ster von Bötticher den ablehnenden Standpunkt des Bundesraths gegenüber den Arbeiterschutz-An- trägen des Reichstages zu begründen suchte? Der Rückblick auf die Vergangenheit soll uns den freudigen Ausblick auf die Zukunft nicht vergällen, die uns durch die am Mittwoch im ,Reichsanzeiger' veröffentlichten kaiserlichen Erlasse, welche ein energisches Eingreifen zu Gunsten einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung und zu Gunsten einer praktischen Lösung der Arbeiterfrage bekunden, eröffnet wird. Der erste Erlaß fordert zur Einberufung einer internationalen Arbeiterschutz-Konferenz auf - - bekanntlich ist auch seitens der Schweiz eine solche Einberufung zum zweiten Male erfolgt, nachdem die deutsche Regierung im vorigen Jahre sich diesem Vorschläge gegenüber ablehnend verhalten hatte — während der zweite an den neuen Handelsminister gerichtete Erlaß für das preußische Staatsgebiet eine sich im Sinne der Arbeiterschutz-Bestrebungen bewegende bessere Fürsorge für den Arbeiterstand und dementsprechende gesetzgeberische Maßnahmen in Aussicht nimmt. Wenn dieser zweite an den Handelsminister gerichtete Erlaß des Kaisers sagt: „daß es eine der Aufgaben der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben," wenn fernerhin Einigungsämter empfohlen werden, wenn von den staatlichen Bergwerken verlangt wird, daß sie bezüglich der Fürsorge für die Arbeiter zu Musteraustalten sich entwickeln, so sind das ohne jegliche Ausnahmen ^Dinge, welche Centrum und Centrumspreffe bisher schon unentwegt verfochten"Haven, und ebenso mit aller Energie weiter vertreten werden. Wir freuen uns von ganzem Herzen dieser kaiserlichen Auffassung in den obschwebenden nationalen Fragen, die sich vollständig mit der Auffassung des C e n t r u m s und der Centrumspresse deckt. — Die Nackenschläge mögen diejenigen „nationalen" Parteiblätter empfinden, die das Centrum und die Centrumspreffe der „Hetzerei" anklagen zu dürfen glaubten, weil dieselbe Grundsätze vertreten haben, welche, wie sich jetzt herausstellt, mit den sozialpolitischen Anschauungen und Plänen des Kaisers sich vollständig decken. Im Einzelnen auf die beiden kaiserlichen Erlasse einzugehen ist hieo nicht der Ort; die öffentliche Diskussion wird noch auf lange Zeit sich damit beschäftigen müssen. Einstweilen aber möge es genügen, an die Freude über diese kaiserlichen Erlasse den aufrichtigen Dank an den Kaiser
zu knüpfen, der damit bekundet hat, allen seinen Unterthanen, und insbesondere den Aermsten, ein fürsorglicher Landesvater sein zu wollen.
Georges hatte seinen Stuhl um so weiter gerückt, je mehr sie sich ihm genähert hatte.
„Eine sonderbare Person!" dachte er bei sich. Und welch eigenthümlicher Blick, den sie fest auf mich gerichtet hält!"
„Haben Sie Gründe, um einen Prozeß anzustrengen?" ftug er dann gedankenlos.
„Gründe? O ja, recht sehr, alle Gründe, welche eine Frau gegen ihren Gatten geltend machen kann. Mein Gatte ist ein Ungeheuer, er ist ein Spieler, ein ausschweifender Mensch, mein Vermögen schmilzt in seinen Händen zusammen wie der Schnee. Wenn er es noch in dieser Weise forttreibt, bin ich unrettbar der öffentlichen Mildthätigkeit anheimgefallen."
„Sie allein können mich retten, mein Herr," setzte sie dann hinzu, indem sie noch heftiger als zuvor den Arm des Advokaten preßte. „Ich bitte Sie inständig nehmen Sie sich meiner an!"
Bittend hielt sie ihre Augen auf ihn gerichtet — ihre Gesichtszüge erstrahlten in so merkwürdigem Glanze, daß der Advokat unwillkürlich zitterte.
Abermals rückte er weiter zurück.
„Können Sie Ihre Behauptungen beweisen, Madame?" sagte er dann.
„Jedenfalls."
„Unter welchen Bedingungen haben Sie die Ehe geschloffen?"
Georgette blickte den Advokaten etwas verwundert an.
„Ich will mich deutlicher ausdrücken," setzte Georges hinzu. „Unter dem Dotale-Regime, wie man es nennt, oder unter der Bedingung der Gütergemeinschaft?"
Deutsches Keich.
Berlin, 11. Februar.
* Noch immer erhalten sich die Gerüchte, daß sich Fürst Bismarck in nächster Zeit ganz von den preußischen Staatsgeschäften zurückziehen und sich ausschließlich auf das Reichskanzleramt beschränken werde. — Interessant ist, daß sich jetzt die nationalliberalen Blätter anläßlich der sozialpolitischen Erlasse des Kaisers so anstellen, als ob sie stets für die Sozialreform eingetreten wären, obwohl das dirette Gegentheil der Fall ist und bisher nur das Cent rum allein hier bahnbrechend war. Fortschrittliche Organe dagegen erinnern, daß der Kanzler in Bezug auf Sozialpolitik früher ganz andere Wege gegangen sei.
* Das Gesetz über die Wehrpflicht der Geist- l i ch e n ist im .Reichsanzeiger' publizirt. Es hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
Einziger Paragraph.
Militärpflichtige römisch-katholischer Konfession, welche sich dem Studium der Theologie widmen, werden in Friedenszeiten während der Dauer dieses Studiums bis zum 1. April des siebenten Militärjahres zurückgestellt. Haben dieselben bis zu dem vorbezeichneten Zeitpunkte die Subdiakonatsweihe empfangen, so werden diese Militärpflichtigen der Ersatzreserve überwiesen und bleiben von ttebu.ltzvn befreit.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Gegeben im Schloß zu Berlin, den 8. Februar 1890.
(L. 8.) Wilhelm.
v. Boetticher.
Der Werth dieser gesetzlichen Aenderung wird von allen Katholiken, vom Papste bis zu den Laien, gerne anerkannt werden.
* Das schon wiederholt signalisirte Gesetz über die Verwendung der Sperrgelder ist allem Anscheine nach in dieser Session nicht zu erwarten. Offiziöse Aeußerungen lassen sogar vermuthen, daß die Verwendung der Sperrgelder zu kirchlichen Zwecken, wie es sich von Gott und Rechtswegen gebührte, da sie auch der Kirche genommen wurden, in gewissen Kreisen wieder auf Widerstand gestoßen sei, weil die Protestanten sich benachtheiligt glauben.
Daniels Geheimnis
Nach dem Französischen von I. Rüttgers.
(29- Fortsetzung.)
Die Unbekannte rückte ganz nahe an ihn heran — so nahe, daß ihr Athem ihn berührte — ein heißer, parfümirter Athem —, und begann dann mit großer Redegewandtheit:
„Ich bin eine Ausländerin, mein Herr, mein Name ist Georgette de Cremona, ich besaß ein bedeutendes Vermögen — leider ist mein Gatte auf dem besten Wege, es seiner Leidenschaft zum Spiele zu opfern.
Die junge Frau hatte ihren Blick fest auf den Advokaten gerichtet gehalten — während sie sprach.— Georges war es, ohne daß er wußte, weshalb, unter dem Eindrücke ihrer flammenden Augenblitze qarnicht wohl zu Muthe.
Er sagte deshalb so kühl als es ihm möglich war:
„Sie wollen also einen Prozeß ansttengen?"
„Ich möchte es in der That."
„Etwa Gütertrennung?"
„Eine Trennung in Gütern und eine Scheidung vom Bette."
„Wo hat Ihre Trauung stattgefunden?"
„Auf dem Schlosse meines Gatten, in der Provinz Anjou."
„Wohnen Sie bereits seit langer Zeit in Frankreich?"
„Ich habe Frankreich seit fünfzehn Jahren nicht verlassen — hier hat mein Gatte mich kennen gelernt und mich dann geheirathet.
„Ihr Gatte ist nicht geborener Franzose?
„Er hat sich naturalisiren lassen, um mich heirathen zu können — nur unter dieser Bedingung habe ich in die Heirath eingewilligt."
„Er war vermögend?"
„Ich habe unser ganzes Vermögen mit in die Ehe gebracht."
„War es eine Verbindung aus Neigung?
„Meinerseits wenigstens ... ich liebte meinen Gatten leidenschaftlich."
„Wenn Sie wüßten, wie glücklich wir in der ersten Zeit waren," fuhr sie dann fort, indem sie ihre vor Erregung zitternde Hand auf den Arm des Advokaten legte, ich fand ihn so schön und gut . . . ich konnte nicht eine Minute ohne ihn leben, ja heiß, mit der ganzen Inbrunst, deren ein menschliches Herz fähig ist, liebte ich ihn . . . Ich hätte alles für ihn hingegeben ..."
Unwillkürlich war sie ganz nahe an den jungen Mann herangerückt, fo daß beide einander fast berührten.
„Er hatte einige Aehnlichkeit mit Ihnen," fuhr sie dann fort, „seine Augen waren so mild wie die Ihren, obgleich seine Statur und seine Gesichtszüge nicht so distinquirt waren ... In der ersten Zeit schien auch er mich zu lieben aber bald wurde ich inne, daß es ihm nur um mein Vermögen zu thun gewesen war. Kurz, seit einigen Jahren, ist er körperlich wie wie geistig so unangenehm geworden, daß ich ihn jetzt ebenso sehr hasse als ich ihn ehedem liebte."
* Arbeiterschutz.
Die vergangene Woche wird für immer eine ungeheure Bedeutung, namentlich in der Geschichte der sozialen Bewegung, einnehmen, und in dieser Beziehung der Novemberwoche von 1881, in der die bekannte „Kaiserliche Botschaft" verkündigt wurde, als vollkommen ebenbürtig an die Seite gestellt werden. Der .Reichsanzeiger' veröffentlichte am selbigen Tage — an dem zu Ehren des Kaisers beim Fürsten Bismarck ein Diner stattfand, bei welchem der Kaiser im Gespräche mit verschiedenen Abgeordneten sein lebhaftes Interesse für die Arbeiterfrage und für die Arbeiterschutz-Gesetzgebung kund gab, — die bekannten zwei kaiserlichen Erlasse, welche von jedem Freunde einer weiteren friedlichen Entwickelung der sozialen Frage mit lebhafter Freude begrüßt und mit freudigem Danke gegen den Kaiser entgegengenommen wurden. Wir verkennen keineswegs die Vortheile der Arbeiter-Versicherungsgesetze, die in der kaiserlichen Botschaft vom 17. Novbr. 1881 angekündigt wurden, aber wir haben niemals ein Hehl daraus gemacht, daß die Arbeiterversicherungsgesetze allein uns als keine hinreichende Lösung der Arbeiterfrage erscheinen, und daß der Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung mindestens ebenso dringlich und nothwendig sei — eine Anschauung, die schon vor länger als ein Jahrzehnt vom Centrum im deutschen Reichstage durch die bekannten Galen- schen Anträge einen parlamentarischen Ausdruck erhielt und — nicht zum geringsten Theile in Folge des nachhaltigen Drängens des Centrums durch ein fortge- schtes Wiedepeinbringen der Arbeiterschutz-Anträge, — schließlich Gemeingut des ganzen Reichstages geworden ist, während der Bundesrath dem Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung zu erkennen gegeben hat — er wolle nicht „die Henne (die Industrie), welche die goldenen Eier legt", schlachten — ist durch die neuesten Veröffentlichungen Poschingers die Abneigung des Reichskanzlers gegen die Arbeiterschutzgesetzgebung noch deutlicher zu Tage getreten. Es war jedenfalls kein Zufall, sagt der ,Nass. Bote', dem wir diese Ausführungen entnehmen, daß die ,Nordd. Allgemeine Zeitung' noch am Mittwoch Morgen den krampfhaften Versuch machte, den Reichskanzler von dem Verdachte zu reinigen, als sei derselbe ein prinzipieller Gegner der Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere der Sonntagsruhe. Indessen, wozu sollen wir heute daran mäkeln, wozu noch einmal auf die unhaltbaren Gründe Hinweisen, mit denen auch Mini-
Donnerstag, den 13. Februar 1890
17. Jahrgang
uldaer Zeitung
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