei, wenn nicht wenigstens der Kommissionsbeschluß angenommen werde. Da die Rechtsprechung eine staatliche Funktion sei, so bleibe der Staatsregierung auch die Verantwortung für die Rechtsprechung der Gewerbegerichte und diese Verantwortung könne sie nur tragen, wenn ihr das Bestätigungsrecht zustehe. Es handele sich nur um die Sorge für eine ordnungsmäßige Justiz. Die Gewerbegerichte seien übrigens keineswegs eine kommunale Institution. Für den Kommissionsbeschluß sprachen außerdem noch die Abgg. Ackermann, v. CunyundDr. Porsch Letzterer erklärte, daß das Centrum zwar nicht besonders für das staatliche Bestätigungsrecht schwärme, daß dasselbe aber bej den Gewerbegerichten nothwendig sei, weil die letzteren unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte zum Theil endgiltig im Namen des Landesherrn Recht sprechen sollten, und weil dafür gesorgt werden müsse, daß nicht etwa besonders in kleineren Gemeinden aus Rücksichten einer gewissen persönlichen Konnivenz ungenügend qualificirte Personen zu Vorsitzenden bestellt würden. Schließlich wurde § 14 in der K o m- missionsfassung unter Ablehnung dazu gestellter Anträge gegen Sozialdemokraten u. Freisinnige angenommen. Hierauf wurde zunächst nach längerer Geschäftsordnungsdebatte der § 72, welcher von den Jnnunngs- schiedsgerichten handelt, zur Debatte gestellt und erkennen ließ, was ihm dieser Augenblick gab und gleichzeitig wieder nahm.
„Hören Sie mich jetzt, mein liebes Kind," sagte Frau Meinhold, ihre Hand ergreifend. „Ich habe nie versucht, mich in Ihr Geheimniß zu drängen, sondern mich mit dem begnügt, was unser Freund mir über Ihr Schicksal andeutete, und wäre es mir vergönnt gewesen, Sie noch Jahre lang in meinem Hause zu behalten, ich würde nie aus meiner Zurückhaltung herausgegangen sein. Heute aber, wo wiederum an Sie der Ruf ergeht, hinauszufliehen in eine unbekannte Ferne, möchte ich die Frage an Sie richten: ist es nicht vielleicht doch am besten für Sie, Sie kehren unter das Dach Ihres Vaters zurück? Ich spreche als Mutter, die da meint, das Kind wäre im Elternhause doch am sichersten geborgen."
„O wenn Sie wüßten, meine theure mütterliche Freundin, wenn Sie wüßten!" schluchzte Leontine und aller Stolz, aller Trotz, der noch in ihr gelebt hatte, schien sich in diesem einen Aufschrei zu lösen und in heißen Thränen zu zerfließen. Aber Sie sollen es wissen, Sie, Alwine, Gringmuth, Wollenberg, Sie Alle sollen mein Schicksal kennen lernen, ich will nicht länger Verstecken mit Ihnen spielen, ja noch mehr, ich will es von dem Ausspruche dieses Freundeskreises abhängig machen, ob ich freiwillig zu meinem Vater
in Verbindung damit der noch nicht erledigte dritte Absatz des §12, welcher mit den Jnnungsschieds- gerichten in Verbindung steht. Die Kommission hat den § 72 der Regierungsvorlage noch zu Gunsten der Jnnungsschiedsgerichte verschärft, indem sie bestimmt hat, daß die Rechte der Innungen den Rechten der Gewerbegerichte unbedingt vorgehen sollen. Von sozialdemokratischer und freisinniger Seite wurde durch die Abgg. Tutzauer, Eberth und Meyer (Berlin) Streichung des§72 befürwortet, weil dieJnnungsschiedsgerichte nicht in den Rahmen der Vorlage paßten, das einheitliche Prinzip durchlöchert, ein großer Wirrwarr herbeigeführt und das Vertrauen der Arbeiter, die von den Jnnungsschiedsgerichten nichts wissen wollten, erschüttert werde. Dagegen wurden die Jnnungsschiedsgerichte von dem Abg. Ackermann als Stützpunkte der Innungen, deren Gerechtsame man thunlichst erweitern müsse, warm vertheidigt. Die Debatte wurde abgebrochen und auf morgen vertagt. Es handelt sich bei § 72 um eine höchst wichtige und sehr umstrittene Bestimmung der Vorlage. (Germania.)
* Gegen die sogen, parteilose Presse spricht sich neuerdings auch die,Kreuzzeitung' aus. Eine solche Presse, so bemerkt das Blatt nicht mit Unrecht, die sich jeder Kritik und jeder eigenen politischen Parteinahme enthalte, könne nicht gerade einem Volk zur Anerkennung gereichen: „Doch der Grund hierzu lag wesentlich in der Stagnation, welche unser öffentliches Leben seit Jahren ergriffen hatte, die sich im parlamentarischen Leben durch die Förderung einer möglichst programmlosen Mittelpartei und im Zeitungswesen durch das Ueberwuchern der parteilosen Presse doku- mentirte. Gegenwärtig beherrscht ein anderer Geist unser öffentliches Leben; das knochenlose Gebilde der Mittelpartei ist vom Schauplatz verschwunden, und das ganze Volk nimmt wieder regen Antheil an den Fragen der Politik und des wirthschaftlichen Lebens. Diesem Umschwung muß nothgedrungen auch eine Wandlung in unseren Preßverhältnissen folgen." Wir sind gleichfalls dieser Meinung und ebenso glauben wir, daß die politische Gleichgiltigkeit, welche die sogenannte parteilose Presse aus geschäftlichen Rücksichten künstlich fördert, nur geeignet ist, die sozialdemottatische Bewegung zu fördern, insbesondere nach Aufhebung des Sozialistengesetzes.
* Köln, 18. Juni. Man rüstet sich in Köln zu einem würdigen Empfange des aus Ostafrika heimkehrenden Siegers, des Reichs-Kommissars Major W ißm ann. Am 1. Juli findet im großen Saale der Lesegesellschaft eine Versammlung statt, in welcher von sachkundigster Seite in kurzem Ueberblick über die Entwickelung der deutsch - ostasrikanischen Verhältnisse während des jüngsten Jahres berichtet und das Programm sür die zivilisatorischen Arbeiten, die der deut
zurückkehren, oder dieses liebe friedliche Asyl mit der kalten, unwirthbaren Fremde vertauschen soll — das Eine ist so traurig wie das Andere."
Mit einfachen schlichten Worten schilderte sie in schnellen Zügen ihre Kindheit und Jugend, den Tod ihrer Mutter, die Bekanntschaft mit dem Grafen und den Franzosen und die verhängnißvolle Einwirkung, welche diese Personen auf die weitere Gestaltung ihres Lebens gehabt. Auch ihres Vetters Ulrich gedachte sie, sowie des Prinzen Alexander und verhehlte nicht, welche ehrgeizigen Pläne ihr vorgegaukelt, wie sie sich denn überhaupt in ihrer ganzen Darstellung einer Wahrheit und Objektivität befleißigte, welche Zeugniß davon gaben, wie ernst sie über sich nachgedacht, wie streng sie mit sich zu Rathe gegangen war. Sie schilderte, wie sie in ihrer grenzenlosen Verlassenheit, verleitet von Graf Falkenburg, den sie für ihren einzigen wahren Freund gehalten, Reina verlassen, wie sie Wochen und Monate auf die von ihm ihr vorgespiegelte Hofdamenstelle gewartet habe, als sie dann aber endlich zur Enthüllung des Schurkenstreichs kam, auf den es eigentlich abgesehen gewesen, da stockte sie, die Zunge sttäubte sich, es auszusprechen, sie barg ihr Haupt an Frau Meinhold's Brust.
„Es ist genug, Fräulein Leontine," nahm Gringmuth das Wort, „wir wissen jetzt Alles. Sie erzählen