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JV 158. Samstag, den 13. Juli. Z 1889

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Erstes Blatt.

-L Das Eisenbahn-Unglück von Röhrmoos.

Wo ist der Schuldige? Nach jedem Eisenbahn- Unzlück sucht man einen Sündenbock; die ganze Beamtenschaft athmet erleichtert auf, wenn man ihn gefunden hat. Diesmal ist es ein unglückseliger Hilsswechfelwärter, Hilfs Weichensteller würde man in Norddeutfchlanv sagen. Der Mann soll sich im ersten Augenblicke v.rzweifilnd in den Wald ge­flüchtet haben und nachher zurückg. kehrt sein, um stch freiwillig dem Gerichte zu stellen. Allem An­scheine nach hat dieser Hiifsbeamte die Rich­tigstellung der Weiche, welche den Schnellzug aus dem Bahnhof Röhrmoo« herausloflen sollte, wirk­lich in verhängnißvoller Weise vergaffen. Dafür -wird er-seine-Strafe zu erdulden-Haden. Gewiß, der Mann ist in gewffem Sinne „schuldig" an dem furchtbaren Unglück, ungefähr ebenso, wie ein halbwüchstger Junge des Todtschlaz» schuldig ist, wenn er mit dem geladenen Revolver spielt, den sein Baler auf dem T'.schr liegen ließ, und dabei einen Vorübergehenden tobtschießt. Der Hauptträger der Schuld ist in letzterem Falle der Vater, der die gefäh liche Waffe unbeaufstchtigt lüß. W.nn ein kleine» Versehen eine« untergeord­neten Eisenbahnbeamten ein so schreckliche» Unglück herbciführen kann, so drängt stch der Verdacht auf, daß irgend ein Fehler in den Einrichtungen oder in der Dienstordnung steckt. Man soll 1 nicht bloß die Personen, sondern vor Allem da» System zue verantwortlichen Untersuchung ziehen.

Betrachten wir die BerhältN'ffe, welche bei dem Unglück von Röhrmoor eine Rolle spielten, so finden wir sofort eine ganze Reihe von Mißstän­den, welche die Gefährlichkeit de« dortigen Eisen­bahnbetriebes erhöhten.

Dis Bahnstrecke ist eingeleisig und wird doch für „durchgehende Schnellzüge" benutzt. Der Ver­kehr auf erngeleifigen Bahnen erfordert ein beson­deres Maß von Um- und Vorficht; aber wir möchten nicht soweit gehen, ihn im Allgemeinen zu bekämpfen und überall die Legung von Doppel­geleisen zu fordern. Daß Züge von entgegenge­setzter Richtung auf der freien Strecke zwischen den Stationen zusammenstoßen, kommt glücklicher­weise sehr selten vor; wenn e« mal geschieht, wie z. B. am Faulenbergs, so liegt roch ein beson­derer Fehler vor, etwa eine Abweichung von der hergebrachten Beförderungsart ohne die ent« sprechenden außerordentlichen Vorfichtrmaßregeln. Wie überhaupt die weitaus meisten Unglücke stch auf den Bahnhöfen ereignen, so liegt auch die Hauptgefahr de» eingeleistzenBetriebe» in der Begegnung und dem Ausweichen zweier Züge auf den Bahnhöfen. Diese Gefahr wird ganz be­deutend gesteigert, wenn der eine der stch brgeg- «enden Züge ohne Aufenthalt durchfährt.

• Das Unglück von Röhrmoos wäre nicht ge­schehen, wenn der nach München fahrende Zug dort Halt zu machen gehabt hätte. Denn da» Vrrhängniß kam nicht von der Eivfahr:-, sondern von der Ausfahrtweich?. Die falsche Stillung dieser Weiche wäre wahrscheinlich vom Lokomotv- führer bemerkt worden, wenn er vor derselben ge- halten hätte; und wenn nicht, so würde die Ber- firrung des stch langsam wieder in Bewegung ätzenden Zuge« auf da« tobte Geleise keinesfalls ein Zusammenstoß von so vernichtender Stärke 4«beigeführt haben. Wenn aber der Schnellzug N voller Kraft über ein Rebergeleise de» Bahn­hof« um da« besetzte Hauptgeteise Hemmfahren soll, dann muß jede» Versehen in der Weichen- Oellung zu furchtbarem Unheil führen.

Ein bayerisches Blatt stellt die allgemeine For­derung auf, daß die Personenzüge bei der Durch­fahrt durch einen Bahnhof überhaupt mit bedeu­tend verminderter Gsschwindigkett fahren sollen. Da» geht wohl zu weit; denn bei der großen Zahl kleinerer Stationen, die wir schon haben, und bei der steten Zunahme der Stattonrdichtig- feit würden die Schnellzüge zu einer unerträglichen Bummelei verurthellt fein, falls ste jede« Statiön- chen in langsamen Schritt zu paffiren hätten. @» wird genügen, wenn das für die Durchfahrt nicht haltender Züge bestimmte Hauptgeleise 1) mit möglichst wenig und 2) mit besonders g e s t ch e r- ten Weichen versehen wird. Die Weichen müssen so beschaffen sein, daß st: nur unter Betheiligung eines höheren Beamten umgestellt w-rden können, und nach der Entfernung de» umstellenden Be­amten von s elbst in die Nocmalstellung zurückgehen.

Dagegen möchten wir unbedingt die Vorschrift durchgeführt sehen, daß auf denjenigen Stationen, wo zwei Personenzüge einander auszu­weichen haben, beide Züge halten müssen.

Ein zweites Moment, welches beim Röhrmooser Unglück stch zeltend macht, war die Verlegung der A u » w e i ch st e l l?. Die fraglichen Züge sollen fich fahrplanmäßig in Dachau begegnen; weil nun der eine Zug Verspätung hatte, verlegte man die Kreuzung nach Röhrmoos, um nicht den anderen Zug zu lange »arten zu lassen. In Dachau war natürlich die ganze Beamtenschaft auf dar Ausweich-Maiöver,eingeschult; in Röhr, moo» dagegen war es eine außerordentliche Auf­gabe, in welche stch die Beamten erst mit beson­derer Anstrengung hineinztfinden hatten. Jede Abweichung vom hergebrachten, regelmäßigen Lauf der Dinge ist im Bahnbetrieb gefährlich. Erinnern wir uns an da» Wannsee-Unglück. Ein zu­fällig anwesender höherer Betriebsdeamter ordnete ein Rangiermanöver an, welches in dem Bilde vom Geschäftszange, wie es fich die regelmäßigen Stationsd amten gemacht hatten, nicht enthalten war. Der Betriebs-Kontroleur, welcher in die hergebrachte Ordnung eingriff, verlüß fich darauf, daß der B.amte am Trlegraphsn-Apparat da« Emfahrtrfignal nicht ohne die formelle Anweisung geben werde. Der Beamte am Apparat gab aber das Signal, als er nach seiner Anstcht von der birherigen Geschäftslage die materiellen Beding­ungen desselben erfüllt glaubte und das Unglück war fertig. Aus der Wanse°'er Erfahrung folgt ebenso wie au« der Röhrmooser die zweifache Lehre: 1) Abweichungen von der regelmäßigen Dienstordnung dürfen nur in den dringendsten Fällen, nicht wegen einer geringfügigen Zeit-, Raum- oder Kraftersparniß angeordnet werden; 2) Wenn sie angeordnet find, so muß da« Au«- nahmmaiöoer unter ganz besonderer Kontrole de« verantworürchen Station«Vorstandes erfolgen; auf die Wirksamkeit der allgemeinen Sicherheits- Vorschriften darf man fich unter solchen Ausnahm- verhältttssen nicht ausschließlich verlassen.

Al» in Röhrmoo» die D pesche anlangte, daß dort die Züge fich ausnahmsweise kreuzen sollten, hätte der Stationsvorsteher oder sein Stellvertreter stch persönlich von dem Stande der entschei­denden Weichen überzeugen müssen. Um so mehr, al« der regelmäßige Weichensteller nicht am Platze war und an seiner Stelle ein Aushelfer fungirte, der natürlich einer Aufstcht besonder» bedürftig war. Ebenso hätte in Waqnsee der Betriebsbe­amte, pmlcher da» außerordentliche Rangirmanöoer anordnete, porfichtrhalber den Beamter am Te- egraphenapMat vor dem Lösen de« Einfahrt«- faual«. warne« le ff en sollen. Außerordentliche Ber- pttivffe erfordern außerordentliche Anstrengungen.

Wie die bayerische Presse berichtet, ist der Un­glücksmensch, welcher die Stellung der ver- \ hängnißoollen Weiche verg ssen hat, ein 64jähriger I Stationstagelöhner, der nicht zu den etatsmäßig [ Angestellten gehört, sondern für einen Lohn von J 1 M. 80 Pf. täglich seins schwachen Kräfte zur Verfügung stellt. Ein Blatt behauptet sogar, daß der Mann seine regelmäßige Beschäftigung auf der Station Dachau Habs, also auf der Station Röhr­moos nicht ortskundig fei. Er soll einen stumpf- finnigen Eindruck machen und dem Trunk nicht abgeneigt fein. Daß man einem solchen Menschen da» Schicksal eines Schnellzuge» rückhaltlos in die Hand gibt, ist freilich ein strafbarer Leichtsinn.

Die bayerische Presse führt die Besoldung ton schlecht besoldeten und ungebildeten Hilfskräften auf so. verantwortliche Posten auf die Plus- macherei der Staatsbahn-Verwaltung zurück. Ebenso der Mangel des zweiten Geleises, welches auf den Hauplvsrkehrsstrecken, zu welchen die frag­liche Linie gehört, längst hätten gelegt werden müssen. Vielleicht hängt es auch mit der Vorliebe für imposante Ueberfchüsse zusammen, daß man dort von den neuen Weichensystemen, welche i da» Einlaufen in einen tobten Strang unmöglich I machen, noch keinen Gebrauch gemacht hat. Die ! Scheu vor Aufwendungen im Jnteosse der Bc- triebrficherheit würbe nicht so weit gedeihen kön­nen, wenn der Staat nicht der Eigenthümer, son­dern bloß der mächtige Aufseher der Eisenbahnen wäre. Hätte die Regierung kein Interesse an dem Ueberschuß der Bahnen, so könnte fie in recht j gründlicher Weise die Interessen de» Publikum» ; wahren und die Bahnverwaltungen zu Ausgaben für Sicherheits-Anlagen zwingen. Run aber ist die Bahnpolizei in den Händen derselben Regie­rung, welche den Beutel für die Bahnüberschüsse in der Hand hat.

Der Unfall in Röhrmoo» hätte nun trotz alle­dem noch ohne diese große Zahl von Tobten und Schwerverwundeten ablaufen können, wenn man nicht auch in der Rangirung de» Zuge» einen verhängnißnollen Fehler begangen hätte. Ein leicht­gebauter Personenwagen war zwischen einen Güter­wagen und einem schweren G päckwagen gestellt worden; al« nun der Stoß erfolgte, wurde er zwischen diesen beiden harten Steinen vollständig aufgerieben. Gegenüber solchen Mißgriffen kann da« Publikum Selbsthilfe anwenden: man setze stch nicht in einen Wagen, der zwischen schweren Güter- oder Gepäckwagen eingeschoben ist, und ebensowenig in den ersten Wagen, der unmittelbar auf die Maschine folgt.

Man steht hier wieder, daß sowohl die Ent­stehung af« dir Wirkung eine« Eisenbahn- Unfalls« da« Resultat verschiedener zusammen- wirkender Unregelmäßigkeiten ist. M^t der Ab- urtheilung eine« ober einiger verantworlichsr Personen ist ein solche« Unglück nicht abgethan. Man muß die Wurz-ln desselben bi« in ihre letzten Ausläufer verfolgen und durch gründliche Reformen der Wiederkehr vorzubeugen suchen._______________

Deutschs- Reich

Berlin, 12. Juli.

• Al« bestes Zeich n der flauen Zett und der sauren Gurke streiten fich die Zeitungen immer noch um die „militärischen Unterströmungen", d. b. um die Frage, ob der Ches de« großen General­stabe», Gras Waldersee, wirklich beim Kaiser eine Art militärischer R-ben-Regierung gegen den R.ichskanzler ausübe oder nicht. Graf Waldersee ist beim Kaiser sehr beliebt, macht auch dessen Reise an da» Rorakap mit und hat beim Kaiser jedenfalls großen Emfluß. Darauf dürfte fich die Nebenregierung aber zur Zett reduziren.