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Sonntag, den 18. Mai 1890.

um sie zu zerfleischen; ebenso stürzt sich die russische Polizei aus ihre bedauernswerthen Opfer, so daß oft elbst die nächsten Angehörigen, Frau und Kinder erst rach langem verzweifelten Suchen und Umfragen bei )en Behörden Aufschluß über das plötzliche Verschwinden des Gatten, Vaters oder Bruders erlangen.

Einige Beispiele, deren nähere Details wir der Aufsehen erregenden Schrift von dem Amerikaner George Kennan „Sibirien!" entlehnt haben, werden eine drastische Jllustrirung dazu liefern, unter welch' nichtigen Vor­wänden man in Rußland von dem Blitzstrahle der Verbannung auf administrativem Wege aus politischen Gründen getroffen werden kann.

Herr Konstantin Stanjukovitsch, der Sohn eines russischen Admirals, gab eine glänzende Karriere, die ihm als Marineoffizier bevorstand, freiwillig auf, um sich ganz seiner Lieblingsneigung, literarischen Studien und schriftstellerischen Arbeiten, hingeben zu können. Wie die meisten vornehmen Russen pflegte auch er als gut situirter Mann den Sommer mit feiner Familie im Auslande zuzubringen. So befand er sich 1884 mit Frau und Kindern in Baden-Baden.

Gegen Ende des Jahres kehrte er nach Petersburg zurück, während seine Angehörigen in Deutschland zurück­blieben. An der Grenzstation Wirballen wird er ver­haftet und nach Petersburg in die Kasematten der Peter-Paulsfestung gebracht. Die Briefe der Frau blieben ohne Antwort, sie telegraphirt an ihn und ihres Mannes Freunde umAufklärung, diese antworten zurück, Niemand habe ihren Mann in Petersburg gesehen, man glaube ihn in Baden-Baden.

Frau Stanjukovitsch packte schleunigst ihre Koffer und fährt Tag und Nacht mit ihren Kindern nach Petersburg, um Gewißheit über das räthselhafte Schicksal ihres Mannes zu erlangen. Alles Suchen und Fragen der Unglücklichen war vergebens; ihr Mann blieb ver­schwunden. In ihrer Verzweiflung wendet sie sich an den Rath eines einflußreichen Freundes. Diefer, ein guter Kenner russischer Zustände, legt ihr nahe, den Gendarmeriegenöral Orzhesski um Aufklärung zu bitten. Das thut sie und von diesem Herrn erfährt sie endlich, daß ihr Mann als Gefangener in der Peter-Pauls­festung sitze.

Und was war die Ursache seiner plötzlichen Ver­haftung ?

Herr Stanjukovitsch wurde, nachdem er als Mann von liberalen Anschauungen den Staatsdienst quittirt hatte, der Gründer und Herausgeber einer wissenschaft­lichen Zeitschrift, des „Djelo". Er unterhielt mit einem in der Schweiz lebenden politischen Flüchtlinge eine Korrespondenz, die aber durchaus unverdächtig war und sich nur auf Beiträge zu seiner Zeitschrift bezog. Diesem Briefwechsel kam die Polizei auf die Spur.

Herr Stanjukovitsch bekannte sich freimüthig zu liberalen Anschauungen und unterhielt noch dazu Be­ziehungen zu einem politischen Flüchtlinge.

Diese beiden Momente waren der russischen Polizei vollständig genügend, um den hochangesehenen Mann als „der gesellschaftlichen Ordnung nachtheilig" zu er­klären und ihm, wie sich die amtliche Sprache euphe­mistisch ausdrückt, einen „Wohnsitz" in Tomsk auf drei Jahre anzuweisen. Natürlich war der Mann sinanziell total ruinirt.

Dr. Beloi, ein junger tüchtiger Arzt, lebt in Jvan- gorod still und ruhig seinem Berufe und küminert sich wenig um politisches Getriebe. Da suchen zwei Studen­tinnen der Medizin, die von der Petersburger Universität wegen politischer „Unzuverlässigkeit" entlassen worden waren, Rath und Hülfe bei ihm. Dr. Beloi ist ein edler muthiger Mann, der sich der beiden Hülfesuchenden annimmt und ihnen, nachdem er sie seiner Fran vor­gestellt, Unterricht in seinem Hause ertheilt, anstatt sie der Polizei zu deuunzireu, wie man das in Rußland von einem loyalen Uuterthan erwartet. Bald wittern die Spürnasen einer argwöhnischen und mißtrauischen Polizei hinter den häufigen Besuchen der beiden Fräu­leins im Doktorhause eine politische Verschwörung, und beide Damen und der junge Arzt wurden am 10. Mai 1879 auf administrativem Wege nach Sibirien verbannt. Dr. Beloi erhielt seinen Wohnsitz in dem arktischen Dorfe Verchojansk in der Provinz Jakutsk angewiesen, wo ihn die Ueberlebenden des amerikanischen Nordpol- Expedittonsschiffes „Jeanette" im Jahre 1882 gesehen haben.

Die Deportirten dürfen auch ihre Frauen und Kinder mit nach Sibirien nehmen, allein die junge und schöne Frau des Dr. Beloi konnte ihren Mann auf seiner schweren Reise nicht begleiten, weil ihr eine andere Reise — ihre Entbindung — jeden Tag bevorstand. Kaum hat sie diese Katastrophe glücklich überwunden, so übergibt sie Verwandten ihr neugeborenes Kind und tritt die 10,000 Kilometer weite Reife zu ihrem Mann, jenseits des nördlichen Polarkreises, kühn und muthic, an. Um ihr Ziel zu erreichen, hätte sie 16 Monate gebraucht. Denn Frau Beloi schloß sich wegen Mangel

Die Verbannung nach Sibirien aus administrativem Wege.

Am 10. März 1890 wurde im Hydepark von London eine Volksversammlung abgehalten, um energischen Protest gegen die unmenschliche Behandlung politischer Gefangener in Sibirien durch die dortigen Behörden zu erheben. Es wurde eine Resolution angenommen, welche die eng­lische Regierung auffordert, ihren Botschafter in Peters­burg anzuweisen, die Aufmerksamkeit der russischen Regierung auf die gegen die Gefangenen in Sibirien begangenen Grausamkeiten zu lenken.

Wird auch die Annahme dieser Resolution nicht erfolgreicher und wirksamer sein als ein Schlag ins Wasser, so darf darum die Stimme der Civilifation und Humanität doch nicht stumm bleiben, und ins­besondere ist es unabweisbare Pflicht der Presse, immer und immer wieder an das öffentliche Gewissen und Gerechtigkeitsgefühl der europäischen Kulturländer zu Gunsten jener Unglücklichen laut zu appelliren, welche von der russischen Regierung jedes Jahr zu Taufenden durch einen einfachen Machtspruch eines willkürlichen Polizeiregiments nach Sibirien verbannt werden und hier durchgehends die härteste Behandlung erfahren. Es wäre wohl ein grober Jrrthum zu glauben, daß man zum mindesten ein gefährlicher Verschwörer und Revolutionär sein oder sonst einen schweren Konflikt mit dem Gesetze gehabt haben müsse, um von der ge­fürchteten Strafe der Verbannung nach Sibirien ge­troffen zu werden. Nichts vollzieht sich in Rußland unter dem nichtigsten Vorwande so leicht, so geräuschlos und mit Ausschluß der Beobachtung jeder gesetzlichen Formalität als die Verbannung auf administrativem Wege wegen politischer Erwägungen. Niemand geräth deshalb dort mehr in peinliche Bestürzung, wenn er eines schönen Tages beim Frühstücke ganz unvorbereitet die Nachricht erhält, daß sein Nachbar oder der beste Freund, den er immer als loyalen Staatsbürger und ehrenwerthen Charakter gekannt hat, plötzlich in der Nacht von der Polizei aufgehoben und gezwungen wurde, ohne Angabe eines Grundes, sofort die Reife nach Sibirien anzutreten.

Derartige brutale, das Recht mit Füßen tretende Vorkommnisse sind in Rußland an der Tagesordnung und ein unauslöschlicher Schandfleck für seine Regierung. Davon werden wir uns sattsam überzeugen, wenn das von der despotischen Regierung des Zaren beliebte System der Verbannung auf administrativem Wege aus politischen Gründen unserer Kenntniß und Prüfung näher gerückt wird.

Was versteht man nun unter dem Ausdrucke „Ver­bannung auf administrativem Wege?" Es ist die Ver­schickung verdächtiger Personen durch die Polizei von einem Theile des Reiches in einen anderen, z. B. von Warschau oder Odessa nach den sibirischen Steppen­provinzen oder nach jenseits des Polarkreises. Es gibt fein Verhör, keinen Prozeß vor einem richterlichen Forum, ehe die Verbannung verhängt wird.

Die Erklärung der Lokalbehörden, daß eine bestimmte Persönlichkeit als „nachtheilig für die gesellschaftliche Ordnung" zu bettachten sei, ist allein ausreichend, die Polizei zu autorisiren, diese Person ohne Angabe eines Grundes zu verhaften, jnit Einverständniß des Ministers des Innern ihr einen „Wohnsitz" an irgend einem Orte des weiten Zarenreiches anzuweisen und sie daselbst fünf Jahre lang unter polizeilicher Kontrole zu behalten.

Das Verfahren ist gewiß prompt und summarisch. Man braucht keinen Ankläger, keinen Richter, keine Advokaten, keine Zeugen. Die russische Polizei ift dies Alles in einer Person und kann auf den umständlich funftionirenben Apparat des modernen Rechtsstaates großmüthig verzichten. O du beneidenswerthes, heiliges Rußland! Wie glücklich und zuftieden mußt du dich bei der patriarchalischen Einfachheit deiner Rechtszustände befinden, so glücklich, daß alle übrigen Völker Europas, denen nicht des guten Väterchens „Zar's milde Gnaden­sonne leuchtet", triftigen Grund haben, auszurufen: „Herr! bewahre uns in Gnaden vor russischen Zu­ständen!"

Der einmal zur Deportation Verurtheilte ist voll­ständig schütz- und rechtlos. Wohin er auch den über sein schnelles Unglück bestürzten Bttck hilfesuchend wenden mag, nirgends wird ihm ein Punkt sichtbar, an dem er den Hebel ansetzen könnte, um seine Unschuld zu beweisen und die Befreiung aus den Händen der Polizei zu erwirken. Seine besten Freunde und Gönner, in deren Kreisen er bisher als harmloser Mensch unan­gefochten gelebt hat, dürfen nicht Bürgschaft und Zeugniß für ihn ablegen, ohne sich selbst bei der argwöhnischen und mißtrauischen Polizei in schweren Verdacht zu bringen und die Gefahr heraufzubefchwören, die un­freiwillige Reife nach Sibirien auch machen zu müfsen.

Wie der nimmerfatte Tiger heimtückisch in feinem Verstecke lauert und seine Beute, wenn sie sich ihm ahnungslos naht, geräuschlos in mächtigem Satze erfaßt,

Vermischtes.

st,Der Oberlieutenant ist im Theater.'l Bei den jüngsten Exzessen in Wien war es allgemein ausgefallen, daß dem Treiben der plündernden Pübelhorden erst zu später Stunde Einhalt gethan wurde. Heber die Ursachen dieser Verspätung berichtet nun in der Sitzung des österreichischen Abgeordneten- hauses Hosrath Dr. Exner Folgendes: „Ich kann Ihnen in Be­zug auf die Wachbereitschast -in Detail mittheilen, welches Sie leider zur Heiterkeit reizen wird. Was kgeichieht, wenn diese Wachbereitschaft nicht vorhanden ist und man Militär braucht, was doch jeden Tag geschehen kann? Sie werden glauben, daß der betreffende Polizei-Kommissar an die Polizei-Direktion tele­graphirt oder telephonirt, und daß die Polizei-Direk'.'-a wieder den Chef des Generalstabes oder den Kommandanten von Wien telegraphisch oder telephonisch verständig' and Sie werden wahr­scheinlich annehmen, daß dieser Verkehr innerhalb füns Minuten herbeizuführen ist. Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegen- theil. Als die Exzesse ihren Höhepunkt erreicht hatten, wurde ein Abgesandter der Polizei-Direktion in die Jofephstädter Ka­serne geschickt. Ich weiß nicht, daß er in einem Fiaker gefahren, wo er vielleicht noch wegen Schnellfahrens bestraft werden kann. (Heiterkeit lins.) Ist er vielleicht in einem Einspänner gefahren ober ist er zu Fuß gegangen, ich weiß nicht, ob die Herren da­für Diäten bekommen. Thatsache ist, daß die persönliche Inter- vention eines Polizei-Beamten in der Kaserne nothwendlg war. Das ist schon ein Fehler. In unserer Zeit muß dies anders organisirt werden. Die Polizei sollte mit den einzelnen Kom­missariaten und Kasernen telephonisch verbunden sein. Unsere Polizei-Direktion ist aber erst seit Heuer eine Telephonstation. Wenn ich erst eine Eingabe machen soll in dem Momente, wo die Fenster meiner Werkstätte eingeworfen werden, so ist ja ein Schutz nicht möglich. Wie nun der Abgesandte der Polizei- Direktion in die Kaserne gekommen ist, war der betreffende Oberlieutenant nicht da. „Wo ist der Oberlieutenant?" Es wird inzwischen mit anerkennenswerther Schnelligkeit gesattelt. „Der Oberlieutenant ist im Theater!" (Bewegung). - „In welchem Theater?" — „Im Volkstheater. Da wird „Eva" aufgesührt. — Warum soll sich ein Husaren-Oberlieutentenant nicht „Eva" ansehen? (Lebhafte Heiterkeit links.) Das ist nichts Rügens- werthes, das kann ich nur billigen, weil ich wünsche, daß die Blüthe» der deutschen Dichtkunst auch den Offiziersstand erheben und erfreuen. Man schickt nun einen der deutschen Sprache unkun­digen Offiziersdiener in's Theater, um den Oberlieutenant zu holen. Glauben Sie meine Herren, ich erzähle Ihnen em Märchen ? Der Diener kommt zum Portier u. sagt: „Oberlieutenant, Husar, 'raus!" (Lebhafte Heiterkeit im ganzen Hause.) Ter Portier sagt ihm: „Ja das geht nicht. Mitten im Akte wah­rend der Vorstellung, kann ich, der Portier, diesen Oberlieut^ nanl doch nicht herauskriegen!" (Heiterkeit links.) Es wird lange debattirt; man sucht endlich einen Tolmeych, man findet einen Dolmetsch selbst im Deutschen Bolkstheater. (Heiterkeu.) Der Offiziersbursche erzählt die Geschichte: Er muffe den Ober­lieutenant haben; die Mannschaft sei schon bereit Endlich endet der dritte Akt von „Eva". Ein Anderer, nicht der Portier geht herein und findet den Husaren-Oberlieutenant. Dieser ent nach Hause - ich weiß nicht, ist er gegangen ober gefahren- kommt zur Schwadron und rettet mit ihr aus. Wieso es mög­lich war daß zwischen 7 Uhr 25 Minuten, wie Graf Taaffe behauptet, wo die militärifche Hilfe requirirt war, und 8 Uhr das Abrücken des Militärs bewerkstelligt worden ist, weiß ich nicht. Ist vielleicht der Oberlieutenant nicht mitgekommen, hat die Schwadron nicht auf ihn gewartet, oder braucht man viel­leicht keinen Oberlieutenant dazu, das weiß ich nicht. Das ist nur eine Kleinigkeit; es könnte aber ebenso gut sein, daß der Rittmeister, der Oberlieutenant, der Lieutenant, Alle zusammen im Theater sind: es könnte auch fein, daß alle Offiziere der Schwadron abwesend sind. Mit solchen Zufälligkeiten darf man nicht rechnen. Diese Geschichte zeigt nur Eines, nämlich, daß die Organisation des inneren Dienstes anders gestaltet werden müsse, und daß die Möglichkeit der Heranziehnng der militärischen Gewalt anders geregelt sein muffe.

an Geldmitteln mit Genehmigung des Ministers des Innern einem Verbannten-Transporte an. Mit über­menschlicher Kraft und Ausdauer ertrug die helden- müthige Frau aus unbegrenzter Liebe zu ihrem un­glücklichen Manne die nnfäglichen Strapazen der end­losen Reise. Sie achtet nicht der glühenden Strahlen der sibirischen Sonne, die erbarmungslos auf ihren Scheitel herniederbrennt und ihr die Lippen austrocknet, noch der eisig kalten Herbststürme auf der sibirischen Heeresstraße, die ihren zarten Leib erstarren machen. Mit wunderbarer Geduld erträgt sie Alles, wovor selbst der mutf)ige Mann schaudernd zurückweicht: Das schreck­liche Ungeziefer und die verpestete Luft in den Etappen- gefängniffen. Der Gedanke an ihren Mann schnellt die sinkende Kraft wieder empor und treibt sie mit un­widerstehlicher Macht vorwärts. In der Nähe von Jrkutks glaubt sie endlich das heißersehnte Ziel erreicht zu haben. Da macht sie die niederschmetternde Ent­deckung, daß ihr Gatte nicht in Vercholansk, wie sie geglaubt, sondern in Verchojansk weile, daß sie noch 5000 Kilometer allein auf Hunde- und Renthierfchlitten in schrecklicher Kälte durch die todesstarren Wüsteneien des nordöstlichen Asiens reisen müsse, um zu ihm zu kommen. Dieser Schlag trifft die unglückliche Frau tödtlich. Die finstere Nacht des Wahnsinns umfing ihren Geist, und einige Monate fpäter wurde sie im Gefängnißhofpitale zu Irkutsk durch den Tod von ihren Leiden erlöst. Ihren Mann sah sie nicht wieder.

Es muß eine höhere Gerechtigkeit existtren, die solche Frevelthaten an der unglücklichen Menschheit einst zur trengen Rechenschaft und Sühne zieht.

Unter solchen Umstünden darf man sich nicht wundern, daß die Verbannung auf administrativem Wege Terro­risten erzeugt, fondern man muß sich darüber wundern, daß sie nicht die ganze Nation in Terroristen verwandelt.

(Schluß folgt.)

Beilage zu Nr. 113 der „Fuldaer Zeitung

Für die Redaction verantwortlich: Ludwig Deibel in Fulda.Druck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei (A. Dillmann).