JM 94.
Freitag, den 25. April 1890.
17. Jahrgang
Fuldaer Zeitung
Für dir Redaction verantwortlich: Ludwig Deibel in Fulda.
Druck u. Verlag der Fuldaer Actiendruckerei (PH. Reuß).
A
Die .Fuldaer Zeitung' erscheint täglich, Sonn- und Feiertage ausgenommen.
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Die Vorlage über die Verwendung der Sperrgelder
ist dem Abgeordnetenhaus zugegangen und hat folgenden Wortlaut:
Entwurf eines Gesetzes zur
Ausführung des § 9 des Gesetzes, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bis- thümer und Geistlichen vom 22. April 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, zur Ausführung des § 9 Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bisthümer und Geistlichen vom 22. April 1875 (Gesetzsamml. S. 194), was folgt:
Artikel 1.
Diejenigen Beiträge, welche aus Grund der gemäß § 1 des Gesetzes vom 22. April 1875 erfolgten Einstellung der Leistungen aus Staasmitteln aufgesammelt sind, werden bei dem Inkrafttreten gegenwärtigen Gesetzes zu Gunsten der allgemeinen Staatsfonds vereinnahmt.
Dagegen wird vom 1. April 1890 ab aus allgemeinen Staatsfonds für kirchliche Zwecke der katholischen Kirche eine jährliche Rente von fünfhundert sechszigtausend vierhundert achtzig Mark acht und fünfzig Pfennigen 560,480 M. 58 Pfg. verwendet.
Artikel 2.
Bon dieser Rente werden verwendet:
1. für die Erzdiözese Köln einhundert vierzehntausend fünfhundert zwanzig Mark zwei und sechszig Pfennige..... 114,520 M. 62 Pf.
2. für die Erzdiözese Gnesen-Posen acht und sechszigtausend dreihundert sieben und neunzig Mark achtzehn Pfennige . . . 68,397 „ 18 „
3. für die Diözese Kulm vier und dreißig tausend vierhundert vier und zwanzig Mark neun und siebenzig Pfennige . . 34,424 „ 79 „
4. für die Diözese Ermland sechs und dreißig- tausend dreihundert drei Mark acht und dreißig Pfennige........ 36,303 „ 38 „
5. für die Diözese Breslau ein und fünfzigtausend neunhundert und eine Mark neun und zwanzig Pfennige 51,901 „ 29 „
6. für die Diözese Hildesheim drei und zwanzigtausend achthundert sechs und vierzig Mark ein und siebenzig Pfennige 23,846 „ 71 „
7. für die Diözese Osnabrück elstausend vierhundert und fünf Mark neun und zwanzig Pfennige.......... 11/405 „ 29 „
8. für die Diözese Paderborn ein und vierzigtausend dreihundert zwei und achtzig Mark sechs und siebenzig Pfennige . . 41,382 76 „
9. für die Diözese Münster drei und fünfzigtausend siebenhundert vier und dreißig Mark vier und dreißig Pfennige . . . 53,734 „ 34 „
10. für die Diözese Trier vier und siebenzigtausend zweihundert vier und achtzig Mark sieben und siebenzig Pfennige .... 74,284 „ 77 „
11. für die Diözese Fulda acht und zwanzigtausend achthundert drei und dreißig Mark sieben und sechszig Pfennige 28,833 „ 67 „
12. für die Diözese Limburg neunzehntaufend neunhundert vier und fechszig Mark sieben und fünfzig Pfennige ...... 19,964 „ 57 „
In harter Schule.
Roman von G. I.
(22. Fortsetzung.)
Mit untergeschlagenen Armen hatte der Gras diesem Hexen-Sabbath eine Weile zugeschaut, während der Oberst, dem derartige Auftritte nichts Seltenes zu sein chienen, ruhig fortkaute, als ginge ihn der Zank nicht im Mindesten an. Er wußte aus Erfahrung, daß nur die physische Erschöpfung demselben ein Ende machen werde. So war es auch. Mit einem letzten Aufschrei: „Meine Robe, meine Robe!" sank Madame d'Arcourt schluchzend in den Stuhl zurück, während Mademoiselle, die als Siegerin das Feld behauptete, sich sofort nach einem neuen Gegner umsah und dem Grafen zurief: „Daran sind Sie schuld. Sie Abscheulicher." „Ich dächte doch eher Ihre Ungeschicklichkeit im Werfen," sagte der Graf kalt.
„Welch' Gesicht würde wohl der Baron gemacht haben, hätte er in diesem Augenblicke sein kindliches Mädchen und deren fromme, ehrbare Tante gesehen. Nun, beruhigen Sie sich nur, es kann in Ihren jetzigen brillanten Verhältnissen ja auf ein verdorbenes Kleid nicht ankommen."
„Wer hieß Sie aber auch die alten Geschichten wiederauffrischen?" stöhnte Madame, noch immer nach Athem ringend.
13.
14.
15.
für den preußischen Antheil der Erzdiözese
Prag eintausend einhundert sechs und
achtzig Mark sieben und zwanzig Pfennige 1,186 „ 27 „ für den Preußischen Antheil der Erzdiözese
Olmütz zweihundert vierzig Mark acht
und zwanzig Pfennige...... 240 „ 28 „
für den Preußischen Antheil der Erzdiözese Freiburg vier und fünfzig Mark sechs
und sechszig Pfennige..... 54 „ 66 „
zusammen . . 560,480 M. 58 Pf. Artikel 3.
Die Verwendung innerhalb der einzelnen Diözesen nebst Delegaturbezirken bezw. innerhalb der einzelnen preußischen Diözesanantheile wird zwischen dem Minister der geistlichen re. Angelegenheiten und dem betreffenden kirchlichen Oberen vereinbart.
Nach erfolgter Vereinbarung werden die betreffenden Beträge in gleicher Art, wie andere Staatszuschüffe gezahlt.
Artikel 4.
An den Bestimmungen des Gesetzes über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden am 20. Juni 1875 (Gesetzsammlung S. 241) und des Gesetzes über die Aufsichtsrechte des Staates bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876 (Gesetzsamml. S. 149) wird durch gegenwärtiges Gesetz nichts geändert.
Artikel 5.
Der Minister der geistlichen re. Angelegenheiten und der Finanzminister find mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.
Gegeben 'ben 1890.
Beglaubigt.
Der Minister der geistlichen, Der Finanzminister. Unterrichts- und Medizinal-
Angelegenheiten.
v. Goßler. v. Scholz.
Die dem Entwurf beigegebene Begründung lautet:
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll der in Absatz 1 des § 9 des Gesetzes, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmütein für die römisch - katholischen Bisthümer und Geistlichen vom 22. April 1875 (Gesetzsammlung Seite 194), ausgesprochene Vorbehalt gesetzlicher Bestimmung über die während Einstellung der Leistungen aufgesammelten Beträge erledigt werden. Nach dem Entwürfe werden die im Landtage seitens der Staatsregierung abgegebenen Erklärungen, daß die Verwendung zu Gunsten der katholischen Kirche beabsichtigt werde, verwirklicht.
Für diese ist die Gewähr einer W/--prozentigen, also den gegenwärtigen Zinsfuß noch übersteigenden Rente von dem in Frage stehenden Sammel-Kapital aus allgemeinen Staatsfonds, zu welchen demgemäß das letztere zu vereinnahmen, in Aussicht genommen. Ausweislich des neuesten Final-Abschluffes der General - Staatskasse belaufen sich die beim Sammel-Konto befindlichen Beträge auf 15,938,580 Mark 33 Pfg. Denselben sind noch zuzusetzen . . 75,150 „ 67 „
als Rest einer Schuld des Posen'schen Säkularisations-Fonds an das Sammel-Konto, welche dadurch entstanden ist, daß irrigerweise die Zuschüsse für die Seminare in Posen und Gnesen als reine Bedürsniß-Zuschüsse behandelt und daher als erspart verrechnet worden waren, während es sich in der That um Dotations-Beträge, welche dem Sammel-Konto zustehen,
„Die sind ja vergessen und begraben," brummte der Oberst.
„Und wenn sie nun auferstanden wären? Wenn Fräulein von Reina in diesem Augenblicke Kenntniß davon hätte?"
„Was? Wie? Reden Sie im Ernst? Ist das Wahrheit oder Hypothese?" tönte es durcheinander.
„Ich rede im Ernst."
„Lüge! Schwindel!" kreischte Mademoiselle de Barras, wer sollte es erzählt haben?"
„Ich!" versetzte der Graf mit Eiseskälte.
Madame d' Arcourt stieß einen markdurchdringenden Schrei aus, der Oberst starrte den Grafm wie geistesabwesend an, Hortense aber ergriff ein Messer und wollte sich mit dem Ausrufe: „Elender, nichtswürdiger Verräther!" auf den Grafm werfm.
Er hatte sie fcharf im Auge behalten, als errathe er ihre Absicht. Blitzschnell ihr Handgelenk packend, entwand er ihr das Messer, schleuderte es von sich, drückte sie mit beiden Händen auf den Stuhl nieder und hielt sie dort fest.
„Tigerkatze!" hohnlächelte er. „Deine Sprünge :emte ich und weiß ihnen zu begegnen."
Die Bezeichnung war eine zutreffende, sie schnob und pustete in ihrem Zorne wirklich wie ein katzenartiges Raubthier und die sonst schwarzen Augen schienen in einem grünlichm Feuer zu fprühm und zu funkelo.
16,013,731
Mark 73 Pfg.
1
87
98
65
35
57
90
91
35
31
27
37
34
Der beim Sammel-Konto befindliche und der demselben aus dem Pofen'fchen Säkularisations-Fonds zustehende Kapitals-Betrag von im Ganzen 16,013,731 Mark — Pfg. setzt sich aus folgenden Theil-Beträgen zusammen:
1) Erzdiözese Köln...... 3,272,017
2) Erzdiözese Gnesen-Posen . . . 1,954,205
3) Diözese Kulm.
983,565 1,037,239 1,482,893
681,334
325,865
1,182,364 1,535,266 2,122,421
823,819
570,416
33,893 6,865
4) Diözese Ermland
5) Diözese Breslau
6) Diözese Hildesheim . . . .
7) Diözese Osnabrück
8) Diözese Paderborn
9) Diözese Münster
10) Diözese Trier
11) Diözese Fulda
12) Diözese Limburg
13) Preuß. Antheil der Diözese Prag
14) Preuß.Anly. der ErzdiözeseOlmütz
15) Preußischer Antheil der Erzdiözese Freiburg..... . .
mögens - Verwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876 (Gesetz-Sammlung S. 149) Anwendung zu finden haben, ergibt sich aus diesen Gesetzen von selbst.
handelt. Die 3l/s prozentige Rente des Gesammt-Betrages von . . . stellt sich auf 560,480 Mark 58 Pfg.
Wegen der Verwendungs-Zwecke ist der Staatsregierung eine Fülle von Anträgen zugegangen, welche weit auseinander gehen. Die Staatsregierung glaubt, auch mit Rücksicht aus die Verschiedenheit der Verhältnisse in den verschiedenen Diözesen, nach Lage der Sache für das Entsprechende halten zu sollen, daß auf dieselben die Rente nach Maßgabe der aus ihnen eingekommenen Theile des Gesammt-Sammel-Betrages vertheilt und die Unter» Vertheilung auf Grund der zwischen ihr nnb den betreffenden kirchlichen Oberen zu bewirkenden Vereinbarung veranlaßt werde.
Daß demnächst die bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes über die Vermögens - Verwaltung in den katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875 (Gesetz-Sammlung Seite 241) bezw. des Gesetzes über die Aufsichtsrechte des Staates bei der Ver-
*1,561 „ ", „
• im Ganzen 16,013,731 Mark — Pfg.
Daraus ergeben sich, zu 31/* Prozent berechnet, die in den Gesetz-Entwurf eingestellten Renten-Beträge.
lieber die Enttäuschung, welche vorstehender Gesetzentwurf bringt, äußert sich die ,Germania' in folgender Weise:
Das in der höchsten Siedehitze des Kulturkampfes 1875 erlassene Sperrgeldergesetz hatte in seinem § 9 bestimmt: „Heber die Verwendung der während Einstellung der Leistungen aufgesammelten Beträge bleibt, so weit dieselben nicht nach der rechtlichen Natur ihres Ursprunges zu Gunsten der allgemeinen Staatsfonds als erspart zu verrechnen sind oder anderweit verwendbar werden, gesetzliche Bestimmung Vorbehalten."
Die als erspart verrechneten und die anderweit verwendbaren Gelder sind also gar nicht aufgesammelt worden, 'wie man das bereits immer wußte, Rechnung über die Höhe der mit jener doppelten Begründung dem Sperrfonds entzogenen Sperrgelder ist bisher nicht gelegt worden und scheint auch jetzt nicht gelegt werden zu sollen. Wir glauben aber doch, daß es den Anfor-
Wie ein Thierbändiger hielt er seine kalten, erbarmungslosen Augen so lange auf sie geheftet, bis sie davor völlig in sich zusammensank und endlich zu weinen begann. Jetzt ließ er sie los, blieb aber noch immer vor ihr stehen.
„Kurt, Kurt," schluchzte sie, wie kannst Du das thun?"
„Aber Hortense," unterbrach sie die Tante, „wie kannst Du nur glauben, daß er etwas gesagt hat, er hätte ja sich selbst mit verrathen?
„Meinen Sie wirklich, Madame?" fragte der Graf sich zu ihr wendend, aber mit seinen Augen Hortense immer noch in Schach haltend, „meinen Sie wirklich, daß dies absolut möglich wäre?"
„Haben Sie uns verrathen und sich weiß gebrannt, so soll es Ihnen nicht für frei ausgehen," knirschte der Oberst und schüttelte drohend die Faust; „Sie stehen und fallen mit uns."
„Versuchen Sie es doch, den Grafen Falkenburg als Ihren Spießgesellen zu denunziren!" höhnte der Graf. „Wer wird Ihnen Glauben schenken? Welche Beweise haben Sie?" Er sah sie der Reihe nach mit Blicken unsäglichen Hochmuths an, dann sagte er in verändertem Tone: „Beruhigen Sie sich übrigens, ich bin weit entfernt, die Heirath mit dem Baron hintertreiben zu wollen, im Gegentheil, ich wünsche sie."