TV 129.
Sonntag, den 8. Juni 1890.
17. Jahrgang
Druck u. Verlag der Fuldaer Actiendruckerei ('21 Tillmann).
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Staatsminister a. D. Dr. Freiherr v. Lutz.
(Von einem Parlamentarier.)
X1 München, 4. Juni.
Das Entlassungsgesuch des Ministers des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten ist von Sr. kgl. Hoheit dem Prinz-Regenten „mit tief schmerzlichen Empfindungen" angenommen worden und Dr. Freiherr v. Lutz ist, nachdem er 23 Jahre lang das Portefeuille des Kultusministers inne hatte, endlich als Staatsrath i. a. D. in den Ruhestand getreten. Das katholische Volk in Bayern ist leider nicht in der Lage, die „tief schmerzlichen Empfindungen" zu theilen, mit denen die Krone den Minister scheiden sieht, obwohl es sich sagen muß, daß es auf den Nachfolger des Freiherrn von Lutz keine größeren Hoffnungen setzen kann, als auf ihn selbst. Die Thätigkeit, die Herr Dr. v. Müller als Polizei-Präsident entwickelte, ist nicht geeignet, im katholischen Volke ein besonderes Vertrauen zu dem jetzigen Kultusminister Dr. v. Müller zu erwecken. Doch die Dinge sind gekommen, wie sie kommen mußten und wie sie von uns erwartet wurden, und deshalb können und wollen wir im Vertrauen darauf daß auch die göttliche Vorsehung noch einen Faktor in der Weltgeschichte bildet, getrost und in Erfüllung unserer Pflichten gegen Thron.und Altar die weitere Entwickelung der Dinge abwarten.
Der gewesene Minister Dr. Frhr. v. Lutz hat in der öffentlichen Sitzung der Abgeordnetenkammer vom 4. November 1881 erklärt: „Ich bleibe, bis mich der abruft, der mich hieher gesetzt hat." Er wurde nun nicht von dem abberufen, der ihn auf seinen Posten gesetzt hat, sondern von einer höheren Macht, und deshalb ist es auch nicht nothwendig, daß wir auf die Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten in der letzten Landtagssession zurückverweisen und den Streit darüber aufnehmen, ob der Rücktritt des Herrn v. Lutz ,propter hoc1 oder nur ,post hoc1 erfolgt sei. Wir sehen Herrn v. Lutz scheiden ohne die geringste Empfindung von Groll und Haß, ja im Gegentheil, wir wünschen ihm von Herzen, daß er noch lange Jahre ein otium cum dignitate im Kreise seiner Familie genießen und Gelegenheit finden möge, sein Herz auch der göttlichen Gnade zu erschließen, sich mit seiner Kirche, der er viele Kränkungen und Bitterkeiten bereitet hat, auszusöhnen und gegen die nun einmal doch vergangene Herrlichkeit der Welt eine dauernde Glorie in der Ewigkeit einzutauschen! Aber wir danken der göttlichen Vorsehung, daß sie es so gefügt und Bayern von dem hervorragendsten Träger eines Systems befreit hat, das nach unserer tiefinnersten Ueberzeugung weder unserem Herrscherhause, noch dem bayerischen Volke zum Heile gereichen konnte!
Wenn wir auf die Thätigkeit, die Herr v. Lutz in 23 Jahren als Minister entfaltete, einen kurzen Rückblick werfen sollen, so wollen wir nicht einmal einen besonderen Nachdruck auf das Zustandekommen der Versailler Verträge legen, die Bayern einen sehr großen Theil seiner Souveränetät gekostet haben, denn darüber, ob eine andere Grundlage für die Gründung des neuen deutschen Reiches zu finden gewesen und ob nicht durch me Ablehnung der Verträge noch größeres Unheil für Gayern entstanden wäre, wird erst die Geschichte volle KlarheU geben. Aber daß Bayern seine Stelle im orat$e n’e genügend ausnützte, den staatsrecht- ^a)en Ausschuß preisgab und die übrigen Mittel- und hJrat i;™ chcht um sich sammelte, damit aber immer majorisirt zu werden, durch Nach- . $ bst ^beugen mußte, das ist eine Thatsache, die
r»r0tOr,^Ine^et^ 9on Reservat- und Souveränetäts-
V "ach dem Abschlüsse der Versailler Vertrage verschlugen hat und Dr. Frhr. v. Lutz kann ’ ? dstser Beziehung nicht von dem Vorwurfe mmgciOer 'hm wiederholt gemacht wurde!
18f7° hEe die ,Allg. Ztg.' Herrn von m gemadjt, daß er auf Seite der ultra-
ntanen Partei stehe. Diesen Vorwurf ließ derselbe
nicht lange auf sich sitzen, und er bewies sehr bald, t daß die Ultramontanen seine Freunde nicht seien.
Schon im Jahre 1870 während des vatikanischen Konzils hatte Bayern in Bezug auf das in Aussicht stehende Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit eine hervorragende Rolle gespielt, und die Thätigkeit, die Fürst Hohenlohe damals in Rom entwickelte, ist gewiß nicht zum geringsten Theile auf die bayerische Regierung zurückzuführen. Daß aber hier in München Herr von Lutz schon damals die erste Violine spielte, hat Dr. Orterer in der Debatte vom 6. bis 8. November v. I. durch Mittheilung der von Herrn von Lutz schon damals an das Gesammtstaatsministerium eingereichten Denkschrift (Gründung einer deutschen Nationalkirche) unwiderleglich nachgewiesen.
In Folge der Verkündung der vatikanischen Dekrete entspann sich der Kampf gegen die katholische Kirche, den der damalige Abgeordnete Dr. Völk als den „Kampf zwischen der Kirche und der Civilisation" bezeichnete, und Herr von Lutz stand in diesem Kampfe niemals im hintersten Treffen.
Er erklärte sofort die vatikanischen Dekrete als staatsgefährlich, verweigerte dem Erzbischöfe von Bamberg das Placet der Verkündung derselben, verbot den übrigen Bischöfen die Verkündung und traf Vorkehrungen, daß dieselben auch in den Schulen nicht gelehrt würden. Er schützte die Geistlichen, die die Unfehlbarkeit leugneten, gegen die Bischöfe im Besitze ihrer Benefizien, erklärte die Altkatholiken als Mitglieder der katholischen Kirche, ließ ihnen gewaltsam Kirchen und Glocken zur Verfügung stellen, und that Alles, um die römisch-katholische Kirche zu erdrücken.
Am 14. Oktober 1871 wurde die Herz'sche Interpellation, in den Tagen vom 23. bis 27. Januar 1872 die Beschwerde des hochwürdigsten Herrn Bischofs von Augsburg wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte durch Beschützung des abgefallenen Pfarrers Renftle in Mering in der Abgeordnetenkammer verhandelt, und es muß wohl nicht erst neuerdings hervorgehoben werden, welche feindselige Haltung Herr von Lutz damals gegen die katholische Kirche und ihre Autorität einnahm. Daß er der Vater des Kanzelparagraphen ist, durch welchen er das Lehramt der Kirche in seinen Dienst stellen wollte, ist allgemein bekannt.
Durch Ministerial - Entschließung vom 29. August 1873 wurde von Herrn von Lutz die Simultanschule eingeführt; durch Ministerial-Entschließung vom 20. November 1873 setzte er die Ministerial-Bekanntmachungen vom 8. April 1852 und 9. Oktober 1854 außer Kraft und beseitigte somit alle Konzessionen, welche durch die- elben weiland Se. Maj. König Maximilian II. den bayerischen Bischöfen gemacht hatte. Als die Bischöfe im Jahre 1873 zu den Reichstagswahlen Hirtenbriefe erließen, konnte sie der Abgeordnete Dürrschmidt mit Zustimmung des Herrn von Lutz als „gesetzwidrig" bezeichnen, und daß man Bischöfe und Klerus für staats- zefährlich und ihre Aktionen für gesetzwidrig hielt, )afür ist der beste Beweis das schwarze Buch, das im bayerischen Kultusministerium Jahre lang geführt und in welchem alle Geistlichen notirt wurden, die sich dem Systeme Lutz nicht beugen wollten.
Durch die Wahlkreiseintheilung, durch welche in den Jahren 1875, 1881 und 1887 dafür gesorgt wurde daß die Stimmung des katholischen Volkes nicht durch eine erdrückende Mehrheit seiner Vertreter im Landtag zum Ausdrucke kommen konnte, und durch die Besetzung aller stellen von lebenslänglichen Reichsräthen mit ausgesprochenen Liberalen erhielt das System Lutz eine feste Basis im Landtage, und wenn die Majorität der Kammer der Abgeordneten je einmal eine Aktion gegen chn unternahm, zu der die Zustimmung der ersten Kammer erforderlich war, so war sie schon von vorne- herein sicher, daß ihre Anträge in der Reichsrathskammer ein nicht einmal immer anständiges Begräbniß finden würden.
Die Tegernseer Erklärung war Herrn von Lutz nur eine räthselhafte Phrase, und ihm ist es gelungen, der Verfassung und ihren Beilagen zum Nachtheile der katholischen Kirche eine Deutung zu unterlegen, die nicht nur mit jener Erklärung, sondern auch mit der ! Auslegung im Widerspruche stand, welche die Ver- .
Fuldaer Zeitung
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, fassung unter drei Königen allgemein gefunden hat!
1 Herr von Lutz hat allerdings auch einmal eine Zeit gehabt, in der er geneigt war, feine Theorien preiszu- ' geben. Als von Berlin her ein der katholischen Kirche * günstigerer Wind wehte, wurde auch Herr von Lutz in i seinem Auftreten milder und versöhnlicher. Schon in : den Jahren 1878 und 1879 wurden manche Klagen beseitigt. Im Landtage 1881/82, und zwar in der öffentlichen Sitzung der Abgeordneten - Kammer vom 29. März 1882 gab er die Zusicherung, daß er, obwohl er eine Modifikation seiner Anschauung über das kirchen- und staatsrechtliche Gebiet in einem wesentlichen Punkte nicht in Aussicht stellen könne, doch bereit sei, thatsächlich einen modus vivendi herzustellen, und erklärte sich insbesondere bereit, daß fortan die Ernennung der Profefsoren der Theologie an den Universitäten, der Professoren an den Lyceen, der Religionslehrer an den verschiedenen Bildungs - Anstalten nur im Einvernehmen mit den Bischöfen erfolgen, daß in den Schullehrer-Seminarien einer der Vorstände ein Priester sein, daß die Mit-Aufsicht der Kirche über die Schule und die Zuständigkeit der geistlichen Inspektoren rm größeren Umfange gewahrt werden solle. In Folge des am 4. November 1881 verhandelten Antrages Lut- Hardt änderte Herr von Lutz auch die Schul-Verordnung vom 29. August 1873 ab und beschränkte die Simultan - Schule. Aber damit hatte er auch in den Augen der Liberalen das Maß des Zulässigen erschöpft, und deshalb rief ihm der Abg. Dr. v. Schauß in der öffentlichen Sitzung vom 29. Januar 1884 sein „Bis hierher und nicht weiter!" zu. — Herr von Lutz erklärte sofort: „Ich habe im Augenblicke keine weitere Konzession im Sinne", und — er hat Wort gehalten und der katholischen Kirche keine weitere Konzession gemacht, sondern selbst die Beschwerden der bayerischen Bischöfe formell milde, sachlich schroff zurückgewiesen.
Welchen Antheil Herr von Lutz an dem tragischen Geschicke Sr. Majestät Königs Ludwig II., dem er Alles zu verdanken hat, gehabt, das ist theilweise durch die Regentschafts-Verhandlungen im Jahre 1886 klargelegt worden — weitere Enthüllungen wird wohl die Zukunft bringen. Ob sie Herrn von Lutz zum Vortheile gereichen werden?
Herr von Lutz ist seinem großen Vorbilde, dem Fürsten Bismarck, sehr bald in's Privatleben gefolgt: im Kulturkämpfe hat er sein Vorbild erreicht, vielleicht übertroffen, in dem Aufgeben unhaltbarer Theorien, in der Abstreifung der Vorurtheile gegen die katholische Kirche konnte und wollte er ihn nicht nachahmen, und so kam es, daß Herr von Lutz noch in seiner Rede vom 7. November v. I. an der Staatsgefährlichkeit des Vatikanismus festgehalten hat, während Fürst Bismarck über diese Wahn-Vorstellung längst erhaben war. Die sragliche Rede war die letzte, die Herr von Lutz gehalten hat, sie ist eigenthümlicher Weise sein Schwanen-Gesang geworden. In seinem bekannten Altkatholiken-Erlasse vom 15. März l. I. hat er, wenn auch vielleicht unbewußt, ein Zeugniß für bte „Immaculata conceptio “ a£>gel egt, und wir können nur wünschen, daß die „unbefleckt Empfangene" ihm dies lohnen möge!
Hirtenbrief des hochwürdigsten Herrn Erzbischofs von Köln
über den Bonifatius-Verein.
Das am 5. Juni einfallende Fest des glorreichen Märtyrers Bonifatius, welches in diesem Jahre mit dem h. Frohn- leichnamsfeste zusammentrifst, veranlaßt mich, meinen geliebten Diözesanen den Verein vom heiligen Bonifatius recht dringlich ans Herz zu legen. Wir ehren die Heiligen durch nichts mehr, als durch die Nachahmung chrer Tugenden. Der h Boni- Mus war aber in ganz besonderem Maße von dem Eifer er- ullt den wahren Glauben zu verbreiten und durch diesen Jesu Christo Seelen zu gewinnen. Darum verließ er seine geliebte Heimath, kam von England nach Deutschland herüber und '>chte d,e zum großen Theile noch heidnischen Völkerschaften un- ^ut^landes dem Chrrstenthum zuzuführen. In dieser apo- stolychen Thätigkeit erlitt er bei den heidnischen Friesen den Martyrertod. Wir sind nur dann seine rechten Verehrer, wenn auch m unserem Herzen das Verlangen glüht nach dem Heile der Seelen, und wir darum bestrebt sind, das Fundament des Heiles, den heiligen römisch-katholischen Glauben in den Herzen