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mich und pilgert wohl gar an mein Grab--. Und

nochmals empfehle ich sie Dir, herzlieber Bruder; denn sie ist ein grundbraves aber blutarmes Weib; ach, daß Alles so sein muß in der Welt. Grüß die Muhme —“

Joseph stockt und überstiegt den Rest des Briefes mit den Augen. Wie von der Natter gebissen, fährt Stine empor, ein grelles Lachen ertönt.

„Hm, ein blutarmes Weib, grundbrav? Jawohl, eine nette Landstreicherin wird's gewesen sein, die einen so standhaftigen, ehrenfesten Erbsohn um seinen Ver­stand gebracht hat. — Grundgütiger Gott, ich danke Dir viel tausend Mal", ruft sie, die welken Hände faltend, „daß Du ihn von hinnen genommen hast, ehe denn er mir und meinen Blutsfreunden den Schaber­nack angethan, eine Betteldirne zu freien. Und nun höre, Joseph!" mahnt sie keuchend, „unterstehe — Dich — nicht und führe seinen Wunsch aus, so Dir meine Erbschaft lieb ist. —"

„Ereifert Euch nicht umsonst, Muhme," fällt Joseph der erregten Frau ins Wort, während sein Blick die Fremde am Fenster streift, aus deren Zügm alle Farbe gewichen ist. Joseph erhascht ihren feindseligen Blick, der stammend zu Stine hinüberschießt, und wie ein Blitzstrahl fährt der Gedanke durch seine Seele: „das ist sie, Frau Margareth--" Purpurgluth brennt

auf seinen Wangen; da öffnet sich wieder die Thüre.

„Es ist längst aufgetragen, Muhme Stine, und die

Sie trägt einen Brief in der Hand, und meldet, daß das Mahl auf getragen fei. Ihre Stimme klingt umflort als sie sich Joseph nähert. „Da bringt der Postbote soeben diesen Brief; von Lippspringe, wenn ich nicht irre“, meldet sie, „es wird ein schriftlicher Abschied des armen Georg sein." Sie wendet sich zum Gehen.

„Ich danke Dir, Sophie", sagte Joseph, als er den Bries öffnet. In den beweglichen Zügen der Alten verräth sich mehr Neugierde als Schmerz und Trauer. „Nun laß hören, was er etwa noch auf dem Herzen gehabt hat", ruft sie, mit dem Kopfe wackelnd, wäh­rend Joseph an etwas in der Kehle würgt, bevor er sich zum Lesen entschließt. Endlich hebt er an:

„Lieber Bruder! ich fühle, daß es mit mir zu Ende geht, und das ist gut, denn auf dieser Welt ist alles Glück für mich dahin. Aber ich habe eine Bitte an Dich: sobald Du meine Todesnachricht erfährst, mache Dich auf den Weg nach Röttingen und suche eine Frau Magareth — ja, schau, nun will mir ihr Zuname nicht in den Sinn — aber die Leute im Ort können Dir's sagen. Suche sie auf und überbringe ihr hun­derttausend Grüße von mir. Und dann sage ihr, daß, so wahr ich alsbald vor Gottes Richterstuhl treten muß, ich unschuldig sei am Tode ihres Kindes. Viel­leicht erweicht sich bei Deinem Anblick ihr Herz und sie verzeiht mir und betet dann ein Vaterunser für

Frau Margareth.

Novelle von I. v. Dirking.

(2. Fortsetzung.)

Die krächzende Stimme einer alten dürren Frau, die Joseph entgegenschreitet, bringt sie zur Besinnung. Beide lassen sich an dem kleinen Tische in der Ecke nieder. Für die Fremde hat Keiner von Beiden weder Blick noch Gruß.

„Was hattest Du vorhin mit dem Habichts-Bauer zu überlegen, Joseph?" fährt ihn die Alte gereizten Tones an, verschärf zuMargareth herüberklingt. Ver­stohlen beobachtet Margareth die Beiden.

„O, ich weiß wohl," fährt die Alte in bissiger Laune fort. „Jetzt bist Du Hoferbe und der Fuchs will gute Seite mit Dir machen, damit er endlich seinen Kiebitz von Tochter an den Mann bringt. Allein w i r sind auch noch da. — Hoho! —“ kreischte sie, die Hand schwer auf den Tisch fallen lassend.--„So

lange meine Augen offen stehen, dulde ich keine Nach­folgerin vom Habichtshofe, und ich fühle mich noch längst rüstig, den Kochlöffel regieren zu können, damit Basta!"

Der Eintritt eines jungen, hochgewachsenen Mäd­chens mit röthlichem Haar und hellen blaum Augen in einem runden, blühenden Gesicht, macht der geheimen Zwiesprache ein Ende.

Plenum der Fraktion noch über

die Anträge der Korn-

Akkordarbeitern stößt die Agitation für den Achtstunden­tag auf den größten Widerstand. Hauptträger der Acht- stunden-Bewegung sind die Bergarbeiter, welche die achtstündige Schicht durch Gesetz allgemein ein­geführt wissen wollen und die „Unions" der ungelernten Arbeiter, die sich erst in den letzten Jahren gebildet haben, aber bereits zu einer Macht geworden und meist sozialistisch gesinnt sind. Aber auch diese Unions sind noch nicht einig darüber, ob der Achtstundentag durch Gesetz ober durch freie Vereinbarung eingeführt werden soll.

Im Verkehrsgewerbe herrscht in England eine überaus lange Arbeitszeit. Ueber die auf den eng­lischen Eisenbahnen beschäftigten Arbeiter berichtet der letzte offiziöse Parlamentsbericht, daß während eines Monats 252,000 Arbeiter täglich 13 Stunden, 160,000 Arbeiter täglich 14 Stunden, 110,000 täglich 15 Stunden, 58,000 täglich 16 Stunden, 27,000 täglich 17 und 25,000 täglich 18 Stunden und mehr beschäftigt wurden. Auch die beim Droschken-, Omnibus- und Pferdebahnwesen Beschäftigten haben meist eine Arbeitszeit von 14 bis 18 Stunden täglich. Neuerdings haben diese Leute eine „Union" gegründet und fordern zunächst den Zwölf st undentag. Ueber- haupt sind' alle Arbeiter Englands zur Zeit in einer fieberhaften Thätigkeit, durch die Vereinigung der Kräfte sich eine höhere Lebenshaltung zu verschaffen.

Die englische Fabrikgesetzgebung leidet vor Allem an dem Fehler, daß sie nur die Frauen und die jugendlichen ißet) orten unter 18 Jahren schützt. Alle die schönen gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit, Fixirung der Mahlzeiten, Arbeit während der Nacht, an Samstag-Nachmittagen, an Sonntagen rc. beziehen sich durchaus nicht auf erwachsene männ­liche Arbeiter. Nur von den Bestimmungen über die Ventilirung, Reinigung, periodische Tünchung rc. der Fabriken und Werkstätten profitiren auch die erwachsenen Arbeiter.

England hat gegenwärtig 50 Fabrik - Inspektoren und einen Chef-Inspektor. Diese Zahl ist aber viel zu gering und die Inspektion ist nicht viel besser als auf dem Festlande, keinesfalls besser als in Oesterreich und der Schweiz. Nur etwa ein Drittel sämmtlicher Fabriken und Werkstätten, die dem „Factory-Act“ unterliegen, können jährlich einmal von den Inspektoren besichtigt werden. Der offizielle Bericht für 1887 gibt z. B. an, daß in London 5456 Werkstätten und Fabriken von den Inspektoren unbesichtigt geblieben sind. Die Inspektoren sind ganz außerordentlich mit Arbeiten überladen.

Gar zu übermüthig wird England auf der Berliner Konferenz nicht auftreten können. Die kleine Schweiz ist ihm in Vielem voraus, theilweise auch Oesterreich.

Deutsches Keich.

Berlin, 12. März.

* Der K a i fe r begrüßte gestern Abend bald nach seiner Rückkehr von Potsdam den Fürsten und die Fürstin zu Schaumburg-Lippe. Heute Vormittag hatte sich der Kaiser zur Beiwohnung der Besichtigungen der Offizier-Reitstunden beim 2. Garde-Dragonerregiment, beim 1. Garde-Dragonerregiment und beim Garde- Kürassierregiment nach den betreffenden Kasernen be­geben. Mittags konserirte der Kaiser mit dem Handels­minister von Berlepsch. — Der Großherzog von Sachsen-Weimar und die erbgroßherzoglichenHerr­schaften begeben sich morgen Vormittag von hier nach Weimar zurück.

* Der Kultus-Etat wird im Abgeordnetenhause nicht, wie erwartet, schon am Donnerstag, sondern frühestens am Freitag in zweiter Lesung begonnen werden. Das Centrum wird wiederum eine Reihe von Einzel-Beschwerden vorzutragen haben. Die Beschwerde- Kommission des Centrums hat angestrengt gearbeitet, um die Beschwerden zunächst zu sichten. Nun wird das

* Der Arbeiterschutz in England.

Wie berichtet wird, soll besonders auf Betreiben Englands der Maximal-Arbeitstag aus dem Programm der bevorstehenden internationalen Arbeiter­schutzkonferenz in Berlin gestrichen worden sein. Ist das richtig, so würde das nur der noch heute in weiten Kreisen Englands herrschenden Abneig ung, die Arbeiter­schutzgesetzgebung auch auf erwa chs'ene männliche Arbeiter auszudehnen, entsprechen. Die Arbeitsfreiheit mündiger Männer soll durch die Gesetzgebung nicht au- getastet werden. Das ist auch heute oberster Grundsatz in den leiten den Kreisen Englands.

Ganz E ngland hat eine Fabrikgesetzgebung seit 1802. Seit 1847 hat es für seine Hauptausfuhr- Jndustrie, die Textilindustrie, das Zehnstunden­gesetz. Seit 1867 sind stimmt liehe Industrien Eng­lands der Arbeiterschutz-Gesetzgebung unterworfen, und seit 1878 ist diese Gesetzgebung kodifizirt (in ein Gesetz zusammengefaßt). Es ist aber wohl zu berücksichtigen, daß der gesetzliche Zehnstundentag nur für junge Per­sonen unter 18 Jahren und Frauen gilt. Die Arbeits­zeit erwachsener männlicher Arbeiter über 18 Jahren ist völlig unbeschränkt. Freilich hat das Zehn­stundengesetz einen gewissen beschränkenden Einfluß auch auf die Arbeitsdauer erwachsener männlicher Arbeiter ausgeübt, aber nur in den Gewerben, in welchen neben den Männern jugendliche weibliche Arbeiter thätig sind. Es erwies sich in den meisten Fällen als unthunlich oder unzweckmäßig, die gesetzlich geschützte Arbeitskraft von der vertragsfreien loszulösen, und so war die zehn­stündige Arbeitszeit auch der Männer eine nahezu selbst­ständige Folge des organischen Zusammenhanges beider. Wo nur e r w a ch s e n e Männer arbeiten, ist die Arbeits­zeit lediglich Gegenstand freier Vereinbarung zwischen Arbeitern und Unternehmern. Ebenso schützt "der 1886 erlassene „Shop hours Regulation Act“ nur die Arbeits­zeit der in Läden und Verkaufsgeschäften aller Art beschästigten jungen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts unter 18 Jahren.

Nun besteht in England allerdings in verschiedenen großen Arbeitszweigen, z. B. bei den Maschinenbauern, Tischlern, Zimmerleuten, Maurern rc. ein Arbeitstag von neun Stunden; außerdem in einigen Zweigen, in welchen sich besonders starke „Trade Unions“ (Gewerkvereine) eine hervorragende Stellung gegenüber den Arbeitgebern erkämfpt haben. Aber dieser Neun- stundentag ist nicht gesetzlich normirt und besteht nur nominell. Keine einzige „Trade Union“ hat bis jetzt ihre Mitglieder dazu verpflichtet, nicht mehr als neun Stunden täglich zu arbeiten. Im Gegeutheil: Ueberzeitarbeit bildet in allen Unions der gelernten Arbeiter die Regel, und gerade bei den Stück- oder

Mission schlüssig werden müssen. Auch der Windt- horst'sche Schul-Antrag wird voraussichtlich wieder eingebracht werden. In Folge der Reichstags­wahlen dürfen in diesem Punkte die Katholiken Preu­ßens auf etwas mehr Wohlwollen hoffen als bisher. Nachdem der Kaiser selbst anerkannt hat, daß aus sozia­lem Gebiete die Mithilfe der Kirche nicht zu entbehren ist, kann der Kirche in der Schule die ihr gebührende Stellung auf die Dauer nicht vorenthalten werden, wenn nicht die Erziehung eine solche bleiben soll, daß die entlassenen Schüler gegen die sozialistischen Irrleh­ren nur wenig gefestigt sind. Wenn der gesammte An­trag Windthorst noch nicht durchzusetzen ist, so wird zu überlegen sein, ob das Centrum nicht zunächst auf eine Beseitigung der Falk'schen Schulverordnung von 1876 hinzuwirken suchen soll. Diese Verordnung, die für den Staat nicht nur die Aufficht über den Reli­gionsunterricht in der Volksschule in Anspruch nimmt, sondern — verlangt, daß derselbe ausschließlich im Namen und Auftrage des Staates ertheilt werden soll, nicht im direkten Widerspruch mit unseren verfassungs­mäßigen Bestimmungen, was auch von anderer Seite vielfach anerkannt worden ist.

* Zur Erinnerung an Freiherrn von Fran- ck en stein. Erst jetzt wird eine Thatsache bekannt, welche beweist, in wie hohem Ansehen der verewigte Centtumsführer nicht nur hier, sondern auch am Ber­liner Hofe stand. Nach dem Tode von Franckensteins sandte Seine Majestät der Kaiser an Seine Königliche Hoheit den Prinzregenten ein Telegramm, worin er

Freitag, den 14. März 1890.

17. Jahrgang

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