Donnerstag, den 3. April 1890.
17. Jahrgang
Druck u. Verlag der Fuldaer Actiendruckerei (PH. Reuß).
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Drittens: kann man im öffentlichen Interesse, um die Continuität der Kohlenförderung zu sichern, die Grubenarbeit einer internationalen Regl ementiruna unterwerfen? Zuletzt sah man von der Formulirunq bestimmter Beschlüsse ab und einigte sich nur, als Beantwortung dieser drei Fragen einige Wünsche aufzustellen. In der ersten Frage wünscht man daß die Altersgrenze unter welcher Kindern die Zulassung zur unterirdischen Arbeit verboten sein soll, auf das 14. Lebensjahr, in südlichen Ländern auf das 12. festgesetzt werde und daß die Arbeit unter der Erde für Frauen verboten sein soll. In der Frage der Abkürzung der Arbeitszeit in gesundheitsgefähr- lichen Räumen der Bergwerke drückte man den Wunsch aus, die Arbeit zu beschränken für den Fall, daß es der Bergwerkswissenschaft nicht gelingen sollte, alle schädlichen Einflüsse fernzuhalten. Dabei sollte es jedem Lande überlassen bleiben, wie es dieses Ergebniß herbeiführen will, sei es auf legislativen oder administrativen Wegen oder auf Grund einer Verständigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, wie es den Grundsätzen und der Praxis des Landes entspricht Der dritte Punkt betreffend die Regelung der Kohlenförderung auf Grund internationaler Vereinbarung gab bei der Schwierigkeit des Gegenstandes Anlaß zu manchen Debatten. Schließlich einigte man sich zur Formulirung ungefähr folgenden Wunsches: Es sei zu wünschen, daß die Sicherheit dks Arbeiters und die Unschädlichkeit der Arbeiten durch aste Mittel, welche die' Wissenschaft bietet, gefördert und unter Aufsicht des Staates gestellt werden; ferner daß die technische Befähigung der Ingenieure, welche die Förderung leiten, staatlicherseits festgestellt werde. Drittens sollen die Beziehungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, respective den Ingenieuren die engsten und direktesten sein, damit zwischen beiden Faktoren Vertrauen und gegenseitige Achtung Platz greife. Viertens wird gewünscht, daß die Hilfs- und Sicherheitseinrichtungen, wie sie auch in jedem Lande organisirt sein mögen, so viel wie möglich vervollkommnet werden namentlich alle Einrichtungen, welche bestimmt sind, den Arbeiter gegen Krankheit, Unfälle, vorzeitige Invalidität zn schützen, gegen. Alter und Tod zu versichern, kurz alle Einrichtungen, welche geeignet sind, die Lage des Bergarbeiters zu bessern und ihn an seinen Beruf zu fesfeln.
Zum Schluß berieth man die Mittel, um Strikes zu verhindern und die Kohlenförderung stets auf dem gleichen Quantum zu halten und stellte fest, daß das beste Mittel zur Strikverhütung darin bestehe, daß die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen den Fällen bereit sind, sich der Entscheidung eines Schiedsgerichts zu unterwerfen, wo eine direkte Verständigung unmöglich erscheine.
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vollendetem 14. Lebensjahr düfen weder Nachts noch Sonntags arbeiten. Die wirkliche Arbeitszeit für Kinder darf nicht länger als 6 Stunden mit einer halbstündigen Ruhepause dauern. Ferner müssen alle Kinder von jeder gesundheitsgefährlichen Beschäftigung ferngehalten werden, oder doch nur dann verwandt werden, wenn ganz besondere Schutzvorrichtungen getroffen sind.
Aehnlich lauten die Beschlüsse über die jugendlichen Arbeiter. Es wird empfohlen, die jugendlichen Arbeiter beider Geschlechter zwischen 14 und 16 Jahren weder Sonntags noch Nachts arbeiten zu lassen und dafür zu sorgen, daß ihre wirkliche Arbeitszeit 10 Stunden am Tage nicht übersteigt, wobei eine Ruhepause von l*/2 Stunden eingeführt werden soll. Für gewisse Industrien sollen auch hier Ausnahmen gestattet sein, wie auch bei ungesunden Beschäftigungsarten Einschränkungen geboten sind. Ferner empfiehlt sich, für Knaben von 16 bis 18 Jahren Schutzbestimmungen hinsichtlich des Maximalarbeitstages, der Nachtarbeit, der Sonntagsarbeit und der speziellen Sicherung bei gesundheitsgefährlicher Arbeit zu treffen. Auch hier zeigten sich viele Meinungsverschiedenheiten. Bei der Altersgrenze trat besonders der dänische Vertreter Bramsen dafür ein, daß das Alter für alle Arten der Industrie dasselbe sein soll. In der Frage der Schulpflicht trat Schweden sofort auf den Boden der zuletzt gefaßten Beschlüsse. Belgien und Holland aber enthielten sich der Abstimmung, weil die Frage ber ihnen, wo kein Schulzwang bestehe, zu viel Kontroversen anregen würde. Herr Topsoe, der Vertreter Dänemarks, wies darauf hin, daß sich das dänische Gesetz, welches den Schulbesuch bis zum 13. Jahre und wenn das Schulexamen nicht bestanden wird, bis zum 14. obligatorisch macht, nicht mit dem von der Konferenz angenommenen Beschlüsse vereinigen ließe, der das 12. Jahr als Eintrittsjahr in die Fabrik bezeichne. Eventuell steige hiedurch die Grenze für die Zulassung zur Fabrik bis zum 14. Jahre, was er bedauere, da in Dänemark der Unterricht so geregelt sei, daß die Kinder wenigstens einen halben Tag zur Fabrik gehen könnten. Was die Sonntagsarbeit der jugendlichen Arbeiter anbetrifft, so machte der holländische Vertreter den Vorschlag, daß es den nicht christlichen Religionsangehörigen, z. B. den Juden, erlaubt sem soll einen anderen Tag als den Sonntag zu feiern.
Der Ausschuß für Bergwerke eröffnete feine Sitzungen mit den Darlegungen der Bergwerksverhält- niffe der einzelnen Länder und beschloß dann, über drei Fragen zu berathen.
Die erste lautete: Soll Kindern unter einem gewissen Alter und Personen weiblichen Geschlechts die Grubenarbeit verboten sein ? Ferner soll der Arbeitstag m gesundheitsschädlichen Gruben abgekürzt werden?
ja unter väterlicher Gew und vor dem Gesetze hast Du nichts gethan, was Dich dieses Rechtes verlustig machte. Ich floh in Armuth und Dunkelheit, dort wähnte ich mich am sichersten geborgen. Meine Bedürfnisse erschienen mir so gering, ihre Herbeischaffung em Leichtes. Ich habe diesen Jrrthum, diese Unkenntniß der wirklichen Verhältnisse schwer gebüßt, ich bezahle ihn mit dem Leben. Es ist mein Jrrthum, den ich bezahle, nicht der Deinige. Ich verzeihe Dir, verzeihe Du guck) mir, wie mir Gott, wie mir meine Mutter verzeihen möge, in deren Schooß ihr müdes Kind sich flüchtet. Ich kann Dir jetzt nicht mehr wünschen, die unselige Verblendung, in der Du befangen bist, möge von Dir weichen, Sie macht Dich ja glücklich. Mögest Du es denn bleiben. Gedenke ohne Groll
Deiner Tochter
« , • e • 2eontine von Reina."
. »"rmes Kind. rief Grmgmuth, nachdem er den Bnef gelesen und wischte sich verstohlen eine Thräne aus dem Auge „Welch' ein Gemisch von edlem Ge- fuhl und Aeberspanntheit, von gesunder Vernunst, Willenskraft und Verzagtheit! Wollen doch einmal sehen, was in dem Mädchen stärker ist, Angewohnheit oder Natur, und ob sich aus dem Wust des Angelernten und Aeußerlichen nicht doch noch der gesunde Kern herausschälen läßt. Ist sie aber gegen den Vater
* Das Grgebniß der internationalen Arbeiterschutz-Konseren).
Die Konferenz für internationalen Arbeiterschutz hat am Freitag ihre letzte Sitzung abgehalten und mit unwesentlichen Aenderungen diejenigen Beschlüsse sanktio- mrt, welche die von ihr niedergesetzten Ausschüsse gefaßt haben. Diese Beschlüsse bestehen in Folgendem:
Der Ausschuß für die Frauen- und Kind er- arbeijt formulirte das Ergebniß seiner Berathungen darin, daß es wünschenswerth sei: erstens die Nacht- und Sonntagsarbeit für Frauen und Mädchen über 16 Jahren zu verbieten, zweitens die wirkliche Arbeit auf höchstens elf Stunden im Tage zu beschränken, und eine Ruhepause von mindestens 11/2 Stunden da- zwischzulegen; drittens verheirathete Frauen erst vier Wochen nach ihrer Niederkunft zur Arbeit zuzulassen. Für gewisse Industrien sollen Ausnahmen gestattet und für einzelne besonders ungesunde und gefährliche Beschäftigungsarten noch weitergehende Einschränkungen als die oben angeführten zulässig sein. Bei der Diskussion über Nachtarbeit gingen die Meinungen sehr auseinander, dreizehn Delegationen waren für Ausschluß-der Nachtarbeit bei Mädchen von 16 bis 21 Jahren, Spanien enthielt sich der Abstimmung, während Belgien und Luxemburg erst nach gewissen Einschränkungen zustimmten. Für den Ausschluß der Nachtarbeit bei Frauen über 21 Jahren stimmten sieben Staaten: Deutschland, Oesterreich, Dänemark, Groß- britanieu, Niederlande, Schweden und • Schweiz. Mit Nein stimmten sechs: Belgien, Spanien, Frankreich, Ungarn, Italien und Portugal. Ebenso erfolgte die Abstimmung über die Arbeitsdauer der Frauen und Mädchen erst unter manchen abweichenden Meinungsäußerungen. Ungarn, Frankreich, England und Portugal stimmten für den lOstündigen Arbeitstag; Belgien, Spanien und die Schweiz enthielten sich der Abstimmung, während Deutschland, Oesterreich, Däne
mark, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden und Norwegen für die längere Zeit stimmten. Die Vorschläge über die Frauenarbeit nach der Niederkunft und über die Arbeit bei ungesunder Beschäftigung wurden einstimmig angenommen.
Ueber Kinderarbeit wurde Folgendes festgesetzt: Es ist wünschenswerth, daß Kinder beider Geschlechter, welche ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben, von der Arbeit in industriellen Etablissements ausgeschlossen werden. Diese Altersgrenze ist auf 12 Jahre festzusetzen, mit Ausnahme der südlichen Länder, wo sie 10 Jahre betragen darf. Diese Altersgrenze soll ohne Unterschied für jedes industrielle Unternehmen gelten; Ausnahmen sind nicht gestattet Die Kinder müssen vor dem Eintritt in die Fabrik der Schulpflicht genügt haben. Kinder unter dem
nidjt genug, daß Du eine dieser Abenteuerin zu Deiner Gemahlin zu erheben wagtest und damit Deinem Namen einen unauslöschlichen Schandfleck anheftetest, r m’r ihre Gefährtin auch noch zur Ge
sellschafterin, zur mütterlichen Freundin aufdrängen. Ich sah in ihr nur die Kerkermeisterin und entfloh. Am hebften hätte ich die Stätte meiner Geburt, mein thenres Rema, mit mir verschwinden lassen, damit es nicht von stnem verächtlichen Weibe betreten werden konnte — ich vermochte es nicht. Ich vermochte weder Dich Demer Verblendung zu entreißen, noch unser Haus ®or der Schande zu bewahren, ich konnte nur selbst der Berührung mit der Gemeinheit entfliehen. Wer bürgte nur dafür, daß ihr verpestender Hauch nicht auch Mich besudele? War ihr doch der Freund meiner Jugend, Ulrich, der mir Treue gelobt hatte, schon zum Opfer gefallen! Gekränkt an meiner Ehre, verrathen an meiner Siebe, erschüttert in meinem Glauben, in meinem Vertrauen zu Demjenigen, der mir bisher Jn- i)alt meines Lebens, Leitstern, Stütze und Zukunft gewesen war, ärmer als die ärmste Bettlerin, ging ich au§ Deinem Hanse. Ich hätte nach Süddeutschland zu den Verwandten meiner Mutter fliehen können, ich wollte unsere Schmach nicht weiter tragen und ich Wu^e auch, Du würdest mich zurückverlangen und man würde mich dir ausliefern müssen, denn ich stehe
In harter Schule.
Roman von ®. I.
(5. Fortsetzung.)
„Meine Vater!" las Grmgmuth, den Brief entfaltend. Verwundert ließ er die Hand sinken.
„Ihr Vater! Meine Nachbarin aus der Dachstube wäre die Tochter des Barons von Reina, eines der reichsten Edelleute des Landes! Auf die Enthüllung war ich freilich nicht gefaßt. Doch lesen wir weiter."
„Es ist eine Sterbende, die an Dich schreibt und angesichts des Todes herrsche Wahrheit zwischen uns. Wenn Du mich als ungehorsame. Pflichtvergessene ifrOpre ^rdammst, so vergiß nicht, daß auch der kind- ^ch die kindliche Ehrfurcht Grenzen dem sn.A ^chen Grenze war ich angelangt. Mit me?ne Sne' to0 Du taub gegen meine Bitten, EL, f eIIun9en' mein Flehen, eine französische
S» fc“8 d-- B-IM- »°» R-ina
bie meine ff» J^u Stelle entweihen ließest, nirfit mein- MEer geschmückt, da war meines Bleibens B°r°a?äa7'T ^»°°! Dache. Für di- T-chl-r der SBilbenfefa n Steina, die Enkelin des Grafen von narb meit eS kine Gemeinschaft mit Leuten, die Unebenbürtige waren, an deren Vergangenheit sich Schuld und Makel hefteten. Und
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Für die Redaction verantwortlich: Ludwig Deibel in Fulda. — ___„ ..
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