17. Jahrgang
Donnerstag, den 10. April 1890.
Druck u. Verlag der Fuldaer Actiendruckerei (PH. Reuß).
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In harter Schule.
Roman von G. I.
(9. Fortsetzung.)
„Allwissend bin ich nicht, doch viel ist mir bewußt kann ich mit Mephisto sprechen, und Sie werden auch von mir glauben, das Spioniren sei so meine Lust!"
Leontine fuhr unwillkürlich zusammen, der Herr begann ihr unheimlich zu werden. „Wer sind Sie, mein Herr?"
Wer ich bin, mein Fräulein, das ist eine inhaltsschwere Frage, die ich mir selbst noch nicht recht zu beantworten vermocht habe.
Auch ich war jung wie Sie, auch ich wurde getäuscht, verrathen, gehetzt wie Sie," fuhr er nach einer Paufe mit leiserer Stimme fort, „auch an mich trat das Gespenst des Selbstmordes immer dichter und ver- , lockender heran; ich habe es abgeschüttelt, bin seiner Herr geworden, das könnten auch Sie."
„Ich habe zu arbeiten versucht. Ich fand weder Trost noch die Mittel zu meiner Existenz dabei," sagte sie dumpf.
„Was haben Sie gearbeitet?"
„Tapisserie, Weißstickerei. Man war stets entzückt von den Arbeiten, die ich zu Hause anfertigte; in den Hand
Einberufung der internationalen Arbeiterschutzkonferenz die unüberbrückbare Kluft.
Internationale Regelung der Arbeiterfrage! Die zünftige Diplomatie schüttelt darüber ungläubig und unwirsch den Kopf, und man darf dann nur noch die Nothwendigkeit einer internationalen Regelung der Produktion überhaupt betonen, nm den höchsten Unwillen der überkommenen Staatsweisen zu erregen. Kaiser Wilhelm hat jetzt den Bann gebrochen. Trotz der Schwierigkeiten, die sich ihm im Innern, trotz des Widerspruchs, der sich ihm im Auslande entgegenstellte, hat er, auf dem Boden einer werkthätigen, energischen, christlichen Sozialpolitik stehend, gleich das höchste Ziel, die internationale Regelung der Arbeiterfrage, ins Ange gefaßt. Die deßhalb einberufene internationale Konferenz ist schon wieder geschloffen, sie konnte das Ergebniß ihrer Berathungen als einen Epilog zur Kanzlerkrisis dem Fürsten Bismarck mit nach Fried- richsruh geben, denn die Konferenz zeigte die Haltlosigkeit der nationalen und internationalen Vorurtheile und endigte mit einem vollen moralischen Erfolg.
Der Konferenz wären zur Berathung Fragen vorgelegt über die Regelung der Arbeit in Bergwerken, der Sonntagsarbeit, der Arbeit junger Leute und weiblicher Personen. Neber alle diese Fragen hatte die Konferenz ihr Gutachten abzugeben, und sie erzielte zu jeder Frage eine positive und einhellige Antwort. Die Beschlüsse sind bereits publizirt und bekannt.
Bezüglich der Berg Werks arbeit ist der Kon- ferenzbeschlnß über die- bei uns geltenden Bestimmungen im Allgemeinen nicht hinausgegangen. Dagegen ist es wichtig, daß die Einschränkung der Arbeitsdauer im gefährlichen Bergbetrieb und die Einführung von Schiedsgerichten int Bergwerksbetrieb ausgesprochen wurde. Die Sonntagsarbeit ist bei uns nur verboten für Kinder und junge Leute von 14 bis 16 Jahren. Die Konferenz fügte noch die Frauen hinzu. Für die erwachsenen Arbeiter ist das Verbot der Sonntagsarbeit, gegen welches die französischen Dele- girten waren, nicht direkt ausgesprochen; indirekt liegt es aber in dem Konferenzbeschluß, der besagt, es sei wünfchenswerth, daß ein Ruhetag in der Woche allen industriellen Arbeitern zukomme, sowie daß dieser Ruhetag auf den Sonntag falle. Diefes Refultat hat Fürstbischof Dr. Kopp durch geschickte Behandlung der Frage erzielt, es ist, wie wir hören, sein eigenstes Verdienst. Die Gesetzgebung Deutschlands bleibt hinter dieser Nor- mirung der Sonntagsarbeit für Frauen und erwachsene Arbeiter völlig zurück. Die Schweiz, Oesterreich und Holland haben die Sonntagsarbeit überhaupt verboten, England für die gesammte Industrie, ausgenommen die Textil-Jndustrie; Frankreich setzte einen Ruhetag lediglich für Arbeiter unter 16 und Mädchen unter 21 Jahren fest. Die Kinderarbeit soll nach dem hingen, in denen ich sie anbot, fand man sie nicht akkurat genug, wollte sie weder kaufen, noch mir Bestellungen geben."
„Würde sich Waschnähen oder Kleidermachen nicht besser gelohnt haben?" fragte er.
Sie blickte verwundert auf. „Wie sollte ich denn das können. Das hat man mich nie gelehrt."
„Ganz recht, wie sollten Sie das gelernt haben, das lernen ja unsere jungen Damen nicht. Doch, mein Fräulein, da Sie nicht ins Vaterhaus zurückkehren wollen und leben müssen, so ist es nothwendig, daß Sie arbeiten. Was können Sie?"
„Ich kann Alles."
„Das heißt in einfaches Deutsch übersetzt, ich kann nichts."
Sie fuhr auf. „Mein Herr —"
„Gringmuth, wenn ich bitten darf", fiel er ein. Ich spreche Ihnen durchaus nicht den Vorwurf der Ueberhebung und Anmaßung, Sie sind im guten Glauben, Alles zu könnnen, denn man hat Sie Vielerlei lernen lassen. Sie haben Französisch, Englisch, wahrscheinlich auch Italienisch gelernt, Sie haben Klavier gespielt, gesungen, Geschichte, Literatur, Botanik, Zoologie, Geographie, Astronomie und Gott weiß was noch getrieben, Sie haben alle möglichen Stickereien angefertigt, Sie haben vielleicht auch die Mode der
Konferenzbeschluß erst mit 12 Jahren beginnen, wie das in Deutschland und Holland der Fall ist. In der Schweiz und Oesterreich erstreckt sich das Verbot der Kinderarbeit auf das 14. Lebensjahr. In England gilt das 10. Lebensjahr für die Textilindustrie und das 8. Lebensjahr für die übrigen Industrien. In Frankreich beginnt die Kinderarbeit allgemein mit dem 12. Jahre, jedoch in der Textil-, Papier- und Glasindustrie vom 10. Lebensjahre. Die tägliche Arbeitszeit für Kinder soll nach dem Konferenzbefchluß nicht 6 Stunden überschreiten. Sie beträgt gegenwärtig in Deutschland, Frankreich, Holland und im Wesentlichen auch in England 6 Stunden. Oesterreich und die Schweiz kommen nicht in Betracht, da bei diesen Staaten die Fabrikarbeit erst mit dem-14. Jahr begonnen wird. Die Konferenz wünscht das Verbot der Sonntags- und Nachtarbeit, wie die Industriestaaten es wesentlich schon jetzt durchgeführt. Nach dem Konferenzbeschluß soll die Arbeit der jungen Leute beider Geschlechter zwischen 14 und 16 Jahren täglich 10 Stunden dauern dürfen, Sonntags und Nachts aber ganz verboten fein. Die jungen Leute können gegenwärtig in Deutschland 10, England durchschnittlich 10, in der Schweiz, Oesterreich und Holland 11, in Frankreich 12 Stunden beschäftigt werden. Die Nachtarbeit ist für junge Leute verboten in der Schweiz, Oesterreich, Holland, Deutschland, England, Frankreich; hierin ist also nichts zu ändern. Die Sonntagsruhe ergibt sich aus der von uns oben gegebenen Darlegung; sie ist für junge Leute in allen genannten HauptstaÄM- F?-» schützt. Die Arbeit weiblicher Personen soll nach dem Konferenzbeschluß erst mit 16 Jahren gestattet sein. Für alle Frauen soll die tägliche Arbeit 11 Stunden nicht überschreiten; Nacht- und Sonntagsarbeit soll für alle Frauen verboten fein. In Deutschland, Frankreich, Holland und Oesterreich kann nach der jetzigen Gesetzgebung die Frauenarbeit mit 16, in England und der Schweiz mit 18 Jahren beginnen. Die tägliche Arbeitszeit für Frauen beträgt in England 10, in der Schweiz, in Oesterreich und Holland 11 Stunden; in Deutschland und Frankreich ist die Arbeitszeit gesetzlich unbeschränkt. Die Nachtarbeit für Frauen ist verboten: in der Schweiz, England, Oesterreich und Holland; in Frankreich nur für Frauen unter 21 Jahren, sonst gar nicht, in Deutschland bloß für gewisse Betriebe, sonst ebenfalls nicht. Der Stand der Sonntagsruhe ergibt sich aus dem Obigen.
Schon aus dieser flüchtigen Vorführung ergibt sich, daß die Konferenzbeschlüsse selbst von den meisten jener Staaten, in welchen schon Arbeiterschutz besteht, ein erhebliches Vorwärtsschreiten aus der Bahn des Arbeiterschutzes verlangen. Staaten wie Belgien, Italien, Spanien aber müssen ganz enorme Anstrengungen machen, um die Beschlüsse durchzuführen. Wenn man bedenkt, daß nur Mindestforderungen von der Potichomanie, der Laubsägen-Arbeiten und anderer hübscher Spielereien mitgemacht; sagen Sie mir nun aber, ob Sie von allen diesen Künsten eine einzige so verstehen, daß Sie sich getrauen, damit Ihr Brod zu erwerben?"
Sie sah ihn betroffen an, er hatte das Programm des Institutes, in dem ihre Erziehung vollendet worden war, wie am Schnürchen hergesagt.
„Getrauen Sie sich, in Sprachen zu unterrichten? fragte er. „ t.
Sie schüttelte den Kopf. „Es bedürfte dazu längerer Vorbereitungen", tagte sie.
„Und die Branche ist überfüllt", brummte er. Das ist ja das Elend mit der Mädchenerziehung. Da wird ihnen eine Menge Kram in schwachem Aufguß prafen- tirt und eingetrichtert, und wenn es bann dazu kommt, das Gelernte zum praktischen Erwerb zu benutzen, so hat solch armes Ding nichts gelernt, absolut nichts, worauf es sich verlassen kann, und für die Weiterbildung ist's gewöhnlich zu spät. Doch wohin verirre ich mich? In Ihrem Falle ist Ihrer Erziehung ja nicht einmal ein Vorwurf zu machen. Sie haben die Ausbildung erhalten, deren Sie für Ihre Lebensstellung bedurften."
„Und doch haben Sie bei Ihrer Aufzählung meiner
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□ Die internationale Arbeiterschutzkonseren;.
Am 29. März verließ Fürst Bismarck Berlin. Und zur selben Stunde, wo er der Stätte feiner langjährigen Thätigkeit den Rücken wandte, tauschten die Dele- girten der internationalen Arbeiterschutzkonferenz den Scheidegruß aus, um bann ebenfalls die Heimfahrt anzutreten. Es ist eine merkwürdige Fügung, daß diese beiden Thatsachen, welche in innerem Zusammenhang stehen und unsere politische Sage so scharf charakteri- firen, in der Weltgeschichte auf dem nämlichen Blatte verzeichnet sein und dasselbe Datum tragen werden.
Fürst Bismarck hat die psychologischen Vorgänge des Volkslebens und dessen Entwicklung nie ganz begriffen. Das ist der tiefe Schatten, welcher auf feiner Größe liegt, es ist die Erklärung feiner vielen Mißerfolge auf dem Gebiete der inneren Politik. Bei feinen politischen Berechnungen nahm er nur den Verstand zu Hilfe, Seele und Gemüth blieben außer Betracht. Daher kam auch seine falsche Auffassung der Ar l> eiter- frage, deren innersten Grund er übersah. Er glaubte, wenn für den kranken, verunglückten, invaliden und alten Arbeiter geforgt sei, dann habe man das Aeußerste gethan, um die Arbeiterwelt zufrieden zu stellen. Um den Produktionsprozeß selbst kümmerte er sich nicht; gerade darin aber liegt die eigentliche soziale Frage. Die Produktion darf nicht sich selbst überlassen werden, es muß vielmehr ein richtiges, den geistigen und materiellen Anforderungen eines christlichen Staatswesens entsprechendes Verhältniß zwischen Arbeiter und Arbeitsertrag hergestellt werden. Ohne eine vernünftige Begrenzung der Produktion, ohne Be- schränknng der Ausbeutung der Arbeitskraft, ohne eine größere Betheiligung der Arbeiter am Arbeitsertrag, ohne eine feste, umsichtige, rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, ohne geistige Fürsorge durch Kirche, Schicke und Familie wird die heutige Gesellschaft aus den Fugen gehen. Fürst Bismarck, hat nie so tief die Arbeiterfrage aus- gefaßt, für ihn kam in erster Linie die Produktion, ihr Umfang und ihre Konkurrenzfähigkeit; in den Produktionsprozeß wollte er nicht eingreifen. Das ist der Hauptgrund seines Sturzes. Die Meinungsverschiedenheit über die Gewalt und Tragweite des Kabinetspräsidiums zwischen Kaiser und Fürst Bismarck war lediglich der äußere Ausdruck einer grundverschiedenen Auffassung in der sozialen Frage und in der Arbeiterfrage. Die offiziösen Federn haben Alles versucht, um die Bismarck'fche Auffassung bei der obersten Staatsleitung in Geltung zu erhalten, indeß zeigte die