Dienstag, den 15. April 1890.
17. Jahrgang
Fuldaer Zeitung
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K> Deutschland als Kolonialmacht.
Durch den Eintritt Emin Paschas in deutsche Dienste hat die deutsche Kolonialpolitik wiederum ein erhöhtes Interesse gewonnen. Wenn auch der Zug Emin Paschas mit einer deutschen Truppenmacht zum Viktoria-Nyanza- See keineswegs als ein Eroberungszug auszunehmen ist, so wird doch mit Emin Paschas Zuge eine neue deutsche Kolonialpolitik in Angriff genommen. Emin Pascha ist General-Gouverneur der Deutschland durch Verträge gehörigen und sonst überwiesenen Gebiete geworden und soll zunächst dort dieselben thatsächlich in deutschen Besitz bringen und die Grenzen sichern, wo die letzteren nicht genau bestimmt sind. Das ist wesentlich der Fall im Norden nach dem Viktoria-Nyanza- See hin, wo nur im Allgemeinen nach Längen- und Breitengraden die gegenseitigen Interessensphären fest- gestellt sind. Bei dem neueren Vorgehen der Engländer gerade in jenen Grenzgebieten und bei der Unsicherheit darüber, wie weit sich diese Sphären nach Westen ausdehnen, ist es eine dringliche Aufgabe, hierüber klare Verhältnisse zu schaffen. Das englischdeutsche Abkommen von 1886 theilt die Interessensphären nur bis zum Ostufer des Viktoria-Nyanza-See's, nach Westen gibt es keine Abmachungen. Dort ist auf weite Länderstrecken noch Vieles zu thun, um die Deutschland vor vier Jahren zugesprochenen Gebiete wirklich in unseren Besitz zu bringen, uns den Eingeborenen als Gebieter zu zeigen, die Grenzen genau zu bestimmen und uns gegen Einsprüche und Gelüste Dritter zu sichern. Es dürfte daher im gegenwärtigen Augenblicke von Interesse sein, die Entwickelung zu überblicken,» welche die deutsche Kolonialpolitik genommen hat.
Der Eintritt des deutschen Reiches in die Kolonialbewegung hat sich zuerst im Jahre 1884 geäußert durch die rasch aufeinander folgende Annahme des Protektorates über verschiedene Gebietstheile von Afrika welche durch deutsche Unterthaueu in Besitz genommen worden waren. Diese Gebietstheile, sämmtlich an der Westküste Afrikas gelegen, sind das Dqmara- und Lüderitz-Land, das Gebiet von Kamerun und dasjenige von Togo. Sie bedecken zusammen eine Oberfläche von 898,400 d. i. beinahe 900,000 Quadratkilometern. In einer Depesche, welche am 8. Oktober 1884 der deutsche Geschäftsträger, Baron von Plessen, an den Lord Granville richtete, wurde _ die Natur dieses Protektorates in folgender Weise definirt: „Das im Namen Seiner Majestät des Kaisers proklamirte Protektorat über das in Rede stehende Gebiet (es handelt sich um das Damara- und Lüderitz-Land), erstreckt sich, wie die englische Regierung ganz richtig voraussetzt, nicht nur auf die Person der dort ansässigen oder dort sich aufhaltenden deutschen Unterthanen, sondern auf das
In harter Schute.
Roman von G. I.
(13. Fortsetzung.)
Es waren Tage voll wunderbarer Frische und Klarheit, tote sie der Oktober mit jenem Zauber verleiht, der um so süßer und berauschender wirkt, als man das nahe Scheiden empfindet und jeden warmen Sonnenblick wie den Abschiedsgruß eines Freundes betrachtet, der die ganze Fülle seiner Zärtlichkeit noch einmal in die Trennungsstunde zusammendrängt. Der Gesellschaft, die sich unter dem leuchtend blauen Himmel in den Ruinen des alten Schlosses eingefunden hatte und dort den Klängen der Aeolsharfe lauschte, welche wie ein leises Klagelied durch das alte Gemäuer zitterte, konn- tm aber weder Herbst, noch Ruinen, noch Aeolsharfe lange eine süß-wehmüthige Stimmung verleihen. Die Herren hatten sämmtlich schon zu viel von der Welt gesehen, um derartigen Empfindungen zugänglich zu sein, im Wesen der kleinen lebendigen Französin lagen sie gar nicht, und Leontine, die sich dem Zauber nicht ganz entziehen konnte, wurde ihm bald entrissen durch das Geplauder des Fräulein Hortense de Barras, so hieß die junge Dame.
Der Oberst und seine Schwester hatten es recht eilig, aus den Ruinen fortzukommen, es schien ihnen
Land als solches; dasselbe besitzt daher einen territorialen Charakter."
Im Jahre 1885 und 1886 erstreckte sich die deutsche Kolonisation unter Anwendung des nämlichen Protektorat-Systems, auch auf die Ostküste von Afrika. Unmittelbar nach Abschluß des Berliner Generalaktes vom 27. Februar 1885 übernahm die deutsche Regierung die Souveränität über die von der deutschen Kolonialgesellschaft im Westen des Sultanates von Sansibar erworbenen Gebiete (150,000 Quadratkilometer) und stellte dieselben unter ihren Schutz. Noch im gleichen Jahre wurde dieses Protektorat auf das Gebiet von Witu (1352 Quadratkilometer) ausgedehnt und im folgenden Jahre auf die Somaliküste (480,000 Quadratkilometer). Anderseits erstreckten sich im Jahre 1885 Deutschlands Kolonialbestrebungen auch auf den Großen Ozean. Der aus Anlaß der Karolinen-Inseln entstandene Konflikt wurde auf gütlichem Wege beigelegt durch den schiedsrichterlichen Ausspruch des Papstes und durch das Protokoll vom 17. Dezember 1885; derselbe war nur ein Zwischerfall des Kolonisationsplanes, dessen Ergebniß in jenem Welttheile sich zur Stunde in folgender Weise zusammenstellen läßt:
Im Dezember 1885, Besitzergreifung eines Theiles der Marschall - Inseln (110 Quadratkilometer) durch das Kanonenboot Nautilus.
In den Jahren 1885 und 1886 Proklamirung des deutschen Protektorates nach vorheriger Besitzergreifung durch die Gesellschaft von Neu-Guinea über:
T) Einen Theil der Nordost-Küste von Neu-Guinea, fortan „Kaiser Wilhelms-Land" benannt. (179,250 Quadrat-Kilometer).
2) Den Bismarck-Archipel, eine Insel-Gruppe im Nord-Osten von Neu-Guinea, welche bisher auf den Karten unter dem Namen Neu-Brihain, Neu-Jreland, Neu-Hannover (52,000 Quadrat-Kilometer) aufgeführt wurden.
3) Eine Anzahl von Inseln des Salomons-Archipels (22,000 Quadrat-Kilometer).
Das deutsche Kolonialgebiet besitzt demnach gegenwärtig einen Flächeninhalt von 1,700,000 Quadratkilometern. Die Bevölkerung wird von einigen auf 1,250.000, von anderen auf 2 Millionen Köpfe geschätzt. Selbst wenn man die letztere Zahl als richtig annimmt, so kommt noch kaum ein Einwohner auf den Quadratkilometer. In einigen Kolonien, z. B. im Lüderitz-Land, kommt im Durchschnitt ein Einwohner auf drei Quadratkilometer. Diese schwache Bevölkerung ist übrigens durchaus nicht, wie man vielleicht an- nehmen möchte, eine Bürgschaft für Frieden und Ordnung, sondern die Erfahrung beweist im Gegentheile, daß die zerstreutesten Völkerschaften am wenigsten zum Frieden und zu regelmäßiger Arbeit geneigt sind. Es könnte darum sehr leicht der Fall sein, daß die 27 unheimlich zu werden in dem Gemäuer, das Rache für französische Frevelthat an deutschem Gut und Blut zu schreien schien. Es ward ihnen erst wieder behaglich, als man vor der Restauration des alten Schlosses um den Tisch saß, auf welchem das Diner servirt war und der Champagner im Glase perlte.
„Es ist im Leben häßlich eingerichtet, daß bei den Rosen gleich die Domen steh'n", möchte ich mit Scheffel sagen, begann der Prinz; kaum ist es uns mit lieben Menschen behaglich geworden, so heißt es auch schon auseinandergeh'n. Wenige Tage und unser Kreis, der hier so harmonisch zusammensitzt, ist zerstoben nach Süd und Nord, nach Ost und West. Glücklich der, welcher wenigstens die Hoffnung mit sich nehmen darf, daß ihm ein Andenken bewahrt bleibe."
Er hatte die letzten Worte fast ausschließlich an Leontine gerichtet, die unter seinen Blicken erröthend die Augen zu Boden schlug.
„Königliche Hoheit können sicher sein, nie vergessen zu werden, wo man das Glück hatte, Sie einmal kennen zu lernen," antwortete der Baron; „im klebrigen möchte ich einen andern Refrain eines deutschen Liedes anführen: „Wenn Menschen auseinandergeh'n, so sprechen sie auf Wiederseh'n. Wollen Königl. Hoheit die Gnade haben, darauf mit uns anzustoßen?"
Der Prinz erhob das Glas und einen Augenblick
Millionen Kongo-Neger leichter zu regieren find, als die 2 Millionen neuer afrikanischer und polynesischer Unterthanen des deutschen Reiches. Immerhin hat die Errichtung der deutschen Herrschaft über diese ausgedehnten Gebiete zu keinerlei ernstlichen internationalen Schwierigkeiten Anlaß gegeben, besonders seit der Berliner Konferenz. Die von derselben vorgeschriebenen Formalitäten wurden beobachtet, und Deutschland konnte mit den Staaten, welchen die angrenzenden Gebiete gehören (England, Frankreich, Holland, Portugal), Verträge abschließen, durch welche die beiderseitigen Grenzen anerkannt und genau bestimmt wurden.
Es scheint, als ob die kaiserliche Regierung im Anfang in der Thal keine andere Absicht gehabt habe, als die individuelle Thätigkeit ihrer Staatsangehörigen zu schützen, und daß sie die Mühe wie den Gewinn des Kolonial-Unternehmens den großen Gesellschaften überließ, deren Bildung sie seit dem Jahre 1884 veranlaßt oder begünstigt hatte. Die Aufgabe der Centralgewalt mußte sich bei diesem Systeme darauf beschränken, durch ihre Diplomatie, durch ihre Konsuln und durch ihre Marine die äußeren Existenzbedingungen der Kolonien zu beschützen. Höchstens wurde in den Kolonien selbst ein sehr einfacher Verwaltungsapparat unterhalten: ein Gouverneur oder kaiserlicher Kommissär, manchmal ein oder zwei Sekretäre, wie in Kamerun, ein paar Schullehrer und einige Unteroffiziere, welche im Umkreise des amtlichen Wohnsitzes d^ Polizeidienst besorgten. Auch die Ausgaben waren bementfyrüfprt'. Das Budget von 1887/88 verzeichnet die Ausgaben für drei deutsche Kolonien an der Westküste von Afrika mit nur 294,000 Mk.; dabei wurden bei zweien dieser Kolonien, Kamerun und Togo, die Ausgaben bis zu einer Differenz von nur 28,000 M. durch die Einnahmen gedeckt. Auf der ostafrikanischen Küste waren bis in die jüngste Zeit die Ausgaben noch geringer. Der deutsche Generalkonsul in Sansibar war gleichzeitig Vertreter der Regierung und Bevollmächtigter der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft.
Es wäre jedoch ein Jrrthum, wenn man das Problem der deutschen Kolonisation durch Anwendung dieser einfachen und ökonomischen Mittel als endgiltig gelöst betrachtne wollte. Das System der großen, inkorpo- rirten Gesellschaften, welches in früherer Zeit mit gutem Erfolg von England und Holland für die Kolouisirung Indiens angewandt wurde, entspricht den gesteigerten Anforderunnen unserer Zeit nicht mehr. Die großen Handelsgesellschaften sind vor Allem darauf bedacht, ihren Aktionären hohe Dividenden zu verschaffen, und haben keine oder nur wenig Zeit, sich mit Fragen des Rechtes und der Humanität zu befassen. Es kann darum heutzutage nicht mehr als „Akt der Klugheit" gelten, den Handelsgesellschaften die Herrschaft einzu- räumen. Die Gewinnsucht ist die einzige Triebfeder
klangen die Gläser fröhlich zusammen, dann sagte er wehmüthig:
„Sie Alle haben mehr Hoffnung, daß sich der Trinkspruch des Barons bald erfülle, als ich; was hindert Sie, sich im Winter an einem Ihnen beliebigen Ort zusammen zu finden?"
„Und was hindert Votre Altesse Royale ?" fragte Hortense in ihrem gebrochenen Deutsch.
„Viel, sehr viel, Mademoiselle", antwortete der Prinz französisch und gab damit das Signal, daß die Unterhaltung, die anknüpfend an das deutsche Lied deutsch geführt worden war, nun wieder in jene Sprache überging. „Wir Prinzen sind Sklaven."
„O, so möchte ich Ihre Prinzessin nicht sein!" rief die kleine Französin; ich muß frei sein, frei wie der Vogel!" sie hüpfte dabei so leicht und zierlich von ihrem Stuhle in die Höhe, daß sie in ihrem luftigen Kleide voll hellgrauer Seidengaze, das sie über einem Seidenstoff von etwas dunklerer Farbe ttug, dem grauen Hütchen mit dem Federputz und den Stiefeln von grauem Zeug wirklich aussah wie ein Vogel, der auf- zufliegeu im Begriffe steht.
„Maniece!“ warnte die Tantk, „Du vergißt schon wieder, daß Du kein Kind mehr bist; beinahe sollte ich Dir zur Strafe die Nachricht vorenthalten, die wir, Dein Onkel und ich, hier mitzutheilen gedachten."